muffy
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Der ist (natürlich) geschützt, soweit er die sogenannte Schöpfungshöhe erreicht hat.
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
??? - - - kann suchen ist aber evtl. auch anderen nicht geläufig.Schöpfungshöhe
Mich reizt es schon ein spanisches Album auf KI-Basis zu veröffentlichen, ein paar Euro zu verdienen. Deutsche Texte sind von mir, Übersetzungen von ChatCPT, eingesetzt bei suno (Abo-Version). Ich würde die Songs bei Veröffentlichung als KI-Musik kennzeichnen.
Sorge:
Ich bekomme dann Post von einem Anwalt (aus Südamerika):
- Stimmen klingen wie x/y
- Melodien sind geklaut
und dann geht es an an meine schmalen Ersparnisse.
Bei der Suche im Netz und für Euch evtl. zum Einstieg ins Thema habe ich folgenden Beitrag gefunden:
Stand 23 .Juli 2024
https://haerting.de/wissen/ki-und-haftung-in-der-praxis-ein-ueberblick/
Schließlich noch Fragen:
Könnte ich das Finanz-/Haftungs-Risko mit Gründung einer Rechtsform deckeln? Und wenn mit welcher?
Ist zurzeit sowieso noch Grauzone, schlussendlich wirst du aktuell noch keine Probleme bekommen. Du musst im schlimmsten Fall den Song von der Plattform nehmen und gut ist.
In einem Podcast hat auch der Ersteller des erfolgreichen KI-Songs "Verliebt in einen Tahalon" mal gesagt, das, als der Song bekannt wurde, nicht bekannte Quellen versucht haben seinen Song auf Spotify sperren zu lassen, was aber juristisch nicht haltbar war und er ihn einfach wieder freischalten konnte.
Es erreichen sowieso die allerwenigsten überhaupt die 1000 Streamhürde, ab der überhaupt ausgezahlt wird.