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wilsonrecords
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auf grund eines beitrag bekam ich eine PM nach der man es für besser hielt ich solle solche beiträge lassen.
der grösste teil hier würde eh nur bahnhof verstehn.
das kam für mich einem maulkorb gleich
darum veröffentliche ich hier die antwort.
ich glaube deine argumentation trifft nicht den punkt.
wenn hier bei hr 30.000 mitglieder sind, sind das zu 80% mindestens leute die sich mit musikschaffung befassen. also mindestens so viele wie eine kleinstadt einwohner hat. die sich in einen bereich begeben wo diese meinen was geiles geschafft zu haben und dafür u.u. noch bezahlen müssen.
auch die einschätzung dass hier nur 200 mitglieder der [g=119]GEMA[/g] sind
interessiert nicht.
wenn du da eine klassifizierung vornehmen willst von mir aus.
dann sage ich es sind 200 [g=119]GEMA[/g] Mitglieder und 29800 an der musicschaffung interessierte.
dadurch entsteht aber keine besondere klasse [g=119]GEMA[/g] mitglied kostet 27 € im jahr. und meine einschätzung und das sagt nichts.
nicht jedes ADAC mitglied kann auch vernünftig autofahren.
Gemamitglied ist kein gütesiegel oder ein erlauchter kreis.
wie das technisch so oder gemacht wird spielt im grunde keine rolle.
ob da begriffsverwechelungen kommen oder nicht spielt keine rolle im detail.
bei der augenblicklichen rechtslage ist es der absolut richtige und einzige weg einen song bei der [g=119]GEMA[/g] zu melden und die Gemafreistellung verlangen.
ein anderes ziel verfolge ich nicht
denn dann und nur dann ist man auf der sicheren seite.
es kostet kein geld und nur die arbeit einer mail.
dann hat man zumindest das juristische schadensfreie argument
" im guten glauben gehandelt zu haben"
ich finde es anmassend zu behaupten die allermeisten leser verstehen sowieso nur bahnhof Deine (also meine) bemühung ist umsonst das versteht keiner.
wenn sich da auch nur ansatzweise einer gedanken drum macht wird er sich automatisch um die juristischen belange seiner songs kümmern.
was soll das, du schreibst für solche sachen gibt es medienanwälte.
wenn andere anwälte deiner meinung nach in diesem bereich nur ahnungslose rechtsverdreher sind. kann ich das aus 2 gründen nicht teilen.
gerade die medienanwälte sind diejenigen die den kleinen in die heutige situation gebracht haben das man mehr zeit damit verbringen muss sein werk zu schützen.
viele meinungen von medienanwälte zwingen den freischaffenden künstler dazu sich einem verlag oder grossen musickonzern sich anzuschliessen.
anwälte die nicht zum kreis dieser fachanwälte gehören haben vielleicht eine andere rechtsauffassung, denen bleibt mangels ausgefeiltem fachwissen nur ein grundsatz
artikel 5 des grundgesetzes garantiert die freiheit der kunst
das urhebergesetz sagt für die verwertung der (kunst) urheberschaft muss eine angemessen vergütung gezahlt werden.
unter diesem aspekt sehe ich meine beiträge.
wer sie nicht mag muss sie nicht lesen - wer sie nicht versteht mein gott -dafür sind dann andere die es verstehen und meine einschätzung mögen und da sind einige kompetente leute dabei.
was du mir da geschrieben hast kommt einem maulkorb gleich.
aber nochmals das kernthema
jede erstellte musik ist kunst egal mit welchen mittel die geschaffen wurde. verwendung anderer musikstücke ist die verletzung von urheberecht.
was die kunst wert ist kann kein rechtsanwalt oder gesetz bestimmen auch dann ist es kunst wenn man der auffassung ist nach "kleiner münze"
wobei auch diese einstufung nach dem grundgesetz nicht möglich sein sollte.
wenn bois ein kilo butter auf einem stuhl wirft ist das kunst
wenn mir ein kilo butter runterfällt hab ich zoff mit meiner freundin
wenn ich einen song schreibe und den mit einem eifach gesagt automatisch erstellten sound untermale oder betone ist das werk in seiner gesamt heit kunst.
verwende ich dazu auszüge aus anderer music brauche ich dazu genehmigungen (steht so im urheberecht)
das zusammensetzen dieser musikfragmente setzt ein (kreatives) handeln (denken) voraus. dazu gehört auch wie ich an welchen stellen den automatischen sound einsetze.
