KI-Musik zu ähnlich Labels klagen

Das trifft den Nagel auf den Kopf.
@jet2 Du drückst auf ein Knöpfchen "erstellen" Dann wird Dir ein gesamtes Bild, ein ganzer Song etc erstellt. Random, richtig?
Drückst Du den Knopf mehrfach passiert genau was?
Macht die Software jedesmal dasselbe? Nein, tut sie nicht. Du bekommst natürlich tausend verschiedene Ergebnisse.
Weil sie nur random etwas zusammen würfelt.
Ob Du da nun pseudoklug irgendwelche ellenlangen Anweisungen tippst oder nicht. Die KI würfelt Dir IRGENDWAS Nettes.
Du hast die Illusion der Schöpfer zu sein oder an der Schöpfung beteiligt zu sein.
Mehr nicht.

das stimmt natürlich. die ki würfelt dir etwas - aber in einem rahmen, den du zu einem gewissen grad vorgeben kannst.
und der rahmen kann durchaus auch einen kreativen anteil haben.
bei audio ist der aktuell sehr gering. bei grafik größer.
das ergebnis hat am ende immer einen (unkreativen) zufallsanteil, aber der rahmenanteil ist fest und kein zufall, da du ihn ja bestimmen kannst.
 
Hatte heute mal in der Arbeit 5 Minuten Zeit und hab in den Urheberrechtskommentaren in BeckOnline das Thema angelesen. Nach h.M. wird KI-Erzeugnissen der urheberrechtliche Schutz abgesprochen, weil keine persönliche, geistige Schöpfung vorliegt (wie zu erwarten). Diskutiert wird tatsächlich ob es de lege ferenda ein Leistungsschutzrecht geben soll.
das stimmt natürlich. die ki würfelt dir etwas - aber in einem rahmen, den du zu einem gewissen grad vorgeben kannst.
und der rahmen kann durchaus auch einen kreativen anteil haben.
Der Punkt ist: Die Grundidee als Ausgangspunkt/Kern spielt beim Urheberrechtsschutz keine Rolle, sondern nur das Werk in seiner konkreten Gestalt, seiner konkreten Ausprägung. Die geistige Leistung/Idee muss sich nach außen wahrnehmbar manifestieren und nur das ist dann geschützt. Aber genau das erzeugt die KI und daher gibt es dafür keinen Schutz. Wäre ja auch Wahnsinn, bei all den zufälligen Ergebnissen. Damit würde derjenige mit einer Monopolisierungsmöglichkeit belohnt, der nur oft genug alle möglichen Kombinationen von der KI durchrechnen lässt, also im Endergebnis derjenige mit dem leistungsstärksten Computer. Und das kann nicht Sinn der Sache sein.
 
Hatte heute mal in der Arbeit 5 Minuten Zeit und hab in den Urheberrechtskommentaren in BeckOnline das Thema angelesen. Nach h.M. wird KI-Erzeugnissen der urheberrechtliche Schutz abgesprochen, weil keine persönliche, geistige Schöpfung vorliegt (wie zu erwarten). Diskutiert wird tatsächlich ob es de lege ferenda ein Leistungsschutzrecht geben soll.

Der Punkt ist: Die Grundidee als Ausgangspunkt/Kern spielt beim Urheberrechtsschutz keine Rolle, sondern nur das Werk in seiner konkreten Gestalt, seiner konkreten Ausprägung. Die geistige Leistung/Idee muss sich nach außen wahrnehmbar manifestieren und nur das ist dann geschützt. Aber genau das erzeugt die KI und daher gibt es dafür keinen Schutz. Wäre ja auch Wahnsinn, bei all den zufälligen Ergebnissen. Damit würde derjenige mit einer Monopolisierungsmöglichkeit belohnt, der nur oft genug alle möglichen Kombinationen von der KI durchrechnen lässt, also im Endergebnis derjenige mit dem leistungsstärksten Computer. Und das kann nicht Sinn der Sache sein.

Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) „sind nur persönliche geistige Schöpfungen.“ (§ 2 II UrhG)

ich würde das als laie so interpretieren, dass man zwar niemals ein mit ki erzeugtes produkt als ganzes schützen kann,
aber warum sollte man nicht eine zündende idee hinter einem mit ai generierten werk als künstlerisch wertvoll schützen können?

und schöpfung muß doch auch nicht konkret sein.
für mein empfinden ist die abstrakte idee hinter der fettecke mehr kunst,
als die konkrete ausführung...
 
am ende ist kreativität und damit auch die bewertung des schöpfungsgrades geschmacksache.
die fettecke von beuys war im jahre 86 auch schon etwas ranzig geworden...

Imho muss man die Begriffe Kreativität, den Kunstbegriff und Schöpfungshöhe gedanklich trennen.

Schöpfungshöhe ist z.B. keine Geschmackssache, sondern eine Wertungsfrage (die anhand etablierter Kriterien vollzogen wird). Der Kunstbegriff hingegen ist typischerweise weit auslegbar, so dass "übliche Kunstdarbietungen" wie Gesang, Malerei usw. davon eindeutig umfasst sind; die "leere weisse Leinwand" oder der Müggeschiss in der Eck' sicherlich irgendwie auch. Wie man das dann findet - das ist wiederum Geschmackssache.

