Künstler beendet Zusammenarbeit. Ansprüche?

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Hallo liebes Board,



ich habe mir in letzter Zeit Gedanken über einen fiktiven Fall gemacht. Folgende fiktive Personen kommen darin vor:



Dave "Chandler" Mayer - als Produzent

Caspar "M4" Sailer - auch als Produzent

Lydia James - als Künstlerin



Dave und Caspar haben ein eigenes Label in Form einer
Unternehmergesellschaft gegründet. Sie haben auch schon eine Künstlerin
an Land gezogen, die sie produzieren wollen. Nämlich Lydia James.
Mündlich wird folgendes vereinbart:



1. Dave und Caspar sollen Lydias erstes Album produzieren.



1. Lydia James stellt die Instrumentals von 5 Stücken, die sie
irgendwann schonmal aufgenommen hat, zur Verfügung und diese Songs
sollen dann gemeinsam mit Dave und Caspar neu aufgenommen werden.



2. Dave komponiert noch weitere Songs für das Album, die dann gemeinsam aufgenommen werden.



3. Für die Aufnahmen und das Mastering mieten Dave und Caspar ein Studio an.



4. An den Produktionskosten für das Album beteiligt sich Lydia mit einem Betrag von ca. 10.000 €



5. Zu gegebener Zeit bzw. wenn die Entwürfe fertig sind, soll ein
Künstler- und ein Verlagsvertrag inkl. Merchandisingvertrag geschlossen
werden.





Kurz vor den Aufnahmen wird noch folgender Vertrag zwischen den Parteien abgeschlossen:





§ 1 Vertragsgegenstand

Die Parteien möchten in diesem Vertrag den Abschluss von weiteren
Verträgen vereinbaren. Desweiteren werden Finanzierungsfragen geklärt.



§ 2 Finanzierung der Albumproduktion und der Promotion desselben

Die Künstlerin verpflichtet sich, sich mit einem Betrag von EUR *****
an den im Zusammenhang mit der Albumproduktion und –Vermarktung (Laut
Finanzplan „zweite Finanzierungsrunde) anfallenden Kosten zu
beteiligen. Der Betrag setzt sich wie folgt zusammen:



- Analog-/Digital-Wandler Leihgebühr EUR ***

- Studiomiete für Mixdown EUR ***

- Mastering EUR ***

- CI Grafik EUR ***

- Photoshoot CD-Cover EUR ***

- CD-Cover Grafik EUR ***

- Videodreh 1 EUR ***

Gesamt EUR ***



Sollten sich die einzelnen Posten in ihrer Höhe verändern, wird die Summe entsprechend angepasst.

Der Betrag ist entweder als gesamtes oder bei Anfallen der einzelnen
Teilbeträge auf das Geschäftskonto der *** oder direkt an den
jeweiligen Gläubiger zu entrichten. Über die genauen Modalitäten werden
die Parteien in gegenseitigem Einvernehmen entscheiden.





§ 3 Abzuschließende Verträge

Sowohl Künstler als auch Produzent verpflichten sich, spätestens 31.
November einen Künstlervertrag (beinhaltet auch den
Booking-/Bookingagenturvertrag), einen Verlagsvertrag und einen
Managementvertrag abzuschließen. Die Parteien vereinbaren, die
Verhandlungen nach Bestem Wissen und Gewissen zu führen und darauf
bedacht zu sein, neben den eigenen Interessen auch die Interessen der
anderen Partei zu respektieren und zu fördern.





§ 4 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder
undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder
undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im
Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren
Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten,
deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen,
die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren
Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten
entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.



******



............................................... .............................................

Produzent Künstler





------------------------------------------------------------------------------------



Ein paar Wochen später beginnen die Gesangsaufnahmen, die auch sehr gut
laufen. Danach mischen Dave und Caspar die Songs und sind auch mit dem
Ergebnis sehr zufrieden.

