Licensing Agreement Frage

Sogyra

Sogyra

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Hallo Leute, ich brauche bitte Hilfe zu einem gekauften Produkt.

Und zwar hab ich 2 Pakete bei Wave Alchemy gekauft-Complete Drums und Synth Drums.

Bei den Paketen war eine pdf dabei, wo es scheinbar um Lizenzrechte geht. Da ich es mit dem Englischen nicht so hab, und ich beim Google-translator nur Kauderwelsch angezeigt bekomme, würd ich mich freuen, wenn mir hier einer den Text sinnvoll übersetzen könnte.

Zitat: "1. What am I purchasing?
When you purchase one of our sample libraries you are NOT obtaining OWNERSHIP of the
sounds in the library. You are in fact purchasing a LICENCE to use the sounds within your
musical compositions, whether or not your compositions are released commercially. The original
producer of the sounds will always remain the OWNER of the sounds.
Once purchased your license is NONTRANSFERABLE which means that the license is
authorized only to the original purchaser. You are not permitted in ANY way to share the
purchased sample library with others. We work closely with the BPI and other International
organizations to monitor illegal internet file sharing. If you are engaged in the illegal file sharing of
our products we WILL gain sufficient evidence to prosecute you in line with current copy write
laws.
2. How can I use Wave Alchemy Samples?
Once you have purchased one of our sound libraries you have a singleuser license which
permits you to use samples from that library in your own musical compositions. You may release
such compositions commercially without payment of any further royalties or fees for such usage.
You cannot use the sounds from our sample libraries in isolation for a commercial release or
project. For example you are not authorized to create another sample CD or sound library with
any of the sounds from our products. Doing so will infringe copyright law and you will be liable for
prosecution under the copy write design and patents act 1988. You are permitted to use the
sounds in library or production music as long as you follow the guidelines above and use sounds
in musical compositions rather than in isolation."

Was will ich mit den Samples machen?

Nur für meine Produktionen einsetzen und gegebenenfalls die Tracks releasen. Wenn nicht, möchte ich sie trotzdem online präsentieren, in Form von selbst erstellten Youtube-Videos, die in die man in die Kategorie "Phase 3-video.kunst.zeit" zuordnen können wird.
Ich gebe die Samples natürlich nicht weiter, und werde sie auch sonst nicht vermarkten oder ähnliches.

Danke
 
Sry bin auf dem ifone also uebersetzung nicht so einfach aber das was du vor hast ist im rahmen des vertrags.

Was zu beachten ist das nur du die lizenz erwoben hast und diese nicht uebertragen kannst.
Ausserdem sicher sie sich ab das du nicht eine eigene lib erstellst und diese vermarktest.

Fuer deine projekte kommerziell oder nicht darfst du verwenden wie du willst.

Lg
 
Fuer deine projekte kommerziell oder nicht darfst du verwenden wie du willst.

Ej danke. Mehr will ich sowieso nicht.
Das einzige was ich mir "erlaube" ist das sortieren der Dateien und umbenennen der Ordner. Knappe 15.000 One-Shot-Samples muß ich nach meinen Vorstellungen verwalten dürfen
 
Fuer deine projekte kommerziell oder nicht darfst du verwenden wie du willst.

Ej danke. Mehr will ich sowieso nicht.


Dann gehts ja... denn aus dem Vertragstext kann man herauslesen, dass Du die Samples *nur* für kommerzielle Veröffentlichungen benutzen darfst oder für Werke, die nicht veröffentlicht werden.

Falls Du mal zu Promozwecken ein Stück unter CC veröffentlichen möchtest, solltest Du deshalb vorsicherheitshalber einen Anwalt fragen.
 
@zett
Du meinst also da im vertrag im detail der fall fuer promozwecke nicht beschrieben ist muss das gesondert mit dem anwalt abgekaert werden?

und cc steht fuer was?
Lg
 
Die wesentlichen Punkte sind: du darfst die Samples für alles Mögliche verwenden, kommerziell oder nicht, aber du darfst die Samples nicht alleine als dein Produkt oder Teil deines Produktes verkaufen, also bspw. keine eigene Sample Library mit Samples aus diesen Paketen basteln.

Versteht sich eigentlich von selbst.

Der Rest ist nur "blablabla, wir finden dich wenn du böse bist" und "Eigentum der Samples bleibt bei uns, dir wird nur mit dieser Lizenz genehmigt sie für deine Projekte zu verwenden".

