Musik auf HP?

  • Ersteller strangewalker
  • Erstellt am
S

strangewalker

Registriert
01.08.03
Beiträge
506
Reaktionen
0
Punkte
524
HI Leute!
Bestimmt gabs die Frage schon öfter, ich stelle sie aber trotzdem nochmal (vielleicht hat ja auch jemand den Link zum Originalposting):

Ich möchte auf meiner Homepage ein paar selbst erstellte Tracks als Werbung für mich veröffentlichen (Radiojingles, Musikproduktionen, Werbetrailer...). Wenn ich mich recht erinnere gibt es da aber Bestimmungen, wie lang so was sein darf und in welcher Qualität, um sich die GEMA-Anmeldung zu sparen. Weiß das jemand genauer?
 
Hi strangewalker,
also so lange die stücke wirklich von dir komponiert und arrangiert sind, kannst du die eigentlich so lange und in so guter Qualität auf deine Homepage stellen wie du magst. Da liegt das ganz an dir. Je besser die Qualität und länger Stücke sind, desto mehr läufst du natürlich gefahr, dass jemand von deinen Ideen klaut!
Erst wenn es sich um Coverversionen handelt oder wenn gesampelte Stücke aus bekannten Songs (aber nur wenn man die Samples diesen Songs auch zuordnen kann) verwendet werden müssen die Rechte geklärt sein. Mit GEMA-Anmeldung hat dies aber nichts zu tun...

MfGroove

Patrick
 
Bei den Musikproduktionen geht es halt darum, dass das nicht ausschließlich Songs von mir sind und ich hatte da mal gehört, dass man das als kurze Samples (unter 20 sec oder so ) trotzdem hochladen darf.
Mit GEMA meine ich nicht, dass ich mich anmelden muss, sondern dass die Produktionen der GEMA gemeldet werden müssen, wie es ja bei jeder richtigen VÖ sein muss, auch wenn dann nichts bezahlt werden muss, weil man nicht in der GEMA ist.
 
Eigene Songs darf man uneingeschränkt auf der HP veröffendlichen, wobei ich dann voher zu einer Prioritätsverhandlung beim Notar raten würde, damit der Urheberzeitpunkt festgeschrieben ist.

Songs anderer Komponisten oder nur winzige Stückchen daraus, sind nur als eindeutig erkennbare Zitate erlaubt, wobei dann immer nachher im Zweifelsfall ein Richter erst entscheidet, was ein Zitat ist und was nicht. Mit wäre das zu heiß.

Grundsätzlich darf man alle Songs auf der HP veröffendlichen, wenn man diese dann haarklein mit Namen, Komponisten- und Textername und Spielzeit bei der GEMA anmeldet, sonst ist es strengstens verboten.

Hier mal ein Auszug aus den GEMApreisen:

Wenn Sie als Interpret Werke dritter zur Präsentation Ihres Repertoires
bzw. Ihrer Interpretation auf Ihre Website einstellen, so ist die
Regelung bezüglich der Vergütung - ohne Präjudiz für die Zukunft und
zzgl. 7 % MwSt - wie folgt:

Für die Vergütung von EUR 100,00 können Sie bis zu 5 Musikwerke des
GEMA-Repertoirs mit einer Spieldauer von maximal 5 Minuten je Werk für
ein Jahr unabhängig von der tatsächlichen Nutzungsdauer auf Ihrer
Website einstellen. Dabei können Sie 50 % der Werke innerhalb
des Jahres austauschen.

Sollten Sie Werkteile mit einer Spieldauer von bis zu 1.45 min je
Werkteil nutzen, so zählen 2 Werkteile wie 1 Werk.

Bei einer Einstellung von bis zu 10 Musikwerken mit einer Spieldauer von
maximal 5 Minuten je Werk bzw. 20 Werkteile mit einer Spieldauer von
bis zu 1.45 min je Werkteil beträgt die Vergütung EUR 200,00.

Ist die Spieldauer eines Werkes länger als 5 Minuten, sind für jeweils
weitere 5 Minuten EUR 10,00 p.a. zu bezahlen.

Für jedes weitere Werk aus dem GEMA-Repertoire beträgt die Vergütung EUR
5,00 je Kalendermonat der Einstellung des Werkes.

Da diese Website nur Ihre Präsentation erhalten sollte, sollten
keinerlei Erträge, z.B. durch Werbebanner o.ä. erwirtschaftet werden.

Diese Vergütung umfasst ausdrücklich nicht das Herunterladen der Werke
durch den Endnutzer auf seine Festplatte. Wenn Sie Ihre Werke zum
kostenlosen Download anbieten möchten, bitten wir Sie zu beachten, dass
dadurch die Musikwerke und Ihre Aufnahmen nicht gegen Missbrauch
geschützt sind. Dies kann nur durch technische Mittel sichergestellt
werden, die i.d.R. bei gewerblichen Angeboten Anwendung finden.

Wenn Sie dennoch Musikwerke zum Download anbieten möchten, dann finden
andere Vergütungssätze Anwendung. Es finden ebenfalls andere
Vergütungssätze Anwendung, wenn sich auf Ihrer Website andere
gewerbliche Angebote, wie z.B. Mailorder (Bestellen von Tonträgern über
Ihre Website) befinden.