Allerdings Lydia nicht so ganz. Sie behauptet, man müsste vielleicht
mehr "Chorus" auf die Stimme legen oder einen anderen "Hallraum"
verwenden usw. Sie wirft mit Fachausdrücken um sich, obwohl sie
eigentlich von Recording und Mixing keinerlei Ahnung hat.
Höchstwahrscheinlich wird sie von irgendjemand anderem beeinflusst bzw.
beraten, der sie vielleicht selbst produzieren will oder was auch
immer...

Auf jeden Fall beendet sie kurz darauf unter dem Vorwand, dass die Songs nicht optimal gemischt sind, die Zusammenarbeit.



Die sich stellenden Probleme sind nun:



Dave und Caspar sind beide diplomierte Tontechniker und haben wochen-,
wenn nicht sogar monatelang an dem Projekt "Lydia" gearbeitet.

Allein die Aufnahmen und das Mastering nahmen ca. 200 Std. pro Person in Anspruch.



Es wurde mündlich ja schon eine Art "Vertrag" geschlossen.



Zusätzlich wurde auch der schriftliche Vorvertrag geschlossen.





Wie sollten Dave und Caspar am Besten vorgehen bzw. welche Ansprüche haben sie überhaupt?



Würd mich freuen, ein paar Meinungen dazu zu hören. Sowas kommt in der oder ähnlicher Form ja bestimmt öfters vor
smil451d62b1d6f72.gif




Viele Grüße,



Chris
 
Wie sollten Dave und Caspar am Besten vorgehen bzw. welche Ansprüche haben sie überhaupt?

Zum Anwalt gehen und sich beraten lassen. Die Frage geht imho über die Möglichkeiten eines Forums hinaus.
 
Dummes Zeug...

Mündlische Absprachen führen (aus eigener Erfahrung) dazu, dass vor´m Richter Aussage gegen Aussage stehen. Generell werden dann die "Macher" auf ihren Kosten sitzen bleiben.

BEVOR solche Dinge (zudem noch bei den Summen, aber auch schon weit darunter) abgehen, nimmt man sich nen Anwalt und lässt sich sowohl beraten, als auch den Vertrag prüfen.

Rechtlich verbindliche Aussagen wirst du hier kaum bekommen...;-)

In solchen Verträgen sind auf jeden Fall auch Klauseln eingebaut, wie es zu einer Vertragsausfläösung kommen KANN und wie dann zu verfahren ist.

Eventuell kann Earl n bischen was genaueres dazu sagen?
 
ja, das ist ein Fall für den Anwalt!
 
Edit....
 
Kayoyo, Rotten, Earl - Danke schomal für die schnellen Antworten :)
Also das dies (wäre es ein realer Fall...) ein Fall für den Anwalt ist, ist mir durchaus bewusst. Vorallem, dass dies notwendig ist um alle Detailfragen zu klären.
Mir ging es eher um erste Einschätzungen. Ich bin selbst (fast) Jurist, war mir aber nicht sicher, wie es sich gerade bei derartigen musikrechtlichen Fragestellungen verhält.
Ich habe mich vorallem gefragt, inwiefern hier (in diesem fiktiven Fall) eine vorvertragliche Pflichtverletzung vorliegen würde und inwiefern der abgeschlossene "Vorvertrag" in der vorliegenden Fassung Wirkung entfaltet.

Was meinst du, Earl, reicht für eine erste Einschätzung bei einem Anwalt eine kurze Schilderung des Sachverhalts aus, damit er eine erste Aussage treffen kann oder benötigt das schon eine ausführliche anwaltliche Beratung? Also nur wegen der anfallenden Kosten...

Grüße
 
Also doch ein "echter" Hintergrund, das war zu erwarten...;-)

N Anwalt kostet Geld, ist so...die Gebühren müssten auch hier entweder in der Gebührenordnung festgelegt sein (wenn die hier greift) oder richten sich nach dem "Streitwert"....denke ich.

Anwälte für Musikrecht findest du zwar nicht an jeder Ecke, aber dennoch im Branchenbuch.

