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gpa
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Hi Liebe Forum-Mitglieder,
mich würde mal was interessieren:
Eine Metal-Band tritt seid 4 Jahren auf und hat Cds rausgebracht und gibt national Konzerte aber sie haben Ihren Band-namen nicht als Wortmarke schützen bzw eintragen lassen.
z.b "I love Metal Music" = "I.L.M.M." (Durch die kreativität des namens haben sie ein Copyright für den namen bekommen...er ist aber nicht als marke eingetragen)
Ein anderer Künstler komponiert bzw produziert seid 2 Jahren Hiphop Musik aber ist damit nicht an die öffentlichkeit gegangen (hat also noch keinen offizielen namen) und endscheidet sich für den Künstlernamen "ILMM BAM" und lässt ihn beim deutschen patentamt schützen....
Kann ihn die Metal-Band auf Schadensersatz verklagen wenn er eine CD rausbringt bzw wenn er seine Musik im Internet unter diesen Namen präsentiert? schließlich hat er die markenrechte
lg
bin auf eure antworten gespannt ,)
mich würde mal was interessieren:
Eine Metal-Band tritt seid 4 Jahren auf und hat Cds rausgebracht und gibt national Konzerte aber sie haben Ihren Band-namen nicht als Wortmarke schützen bzw eintragen lassen.
z.b "I love Metal Music" = "I.L.M.M." (Durch die kreativität des namens haben sie ein Copyright für den namen bekommen...er ist aber nicht als marke eingetragen)
Ein anderer Künstler komponiert bzw produziert seid 2 Jahren Hiphop Musik aber ist damit nicht an die öffentlichkeit gegangen (hat also noch keinen offizielen namen) und endscheidet sich für den Künstlernamen "ILMM BAM" und lässt ihn beim deutschen patentamt schützen....
Kann ihn die Metal-Band auf Schadensersatz verklagen wenn er eine CD rausbringt bzw wenn er seine Musik im Internet unter diesen Namen präsentiert? schließlich hat er die markenrechte
lg
bin auf eure antworten gespannt ,)