Kann ich ältere Cubase-Versionen wegwerfen?

MartyK

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Hallo,

ich habe noch den eLicenser von Steinberg, den ich eigentlich nicht mehr benötige, weil der Dongle seit der 12er Version ja abgeschafft wurde. Wobei: Auf dem Dongle befindet sich Halion 3, das - so vermute ich mal - noch an eine ältere Version geknüpft ist, so dass ich den Dongle wohl doch behalten muss, weil Halion sonst nicht laufen würde. Oder?
Meine eigentliche Frage ist: Auf dem Stick befinden sich Lizenzen für Cubase Essential 4 und Elements 6, also alte Versionen. Kann ich die einfach löschen (und die entsprechenden CDs nebst Packungen wegwerfen), oder sind die an das aktuelle Cubase Artist 12 gebunden? Daneben befindet sich noch eine Lizenz für Cubase Artist 11 auf dem Dongle, die ich offenbar behalten muss, um auch weiterhin Upgrades bekommen zu können (in Klammern steht "Upgraded to Cubase with Steinberg Licensing").
 
Ich habe eben die KI befragt und folgende Antwort erhalten:

Ja, Sie können die alten Lizenzen für Cubase Essential 4 und Elements 6 von Ihrem Dongle löschen, ohne Ihre Upgradefähigkeit für Cubase Artist 12 zu verlieren. Mit Cubase 12 hat Steinberg ein neues lizenzbasiertes Aktivierungssystem eingeführt, das keine Hardware-Dongles mehr benötigt. Ihre Cubase Artist 12 Lizenz ist nun an Ihr Steinberg-Konto gebunden und kann über die Steinberg Lizenzierungs-Software aktiviert werden.

Danach fragte ich noch, wie es mit Cubase Artist 11 aussieht, dessen Lizenz sich ebenfalls auf dem Dongle befindet und mich zum Upgrade auf Artist 12 berechtigt hat. Die Antwort:

Löschen der alten Lizenzen

Da Cubase 12 das neue lizenzbasierte Aktivierungssystem verwendet, benötigen Sie den Dongle mit den alten Lizenzen nicht mehr. Sie können daher sowohl die Cubase Artist 11 als auch die anderen alten Lizenzen (Essential 4, Elements 6) von Ihrem Dongle löschen, ohne Ihre Upgradefähigkeit für zukünftige Versionen zu verlieren.

Ihre aktuelle Cubase Artist 12 Lizenz ist nun an Ihr Steinberg-Konto gebunden und kann über die Steinberg Lizenzierungs-Software aktiviert werden, unabhängig vom Dongle.

Hm. Das würde ja bedeuten - so interpretiere ich das - dass ich die Lizenz für Cubase Artist 11 ebenfalls löschen könnte. Dann fragte ich die KI, ob ich die Lizenz für Cubase Artist 11 verkaufen könne oder sie benötige, um weiterhin upgrade-berechtigt zu sein? Die Antwort:

Nein, Sie benötigen die Cubase Artist 11 Lizenz nicht mehr, nachdem Sie das Upgrade auf Cubase Artist 12 durchgeführt haben. Sie können die Artist 11 Lizenz verkaufen oder löschen, ohne Ihre Upgrade-Berechtigung für zukünftige Versionen zu verlieren. [Restlicher Text erfolgte bereits]

Das hat mich dann stutzig gemacht. 🤔 Ich kann mir das nämlich nicht vorstellen.
 
Ich glaub du solltest dich mit dem Support nochmal auseinandersetzen um "eine individuelle Lösung" für dich zu finden, da 2025 eLicenser inkl. USB eingestellt wird:

Da gibt es so Passagen wie "wenn USB Dongle defekt kann man nach End-of-life nix mehr machen"
 
Danach fragte ich noch, wie es mit Cubase Artist 11 aussieht, dessen Lizenz sich ebenfalls auf dem Dongle befindet und mich zum Upgrade auf Artist 12 berechtigt hat. Die Antwort:

