Krieg ich da die deutsche Mehrwertsteuer irgendwie vergütet?

mad

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Tach Gemeinde

Ich bestelle mir ja jetzt über die hr.de-Aktion eine UAD-1. Normalerweise würde dabei ja, da ich in der Schweiz wohne, die deutsche Mehrwertsteuer abgezogen und die Schweizer Mehrwertsteuer am Zoll erhoben. Das ist immerhin fast ein Unterschied von 10 Prozent, würde sich also noch lohnen.

Frankye hat nun aber gesagt, dass er die Mehrwertsteuer nicht abziehen kann.

Nun meine Frage: Ist es irgendwie möglich, die deutsche Mehrwertsteuer nachträglich vegütet zu bekommen? Muss ich das mit dem Zoll verhandeln oder wie geht das?

Danke für eure Antworten :)

Gruss

Mad
 
Sieht schlecht aus,
weil die Post ja erst zu frankye und dann zu dir geht,
vom werk aus zu dir wäre es möglich, aber frag doch mal den Zoll oder die Polizei.

Aber hast ja schon 25% + LA 2A gespart und nen Skript dazu.

Ist doch auch was.
 
Jo hast ja eigentlich schon recht. Wenns jetzt nicht so der Aufwand wäre, hätte ich nix gegen den zusätzlichen kleinen Rabatt.

aber frag doch mal den Zoll oder die Polizei.
Ne, den Zoll mag ich nicht und vor der Polizei hab ich Angst :D

Gruss und Danke für die Antwort

Mad
 
Hi Mad,

wenn Du selbst die Ware über den Zoll bringst und Du ein Aus/Einfuhrschein vom Händler bekommst, dann lass diesen bei der Einfuhr (innerhalb von 24 Std.) am dt. Zoll abstempeln.

Bei der Einfuhr in die Schweiz, wird off. die CH-MwSt. je nach Gewicht (Elektronik in kg.) erhoben. Unterhalb von € 200.-- ist die Einfuhr unbelastet.

Die MwSt. bekommst Du beim "Händler" wieder retour.

Die Idee resp. die aktuelle Aktion würde mich auch interessieren, doch schreckt mich dieser administrative Makel davon ab.

In Basel -> Weil/Lörach (BRD) einkaufen, egal welche Ware, ist die Einfuhr recht einfach. Ein Zettel mit der Deklaration der Ware, abstempeln lassen vom Händler (innerhalb 24 Std. !!!) und beim nächsten Besuch wird Dir die MwSt. ausbezahlt.

In diesem Bsp. darf der Händler keine MwSt. erheben (dt. Umsatzsteuerrecht für die Ausfuhr an Drittländer = nicht EU-Länder, also die Schweiz, Vatikanstaat, USA, der Rest der Welt).

Lösung: sich an die dt. Botschaft in Bern wenden, wenn die MwSt. berechnet wäre.

Sodele, ich hoffe etwas geholfen zu haben und grüsse Dich
antares
 
Hey Anta

Danke für deine nette und ausführliche Antwort. Ich glaube, der administrative Aufwand ist mir für die paar Euro dann doch zu gross. Auch weil ich immer noch sehr viel billiger wegkomme, als wenn ich die Karte in der Schweiz kaufe (kostet mindestens 750 Franken). Das Problem ist ja, dass die Karte nicht direkt an mich geht, sondern zuerst an Frankye, von dem her zieht der Händler die Mehrwertsteuer natürlich nicht ab.

Ausserdem hab ich ja noch n'Skript plus den LA2A...

Gruss

Mad

Edit 1: Ich seh grad, in der Schweiz ist die Karte nicht nur teurer, es hat beim Project Pak auch nur vier Plugs dabei...

Edit 2: Cooler neuer Avatar! :D
 
Hi mad,

da darf ich mich mal als " beruflicher Finanzmensch" melden.

Für Kauf jeglicher Art bei einem Händler in Deutschland ist das deutsche Umsatsteuergesetz zuständig. Dort ist eindeutig geregelt wie und was zu beachten ist.
Weiss aber nicht ob Franky dies als Privatmensch tut... dann gilt das nicht...

Nachzulesen zB. Checkliste für umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferungen

Für eine eingetragen Firma, die ordnungsgemäss seine Vorsteuer-/ Umsatzsteuermeldungen abgeben muss, sollte es kein Problem sein die Steuerbefreieung für Liefeungen ins Drittland (Schweiz gehört dazu) sowie in EG Länder ohne Mwst. zu berechnen. Kenn das aus der Praxis, da dies in der Firma wo ich arbeite total normal ist.

In der Praxis sieht das bei uns so aus:

Wir schicken die Ware zB. per DPD nach der Schweiz. Dem Lieferschein wird eine AU = Ausfuhrbescheinigung mit Proformarechnung beigelegt. Der Empfänger zahlt bei Erhalt die Einfuhrumsatzsteuer (in der Schweiz die 7.6 %) und erledigt. DPD schickt uns eine Ausfuhrbescheinigung, so dass wir auch alle Belege haben.
Wenn wir das verkaufte Teil irgendwo gekauft haben, können wir natürlich die Vorsteuer geltend machen.

Und falls HR / audio-workshop da spezielle Fragen haben, sollen sie mich ruhig direkt ansprechen, da deutsches Recht immer ein Recht mit tausend Ausnahmefällen ist, da muss man einen Einzelfall erst mal unter die Lope nehmen, um das dann allgemein anwenden zu können.

Gruss
Kesse
 
Hi,

das Thema Umsatzsteuer ist ein weites Gebiet. Da wir bisher zum größten Teil mit Seminaren, also Dienstleistungen gearbeitet haben, gilt hierbei auch bei ausländischen Veranstaltungen deutsches Recht, d.h. abhängig vom Firmenstandort. aus diesem Grund ist es auch nicht möglich, einem "Ausländer" außerhalb von Deutschland die Umsatzsteuer abzuziehen. Beim Handel mit Waren sieht das schon wieder anders aus. Laut unserer Steuerberaterin ist die auch von Kesse dargelegte Verfahrensweise möglich, allerdings für uns sehr aufwändig durchzuführen (wir sind ja nur ein Zwei-Mann-Unternehmen), so dass wir letztendlich bei solchen Aktionen das auf den Kaufpreis selbst wieder draufschlagen müssen.
 
Danke Tsching und Kesse für eure Antworten.

Wie es aussieht mit "normalen" Bestellungen im Ausland, weiss ich. Hab schon einige Male beim grossen t. bestellt. Da wird die Mehrwertsteuer einfach vor dem Versand abgezogen und ich musste dem Postboten jeweils noch die Schweizer Mehrwertsteuer aushändigen.

Anders ist es eben in diesem Fall. Der Vertrieb der UAD-1 schickt die erst an Frankye und der dann an mich. Theoretisch wär wohl Kesses Methode schon möglich, aber wenn der Ertrag dann eh wieder von der womöglich verrechneten Arbeitszeit von Frankye geschluckt wird, lassen wir das mal, weil soo viel Geld ists ja auch nicht. Ich spar ja schon einiges gegenüber den absolut überteuerten Schweizer Preisen.

Gruss

Mad
 

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