Konsequenzen: Musik mit Spuren von "illegalen" content hochladen(edit: /vorführen)

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Loop_Breaker

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Was kann einen im schlimmsten Fall passieren, wenn man was in's Netz stellt (gratis) was aber Spuren von nicht dafür lizenzierten Material (teile von Liedern) enthält?

Um folgendes illegales Material handelt es sich:
- ganz bekannte Lieder
- Lieder wo die Sängerin meint, die kann man nicht kaufen, weil man sie eh "gratis/illegal" aus den Netz saugen kann. (Sie verweist ernsthaft auf "illegale"-Downloads, weil sie die Lieder vor ihren Durchbruch nicht verkauft)
- von einen Recording.de Thread (natürlich werde ich es als erstes den Urheber präsentieren)


Ich gehe davon, aus (da kein Geld fliest), dass es niemanden Interessiert, und der Account mit den ich die Lieder hoch lud, im Fall der Fälle, gesperrt wird.
- Meine Angst ist, dass dann auch die Anderen Lieder von mir (welche keinen illegalen Content enthalten) gesperrt werden.
- Wenn ich mehre Accounts habe (um zu verhindern, dass Alle Lieder gesperrt werden), machen sich die WebSite-Betreiber (z.B. Bandlab, Soundcloud) die Mühe, als Strafe, Alle meine Accounts zu sperren?
- oder ist die Angst, dass Acounts gesperrt werden lächerlich, im Vergleich zu GeldBusen e.t.c. welche auf mich zu kommen können?


Was mich irritiert ist, dass es anscheinend legal ist, einfach so, Lieder in's Netz zu stellen:
z.B: Loud.fm muss man nur die Titel bekannt geben (man muss die Lieder aber gekauft haben) und man hat sein eigenes Internet-Radio.
oder YouTube: Lässt illegalen Content online, und der Urheber kassiert dafür die Werbeeinnahmen. (glaube, die verlangen nicht mal, dass der Content vom Uploader gekauft wurde)


Würde gerne eine Internet-Seite machen, wo ich Alle meine Werke verlinke, und es deshalb ein Kinderspiel seien wird, in kürzester Zeit All meinen "illegalen Content" zu finden. Und habe vor, Alles gratis downloadbar zu machen, und dafür einen Donation-Button oder so.
ABER: Sobald ich einen Donation-Button habe, kann man mir ja vorwerfen, dass ich mit den illegalen Content, Kohle gescheffelt habe?


Ich arbeitet derzeit u.A. an einen RMX Album wo (teils recht unbekannte) Lieder in Dance Versionen verwandelt werden. Es geht mir rein um die Freude an der Kunst, und will kein Geld verdienen, würde es quasi "nur als Schau des eigenen Könnens" verwenden. Mein Argument warum das gehen könnte: DJ's dürfen doch auch Mixe als Promo verwenden...


Lg
 
Also SoundCloud hat innerhalb einer Minute nach dem Upload meinen Enya Remix wieder entfernt, und das obwohl ich auf privat gestellt hatte, weil der nur für mich zum hören sein sollte. Also wenn du oder deine Band ein Lied coverst und das Ergebnis zu gut ist kannste SoundCloud vergessen. Hab dann Hearthis.at genommen, da gab es mit dem Remix auf privat gestellt keine Probleme. Dort wurde allerdings mal ein selbst eingespieltes und mit Drums versehenes U2 Gitarrensolo entfernt.

Aber es wurde halt nur entfernt, Konsequenzen gab es keine. Wird sicher anders sein wenn man ständig geschützten Kontent hochlädt.
 
Wenn du das tust und keine Rechte an den originalen Werken hast bzw. die Einwilligung ALLER Beteiligen bzw. deren rechtlicher Vertreter wirst du gegen diverse Gesetze verstoßen. Das Hochladen auf mehrere Anbieter wird das Problem multiplizieren.

Wenn du etwas "abwandelst" ist das eine Bearbeitung, dafür brauchst du die Zustimmung ALLER Beteiligten.

Ob du damit Geld verdienen willst oder nicht ist dabei völlig ohne Bedeutung. Fremde Werke (fremdes Eigentum) ohne Linzensierung zu verwenden kann böse Schadenersatzansprüche, Rückforderungen usw. nach sich ziehen.

Insgesamt eine ganz dumme Idee.
 
