KI-Musik verkaufen und über Rechtsform Haftung beschränken?

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Kurt34

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Mich reizt es schon ein spanisches Album auf KI-Basis zu veröffentlichen, ein paar Euro zu verdienen. Deutsche Texte sind von mir, Übersetzungen von ChatCPT, eingesetzt bei suno (Abo-Version). Ich würde die Songs bei Veröffentlichung als KI-Musik kennzeichnen.

Sorge:
Ich bekomme dann Post von einem Anwalt (aus Südamerika):
- Stimmen klingen wie x/y
- Melodien sind geklaut
und dann geht es an an meine schmalen Ersparnisse.

Bei der Suche im Netz und für Euch evtl. zum Einstieg ins Thema habe ich folgenden Beitrag gefunden:

Stand 23 .Juli 2024
https://haerting.de/wissen/ki-und-haftung-in-der-praxis-ein-ueberblick/

Schließlich noch Fragen:
Könnte ich das Finanz-/Haftungs-Risko mit Gründung einer Rechtsform deckeln? Und wenn mit welcher?
 
Bist du Musiker?
 
Hobby
 
Warum erwartest du einen Brief aus Südamerika?
 
Die Kosten einer erstmaligen Abmahnung düften deutlich geringer sein, als die Gründung einer GmbH oder Ltd. Abgesehen davon ist die persönliche Haftung des Organs (z.B. Geschäftsführer -> Du!) in einem Fall von vorstätzlichem oder grob fährlässigem Handelns eh nicht gedeckelt. Die GmbH selbst haftet typischerweise beschränkt auf ihr Vemögen (liquide Mittel, Anlagevermögen, Stammkapital) beschränkt für ihre zivlrechtlichen Verbindlichkeiten.

Urheberrechtsverstöße sind jedoch in zivlrechtlicher Hinsicht sogn. deliktisches Verhalten, d.h. es bringt nichts. Es gibt einen wunderbaren Spruch: im Zweifel lassen.^^
 
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@ RK79
Abmahnungen bei Veröffentlichung, siehe oben #1 ...
 
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In diesem Fred sprechen wir aber über die rechtlichen Implikationen ("Musikrecht und -finanzen"). Die KI Grundsatzdiskussion brauchen wir hier nicht neu zu entfachen.
 
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Danke für die rechtl. Auskunft!
 
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  • #11
Übersetzung mit ChatGPT? Das ist ja nicht gerade die Kernkompetenz von diesem Tool, wenn ich richtig informiert bin.
 
  • #12
Zwei abgehörte Test-Song-Ergebnisse laut einer Spanierin: "Text OK". Er wurde aber nicht wörtlich sondern mit der Vorgabe "erstelle diesen Songtext in spanisch" im Sinn realisiert. Und von ihr noch: "KI-Stimmen haben eine deutlich südamerikanische Aussprache". Das fand ich auch spannend.


Aber:

Hat noch jemand aktuelle, rechtliche Links zum Thema?

Infos zu Abmahnung wg. KI (Verdacht)?

Oder eine Mariachi-Band in der Nachbarschaft die überteuerte spanische Texte kaufen möchte?
 
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  • #13
Wie sieht es denn überhaupt mit dem urheberrechtlichen Schutz von KI-Songs aus?
 
  • #15
Infos zu Abmahnung wg. KI (Verdacht)?

Wenn jemand KI verwendet, kann man ihn (leider :D ) dafür nicht abmahnen. Wenn die KI jedoch faktisch ein Plagiat erzeugt oder etwas, was eine immense Nähe zu einem bestehenden Werk hat, dann haftet man im Zweifel dafür, dass man das Werk öffentlich verfügbar gemacht hat.

Natürlich kanan man nicht jeden Song kennen, aber ein bisschen die "offensichlichen Ähnllichkeiten" kann man ja selbst erkennen. Und dass es irgendwo auf der Welt eine "Parallelschöpfung" gibt, das kann einem auch so passieren, aber die Wahrscheinlichkeit ist mit KI höher, da diese ja offenbar in existierendem Repertoire gewildert hat.
 
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Shakira ist doch jetzt solo.^^
Ist das ned der Tiger aus dem Dschungelbuch? O_o

Bei so Teilen wie diese Xavier N'Aidoo Generierungen von @der_wahre_Noplan würde mich tatsächlich auch interessieren, ob der Stimmeninhaber dagegen nicht vorgehen würde. Gab ja schon mal einen Fall von der Scarlett Johanson:
 
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  • #17
Wie sieht es denn überhaupt mit dem urheberrechtlichen Schutz von KI-Songs aus?

Gibt es nicht, da es sich nicht dabei um eine "persönliche, geistige Schöpfung (eines Menschen)" handelt.
 
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  • #18
Gibt es nicht, da es sich nicht dabei um eine "persönliche, geistige Schöpfung (eines Menschen)" handelt.
So ähnlich hatte ich es auch im Hinterkopf. Dann lässt es sich doch eigtl. auch nicht verkaufen, da man es frei kopieren darf, oder?
 
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  • #19
So ähnlich hatte ich es auch im Hinterkopf. Dann lässt es sich doch eigtl. auch nicht verkaufen, da man es frei kopieren darf, oder?

Jein. Also im Prinzip ist es richtig, dass man mangels Werksqualität im Bezug auf ein KI Werk keine Urheberrechtsverletzung begehen kann. Aber, man könnte zB durch Veröffentlichung auf einem Tonträger songenannte Leistungsschutzrechte erzeugen oder einfach vertragliche Lizenzbestimmungen einführen. Einen absoluten Schutz wie beim "echten" Urheberrecht bekommt man so nicht.

Alternativ könnte man sich überlegen, das KI Dings als Tonmarke eintragen zu lassen, zB bei Jingles oder Signets.
 
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  • #20
Gibt es nicht, da es sich nicht dabei um eine "persönliche, geistige Schöpfung (eines Menschen)" handelt.
Für die Musik, klar. Aber was ist mit dem eingestellten, eigenen Text?
 
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