Konzertmittschnitt unwissend verkaufen?

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Hallo,

hätte mal wieder eine Frage an die die sich auskennen ;-). Wusste in der Suchfunktion leider nicht was ich eintippen sollte. Wenn es das Thema bereits gibt würde ich um einen Link dazu bitten.

Meine Frage:
Ich könnte von einer Band einen Livemitschnitt machen, ohne das diese Band das mitbekommt.

Wie wäre hier die Rechtslage?
Könnte ich beispielsweise den Mittschnitt verkaufen?
Muss ich die Band davon informieren? Irgendwas Vertraglich festlegen?
Wie schaut es mit den Urheberrechten aus, wenn die Band die Songs covert?

danke und sg
Aloisius

PS.: Ist nur eine Überlegung, habe natürlich nicht vor so ein Ding durchzuziehen ;-)
 
Bootleg..als Suchvorschlag
 
Aufnehmen und Aufnahme verkaufen, ohne dass die Band was davon mitbekommt.

Was sagt denn Dein laienhaftes Rechtsgefühl selber zu so einer Aktion?

Hast Du eins?
 
Dann ist die Sache wohl nicht so einfach/schnell zu klären?
Ich dachte es gibt vielleicht irgend einen Paragraphen oder Sowas wo solche Sachen festgelegt sind...
 
Ja, solche Paragraphen oder sowas gibt es - im UrhG, Teil 4, Abschnitt 2, "Rechtsverletzungen". Da gibt es auch einen strafrechtlichen Teil...
 
Aufnehmen und Aufnahme verkaufen, ohne dass die Band was davon mitbekommt.

Was sagt denn Dein laienhaftes Rechtsgefühl selber zu so einer Aktion?

Hast Du eins?

Na klar, sonst würde ich erst garnicht fragen ;-)

Ich frage mich nur wo hier die "Grenzen" liegen.
Wenn jemand bsp. ein Video von einem Konzert macht und auf Youtube stellt, kann dieser doch auch pro Klick verdienen (die höhe des Betrages sei mal dahingestellt)
 
Auf YT verkaufst Du keine Aufnahmen...

abgesehen davon ist YT auch kein rechtsfreier Raum. Ohne Zustimmung der Berechtigten ist das illegal. Auch wenn die VÖ privater Videoaufnahmen sehr oft gegen die Persönlichkeitsrechte der gefilmten Personen und im Falle von Musikaufnahmen gegen das UrhG verstößt....
 
Auf YT verkaufst Du keine Aufnahmen...

abgesehen davon ist YT auch kein rechtsfreier Raum. Ohne Zustimmung der Berechtigten ist das illegal.

In meinem Fall wären "die Berechtigen" die Band?
 
OK, habs kapiert.

Vielen Dank für die Antworten!
 
Das, was Du beschreibst ist ein Bootleg. Also so zu sagen neben dem Counterfeit der ganz klassische Fall des strafrechtlich verfolgten Bruchs des Urheberrechts.

Allerdings gibt es einige Bands, die sowas pauschal erlauben, meist mit ein paar Bedingungen wie zum Beispiel akzeptable Soundqualität, kein Profit etc.

Ganz klassisch sind da Grateful Dead, die Bootleggern sogar Mixerausgänge vermietet haben. uNd heute Govt. Mule, die es ähnlich halten.

Die meisten Bands werden nichts dagegen haben und unternehmen, wenn man sie auf YT stellt. Bei Verkauf auf DVD oder gar Verkaufsportalen sieht das sicherlich völlig anders aus.
 
Meine Frage:
Im Spielcasino, in dem ich arbeite, liegen immer ein paar Bündel Hunderter im Schreibtisch. Als Reserve. Ich könnte eins dieser Bündel mitnehmen, ohne dass der Betreiber es mitbekommt.

Wie wäre hier die Rechtslage?
Könnte ich beispielsweise das Geld ausgeben?
Muss ich den Betreiber davon informieren? Irgendwas Vertraglich festlegen?
Wie schaut es mit den Besitzverhältnissen aus, wenn das Geld gar nicht dem Betreiber gehört, sondern wiederum nur geliehen ist?
 
Hey, danke euch für dies Wunderbaren Beispiele :)

Das Internet ist also voll von illegalem Material. Es ist den meisten aber egal, weil`s eh Banddienlich ist - echt krass...
 
Das Internet ist also voll von illegalem Material. Es ist den meisten aber egal, weil`s eh Banddienlich ist - echt krass...