  1. Nein, Sie benötigen die Cubase Artist 11 Lizenz nicht mehr, nachdem Sie das Upgrade auf Cubase Artist 12 durchgeführt haben. Sie können die Artist 11 Lizenz verkaufen oder löschen, ohne Ihre Upgrade-Berechtigung für zukünftige Versionen zu verlieren. [Restlicher Text erfolgte bereits]
Hm. Das würde ja bedeuten - so interpretiere ich das - dass ich die Lizenz für Cubase Artist 11 ebenfalls löschen könnte. Dann fragte ich die KI, ob ich die Lizenz für Cubase Artist 11 verkaufen könne oder sie benötige, um weiterhin upgrade-berechtigt zu sein? Die Antwort:

Das hat mich dann stutzig gemacht. 🤔 Ich kann mir das nämlich nicht vorstellen.
Falls du die Artist 12 oder 13 als Vollversion gekauft hast, dann kannst du die 11er verkaufen.

Falls es aber ein Upgrade auf die 12 oder 13 war, dann auf keinen Fall, weil die 11er ja die Voraussetzung für das Upgrade war.

Ich fürchte, dass KI derzeit ähnlich verlässlich ist wie das Gerede eines Kumpels am Stammtisch :-D
 
Falls du die Artist 12 oder 13 als Vollversion gekauft hast, dann kannst du die 11er verkaufen.

Falls es aber ein Upgrade auf die 12 oder 13 war, dann auf keinen Fall, weil die 11er ja die Voraussetzung für das Upgrade war.
Ich muss korrigieren: Es handelte sich in meinem Fall um ein UPDATE von Cubase Artist 11 auf 12. Also muss ich die 11er Version demnach behalten. Heißt das nun, dass ich alle Vorgänger-Versionen löschen kann? Wie sieht es dann mit zukünftigen Versionen aus? Muss ich da auch nur die jeweils letzte Version behalten, die mich zu einem Upgrade berechtigt?

Ich fürchte, dass KI derzeit ähnlich verlässlich ist wie das Gerede eines Kumpels am Stammtisch :-D
Das habe ich schon mal festgestellt. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich beziehe mich mal auf Dein Eingangspost, ohne die zwischenzeitlichen Antworten genauer zu studieren.
Eigentlich ist es ganz simpel.
Wenn Du noch Steinberg-Produkte (oder auch Drittanbieter-Software) nutzt, deren Lizenzen sich auf dem USB-eLicenser befinden, ist alles klar - dann muss das Teil natürlich am Rechner dran bleiben. Ansonsten kannst Du mit dem Dongle machen was Du willst (auch wegwerfen) - außer eines: Du darfst ihn bzw. die darauf befindlichen Lizenzen nicht weiterverkaufen.
Weil: Auch wenn Du inzwischen mit den aktuellen Versionen arbeitest, die das Dongle-freie Steinberg Licensing nutzen, kannst Du die alten Versionen wie Cubase bis Version 11, HALion bis Version 6 usw. mit angestöpseltem Dongle weiter starten, und zwar ganz offiziell und legal. Und das könnte auch jeder andere, der den Dongle ansteckt, aber in dem Fall illegal. Deshalb das Verkaufsverbot.

Zum Updaten / Upgraden: Falls sich auf dem Dongle noch update/upgradefähige Lizenzen befinden (die nicht als bereits "upgradet" markiert sind), benötigst Du das Teil natürlich. Diese Möglichkeit endet aber 2025, deshalb solltest Du Dir das bald überlegen.
Andere Produkte wie z.B. Cubase 12 fragen nicht mehr nach dem Dongle, auch wenn sie ihrerseits als Update, z.B. von Cubase 11 gekauft wurden. Solche Lizenzen unterscheiden sich nicht von neu gekauften Vollversionen.

Und nun speziell zu HALion:
Auf dem Dongle befindet sich Halion 3, das - so vermute ich mal - noch an eine ältere Version geknüpft ist, so dass ich den Dongle wohl doch behalten muss, weil Halion sonst nicht laufen würde. Oder?
Meinst Du tatsächlich das uralte HALion 3 (mit dem *.hsb-Datei-Content) oder HALion Sonic 3?
HALion 3 würde natürlich den USB-Licenser benötigen - egal ob es als Update einer noch früheren Version gekauft wurde.