Also solange du noch Musik drum bastelst bevor du sie veröffentlichst, darfst du mit den Sounds machen was du möchtest.

Knappe 15.000 One-Shot-Samples muß ich nach meinen Vorstellungen verwalten dürfen
Klar darfste das. Jeder hat seinen Fetisch. :)
 
@ zettberlin

denn aus dem Vertragstext kann man herauslesen, dass Du die Samples *nur* für kommerzielle Veröffentlichungen benutzen darfst oder für Werke, die nicht veröffentlicht werden.
Woraus liest Du das?

Da steht zuerst, dass man die Samples in den eigenen Kompositionen verwenden darf. Dann kommt eine erweiterte Erklärung, dass auch / sogar bei kommerzieller Verwendung keine weiteren Abgaben fällig werden.
Das ist aber keine explizite Einschränkung auf Verwendung nur im kommerziellen, bezahlten Bereich - dann müsste das genau so formuliert werden.

Nichterwähnen irgendwelcher Umstände illegalisiert diese nicht automatisch.
 
Ui, Anwalt? Wozu genau?

Das mit CC versteh ich auch nicht.


Versteht sich eigentlich von selbst.

Seh ich eigentlich auch so. Ich hab den Inhalt leider nicht so ganz entschlüßeln können.
Englisch: ich lerns eben nie-geht einfach ned rein in mein Schädl :D


Woraus liest Du das?

Das würd ich auch gern wissen bitte
 
@ zettberlin

denn aus dem Vertragstext kann man herauslesen, dass Du die Samples *nur* für kommerzielle Veröffentlichungen benutzen darfst oder für Werke, die nicht veröffentlicht werden.
Woraus liest Du das?

CC BY SA würde z.B. die Weiterverarbeitung ganz oder eben auch in Teilen erlauben. Wenn der Poster sparsam arrangierten TripHop macht, könnte in einem Stück schon mal ein kurzes Loop alleine stehen, das sich leicht herauslösen und dann unter CC relizenziert ganz legal weiter verbreiten ließe.

Da so ein Szenario im Vertrag nicht ausdrücklich erwähnt wird und weil im Vertrag *nur* von kommerzieller Veröffentlichung die Rede ist, würde ich schon einen Fachjuristen fragen, bevor ich so lizenzierte Samples unter CC verwende.


Nichterwähnen irgendwelcher Umstände illegalisiert diese nicht automatisch.

Das mag richtig sein aber schließlich nennt der Vertrag ja eine Art der Veröffentlichung ausdrücklich. Hinzu kommt, dass CC an sich gar nicht "unkommerziell" ist, man kann so lizenzierte Stücke durchaus auch verkaufen (auf CD, LP, Filmsoundtrack etc).

Eine Benutzung der Samples in CC-lizenzierten Musikstücken wäre also streng genommen im Rahmen des Vertrags, würde aber de facto die freie Weiterverbreitung einzlener Samples ausdrücklich erlauben. Ich wäre da vorsichtig...
 
Ich weiß nicht...das klingt mir einen Zacken zu paranoid.
Selbst wenn in einem Song ein kurzer Drumloop nur aus Samples aus jenen Paketen besteht, so sind die dann auch mit hoher Wahrscheinlichkeit effektiert, und können nicht mehr einzeln als reine Samples wie sie mir verkauft wurden, gelten. Denn ich kann ja die Samples bearbeiten wie ich will.
So wie ich das verstanden habe, darf ich sie nicht 1:1 weiter verkaufen, vermieten, verschenken...usw.
 
präzedenzfaelle waeren interessant- was ist mit diesem song von klangkarussel, sommentanz passiert die haben doch die loops 1 zu 1 uebernommen
 
Ich weiß nicht...das klingt mir einen Zacken zu paranoid.
Ein Problem dürfte sich dann ergeben, wenn der Rechteinhaber genauso paranoid unterwegs ist und dann möglicherweise mittels einem genauso veranlagten Anwaltes einen Richter davon ünerzeugen kann, dass seine Sicht die Richtige ist.

Am Ende ist es schlicht die Frage, wieviel Risiko man auf sich nehmen will.... ;)
 
Am Ende ist es schlicht die Frage, wieviel Risiko man auf sich nehmen will....

Jede Menge! Denn ich hab bis dato noch keinen paranoiden Rechtsanwalt, Richter oder dergleichen kennen gelernt.