Es ist wohl so: Eine Amateurband, die keine eigenen Tonträger verkauft, freut sich über die kostenlose Werbung. Eine Band, die eigene Tonträger verkauft, hat dafür Geld ausgegeben, lebt zum Teil auch davon und möchte beim Verkauf möglichst viel verdienen. Wenn Du jetzt ein Bootleg herstellst und anbietest, stellt das eine Konkurrenz zu den Original-Tonträgern da. Dass die Band das nicht wollen kann, mit den oben genannten Ausnahmen, dürfte klar sein.
 
Meine Frage:
Im Spielcasino, in dem ich arbeite, liegen immer ein paar Bündel Hunderter im Schreibtisch. Als Reserve. Ich könnte eins dieser Bündel mitnehmen, ohne dass der Betreiber es mitbekommt.

Wie wäre hier die Rechtslage?
Könnte ich beispielsweise das Geld ausgeben?
Muss ich den Betreiber davon informieren? Irgendwas Vertraglich festlegen?
Wie schaut es mit den Besitzverhältnissen aus, wenn das Geld gar nicht dem Betreiber gehört, sondern wiederum nur geliehen ist?


loool
 
Wenn Du jetzt ein Bootleg herstellst und anbietest, stellt das eine Konkurrenz zu den Original-Tonträgern da. Dass die Band das nicht wollen kann, mit den oben genannten Ausnahmen, dürfte klar sein.

So klar ist das eigentlich nicht. Jedenfalls nicht so klar wie beim Counterfeit, also einer Kopie eines kommerziell von der Band/deren Firma angebotenen Produkts.

Rechtlich ist es fast das gleiche aber kulturell und moralisch liegt die Sache bei Bootlegs anders. Aus Sicht der Autoren geht es um Kontrolle: "Ich will nicht, dass dieser Liveauftritt als MItschnitt noch in tausend Jahren angehört werden kann." , "Ich will nicht, dass diese Aufnahme meines Songs von aller Welt gehört werden kann, weil sie nicht die ist, die so ist, wie ich sie haben wollte und veröffentlicht habe."

Aus Sicht aller anderen geht es um Information: Fans wollen wissen, wie die Band XY live wirklich klingt, Fans wollen wissen, wie der Song XY in seiner ersten Rohfassung geklungen hat.

Es existieren 6er CD-Boxen, die ihre Spielzeit ausreizen nur mit Versionen von 10-12 Rolling Stones Songs. Alle tatsächlich von den Stones gespielt und aufgenommen. Für Fans ist das hochinteressante Ware.
Bei Live-Bootlegs kann es schon mal vorkommen, dass einzigartige Momente eingefangen werden. Dass die für meine Begriffe eigentlich indiskutablen Guns and Roses einen der besten unbekannten Songs von Black Sabbath (its alright) und zwar ziemlich gut live gespielt haben, habe ich per Zufall mal auf einem Bootleg eines Fans gehört und es hat meine Abneigung zumindest etwas relativiert.

Nun der kommerzielle Teil: 9 von 10 Leuten, die sich ein Bootleg kaufen, haben alle offiziellen Alben eines Künstler schon. Das wird natürlich etwas anders sein, wenn sich jemand ein Bootleg-Konzert im Internetz anschaut. Aber auch da gilt wenn es nicht gerade Memecharakter hat, werden Bootlegs nur von Fans gesehen/gehört, die entweder schon Platten gekauft haben oder Konzerttickets oder beides.

In der selbst ernannten Hochkultur sieht die Sache noch mal anders aus: Wer ein bisher unveröffentlichtes Manuskript von Beethoven oder Mahler besitzt und es nicht veröffentlicht, wird wahrscheinlich als Feind der Menschheit oder wenigstens als fieser, durchgeknallter Kauz gebrandmarkt werden.

Man vertritt die Ansicht, dass die Menschheit ein Recht darauf hat, auch das letzte Schnippsel aus dem Nachlass von Mozart, Brahms oder auch Nietzsche vorgelegt zu bekommen. Warum sollte es nicht ebenso ein großes öffentliches Interesse an einem besonders grandiosen aber nicht veröffentlichten Konzert von Bob Dylan oder Metallica geben?

Die quasi zwangsweise Nachlizenzierung von Konzertmitschnitten auf YT, die über die Einigung von Google mit Verwertungsorganisationen werbefinanziert stattfindet, halte ich für einen guten Kompromiss.
 

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