Auch HALion Sonic 3 benötigt noch den Dongel.
Erst ab HALion (Sonic) 7 wurde auch dieses Produkt auf Steinberg Licensing umgestellt.
Wobei HALion Sonic 7 nun free ist, allerdings selbst ohne Content kommt.
 
Ich habe meine Frage an die KI mal präzisiert:

Ich habe Cubase Artist 12 als aktuelle Version und daneben noch die älteren Versionen Cubase Essential 4 und Elements 6 sowie Cubase Artist 11 auf einem Dongle. Bei Cubase 11 Artist habe ich ein Update auf Artist 12 gemacht.
Welche Versionen kann ich löschen bzw. verkaufen, welche muss ich behalten bzw. darf ich nicht verkaufen?

Als Antwort kam:

Um deine Frage zu beantworten, welche Cubase-Versionen du löschen oder verkaufen kannst, müssen wir die Lizenzbedingungen berücksichtigen:

Cubase Artist 12
  • Du musst diese Version behalten, da es deine aktuell aktivierte Hauptlizenz ist.

Cubase Artist 11

  • Da du von Artist 11 auf 12 upgegradet hast, kannst du Artist 11 deinstallieren und die Dateien löschen. Die Lizenz für 11 ist durch das Upgrade auf 12 ungültig geworden.

Cubase Essential 4 und Elements 6

  • Diese alten Versionen kannst du deinstallieren und die Dateien löschen, da du mit Artist 12 eine neuere Vollversion besitzt.

  • Allerdings darfst du die Lizenzen für Essential 4 und Elements 6 nicht weiterverkaufen, da Steinberg-Lizenzen nicht übertragbar sind.

Dongle

  • Den Dongle mit den Lizenzen für die älteren Versionen musst du behalten, da er Teil deiner erworbenen Lizenzen ist. Dongles dürfen nicht weiterverkauft werden.

Zusammengefasst: Behalte Cubase Artist 12 und den Dongle, lösche die installierten Dateien der älteren Versionen, aber verkaufe keine der Lizenzen weiter.

Das hört sich doch nachvollziehbar an. Irgendwelche Einwände?
 
Ich beziehe mich mal auf Dein Eingangspost, ohne die zwischenzeitlichen Antworten genauer zu studieren.
Eigentlich ist es ganz simpel.
Wenn Du noch Steinberg-Produkte (oder auch Drittanbieter-Software) nutzt, deren Lizenzen sich auf dem USB-eLicenser befinden, ist alles klar - dann muss das Teil natürlich am Rechner dran bleiben. Ansonsten kannst Du mit dem Dongle machen was Du willst (auch wegwerfen) - außer eines: Du darfst ihn bzw. die darauf befindlichen Lizenzen nicht weiterverkaufen.
Weil: Auch wenn Du inzwischen mit den aktuellen Versionen arbeitest, die das Dongle-freie Steinberg Licensing nutzen, kannst Du die alten Versionen wie Cubase bis Version 11, HALion bis Version 6 usw. mit angestöpseltem Dongle weiter starten, und zwar ganz offiziell und legal. Und das könnte auch jeder andere, der den Dongle ansteckt, aber in dem Fall illegal. Deshalb das Verkaufsverbot.

Zum Updaten / Upgraden: Falls sich auf dem Dongle noch update/upgradefähige Lizenzen befinden (die nicht als bereits "upgradet" markiert sind), benötigst Du das Teil natürlich. Diese Möglichkeit endet aber 2025, deshalb solltest Du Dir das bald überlegen.
Andere Produkte wie z.B. Cubase 12 fragen nicht mehr nach dem Dongle, auch wenn sie ihrerseits als Update, z.B. von Cubase 11 gekauft wurden. Solche Lizenzen unterscheiden sich nicht von neu gekauften Vollversionen.

Und nun speziell zu HALion:

Meinst Du tatsächlich das uralte HALion 3 (mit dem *.hsb-Datei-Content) oder HALion Sonic 3?
HALion 3 würde natürlich den USB-Licenser benötigen - egal ob es als Update einer noch früheren Version gekauft wurde.

