künstlersozialkasse oder private krankenversicherung

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soundguy

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moin,

ich wollte mal wissen ob sich schon jemand mit dem thema auseinandergesetzt hat?

danke, timo
 
Was ist das denn überhaupt? Etwas mehr Infos wären cool :)
 
Die Künstlersozialkasse (kurz KSK) übernimmt die Rolle des Arbeitgebers.
D.h. sie steuert die Hälfte Deiner Sozialabgaben dazu. (Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung)

Du mußt jedes Jahr angeben wieviel Du in etwa im kommenden Jahr erwirtschaftest und daraus berechnet sich dann Dein Monatsbeitrag!

Anstelle von (sagen wir mal 700€ Abgaben) ,zahlst Du jetzt nur noch 350€!

Ohne die KSK wären schon einige freiberufliche "Künstler" unter die Räder gekommen...........mich eingeschlossen! :D

Grüße Chris
 
Wenn sie dich nehmen dann tu es.

Die Künstlersozialkasse hat eine eigene Homepage mit den Angaben wie man den Antrag stellt und wann man berechtigt ist. Du mußt halt darlegen von was du dich hautsächlich ernährst und was das mit Kunst zu tun hat.
 
Wenn Du dafür qualifizierst, dann natürlich KSK, versuchen würde ich es auf jeden fall!!
 
probiere die ksk!!!

gruß
thomas
 
Hi,

KSK ODER private Krankenversicherung ist eine falsche Fragestellung... Du kannst dich sowohl privat krankenversichern (vorausgesetzt, du erfüllst die Bedingungen) als auch bei der KSK. Die KSK übernimmt in diesem Fall einen Zuschuss zu deinen Privatversicherungskosten (liegt allerdings meist etwas unter 50%). Deine gesetzliche Rentenversicherung bzw. Pflegeversicherung laufen ganz gewöhnlich voll über die KSK.

Wenn du die Voraussetzungen der KSK erfüllst, zahlt sich die Mitgliedschaft im Normalfall schon aus.

LG,

Soares
 
Richtig!

Du musst aber in erster Linie künstlerisch tätig sein und das auch nachweisen. Es kommt auch zu Überprüfungen.

Die KSK ist die beste Tat der Ära Schmidt!
 
Hier mal eine KURZzusammenfassung der für die KSK benötigten Punkte:

1. Nachweis der Professionalität (Ausbildung und/oder berufliche Tätigkeit)

2. Schätzung des Einkommens aus selbständiger künstlerischer Tätigkeit, wobei ein Mindestsatz (zur Zeit 3950.- Euro pro Jahr) nicht unterschritten werden darf, sonst ist man Hobbykünstler. Anhand dieser SCHÄTZUNG wird die Beitragshöhe berechnet.

3. Nachweis für bzw. Ausblick auf die zu erwartende Auftragslage.

4. Spezifierung der selbständig ausgeführten künstlerischen Tätigkeit (fällt anhand des Fragebogens relativ leicht, da multiple choice-mässig angekreuzt werden kann)

5. Nachweise über eventuell zur Zeit bezogenen Leistungen über die Agentur für Arbeit

Das sind sehr (und auch ZU) kurz gefasste Hinweise.

LG,

Soares
 
Aha, Sozialkasse. Gibts davon bei uns nicht langsam genug? Ist Euch eigentlich bewusst, dass diese Künstlersozialkasse zur Zeit alle selbständigen Unternehmen überprüft, welche z.B. Werbung (Etiketten, Verpackungen etc.) durch wiederum selbständige Grafiker durchführen lassen? Wohlgemerkt: Selbständig tätige Einzelunternehmer die NICHT in der Künstlersozialversicherung versichert sind, und auch keine Angestellten haben die dort versichert sind.

Auszug von der KSK: " Der Abgabepflicht unterliegen alle an selbständige Künstler und Publizisten, vielleicht besser an alle Kreativen gezahlten Entgelte. Unerheblich ist, ob der Künstler oder Publizist selbst in der Künstlersozialversicherung versichert ist."

Jetzt wisst Ihr wer das wieder alles finanziert: Selbständige Unternehmer die privat und in EIGENVERANTWORTUNG handeln.

Dieses Thema war bislang vielen Steuerberatern in Deutschland nicht bewusst, wird es aber jetzt verstärkt werden. Ich habe mal einige Gewerbetreibende die künstlerich tätig sind darauf angesprochen. Die haben noch nie etwas von einer Künstlersozialversicherung gehört. Na das kann ja noch heiter werden.

Möchte hier jetzt keine politische Diskussion lostreten, aber vielleicht mal eine Anregung über den Tellerrand hinaus zu schauen.