Also SoundCloud hat innerhalb einer Minute nach dem Upload meinen Enya Remix wieder entfernt, und das obwohl ich auf privat gestellt hatte, weil der nur für mich zum hören sein sollte. Also wenn du oder deine Band ein Lied coverst und das Ergebnis zu gut ist kannste SoundCloud vergessen. Hab dann Hearthis.at genommen, da gab es mit dem Remix auf privat gestellt keine Probleme. Dort wurde allerdings mal ein selbst eingespieltes und mit Drums versehenes U2 Gitarrensolo entfernt.

Aber es wurde halt nur entfernt, Konsequenzen gab es keine. Wird sicher anders sein wenn man ständig geschützten Kontent hochlädt.


wenn du deine remixe privat nur für dich auf soundcloud hochladen möchtest, empfehle ich dir, ihnen einfach einen namen zu geben, der nix mit dem orginal zu tun hat. dann löscht sie soundcloud auch nicht...
 
wenn du deine remixe privat nur für dich auf soundcloud hochladen möchtest,
Warum sollte man das tun, wenn doch eine Festplatte, GoogleDrive oder Dropbox etc. genau das gleiche machen ?
Meiner Meinung nach nutzt man Soundcloud, um es anderen zeigen zu können.
 
Wenn du das tust und keine Rechte an den originalen Werken hast bzw. die Einwilligung ALLER Beteiligen bzw. deren rechtlicher Vertreter wirst du gegen diverse Gesetze verstoßen. Das Hochladen auf mehrere Anbieter wird das Problem multiplizieren.

Wenn du etwas "abwandelst" ist das eine Bearbeitung, dafür brauchst du die Zustimmung ALLER Beteiligten.

Ob du damit Geld verdienen willst oder nicht ist dabei völlig ohne Bedeutung. Fremde Werke (fremdes Eigentum) ohne Linzensierung zu verwenden kann böse Schadenersatzansprüche, Rückforderungen usw. nach sich ziehen.

Insgesamt eine ganz dumme Idee.

Danke!

Aber ein DJ Mix ist doch auch "Abwandeln"?
 
wenn du deine remixe privat nur für dich auf soundcloud hochladen möchtest,
Warum sollte man das tun, wenn doch eine Festplatte, GoogleDrive oder Dropbox etc. genau das gleiche machen ?
Meiner Meinung nach nutzt man Soundcloud, um es anderen zeigen zu können.

z.B. Cubase kann direkt hochladen,
und die Seite funktioniert auch so einfach super.
Und ist halt gemacht für Musik.

Aber jetzt mit Werbung ist es eh uninteressant.
 
§ 106 UrhG
Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.
 
wenn du deine remixe privat nur für dich auf soundcloud hochladen möchtest, empfehle ich dir, ihnen einfach einen namen zu geben, der nix mit dem orginal zu tun hat. dann löscht sie soundcloud auch nicht...

Danke für den Tipp :)

Warum sollte man das tun, wenn doch eine Festplatte, GoogleDrive oder Dropbox etc. genau das gleiche machen ? Meiner Meinung nach nutzt man Soundcloud, um es anderen zeigen zu können.

Der Vergleich mit Cloudspeichern hinkt etwas. Mit Soundcloud kann ich am schnellsten und unkompliziertesten mit der App auf dem Smartphone oder im Auto abhören und mir per Kommentar Notizen machen. Ich hab noch keinen besseren Service gefunden, der das so unkompliziert macht.
 
Also SoundCloud hat innerhalb einer Minute nach dem Upload meinen Enya Remix wieder entfernt, und das obwohl ich auf privat gestellt hatte, weil der nur für mich zum hören sein sollte. Also wenn du oder deine Band ein Lied coverst und das Ergebnis zu gut ist kannste SoundCloud vergessen. Hab dann Hearthis.at genommen, da gab es mit dem Remix auf privat gestellt keine Probleme. Dort wurde allerdings mal ein selbst eingespieltes und mit Drums versehenes U2 Gitarrensolo entfernt.

Aber es wurde halt nur entfernt, Konsequenzen gab es keine. Wird sicher anders sein wenn man ständig geschützten Kontent hochlädt.


wenn du deine remixe privat nur für dich auf soundcloud hochladen möchtest, empfehle ich dir, ihnen einfach einen namen zu geben, der nix mit dem orginal zu tun hat. dann löscht sie soundcloud auch nicht...

SC hat mir mal ein Disturbed Cover gelöscht, trotz anderem Namen.
 
