KI-Musik verkaufen und über Rechtsform Haftung beschränken?

Der ist (natürlich) geschützt, soweit er die sogenannte Schöpfungshöhe erreicht hat.
 
Mich reizt es schon ein spanisches Album auf KI-Basis zu veröffentlichen, ein paar Euro zu verdienen. Deutsche Texte sind von mir, Übersetzungen von ChatCPT, eingesetzt bei suno (Abo-Version). Ich würde die Songs bei Veröffentlichung als KI-Musik kennzeichnen.

Sorge:
Ich bekomme dann Post von einem Anwalt (aus Südamerika):
- Stimmen klingen wie x/y
- Melodien sind geklaut
und dann geht es an an meine schmalen Ersparnisse.

Bei der Suche im Netz und für Euch evtl. zum Einstieg ins Thema habe ich folgenden Beitrag gefunden:

Stand 23 .Juli 2024
https://haerting.de/wissen/ki-und-haftung-in-der-praxis-ein-ueberblick/

Schließlich noch Fragen:
Könnte ich das Finanz-/Haftungs-Risko mit Gründung einer Rechtsform deckeln? Und wenn mit welcher?

Was heißt denn Veröffentlichung? Nur Youtube und Soundcloud oder auch Spotify und Amazon oder gar CD?

Bei Youtube würde ich es einfach machen, im Zweifelsfalle nimmt man das Video dann vom Kanal runter wenn das Probleme macht und gut ist. Ansonsten kann das natürlich wie hier auch schon geschrieben wurde, bei komplett selber eingespielter Musik ja genauso passieren, dass es sowas Ähnliches schon gibt.

Den eigenen Song von Shazam gegenhören lassen hilft auch gut, um zu gucken, ob es was ähnliches schon gibt.
 
Ist zurzeit sowieso noch Grauzone, schlussendlich wirst du aktuell noch keine Probleme bekommen. Du musst im schlimmsten Fall den Song von der Plattform nehmen und gut ist.
In einem Podcast hat auch der Ersteller des erfolgreichen KI-Songs "Verliebt in einen Tahalon" mal gesagt, das, als der Song bekannt wurde, nicht bekannte Quellen versucht haben seinen Song auf Spotify sperren zu lassen, was aber juristisch nicht haltbar war und er ihn einfach wieder freischalten konnte.
Meines Wissens nach werden aktuell täglich bis zu 8000 KI Songs auf Spotify hochgeladen. Es erreichen sowieso die allerwenigsten überhaupt die 1000 Streamhürde, ab der überhaupt ausgezahlt wird. Über das rechtliche machen sich da wohl die wenigsten irgendwelche Gedanken.
 
Ist zurzeit sowieso noch Grauzone, schlussendlich wirst du aktuell noch keine Probleme bekommen. Du musst im schlimmsten Fall den Song von der Plattform nehmen und gut ist.

Das kann man so pauschal gar nicht sagen.

In einem Podcast hat auch der Ersteller des erfolgreichen KI-Songs "Verliebt in einen Tahalon" mal gesagt, das, als der Song bekannt wurde, nicht bekannte Quellen versucht haben seinen Song auf Spotify sperren zu lassen, was aber juristisch nicht haltbar war und er ihn einfach wieder freischalten konnte.

Dieser Einzelfall, über dessen Hintergründe es keine genauere Information gibt, kann nicht das Maß für alles andere sein, zumal hier mutmaßlich grundverschiedene Sachverhalte bestehen.

Es erreichen sowieso die allerwenigsten überhaupt die 1000 Streamhürde, ab der überhaupt ausgezahlt wird.

Die Auszahlhürde entscheidet nicht über die Frage Urheberrechtsverletzung ja oder nein.
 
hab mal bissel ausgefegt hier im Thread, bitte lasst uns nicht wieder in die Für/Wider Diskussion eintauchen, haben wir oft genug gehabt hier, reicht :)
 

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