Ein genereller Fehler ist es, einer Sache die Eigenschaft als Kunst abzusprechen, nur weil man es nicht mag. Oder dass es aus dem gleichen Grunde schlecht sei.
 
das verstehe ich nicht, wenn lyrik eine geistige schöpfung sein kann, warum kann es die "prompt-lyrik" nicht sein? :smil451c7211b9e19:

In der hiesigen Rechtsordnung sind "Ideen" oder Konzepte nicht als Werk schutzfähig. In anderen Rechtsordnungen kann das durchaus der Fall sein; genau wie Patente woanders deutlich niederschwelliger gewährt werden.

Wenn man sagt, ich stelle mir ein Bild vor, da ist ein schweineartiger Bär mit Gemüsegarten auf dem Rücken, der durch einen LSD-Pilzhain schreitet, dann ist das nicht schutzfähig (als urheberrechtliches Werk). D.h. ich könnte losgehen und das Bild malen und man könnte mich nicht belangen. Das Werk muss erstellt sein. Durch die Erstellung entsteht der Schutz, nicht für darüber (laut) nachdenken.
 
Wenn man sagt, ich stelle mir ein Bild vor, da ist ein schweineartiger Bär mit Gemüsegarten auf dem Rücken, der durch einen LSD-Pilzhain schreitet, dann ist das nicht schutzfähig (als urheberrechtliches Werk). D.h. ich könnte losgehen und das Bild malen und man könnte mich nicht belangen. Das Werk muss erstellt sein. Durch die Erstellung entsteht der Schutz, nicht für darüber (laut) nachdenken.
Und ich könnte ein weiteres Bild mit einem schweineartiger Bär mit Gemüsegarten auf dem Rücken, der durch einen LSD-Pilzhain schreitet malen, mit anderem Gemüse und anderen Pilzen, und ich hätte ebenfalls Urheberrecht darauf. Aber wehe ich bringe ein Smartphone mit dem Eckradius einer Apfelphones raus ... Dann wird´s Zappenduster.

@muffy Jaaa ich weis. 2 verschiedene Baustellen.

Höma:

 
das verstehe ich nicht, wenn lyrik eine geistige schöpfung sein kann, warum kann es die "prompt-lyrik" nicht sein? :smil451c7211b9e19:
Die Idee ist im Urheberrecht nicht geschützt, weil das Urheberrecht keine sonstige Einschränkungen kennt. Wenn man jede Idee (etwa die abstrakte Vorstellung eines blauen Elefanten) schützen könnte, könntest Du jede Ausformung dieser Idee monopolisieren. Das funktioniert so nicht.
 
Rezepte, Bedienungsanleitungen oder einfache Anleitungen sind typischerweise nicht urheberrechtsfähig, da es am "Gepräge der Auseinandersetzung des Künstlers mit dem Werke" fehle. Auf Neudeutsch: der Bratan feelt es nicht.^^

In Ausnahmefällen kann aber ein Rezept, nicht zwingend inhaltlich (300g Butter, 2 Eier), aber aufgrund der spralichen Ausgestaltung Schöpfungshöhe erreichen.

Im Grunde könnte man überlegen - das könnte ja auch für einen Prompt gelten, der deutlich über "mach ma Ballamann Hit" hinausgeht. Wenn der Prompt Schöpfungshöhe erreicht, ist er als uhrheberrechtliches Werk geschützt.

Das Ergebnis aus der KI Mühle aber immer noch nicht, weil "der Algo" von der Software eben keine eigene geistige Schöpfung ermöglicht und weil im Zweifel jedes Mal etwas anderes herauskommt, sei es auch nur in Nuancen.

Was gehen könnte - man veröffentlicht das Zeug auf einem Label, dann hätte dies jedenfalls die Leistungsschutzrechte des Tonträgerherstellers.

Bilder könnten ggf. als Bildmarke oder Design geschützt werden, dass muss man aber eintragen und das kostet halt 2-3 Schnaps. Hat auch Hürden. Hier ist nicht die eigene geistige Schöpfung entscheidend, aber das Design muss "neu" sein und "eine Eigenart" haben, also nicht bereits so oder sehr ähnlich existieren UND es muss sich auch von vergleichbaren Designs abheben, so dass der Betrachter weiss, das ist etwas anderes / neues. Auch nicht ganz so ohne.

Der Nachteil ist halt, dass man sich bei Marke und Design mit dem Patent- und Markenamt rumschlagen muss, was Geld und Nerven raubt und am Ende ggf. ohne Eintragung da steht.

Der Vorteil am guten alten Urheberrecht ist, die Alte verlässt dich, du trinkst einen Schlibbowtz, holst die Gitarre raus und besingst dein Elend - Glückwunsch, im Zweifel ist da gerade eben ein einfach per Gesetz geschützter Titel herausgekommen.
 

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