Künstlername vs Marke

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gpa

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Hi Liebe Forum-Mitglieder,
mich würde mal was interessieren:

Eine Metal-Band tritt seid 4 Jahren auf und hat Cds rausgebracht und gibt national Konzerte aber sie haben Ihren Band-namen nicht als Wortmarke schützen bzw eintragen lassen.
z.b "I love Metal Music" = "I.L.M.M." (Durch die kreativität des namens haben sie ein Copyright für den namen bekommen...er ist aber nicht als marke eingetragen)

Ein anderer Künstler komponiert bzw produziert seid 2 Jahren Hiphop Musik aber ist damit nicht an die öffentlichkeit gegangen (hat also noch keinen offizielen namen) und endscheidet sich für den Künstlernamen "ILMM BAM" und lässt ihn beim deutschen patentamt schützen....

Kann ihn die Metal-Band auf Schadensersatz verklagen wenn er eine CD rausbringt bzw wenn er seine Musik im Internet unter diesen Namen präsentiert? schließlich hat er die markenrechte

lg

bin auf eure antworten gespannt ,)
 
*Die Namen sind erfunden
 
Au weiha...
Das wird sofort komplex.
Vergiss persönliche Logik und Auffassung.
Das ist ein Strategiespiel mit Klipp-Klappeffekten und richtig nagelfest ist da nix.

Ich vermute mal, wenn die Band einen gewissen Verbreitungsgrad hat und die Nutzung ihres Namens ausreichend tief nachweisen kann, könnten sie die Streichung des Namens aus dem Markenregister erwirken.
Das wird aber schnell zum Kraftakt.

Ohne Anwaltschaftliche Beteiligung geht das letzlich eh nicht und wenn man sich nicht auf der Vernunftsebene einigen kann und Klagen will, geht das sofort enorm in die Gelder.
Die Streitwerte und die voraus auszulegenden Gelder sind hoch.
Rechtschutzversicherungen greifen hier übrigens nicht...

Besser ist es sowieso, sofort wenn es um die Namensverwendungen geht, zu recherchieren und die Eintragung vorzunehmen wenn der Kanal frei ist.
 
ohne angemeldetes patentrecht kann die metalband gar nix machen,da ists egal wie verbreitet die sind
solang die keine offiziellen rechte auf die namesabfolge haben können die nix machen,
 
also die frage kann dir nur einer fachmännisch beantworten:
unser rainer EarlGrey

hab ihn schon länger hier nicht gesehen.
was wäre recording.de ohne rainer?

ich hoffe dass er das liesst!!
mich interessiert die frage auch.

lg
 
Ist aber rein vom Namen her "I.L.M.M." was völlig anderes als "ILMM BAM" ?

Ich meine, "Westbam" stammt ja auch von "Africa Bambata", und ist eher als Tribut gedacht.
Aber Ärger gabs doch da auch keinen - trotz Wortähnlichkeit.


Ari
 
Ari schrieb:
Ist aber rein vom Namen her "I.L.M.M." was völlig anderes als "ILMM BAM" ?
Ari

Beide fischen im gleichen Gewässer.

Es gibt Verwechslungspotentiale die hier herangezogen werden könnten.
Und nicht nur geradlinig.
Vergiss persönliche Logik.

Es ist eher ein Mühlespiel, wer zuerst die Steine gut setzt und welche Strategie oder Arbeitshypothese eingesetzt wird.
Und wenn du dass, was du als "dein Recht" in Bezug auf Markenrecht, einstreiten willst, nimm' gerne 'mal 35 - 55 TE in die Umlaufbahn.
Die hängen schnell mal oben...
 
sorry für klugschiss: :D

westbam hat sich westfalia bambata genannt und musste sich dann in westbam umbenennen weil er eins von den anwälten aufm deckel bekam.

nur vom hörensagen mal irgendwann aufjeschnappt...


duck und weg :D
 
eines kann ich dir aber sicher sagen:
wenn die band sich bei der gema anmeldet,
dann kann sie wenigstens den namen bei der gema registrieren.

hab den gemaordner geholt.
das nennt sich Pseudonym.

mehr kann ich auch nicht dazu schreiben.

lg
 
ich sach ja Bender!
Mit "Westbam" gabs keine Probleme. Trotz Wortähnlichkeit. Hab ich doch eben gesagt. :finger:
 
ich wollt ja och nur klugscheißen :D
 
Haste fein gemacht. :p

So aber nochmal Topic.

Wo eben nach "MARKE" gefragt wurde.
Das ist nochmal ne ganze Ecke was anderes, als ein Pseudonym oder Künstlername.
Eine Marke kannst du dir schützen lassen .... ABER unterschieden wird dort erstmal, ob du es für dieses Land (Deutschland) oder Europa oder Planet Erde schützen lässt.