...dass seine Sicht die Richtige ist

Welche denn?
 
Also ich hatte mal eine "Unterhaltung" (über den EW-Support) mit Michiel Post.
Ich wollte für ein Theaterstück von der "Duduk" aus RA nur einmal für eine Szene nur eine Duduk-Sequenz stehen lassen, also das Sample ganz alleine für sich, ohne weitere Instrumente oder weitere Töne dazu spielen.
Er meinte, auch das sei kein Problem, solange ich nachweisen könne, dass dieses einzelne Sample wieder in einem Gesamtzusammenhang zu sehen sei (komplette Musik für das Theaterstück).

Ich denke, es geht einfach nur darum, dass Du die Samples nicht nimmst, um daraus eine eigene Sample-Library zu basteln. Alles Andere ist mit Sicherheit kein Problem - auch hinterher nicht, sollte es raus kommen und Du kannst nachweisen, dass Du damit keine Library gebastelt hast, sondern die Samples unter "musikalischem" Aspekt veröffentlichst . . .
 
Erscheint mir auch logisch. Alles andere mit "könnte-würde-sollte...", ist für mich irrelevant
 
Find ich völlig richtig. Der Sample-Produzent will ausschliessen dass jemand seine Samples einfach neu zusammengewürfelt als Samplelibrary weiterverkauft werden.

Da klagt mit 100% Sicherheit niemand wenn da zufällig mal ein Sample freisteht in einem Musikstück.
 
Find ich völlig richtig. Der Sample-Produzent will ausschliessen dass jemand seine Samples einfach neu zusammengewürfelt als Samplelibrary weiterverkauft werden.

Da klagt mit 100% Sicherheit niemand wenn da zufällig mal ein Sample freisteht in einem Musikstück.

Das denke ich auch nicht, in Musikstücken, die man in klassischer Weise (mit GEMA und GVL etc) veröffentlicht, dürfte das kein Problem sein.
Aber eine CC-Lizenz würde einen Unterschied machen.

1.) Du benutzt die Samples ohne große Bearbeitung, einige lassen sich ohne großen Aufwand herauslösen, sodass der Bearbeiter 2-3 Samples fast genau so bekommt, wie sie in der Samplelib vorliegen.

2.) Das Stück veröffentlichst Du unter CC BY SA

3.) Jemand bekommt das so lizenzierte Stück und löst sich die Samples heraus (wie in 1. beschrieben). Er/sie hat jetzt das von Dir qua LIzenz verbriefte Recht, diese Samples ebenfalls unter CC BY SA frei weiter zu geben. Und zwar auch als einzelne Samples. Das erlaubt aber die LIzenz der Samplelib nicht.


Eine Lösung wäre, zusätzlich die ND-Klausel zu verwenden, was aber eben auch ganz normale, vielleicht gewünschte Remixe und auch Coverversionen verhindern würde. Letztlich müsste man dann eine eigene Erweiterung von CC schreiben. Irgendwas in die Richtung NSG - No Sample Grabbing oder so....
 
Ah, ich glaube hier ist der Knackpunkt:

Ich gab die Musik ja nur mit dem Aufführungsrecht weiter. D. h. das Theater darf die Musik nur für Aufführungen verwenden, bzw. nur im Zusammenhang mit Demovideos.
Nie für sich alleinstehend (so wurde das zwar nicht explizit ausgedrückt, sondern so folgt es aus oben) . . .
 
Aber eine CC-Lizenz würde einen Unterschied machen.

Allerdings. Nur kommt das für mich nicht in Frage, weil ich nicht auf mein Urheberrecht verzichten werde-so geizig bin ich dann schon noch gg
 
Aber eine CC-Lizenz würde einen Unterschied machen.

Allerdings. Nur kommt das für mich nicht in Frage, weil ich nicht auf mein Urheberrecht verzichten werde-so geizig bin ich dann schon noch gg

Mit CC verzichtet man nicht auf das Urheberrecht. Schon CC BY SA ist de facto kommerziell, weil niemand eine kopiergeschützte Distribution ohne Deine Einwilligung davon machen darf. CC NC geht auch, dann ist jede zahlungspflichtige Redistribution auch genehmigungspflichtig.

Interessant jedenfalls, dass eine spezielle Nutzung des Urheberrechts bei Verwendung diese Samplelib jedenfalls fragwürdig ist....
 

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