Gruss
Frank

P.S. Soll jetzt nicht heissen dass man sich da nicht versichern sollte. Wer Beiträge zahlt soll davon provitieren, klar. :)
 
Ich wäre da auch eher mal vorsichtig.
Wenn Du erst mal in der KSK bist, wollen die Dich auch in ihrer Rentenversicherung haben, zumindest war das vor etwa 10 Jahren so, als ein Freund von mir, der Grafikdesigner ist und zu dem Zeitpunkt schon viele Jahre gut Geld verdient hatte, von der KSK "entdeckt" wurde und für viele Jahre Rentenbeiträge nachzahlen sollte. Er kam da mit anwaltlicher Hilfe wieder raus aber es war knapp.
Metallicat liegt da ganz richtig.
Übrigens ist die KSK nicht von Frau Schmidt erfunden worden, die gibt´s schon viel länger.


Gruß,

Globo
 
Hi Frank,

1. Selbständige Künstler MÜSSEN sich in der KSK versichern. Dies ist eine Gesetzesvorgabe (von der man halten kann, was man will), aber dadurch wird die von dir zitierte Abgabenerklärung der KSK wieder in ein etwas anderes Licht gerückt.


2.
Jetzt wisst Ihr wer das wieder alles finanziert: Selbständige Unternehmer die privat und in EIGENVERANTWORTUNG handeln.

8-/ 8-/ 8-/

Unter eigenverantwortlichem Handeln stelle ich mir etwas mehr anderes vor, als schlicht gesetzliche Vorgaben zu erfüllen.
Außerdem ÜBERPRÜFT die KSK tatsächlich IMMER Unternehmen. Es gehört zu ihrem Job. Klar, die KSK-Abgabepflicht kann für Unternehmer ein Problem werden. Dafür haben Unternehmer beispielsweise auch die Möglichkeit, mit selbständigen Künstlern auf eine Art zusammenzuarbeiten, die in anderen Branchen unweigerlich in einem sozialversicherungspflichtigen Job enden würde. Und DANN sind die Sozialabgaben aber deutlich kostspieliger für die Unternehmer...

Wohlgemerkt: Selbständig tätige Einzelunternehmer die NICHT in der Künstlersozialversicherung versichert sind, und auch keine Angestellten haben die dort versichert sind.
Klar! Selbständig tätige Einzelunternehmer, die Angestellte haben, fallen nicht unter das Künstlersozialversicherungsgesetz und deren Angestellte sowieso nicht, weil sie angestellt sind. :D

LG,

Soares
 
Wenn Du erst mal in der KSK bist, wollen die Dich auch in ihrer Rentenversicherung haben, zumindest war das vor etwa 10 Jahren so, als ein Freund von mir, der Grafikdesigner ist und zu dem Zeitpunkt schon viele Jahre gut Geld verdient hatte, von der KSK "entdeckt" wurde und für viele Jahre Rentenbeiträge nachzahlen sollte.

Die KSK kann keine rückwirkende Beitragspflicht feststellen. Das ist Gesetz.


Übrigens ist die KSK nicht von Frau Schmidt erfunden worden, die gibt´s schon viel länger.

:D :D ähhhmm... ich glaube nicht, dass da FRAU Schmidt gemeint war :D :D :D


LG,

Soares
 
:D :D Ich bin sicher, dass es die Frau Schmidt noch länger gibt als die KSK.

Soares schrieb:
Die KSK kann keine rückwirkende Beitragspflicht feststellen. Das ist Gesetz.

Das beruhigt mich sehr, dann werde ich vielleicht selber mal drüber nachdenken, ich bin nämlich privat versichert.
Bist Du Dir aber sicher, dass es die rückwirkende Beitragspflicht bei Rentenbeiträgen nie gab. Ich kann mich nämlich noch ganz gut daran erinnern, es handelt sich dabei um einen engen Freund, und der sah sich wirklich in seiner Existenz bedroht.

Gruß,

Globo
 
Aha, Sozialkasse. Gibts davon bei uns nicht langsam genug? Ist Euch eigentlich bewusst, dass diese Künstlersozialkasse zur Zeit alle selbständigen Unternehmen überprüft, welche z.B. Werbung (Etiketten, Verpackungen etc.) durch wiederum selbständige Grafiker durchführen lassen?


Ja das ist bekannt und so steht es im Künstlersozialgesetz und ist überhaupt nix neues.

ähhhmm... ich glaube nicht, dass da FRAU Schmidt gemeint war

:D Genau,das war der Kettenraucher aus Hamburg :D zu der Zeit war Frau Schmidt noch mit dem KBwichtig dabei die Freiheitlich Demokratische Grundordnung zu stürzen und die Diktatur des Proletariats zu errichten :D
 
1. Selbständige Künstler MÜSSEN sich in der KSK versichern. Dies ist eine Gesetzesvorgabe (von der man halten kann, was man will), aber dadurch wird die von dir zitierte Abgabenerklärung der KSK wieder in ein etwas anderes Licht gerückt.

Und genau davon halt ich mal rein gar nix!