Wenn du es in Germany machst, und dafür deine 600€ bezahlst (grad ausgedacht), dann kann sich Rapper Stanislav aus Polen auch so nennen!

Dann gelten diese geschützen Marken-Rechte auch nur für einen bestimmten Zeitraum.
Das heisst, du mietest diesen Namen.

zb.
Für Deutschland / für ein Jahr.
Oder für 5 Kontinente / für 10 Jahre. (kannste nich bezahlen)

Also das ist ne Sache, die macht man mal nicht so nebenher. Sondern mit rechtsbeistandlicher Hilfe und Unterstützung.

Ari
 
Ari schrieb:
Dann gelten diese geschützen Marken-Rechte auch nur für einen bestimmten Zeitraum.
Das heisst, du mietest diesen Namen.
Ari

Du meldest erstmal dein Warenzeichen an.
Der Widerspruchslose Eintrag in das Register hat erstmal nichts mit deinen echten Rechten zu tun.

Wenn es widerspruchslos eingetragen ist, musst es innerhalb 5 Jahre zur breiten Nutzung bringen.
Wenn nicht ist, die Marke anfechtbar und kann auf Antrag ausgetragen und neu vergeben werden.

Kannst du die Marke bis hierhin halten, kannst du sie auch rechtlich (innerhalb deiner Anmeldung bis hin zu "weltweit") vertreten lassen, mit letztlich insgesamt eher positivem outcome.

Streit ist immer fi..en und besser zu meiden.
Unter Umständen stirbst du, schon rein monetär, an deiner Vorfahrt.
 
danke für die vielen antworten aber ist leider noch nichts wasserdichtes dabei..
hat denn nicht jemand nebenbei jura studiert? :D

wortmarken-anmeldung deutschlandweit für 3 klassen kostet 300 euro, für 10 jahre...pro weitere klasse 100 euro... man spricht von dienstleistungen und waren-klassen...die sind unterteilt...

wenn nen waschmaschienen-vertreiber "waschi maschi" heißt kann ein anderer "waschi maschi" problemlos musik vertreiben..man geht da nach klassen, und landesgrenzen...

das mit dem verbreitungsgrad hab ich auch beführchtet...die einen sagen so die anderen so..bleit nur noch die ungewissheit...

und dabei will man doch nur in ruhe musik machen und muss sich trotzdem mit dem rechtskram den kopf zerbrechen...soviel zur musik und kultureller beitrag, wenn man ständig mit der angst leben muss verklagt zu werden ...was nen dilema :D

man sagt ja man muss nen gewissen unterscheidungsgrad besitzen...
für mich persönlich ist alleine schon das genre unterschiedlich genug...besonders das design und die zielgruppe von metal und hiphop...wobei da sogar nichtmal der name 100% identisch ist...

wer kann licht ins dunkeln bringen?

lg
 
die einen sagen so die anderen so..
Genau deshalb ist die Lieblingsantwort von Juristen (das sind die, die richtig konkrete Ahnung haben ;) )


"Ja nee, KOMMT DRAUF AN!!!"
;)


Ari
 
gpa schrieb:
danke für die vielen antworten aber ist leider noch nichts wasserdichtes dabei..
wer kann licht ins dunkeln bringen?

lg

Du wirst nichts wasserdichtes bekommen...

Markenrecht ist teuer und wackelig.
Du kannst versuchen beim Abstecken deiner Ansprüche verhältnissmäßig klare Felder zu generieren.
Wenn du um das Markenrecht streiten musst, brauchst du definitiv Geld in der Vorhand.
Sonst scheidest du in der Vorrunde schon aus.

Wie gesagt: Im Streitfall.

Man muss nicht und keineswegs streiten!
Man kann sich verhandeln und die Potentiale kaufmännisch verregeln.

Das wollen die Gerichte gerne hören :)
"Vertrage" dich auf einer Basis Win/Win Einigung, wenn du was auf der Pfanne hast.
Ansonsten gib ab und schlafe ruhig...

Den "deutschen Rechtschutzversicherten" geben, kannst du auf deinem Grabstein...
 
Fehlt da ein Wort im letzten Satz?
Oder.... *nochmal les....* nee ich krieg den nicht im Sinn erfasst.

Den "dt Rechtsetc." WAS geben? :huh:

Ari
 
Ich schrieb:

"Den "deutschen Rechtschutzversicherten" geben, kannst du auf deinem Grabstein..."

Für den Fall der unvollkommenen Übertragung...

Fehlte dass?
 
nee tut mir Leid. bin ich grad bekloppt oder ist Montag???? :D
Ich verstehe den Satz nicht. Der muss falsch sein.


WAS willst du den Versicherten denn geben? Und vorallem, wie kann man etwas auf einen Grabstein geben?

Man kann da etwas draufschreiben, oder drauflegen, oder dranschmieren.
Aber etwas auf einen Grabstein geben?! hä=?
 

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