Bois hat die butter auch fertig gekauft.
erst das gesamte bildet ein kunstwerk.
jack wilson
p.s. werde das ohne namensnennung als beitrag reinsetzen.
der grösste teil hier würde eh nur bahnhof verstehn.
das kam für mich einem maulkorb gleich
darum veröffentliche ich hier die antwort.
ich glaube deine argumentation trifft nicht den punkt.
wenn hier bei hr 30.000 mitglieder sind, sind das zu 80% mindestens leute die sich mit musikschaffung befassen. also mindestens so viele wie eine kleinstadt einwohner hat. die sich in einen bereich begeben wo diese meinen was geiles geschafft zu haben und dafür u.u. noch bezahlen müssen.
auch die einschätzung dass hier nur 200 mitglieder der [g=119]GEMA[/g] sind
interessiert nicht.
wenn du da eine klassifizierung vornehmen willst von mir aus.
dann sage ich es sind 200 [g=119]GEMA[/g] Mitglieder und 29800 an der musicschaffung interessierte.
dadurch entsteht aber keine besondere klasse [g=119]GEMA[/g] mitglied kostet 27 € im jahr. und meine einschätzung und das sagt nichts.
nicht jedes ADAC mitglied kann auch vernünftig autofahren.
Gemamitglied ist kein gütesiegel oder ein erlauchter kreis.
wie das technisch so oder gemacht wird spielt im grunde keine rolle.
ob da begriffsverwechelungen kommen oder nicht spielt keine rolle im detail.
bei der augenblicklichen rechtslage ist es der absolut richtige und einzige weg einen song bei der [g=119]GEMA[/g] zu melden und die Gemafreistellung verlangen.
ein anderes ziel verfolge ich nicht
denn dann und nur dann ist man auf der sicheren seite.
es kostet kein geld und nur die arbeit einer mail.
dann hat man zumindest das juristische schadensfreie argument
" im guten glauben gehandelt zu haben"
ich finde es anmassend zu behaupten die allermeisten leser verstehen sowieso nur bahnhof Deine (also meine) bemühung ist umsonst das versteht keiner.
wenn sich da auch nur ansatzweise einer gedanken drum macht wird er sich automatisch um die juristischen belange seiner songs kümmern.
was soll das, du schreibst für solche sachen gibt es medienanwälte.
wenn andere anwälte deiner meinung nach in diesem bereich nur ahnungslose rechtsverdreher sind. kann ich das aus 2 gründen nicht teilen.
gerade die medienanwälte sind diejenigen die den kleinen in die heutige situation gebracht haben das man mehr zeit damit verbringen muss sein werk zu schützen.
viele meinungen von medienanwälte zwingen den freischaffenden künstler dazu sich einem verlag oder grossen musickonzern sich anzuschliessen.
anwälte die nicht zum kreis dieser fachanwälte gehören haben vielleicht eine andere rechtsauffassung, denen bleibt mangels ausgefeiltem fachwissen nur ein grundsatz
artikel 5 des grundgesetzes garantiert die freiheit der kunst
das urhebergesetz sagt für die verwertung der (kunst) urheberschaft muss eine angemessen vergütung gezahlt werden.
unter diesem aspekt sehe ich meine beiträge.
wer sie nicht mag muss sie nicht lesen - wer sie nicht versteht mein gott -dafür sind dann andere die es verstehen und meine einschätzung mögen und da sind einige kompetente leute dabei.
was du mir da geschrieben hast kommt einem maulkorb gleich.
aber nochmals das kernthema
jede erstellte musik ist kunst egal mit welchen mittel die geschaffen wurde. verwendung anderer musikstücke ist die verletzung von urheberecht.
was die kunst wert ist kann kein rechtsanwalt oder gesetz bestimmen auch dann ist es kunst wenn man der auffassung ist nach "kleiner münze"
wobei auch diese einstufung nach dem grundgesetz nicht möglich sein sollte.
wenn bois ein kilo butter auf einem stuhl wirft ist das kunst
wenn mir ein kilo butter runterfällt hab ich zoff mit meiner freundin
wenn ich einen song schreibe und den mit einem eifach gesagt automatisch erstellten sound untermale oder betone ist das werk in seiner gesamt heit kunst.
verwende ich dazu auszüge aus anderer music brauche ich dazu genehmigungen (steht so im urheberecht)
das zusammensetzen dieser musikfragmente setzt ein (kreatives) handeln (denken) voraus. dazu gehört auch wie ich an welchen stellen den automatischen sound einsetze.
Bois hat die butter auch fertig gekauft.
erst das gesamte bildet ein kunstwerk.
jack wilson
p.s. werde das ohne namensnennung als beitrag reinsetzen.