Kurze Samples und Recht

Cicle

Cicle

Registriert
16.04.12
Beiträge
166
Reaktionen
5
Punkte
204
Hallo Community,

wenn ich mir eine CD mit z.B. gregorianischem Gesang kaufe (Danke nochmal Hitman für die Idee) und die Samples und in meine Lieder einbaue, wie sieht es dann eigentlich rechtlich gesehen aus?

Würde dann ein Vermarktung gegen das Urhheberrecht verstoßen? Oder gibt es bei so einer Art von Samples eine Grauzone?

Gruß, Cicle
 
wenn ich mir eine CD mit z.B. gregorianischem Gesang kaufe (Danke nochmal Hitman für die Idee) und die Samples und in meine Lieder einbaue, wie sieht es dann eigentlich rechtlich gesehen aus?

Würde dann ein Vermarktung gegen das Urhheberrecht verstoßen? Oder gibt es bei so einer Art von Samples eine Grauzone?



Ohne die Recht abzuklären darfst du das natürlich nicht. Und eine Grauzone existiert da auch nicht.
 
Und wenn ich die Samples nur für Private zwecke nutze?
 
Es kommt nur darauf an, ob du sie verwurstest und das Ergebnis dann irgendwie veröffentlichst.

Was Du in Deinem Schlafzimmer anstellst, interessiert hingegen keinen, solange es da bleibt. :D
 
Die Gregorianik an sich ist natürlich frei verwendbar (solange es tatsächliche Gregorianik von länger zu Staub zerfallenen Komponisten ist), das Problem sind normalerweise die Leistungsschutzrechte an der Aufnahme.

Die verfallen zur Zeit noch nach 50 Jahren. Wenn Du Dir also in den 1950ern aufgenommene Chöre am besten auf einem Tonträger aus den 1950ern beschaffst, kannst Du das auch samplen.

ABER:

http://www.blog.medienrecht-kanzlei.com/euminister-beschlieen-verlngerung-der-leistungsschutzrechte/

Du musst also damit rechnen, dass das deutsche Urheberrecht bis 2013 so geändert wird, dass Deine Gregorianikplatte dann schon vor 1943 aufgenommen sein muss.

Dergleichen Absurditäten werden allerdings zur Zeit auch heiß diskutiert, es kann also rein theoretisch auch noch anders kommen.
 
Danke für die Antworten, also müsste ich drauf achten, nicht (mehr) Lizensierte Musik zu verwenden.

Ich war bisher davon ausgegangen, dass ein Rechtsanspruch bereits nach 20 Jahren verfällt.
Aber scheinbar gilt das nur für Patente.

Gruß, Cicle
 

Ähnliche Themen

moonbooter
    • Danke
  • Artikel
Antworten
0
Aufrufe
3K
moonbooter
moonbooter
moonbooter
    • Danke
  • Artikel
Antworten
4
Aufrufe
3K
moonbooter
moonbooter

Neue Antworten


Oft gelesene Themen

Zurück
Oben