Auch möchten wir Sie auf das sog. Recht zur Benutzung aufmerksam machen.
Dieses ist das Recht zur Verbindung von Musikwerken mit Werken anderer
Gattungen, z. B. Textwerke, Bildwerke.
Dieses Recht wird vom Komponist bei unverlegten Werken und vom
Musikverleger bei verlegten Werken) i.d.R. selbst vergeben.
Das Einverständnis zur Nutzung eines Musikwerkes in Verbindung mit
einem Bild bzw. einem Text ist bei dem jeweiligen Verlag bzw. bei
unverlegten Werken beim Komponisten direkt vorab einzuholen.
Informationen, welcher Verlag Ihr Ansprechpartner ist, erhalten Sie bei
unserer Dokumentationsstelle in Berlin (Frau Dagmar Rosenberger, Tel.
030/212 45-451, Fax: -454, e-mail drosenberger@gema.de).

Zur Meldung Ihrer Musiknutzung verwenden Sie bitte die angehängte
Excel-Datei.

mfg

GEMA
Direktion Industrie
Abteilung Multimedia / Bildtonträger
Bereich Online
Rosenheimer Str. 11
81667 München
Tel: +49 89 48003-349
Fax: +49 89 48003-357

Zitat ende
-----------------------------------------------------

Ich hatte auf meiner Webseite mal 3 Playbacks mit der Stimme einer Schülerin und wurde dafür von der IFPI http://www.ifpi.de abgemahnt. Ich bin hir gerade nochmal vor inkraftreten des neuen Gesetzes mit einem blauen Auge davongekommen. Da stehen ansonsten 100000 EURO Schadensersatzforderungen und mehr pro Titel im Raum.

Viele Grüße
vocede
 
Vielen Dank für die ausführliche Anwort. Ich denke, dann werde ich lieber auf die Samples, die nicht von mir sind, verzichten.
Kannst du mir auch noch sagen, wie das ist, wenn ich an Interessenten die angesprochenen Soundbeispiele auf CD oder so verschicken will? Krieg ich dann Probleme, wenn ich damit praktisch werbe?
 
strangewalker schrieb:
Kannst du mir auch noch sagen, wie das ist, wenn ich an Interessenten die angesprochenen Soundbeispiele auf CD oder so verschicken will? Krieg ich dann Probleme, wenn ich damit praktisch werbe?
Was das angeht, kenne ich die Rechtslage nicht genau. Es gibt da sicher Unterschiede, ob du die CD z. B. weiterverkaufst, was absolut nicht mit fremdem geistigem Eigentum erlaubt ist, oder ob du die CD nur Freunden weiterverschenkst ohne Geld dafür zu verlangen, oder ob du die CD an Veranstalter zu Werbezwecken mit kommerziellem Hintergrund schickst.

Eigentlich könnte das ja im Erstfall alles als Veröffendlichung oder Verbreitung fremden geistigen Eigentums interpretiert werden und wäre somit nicht erlaubt und strafbar. Wenn du hier absolut sauber bleiben willst, würde ich an deiner Stelle bei der GEMA anrufen und fragen, aber erst mal einen falschen Namen angeben, um schlafende Hunde nicht zu wecken.

Soviel ich weiss, haben aber die meisten Bands Demos von Coversongs, die sie an Veranstalter zu kommerziellen Werbezwecken weitergeben, die würden sich ja dann auch alle strafbar machen.

Dann ist es noch ein riesen Unterschied ob man orginale Songs 1:1 kopiert weitergibt, oder sie in nachgespielter Form weitergibt. Hier will jedenfalls die GEMA möglichwerweise die Hand aufhalten.

Ich denke mal sowas machen so viele, die eigentlich nicht wissen ob sie das dürfen. Wenn man das dann nicht macht, bekommt man ja gegenüber den anderen einen absoluten Wettbewerbsnachteil. Zudem ist man bei einer nomalen nichtkommerziellen Weitergabe vereinzelter CD mit selbstbearbeiteter Musik, auch wenn sie Teile von andwern enthält bestimmmt nicht gleich ein großer Krimineller. Ich denke hier muss jeder selbst entscheiden waas er macht.

Kritisch wird es immer wenn die Weitergabe einen kommerziellen Hintergrund hat, sei es, dass man direkt Geld für die CD verlangt, oder sie zu komerziellen Werbezwecken weitergibt.

Jedenfalls ist das was ganz anderes als wenn man Musik anderer Schöpfer, oder Teile davon offizell auf seiner HP unkontrolliert verbreitet.

Viele Grüße
vocede
 

Ähnliche Themen

tim_heinrich
    • Danke
  • Artikel
Antworten
0
Aufrufe
2K
tim_heinrich
tim_heinrich
tim_heinrich
    • Danke
  • Artikel
Antworten
3
Aufrufe
783
tim_heinrich
tim_heinrich
moonbooter
    • Danke
  • Artikel
Testberichte Test: Eventide H9 Max
Antworten
2
Aufrufe
2K
BassExplorer
B
moonbooter
    • Danke
  • Artikel
Antworten
10
Aufrufe
3K
Audix
A

Oft gelesene Themen

Zurück
Oben