Aus eigener Erfahrung kann ich aber sagen, dass die Durchsicht einiger (den Musikbereich betreffende)Verträge samt Beratungen usw. bei nem entsprechnedem Anwalt schonmal 500 Eus und WEIT mehr kosten kann.

Die Kosten sind mir bei sowas allerdings recht "Wurscht", wenn man anschliessend weiss, wolang der Hase hoppelt, sozusagen.

Als ausübender Produzent solltest du aber auf jeden Fall über entsprechende anwaltliche Kontakte verfügen und schon von Beginn an mit denen zusammenarbeiten, damit kannst du dir selber viel Stress ersparen.

Edit:

Leider muss man hier immer wieder sagen, bei Geld hört tatsächlich JEDE Freundschaft auf.

Wer keine Verträge abschliessen will, hat was zu verbergen bzw will keine Bindungen bzw Verpflichtungen eingehen. Ist leider so und bewahrheitet sich jeden Tag auf´s Neue.
 
Ich habe mir den Sachverhalt jetzt nochmal ganz durchgelesen und muss dazusagen, dass ich in der Praxis nicht beurteilen kann, ob und in welcher Form solche schriftlichen "Vorverträge" üblich sind.

Allerdings riecht mir das sehr nach einem konstruierten Sachverhalt. Erstmal die salvatorische Klausel, die schon ein Drittel der Regelungen umfasst. Und dann eine Kostentragepflicht für die Künstlerin, ohne überhaupt die Hauptleistungspflichten im Vertrag festzulegen - Schwachsinn! Entweder ausgedacht von einem Juraprof, der die Studenten quälen will, oder von Leuten verfasst, die von Tuten und Blasen keine Ahnung haben. Wer macht denn sowas?

Um diese Zeit zermartere ich mir nicht das Gehirn, um eine korrekte juristische Lösung zu erarbeiten. Wenn der Sachverhalt vollständig ist, kann ein Jurist zwar etwas damit anfangen, aber ich befürchte, dass es unterschiedliche Lösungen geben wird.

Vor allem dürfte es auf die Frage ankommen, inwieweit die mündliche Vereinbarung zwischen den Parteien verbindlich und nachweisbar ist. Vertragsauslegung ist immer eine unsichere Sache, vor allem wenn der genaue Wortlaut nicht vorliegt. Der schrifltiche Vertrag umfasst ja nur einen Teilaspekt, der mündliche ist umfassender.

Also erstmal schauen, ob sich schon aus den bereits vorliegenden Vereinbarungen die Pflicht zur Albumproduktion und die Mitwirkung der Künstlerin daran ergibt. Wenn ja, brauchst Du keine CIC mehr.

Wenn nicht, dann hast Du sicherlich die CICdem Grunde nach und bekommst dann ganz erhebliche Probleme, den Vertrauensschaden zu bestimmen. Den gibt der Sachverhalt m.E. nicht her.

Ich verstehe jetzt nur nicht, inwieweit Dir dieser Kommentar nutzen sollte...
 
ist doch auch völlig egal, denn der fall würde so sowieso nicht zu stande kommen,
ausser du hättest vergessen zu erwähnen das lydia ne scheibe brot ist.
 
Interessant...also als ich sie kennenlernte wirkte "Lydia" gar nicht so dämlich. Sie hatte sogar gerade ihr Studium abgeschlossen
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Naja, und "der Fall würde so sowieso nicht zu stande kommen" würde ich so auch nicht sagen...ich möchte mich zwar nicht ganz festlegen, damit nicht der Eindruck entsteht, ich würde versuchen, hier mit einem echten Sachverhalt eine Rechtsberatung erhalten wollen, aber ich kann dir zumindest sagen, dass es sehr nahe an der Realität ist.