Ich kann von meiner DropBox-App aus über Bluetooth im Auto abspielen, Notizen kann DropBox auch.

Eben. Sehe auch nicht, weshalb man da SC nutzen müsste. Die meisten Festnetzanbieter liefern einem übrigens zumindest etwas Speicherplatz mit, oft inkl. Domain-Hosting (bei 1&1 ist das jedenfalls so, vorher bei Alice und davor bei Arcor war's nicht anders), da kann man dann bequem per FTP was hochladen und braucht exakt gar keine zusätzlichen Apps auf dem Smartphone sondern gibt einfach die Adresse ein. Und wenn's mal jemand anderes hören soll, teile ich demjenigen den Link mit.
 
§ 106 UrhG
Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Danke!

- Und was ist jetzt z.B. mit den ganzen YouTube Uploads, welche bestimmt nichts mit den Urheber zu tun haben? (haben die eine Sonder-Regelung?)

- Und DJ-Mixe (welche natürlich Übergänge enthalten) ist ja auch eine Verfremdung von Liedern, warum dürfen die das?
- Zählt ein DAW-Projekt auch als Auflegen?
 
§ 106 UrhG
Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Danke!

- Und was ist jetzt z.B. mit den ganzen YouTube Uploads, welche bestimmt nichts mit den Urheber zu tun haben? (haben die eine Sonder-Regelung?)
nein, die haben selten eine Sonderregelung mit z.B. Label abgeschlossen
.
es ist im Prinzip wie mit allen Verstössen gegen Gesetze, egal ob auf digitaler Ebene oder im analogen RL:
der Verstoss ist strafbar, aber ob sich um alle Verstösse gekümmert wird ist fraglich, da es nunmal gar nicht so viele Anwälte/Richter gibt, die da jedem Fall nachgehen können. Aus diesem Misstand haben sich ja die Abmahnanwälte entwickelt, obwohl es die sogar schon in den 80ern gab, wie ich damals leidlich erfahren durfte.
Soll heissen: kannst natürlich solche Lieder machen, aber wenn Du sie hochlädst begehst Du eine Straftat! Ob Du dann ruhig schlafen kannst ist dann Dein Problem, aber dann auch nicht jammern, wenn´s richtigen Ärger gibt


noch 2 Sachen die mir in den letzten Tagen aufgefallen sind:
1 - viele bei YT schreiben zumindest rein, wo Stück/Bildmaterial im Original herkommt usw. und dann den Hinweis: wenn Sie der Rechteinhaber sind und Sie dies hier stört, dann geben Sie mir bitte Bescheid und ich lösche das Video hier. [klingt nach gutem Kompromiss, aber halt nichts Rechtliches, was Dich definitv schützen wird, aber kann]
2- hab bei eBay paar coole Gabber-CDs gefunden, aber die Preise waren echt Sammler-Preise. Google warf mir dann YT anstatt medimops u.ä. aus und da hab ich nen Typen gefunden, der mindestens 180(!) komplette CDs/CD-Sampler als Video hochgeladen (Cover als Standbild) und sogar Mühe invstiert hat, daß man jeden Track "anspringen" kann. Hat 47400 Abonennten (komisch daß viele diverse Kanäle genau diese Anzahl haben, sind doch wohl keine gekauften Abos) ist seit mind. 2 Jahren mit dem Kanal online... also auch solche Uploader gibt´s bei YT - ob geduldet oder übersehen :schulterzuck:
 
Der Vergleich mit Cloudspeichern hinkt etwas. Mit Soundcloud kann ich am schnellsten und unkompliziertesten mit der App auf dem Smartphone oder im Auto abhören und mir per Kommentar Notizen machen.
Ich kann von meiner DropBox-App aus über Bluetooth im Auto abspielen, Notizen kann DropBox auch.

Geht das auch für einen kostenlosen Account? Und sind die Notizen an die Wellenform geknüpft, also zeitlich passend?

Ich könnte ja auch Google Drive nutzen, aber das ist vom Ablauf nicht so perfekt wie SoundCloud. Die Kommentare sind nicht zeitlich auf die Wellenform fixiert und beim Teilen steht auch gleich mein Name dabei, was ja vielleicht mal nicht sein soll, warum auch immer. Und es fehlt die Umwandlung ins Streamingformat aka was macht der SoundCloud-Algorithmus mit meinem Master.
 

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