Unter eigenverantwortlichem Handeln stelle ich mir etwas mehr anderes vor, als schlicht gesetzliche Vorgaben zu erfüllen.
Außerdem ÜBERPRÜFT die KSK tatsächlich IMMER Unternehmen. Es gehört zu ihrem Job. Klar, die KSK-Abgabepflicht kann für Unternehmer ein Problem werden. Dafür haben Unternehmer beispielsweise auch die Möglichkeit, mit selbständigen Künstlern auf eine Art zusammenzuarbeiten, die in anderen Branchen unweigerlich in einem sozialversicherungspflichtigen Job enden würde. Und DANN sind die Sozialabgaben aber deutlich kostspieliger für die Unternehmer...

Wer keine gesetzlichen Vorgaben erfüllt handelt Eigenverantwortlich ;)
Ich bin seit 7 Jahren Selbständig, und bin von der gesetzl. RV befreit (Gott sei Dank). Wieso geht das nicht mit der KSK?
In einem von mir bekannten Fall arbeitet der selbst. Grafiker jetzt über seine schweizer Firma mit dem Unternehmen zusammen. Auch eine Möglichkeit der Zusammenarbeit :D .

Gruss
Frank
 
Bist Du Dir aber sicher, dass es die rückwirkende Beitragspflicht bei Rentenbeiträgen nie gab. Ich kann mich nämlich noch ganz gut daran erinnern, es handelt sich dabei um einen engen Freund, und der sah sich wirklich in seiner Existenz bedroht.

Nein, bin ich mir nicht. Ich bin mir sicher, dass es eine rückwirkende Beitragspflicht JETZT nicht gibt, kann aber für die Vergangenheit da meine Hand nicht ins Feuer legen.

Wenn du privat versichert bist, gilt das, was ich oben geschrieben habe - die KSK übernimmt einen Zuschuss zu deinen Krankenversicherungskosten, allerdings nicht genau die Hälfte wie bei gesetzlich Versicherten.

Zum Thema Rentenbeiträge: Die sind in der Tat für manche ein gewichtiger Grund GEGEN die KSK - den Gedankengang kann ich auch durchaus verstehen... Ich bin jetzt 36 und zahle seit 7 Jahren über die Rentenkasse in die KSK ein - und von der Illusion, davon später auch wirklich was zu sehen, in Form einer nennenswerten staatlichen Rente, habe ich mich bereits verabschiedet (freilich ist das nichts KSK-spezifisches). Ich sehe meine Beiträge einfach als meinen Obulus zum Generationenvertrag. Und damit lebe ich ganz gut.



LG,

Soares
 
Hi,

ich war auch mal bei der KSK bis es da zu riesigen Problemem kam und beide Seiten zu der Einsicht kamen, dass wir (also ich und die KSK) nicht zusammen passen *grins*

Wenn Du nicht all zuviel verdienst und wohlmöglich (wie ich) noch 2 Leute mit ernähren musst zahlt nämlich auch das Arbeitsamt für Dich. Bei mir ist es halt so, dass ich für 3 Leute zu wenig verdiene, und somit das Arbeitsamt Zuschüsse zur Kranken, Renten und Pflegeversicherung gibt.

Gruss, LarsW
 
Um das mal hier zu verstehen!! (bin selbst seit 5 Jahren in der KSK)

So weit ich weiß:

-Kein selbstständiger Künstler MUSS in die KSK!
-Nur ein selbstständiger Künstler (bzw. ein gewisser Anteil künstlerischen schaffens) KOMMT in die KSK!
-Von Rentennachzahlungen seitens der KSK hab ich noch nieeee gehört!
Warum sollte das auch so sein??? "Abgerechnet" wird eh zum Schluß! :(
-Jeder der in diesem Verein ist sollte sich sowieso noch zusätzlich Rentenversichern.......machen ja eh fast alle "normalen" Arbeitnehmer auch!
-Jeder kann seinen Rentenversicherungsbeitrag, unabhängig vom erwartetem Jahreseinkommen, erhöhen! (Wer denn noch an die ges. Rentenvers. noch glaubt) ;)
-Wie Soares schon schrieb.......kann jeder in eine private Krankenversicherung wechseln! Mit geänderten Konditionen der KSK!
-Kann jeder eine Zusatzversicherung mit seiner KK aushandeln und sie an die KSK weiterleiten.......natürlich auch wieder mit veränderten Konditionen!

Die KSK ist seinerzeit (soviel ich weiß) ins Leben gerufen worden um Musiker/Darsteller/Maler/Designer etc. pp.......kurz Künstler, eine Basis-Versicherung anzubieten da diese Spezies wohl nicht in der Lage ist/war sich selber abzusichern! :D

Ob aber jemand mit ner privaten KV, RV und PV günstiger und besser fährt muß wohl jeder für sich selbst entscheiden!

Wie gesagt, das ist der Stand den ich kenne.........wenn ich da auf dem Holzweg bin, bitte schnell melden!!!! :stampf:

LG
Chris

Edit:
@globo: Du zahlst keine Rentenversicherung an die KSK!!!
Die KSK zahlt Deinen und Ihren Anteil in die gesetzliche
Rentenversicherung ein....und was am Ende überbleibt sind die
tatsächlich eingezahlten Jahre, und nicht die hochgerechneten!
 

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