Also nur um das nochmal zu konkretisieren: Es war ursprünglich ausgemacht, dass die 3 gemeinsam das Projekt "Lydia" durchführen. Dave und Caspar sollten ihre gesamte Arbeitskraft einbringen und natürlich auch finanzielle Mittel und Lydia sollte sich finanziell beteiligen. Zu Beginn wurde ausgemacht, dass sie sich mit einem pauschalen Betrag von 10.000 Euro an der ganzen Sache beteiligt, also an den Produktionskosten für das Album, Videodreh etc.
Die auch damals schon in Betracht gezogenen Beteiligungen an den Gewinnen sollten sich sehr fair gestalten. Ungefähr wurde davon ausgegangen, dass jeder der 3 ca. 33 % vom Ganzen bekommt, u. U. Lydia ein wenig mehr.
Dafür hätten Dave und Caspar auch quasi ihre gesamte Zeit diesem Projekt gewidmet.

Der Vorvertrag wurde deshalb abgeschlossen, um zumindest die finanzielle Beteiligung einmal schriftlich festzuhalten.
Wenn ich einen Zettel schreibe, auf dem steht:
Ich verpflichte mich dazu, Earl Greys Auto für 3000 € zu kaufen und unterschreibe das, dann ist das ja auch wirksam oder etwa nicht?

Und den "Vorvertrag" hab ich geschrieben. Ich hab zwar in meinem Studium noch nie irgendeinen Vertrag geschrieben, aber ich denke, dass ich nicht "von Tuten und Blasen keine Ahnung" habe.
Ich denke, sonst hätte ich das erste Examen dieses Jahr nicht geschafft...

Ich denke auch, dass sich die Schadensbestimmung eher kompliziert gestaltet. Die Rechte an dem Tonmaterial sind für Dave und Caspar wohl eher uninteressant. Sie können ja nach allem was passiert ist, eigentlich nicht mehr mit Lydia zusammenarbeiten. Das heißt auch die Erzwingung des Vertragsschlusses bringt nichts.
Er ist problematisch, dass die beiden 2 Monate lang ausschließlich für dieses Projekt gearbeitet haben und sich dafür komplett aufgeopfert haben.
Für die Produktion haben sie jeder ca. 300 Stunden im Studio verbracht. Und wie schon erwähnt, beide haben ein Toningenieur-Diplom und im Normalfall auch einen dementsprechenden Stundenlohn.
Gut...auch ich habe etliche Stunden mit der Ausarbeitung des Künstler- und des Verlagsvertrages verbracht. Aber das ist jetzt nicht der zentrale Punkt.

Eure Einschätzungen bringen insofern was, dass man dadurch und aufgrund eurer Erfahrungen u.U. absehen kann, inwiefern in so einem Fall eine Klage aussichtsreich sein kann oder ob es klüger ist, erstmal eine Rechnung für die aufgewendeten Arbeitsstunden etc. zu stellen und bei Nichtbegleichung ein Mahnverfahren in die Wege zu leiten. Eine Klage wäre dann erst der letzte Schritt...

Problematisch an der mündlichen Absprache ist, dass es zwar Dave und Caspar auf der einen Seite und Lydia auf der anderen sind, aber Dave und Caspar ja die gleichen Interessen vertreten. Deshalb weiß ich nicht, ob im Ernstfall dann nicht doch Aussage gegen Aussage angenommen werden würde...

Grüße
 
Mmh sry für meine klugscheißerei,aber im normalfall nehmen die produzenten erst mal eine Song mit der künstlerin auf der richtig pumpt und schicken diesen dann zu einem verlag, der sich vorallem auch mit der rechtlichen Absicherung der 3 Künstler beschäftigt,
Tut mir echt leid für die 2 producer die ihre zeit sinnlos verschwenden mussten
 
rausfinden, wer die lydia beeinflusst und dann nen schlägertrupp schicken, so läuft das wahre musikbizz.
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ich muss beim lesen des sachverhaltes feststellen dass da vorher die chemie schon nicht ganz gestimmt haben kann und lydia ihr aufgaben auch nicht ganz klar gemacht wurden. ebenso finde ich es aber mängelhaft dass die beiden produzenten gleichzeitig mischer sind.


ein künslter würde nie wegen einem fx oder einem hallraum abspringen, sowas halte ich für bullshit, da muss vorher schon echt was im argen gewesen sein.