Auch HALion Sonic 3 benötigt noch den Dongel.
Erst ab HALion (Sonic) 7 wurde auch dieses Produkt auf Steinberg Licensing umgestellt.
Wobei HALion Sonic 7 nun free ist, allerdings selbst ohne Content kommt.
Gut, dann kann ich die uralten Versionen (Essentials und Elements) also wegwerfen, darf sie nur nicht verkaufen (wer würde die auch heute noch kaufen...)? Und das gilt genauso für Cubase Artist 11, richtig?
Was mich hierbei aber irritiert ist, dass ich auf Knobcloud gesehen habe, dass da jemand ein Cubase Pro-Update verkauft.

So sieht der Inhalt meines Dongles aus:

Cubase.gif

Sorry, ich meinte HALion Sonic 3.

Nur zum Verständnis: Solange ich eine Cubase-Version kaufe, die keine Vollversion ist, also immer ein Update mache (wie im Fall von Artist) oder später vielleicht auch ein Upgrade (von Artist zu Pro), darf ich die früheren Versionen per se nicht verkaufen, darf aber alle Versionen außer die letzte löschen. Sehe ich das richtig?
 
Irgendwelche Einwände?
Die Artist-Version ist nicht ungültig geworden, sondern nur nicht mehr upgradefähig und darf nicht verkauft werden.
Ansonsten darfst Du Artist weiter benutzen.
Es gibt immer wieder Anfragen von Usern, die uralte Steinberg-Projekte mit Versionen von Cubase Atari bis Cubase VST 5 neu zum Leben erwecken wollen. Diese Projekte liegen im *.all (oder *.arr)-Format vor und können mit den aktuellen Cubase-Versionen natürlich nicht mehr gelesen werden.
Die letzte Version, die solche alten Projekte importieren konnte, war Cubase SX 3.1
Und diese Version lässt sich auch unter Win10 noch öffnen, benötigt aber eine Cubase-Version bis C11 (Pro oder Artist).
Insofern hat der Dongle nach wie vor einen Wert als Bindeglied zwischen den Zeiten ;)

Und zum Thema "Dongle behalten" wurde ja alles gesagt: Du benötigst ihn für die aktuellen Versionen nicht mehr, auch nicht zum Upgraden. Nur der Verkauf ist verboten.
 
Und nun speziell zu HALion:

Meinst Du tatsächlich das uralte HALion 3 (mit dem *.hsb-Datei-Content) oder HALion Sonic 3?
HALion 3 würde natürlich den USB-Licenser benötigen - egal ob es als Update einer noch früheren Version gekauft wurde.

Auch HALion Sonic 3 benötigt noch den Dongel.
Erst ab HALion (Sonic) 7 wurde auch dieses Produkt auf Steinberg Licensing umgestellt.
Wobei HALion Sonic 7 nun free ist, allerdings selbst ohne Content kommt.
HALion Sonic 7 ohne Content ist ja irgendwie witzlos, also kein Ersatz für HALion Sonic 3.
 
Gut, dann kann ich die uralten Versionen (Essentials und Elements) also wegwerfen, darf sie nur nicht verkaufen (wer würde die auch heute noch kaufen...)? Und das gilt genauso für Cubase Artist 11, richtig?
Würde ich an deiner Stelle nicht machen, vielleicht willst Du ja irgendwann nochmal darauf zurückgreifen.
Was spricht dagegen die Lizenzen einfach auf dem Dongle zu belassen?
Verkaufen geht eh nicht und der Dongle ist Geschichte, aber vielleicht muss man ja irgendwann nochmal dran.
 
