kann man den namen seiner band rechtlich schützen lassen?

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Guest
Hallo zusammen

ich hab da folgendes anliegen
weiß jemand ob man den namen
seiner band auch rechtlich schützen kann
und was dieses so in etwa kosten würde?
wäre auch nett wenn einer ne adresse beifügen würde damit wir wissen an wen man sich wenden würde :) danke schon mal im voraus :-? :-D :p :-D
 
Nennt sich Gebrauchsmusterschutz, das macht das Patentamt.

Mußt halt vorher checken, ob es den Namen schon mal geschützt gibt und ob der Name kein zu allgemeiner Begriff ist und evtl. deshalb nicht zu schützen geht.
 
Hi,

kleine Korektur: Namen lassen sich nur als Marke schützen, nicht als Gebrauchsmuster.

Eigennamen oder allgemein gebräuchliche Ausdrücke sind übrigens i.d.R. auch nicht schutzfähig.

Gruß,
Mr.Bean
 
"Eigennamen" sind eh per Gesetz schon geschützt (vgl. z.B. § 12 BGB), also ist es gar nicht nötig, ihn zu schützen, Du musst nur im Zweifel nachweisen können, dass Du ihn als erster als Bandnamen verwendet hast, unabhängig davon ob er schon als Name einer anderen nichtmusikbetreibenden Firma o.ä. benutzt wird. Wichtig ist nur, dass er vorher noch nicht als Bandname existiert. Einen Bandname als Marke schützen zu lassen ist eigentlich erstmal quatsch, wenn man nicht vor hat, ihn im großen Stil zu verkaufen (z.B. in Form von Merchandising etc.)
 
Hi!

Das klingt alles ja schon mal ziemlich gut, denn wir haben da vielleicht ein "kleines" Problem...

Wir, Distant Thunder (bereits seit 2001 mit diesem Namen), haben nichtsahnend in der Juni '04 Ausgabe der Metal Hammer geblättert, als wir auf Seite 101 die Bewertung der Scheibe "Welcome The End" von "Distant Thunder" (aber leider nicht wir!) lesen mussten. Nicht nur, dass die Scheibe grottenschlecht abgeschnitten hat, Position 30 von 30, nein, jetzt nennen die sich auch noch so wie wir...

Wir sind bis jetzt noch nicht bekannt, aber unseren Namen mögen wir und wollen den auch behalten. Wir träumen halt den Traum aller Musiker, davon irgendwann mal leben zu können und viele Menschen zu begeistern...

Meine Frage: wir sind wie schon erwähnt seit 2001 die Band "Distant Thunder", haben seitdem auch eine Site unter demselben Namen, haben sogar einen Bandvertrag (GbR), in dem wir den Namen festschreiben etc.. etc... Können wir da irgendwas tun, um den Namen behalten zu dürfen ohne Probleme zu bekommen? Müssen wir da überhaupt etwas machen? Ich habe auf der Seite des Patentamtes nachgeschaut, aber da ist natürlich nix registriert. Müssen die ja auch eigentlich nicht, wenn ich alles richtig verstanden habe, da die sich ja alleine schon durch die Vermarktung ihrer CD den Namen gesichert haben. Gilt das denn auch, wenn wir zuerst da waren?

Vielleicht gibt es hier ja noch jemanden, der da etwas zu sagen kann...

Bis denne,
Distant Thunder
 
Als erstes würde ich mal den direkten Kontakt zur den anderen "Distant Thunder" aufnehmen und darauf verweisen, daß ihr seit 2001 so heißt und was man denn jetzt tun könne.
Vielleicht gibt es die anderen ja sogar schon länger als euch, dann ist alles schnell erledigt (auch wenns dann weh tut).

Jedoch bevor ihr das macht, solltet ihr sicher sein, daß ihr das auch tatsächlich hieb- und stichfest nachweisen könnt.

Ich bin mir nicht sicher ob ein von euch unterzeichneter Band- bzw. Gesellschaftsvertrag als Nachweis dient. Wurde er amtlich irgendwo nach Unterzeichnung hintelegt bzw. hat die IHK evtl. eine Kopie Seinerzeit von euch bekommen?

Das Günstigeste in so einem Fall ist es, sich selbst ein versiegeltes Einschreiben zu schicken, verschlossen zu archivieren, daß dann im Streitfall von einem Notar oder bei Gericht geöffnet werden kann. Denn der Poststempel mit Datum ist amtlich.
 
Mir ist noch was eingefallen.

Falls ihr den Kürzeren ziehen solltet und den Namen nicht behalten dürft:
Macht einfach aus "Distant Thunder" ein "Diztant Thunder". Uralte Kiste, schon 1000mal angewendet, aber rechtlich OK.

Z.B. Gibt es die Band "Distroyer". Ein Freund von mir spielte in einer Band namens "Diztroyer", weil es die anderen eben schon gab.
 
Hi!

Wir hatten mal ein ähnliches Problem. Wir hatten eine Band namens "Nimm2", neben den Bonbons gab es noch andere Formationen, die sich so genannt hatten. Wir haben dann wegen einem damals evtl. anstehenden Deal eine Patentrecherche machen lassen (Rechtsanwalt, Kosten 150DM, jetzt warsch. 150EUR ;)). Das Ergebnis war, das wir den Namen hätten für unseren Bereich patentrechtlich schützen lassen können, was allerdings 1000DM gekostet hätte. Risiko dabei war, das wenn jemand einen "überregionalen Bekanntheitsgrad" nachweisen kann (was bei Storck nicht unwarscheinlich ist), hat derjenige 1Jahr Zeit, wiederruf einzulegen. Bei euch wird hier der Fall sicher anders sein, vielleicht wirklich mal mit der anderen Band kurzschliessen. Rein rechtlich hat keiner von euch eine wirkliche Grundlage für das Vorrecht auf den Namen, es sei denn, einer von euch ist in der Lage, eindeutig zu beweisen dass er der 1. war. Eine befreundete Band hat sich kürzlich von "Personal War" in "PerZonal War" aus namensrechtlichen Gründen umbenannt, was kein Thema war. Nur wäre dann die Frage, ob ihr an einem bereits negativ bahfteten Namen festhalten wollt, weil dann doch naheliegen könnte, das es sich bei beiden Variationen um ein und die selbe Band handelt? Vielleicht solltet ihr darüber auch mal nachdenken, auch wenn es schwehr fällt, sich von seinem vertrauten Bandnamen zu trennen (mussten wir auch tun, heissen jetzt "VetterEd"; sind trotzdem noch keine Rockstarmultimillionäre!)

Hoffe das konnte helfen!

Grüße,

olloman
 

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