und auch wenn die beiden diplomierte tontechniker sind haben die mEn die technik wen anders machen zu lassen, gewöhnlicherweise hat man als produzent genug andere sachen zu tun, desweiteren sollte man auch einen gewissen abstand zum projekt haben um darüber urteilen zu können.....

cheers
 
sollte ich vielleicht mal n gutachten drüber schreiben, damit ich fit für
die vertragsrecht-klausur am 08.02 bin ^_^
 
Ja, du hast schon recht, ich denke auch, dass da irgendwas nicht gestimmt hat...aber so genau hab ich das alles leider auch nicht mitbekommen. Ich denke mal, dass ihr irgendjemand, der sich schon besser auskennt und auch "professioneller" ist, einen Vertrag oder so angeboten hat und sie dann lieber den wahrnehmen wollte...
Ob die beiden als Produzenten nichts mit der technischen Seite zu tun haben sollten, kann ich nicht beurteilen...
Ich fand die Vorgehensweise eigentlich gar nicht so schlecht, weil sozusagen "alles aus einer Hand kam"...
Naja, zumindest haben die beiden und auch ich einiges dazugelernt
smil470009513826a.gif
 
ja alles aus einer hand ist eben genau das problem. du lässt für gewöhnlich den mixing engineer auch nicht das mastering machen........

richtig, geht ja hier auch ums lernen
smil470009513826a.gif
 
Entschuldige, wenn ich an meiner Meinung festhalte. WENN man schon einen schriftlichen Vertrag aufsetzt, um sich wegen monatelanger "aufopfernder" Arbeit abzusichern, dann muss dieser Vertrag die Hauptleistungspflichten für alle Beteiligte grundsätzlich regeln. Das ist nicht geschehen, und deshalb ist das Murks.

man könnte auch daran denken, dass die 3 Beteiligten eine GbR waren. Die ist geplatzt, und dann wäre diese Gesellschaft nach den Grundsätzen des Gesellschaftsrechts abzuwickeln.

Wenn Du einen Anspruch auf Ersatz des Vertrauensschadens hast, darfst Du nicht einfach Stunden abrechnen. Das hat mit Vertrauensschaden überhaupt nichts zu tun.

Und wenn die 3 eien GbR waren, dann haben sie wegen ihrer Arebitszeit auch Pech gehabt. Das war ihr Beitrag zur GbR. Ist nur die Frage, ob der finanzielle Einsatz zu tätigen gewesen wäre und die anderen davon was abbekämen.

Wie gesagt, das ist eine Frage für eine gerwissehafte anwaltliche Prüfung.

Ehrlich gesagt finde ich es nicht richtig, zunächst von einem rein fiktiven Fall zu schreiben, und dann stellt es sich heraus, dass es doch in Wirklichkeit passierte. Dann sag besser gleich, dass Dir das in Wirklichkeit passiert ist.

Gruß Rainer
 
EarlGrey schrieb:
.....

Ehrlich gesagt finde ich es nicht richtig, zunächst von einem rein fiktiven Fall zu schreiben, und dann stellt es sich heraus, dass es doch in Wirklichkeit passierte. Dann sag besser gleich, dass Dir das in Wirklichkeit passiert ist.

Gruß Rainer


...was keine Schande wäre, denn solche Dinge passieren letztendlich jeden Tag!
 
Es ging mir nur darum, so wie in vielen anderen Foren bei solchen Themen gefordert, nicht von realen Fällen zu sprechen, sondern entweder "fiktive" Fälle zu verwenden oder aber lediglich allgemeine Aussagen zu treffen, wie "A schließt mit B einen Kaufvertrag". Aus dem Grund, dass nicht der Eindruck entsteht, es handle sich um eine Rechtsberatung.
 
Mach dich am besten bei nem entsprechenden Anwalt schlau, das bringt doch viel mehr!

Alles andere sind doch, zumindest in Teilen, lediglichlich "Mutmassungen" auf Forenniveau.
 

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