Die Artist-Version ist nicht ungültig geworden, sondern nur nicht mehr upgradefähig und darf nicht verkauft werden.
Ansonsten darfst Du Artist weiter benutzen.
Es gibt immer wieder Anfragen von Usern, die uralte Steinberg-Projekte mit Versionen von Cubase Atari bis Cubase VST 5 neu zum Leben erwecken wollen. Diese Projekte liegen im *.all (oder *.arr)-Format vor und können mit den aktuellen Cubase-Versionen natürlich nicht mehr gelesen werden.
Die letzte Version, die solche alten Projekte importieren konnte, war Cubase SX 3.1
Und diese Version lässt sich auch unter Win10 noch öffnen, benötigt aber eine Cubase-Version bis C11 (Pro oder Artist).
Insofern hat der Dongle nach wie vor einen Wert als Bindeglied zwischen den Zeiten ;)

Und zum Thema "Dongle behalten" wurde ja alles gesagt: Du benötigst ihn für die aktuellen Versionen nicht mehr, auch nicht zum Upgraden. Nur der Verkauf ist verboten.
Alles klar, danke, dann brauche ich den Dongle also im Grunde nur noch für HALion Sonic 3. Wobei ich hoffe, dass Steinberg bis 2025 eine Möglichkeit anbietet, diese Lizenz auf eine Cloud zu übertragen, mit der dann der Dongle überflüssig wäre.
 
Gut, dann kann ich die uralten Versionen (Essentials und Elements) also wegwerfen, darf sie nur nicht verkaufen (wer würde die auch heute noch kaufen...)? Und das gilt genauso für Cubase Artist 11, richtig?
ja
Was mich hierbei aber irritiert ist, dass ich auf Knobcloud gesehen habe, dass da jemand ein Cubase Pro-Update verkauft.
Kommt darauf an, was verkauf wird.
Ein ungenutzter Downloadcode für ein Update - so wie er auch von Musikhändlern angeboten wird - kann durchaus verkauft werden.
Auch die Kombination Update inkl. aller zugehörigen Vorversionen darf verkauft werden.
Solange ich eine Cubase-Version kaufe, die keine Vollversion ist, also immer ein Update mache (wie im Fall von Artist) oder später vielleicht auch ein Upgrade (von Artist zu Pro), darf ich die früheren Versionen per se nicht verkaufen, darf aber alle Versionen außer die letzte löschen. Sehe ich das richtig?
Genau.
 
Würde ich an deiner Stelle nicht machen, vielleicht willst Du ja irgendwann nochmal darauf zurückgreifen.
Was spricht dagegen die Lizenzen einfach auf dem Dongle zu belassen?
Verkaufen geht eh nicht und der Dongle ist Geschichte, aber vielleicht muss man ja irgendwann nochmal dran.
Ich wüsste nicht, wofür ich diese uralten Versionen noch benötige. Gut, die Lizenzen könnte ich auf dem Dongle belassen - mir geht es nur um die Platz verschwendenden Verpackungen, die es früher ja noch gab.
 
Kommt darauf an, was verkauf wird.
Ein ungenutzter Downloadcode für ein Update - so wie er auch von Musikhändlern angeboten wird - kann durchaus verkauft werden.
Auch die Kombination Update inkl. aller zugehörigen Vorversionen darf verkauft werden.
Alle zugehörigen Vorversionen..., also alle jeweils davor gekauften Lizenzen?
 
Alles klar, danke, dann brauche ich den Dongle also im Grunde nur noch für HALion Sonic 3
Vielleicht solltest Du Dir das Update auf HALion Sonic Collection gönnen.
1714047576994.png


Ich vermute, im Lauf des Jahres wird es dafür noch einen Sale geben.
 
Alle zugehörigen Vorversionen..., also alle jeweils davor gekauften Lizenzen?
Ja. Wenn Du irgendwann mal Cubase 11 Artist als Vollversion gekauft hast und später auf Cubase 13 pro aufgerüstet hast, darst Du das Upgrade nur im Paket mit der Vorversion C11Artist verkaufen. Praktisch heißt das, der Dongle muss dem Käufer mit übergeben werden.
 
Vielleicht solltest Du Dir das Update auf HALion Sonic Collection gönnen.
Anhang anzeigen 139993

Ich vermute, im Lauf des Jahres wird es dafür noch einen Sale geben.
Witzig... ich schaue gerade nach einer Update-Möglichkeit von HALion Sonic 3. Dann warte ich wohl auf einen Sale. Wobei: Lohnt sich das Update wegen einiger hundert Instrumente mehr?
 
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