Wenn Du jetzt ein Bootleg herstellst und anbietest, stellt das eine Konkurrenz zu den Original-Tonträgern da. Dass die Band das nicht wollen kann, mit den oben genannten Ausnahmen, dürfte klar sein.
So klar ist das eigentlich nicht. Jedenfalls nicht so klar wie beim Counterfeit, also einer Kopie eines kommerziell von der Band/deren Firma angebotenen Produkts.
Rechtlich ist es fast das gleiche aber kulturell und moralisch liegt die Sache bei Bootlegs anders. Aus Sicht der Autoren geht es um Kontrolle: "Ich will nicht, dass dieser Liveauftritt als MItschnitt noch in tausend Jahren angehört werden kann." , "Ich will nicht, dass diese Aufnahme meines Songs von aller Welt gehört werden kann, weil sie nicht die ist, die so ist, wie ich sie haben wollte und veröffentlicht habe."
Aus Sicht aller anderen geht es um Information: Fans wollen wissen, wie die Band XY live wirklich klingt, Fans wollen wissen, wie der Song XY in seiner ersten Rohfassung geklungen hat.
Es existieren 6er CD-Boxen, die ihre Spielzeit ausreizen nur mit Versionen von 10-12 Rolling Stones Songs. Alle tatsächlich von den Stones gespielt und aufgenommen. Für Fans ist das hochinteressante Ware.
Bei Live-Bootlegs kann es schon mal vorkommen, dass einzigartige Momente eingefangen werden. Dass die für meine Begriffe eigentlich indiskutablen Guns and Roses einen der besten unbekannten Songs von Black Sabbath (its alright) und zwar ziemlich gut live gespielt haben, habe ich per Zufall mal auf einem Bootleg eines Fans gehört und es hat meine Abneigung zumindest etwas relativiert.
Nun der kommerzielle Teil: 9 von 10 Leuten, die sich ein Bootleg kaufen, haben alle offiziellen Alben eines Künstler schon. Das wird natürlich etwas anders sein, wenn sich jemand ein Bootleg-Konzert im Internetz anschaut. Aber auch da gilt wenn es nicht gerade Memecharakter hat, werden Bootlegs nur von Fans gesehen/gehört, die entweder schon Platten gekauft haben oder Konzerttickets oder beides.
In der selbst ernannten Hochkultur sieht die Sache noch mal anders aus: Wer ein bisher unveröffentlichtes Manuskript von Beethoven oder Mahler besitzt und es nicht veröffentlicht, wird wahrscheinlich als Feind der Menschheit oder wenigstens als fieser, durchgeknallter Kauz gebrandmarkt werden.
Man vertritt die Ansicht, dass die Menschheit ein Recht darauf hat, auch das letzte Schnippsel aus dem Nachlass von Mozart, Brahms oder auch Nietzsche vorgelegt zu bekommen. Warum sollte es nicht ebenso ein großes öffentliches Interesse an einem besonders grandiosen aber nicht veröffentlichten Konzert von Bob Dylan oder Metallica geben?
Die quasi zwangsweise Nachlizenzierung von Konzertmitschnitten auf YT, die über die Einigung von Google mit Verwertungsorganisationen werbefinanziert stattfindet, halte ich für einen guten Kompromiss.