Ist GEMA-Mitgliedschaft Pflicht?

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spiderfingers

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Als Komponist/Arrangeur/Texter war ich an einem Album beteiligt, dass in naher Zukunft von der [g=119]GEMA[/g] freigestellt werden soll, und zu 500 Stück in einem Presswerk produziert werden soll.
Muss ich für diesen Zweck mich als Komponist anmelden/registrieren?
 
meinst Du [g=119]Gema[/g]-Mitglied werden? nö.
 
müssen tust du nicht. allerdings wirst du auch keine tantiemen von der mechanischen vervielfältigung bekommen.

andererseits hast du als [g=119]gema[/g]-mitglied die pflicht jeden song von dir anzumelden.
was ich in diesem forum so lesen konnte, so ist die [g=119]gema[/g] um einiges schärfer und bürokratischer als die akm hierzulande. hier im board wird immer abgeraten von einer [g=119]gema[/g]-mitgliedschaft, wohingegen hierzulande jeder musiker, der ein paar gigs im jahr spielt bei der akm angemeldet ist.

lg
flox
 
also mal aus der praxis

als musikverlag habe ich in den verträgen grundsätzlich den abzug entsprechend der gematantiemen - die werden aus der abrechnung herausgezogen.
im vertrag steht dann 60% komponist und 40 % textdichter zu
sind es coversongs wird das ganze entsprechend an die [g=119]gema[/g] (durch gemafreistungsformular) abgeführt die kümmern sich um die abrechnung mit den künstlern.

sind die künstler nicht in der [g=119]GEMA[/g] wird nach Abzug einer Verwaltungsgebühr von 15% das Geld an die Komponisten oder textdichter ausgezahlt.

nur wenn du schreibst ZITAT: (Als Komponist/Arrangeur/Texter war ich an einem Album beteiligt,) ZITATENDE

dann muss aber beim verleger auch festgehalten sein zu ??? % an dem jeweiligen Titel.

in einer complication mit 18 titel sieht das so aus

62 ct an der ganzen ganzen [g=420]CD[/g] als urheber und textdichter

da kommt pro titel 3 ct zusammen
geh mal davon aus dass du an jedem titel zu 1/3 beteiligt bist kommen da bei einer auflage von 500 stück mal eben 5 € zusammen.

tipp von mir gebt die administrative verwaltung der [g=420]CD[/g] an jemanden der das jeden tag macht.
wenn ein originalverleger so etwas macht kommen da kosten unter 30 € auf euch zu - der originalverleger hat meist einen labelcode so dass aus den gemaabgaben bei auftritten und radioaufführungen geld an die GVL abgeführt wird
so rechnet die [g=119]gema[/g] bei titelbezogenen sendungen 57 ct / sendung ab
die anzahl der titelbezogenen sendungen bestimmt deine punktezahl an der verteilung der nicht zuzuordneden GVL einnahmen so dass hier die einnahmen des verlegers teilen und damit auch die einnahmen der künstler.

es soll nicht der eindruck aufkommen dass sich hier ein label bereichern will.
die GVL schlägt hier immer eine verteilung 50 : 50 vor
 
@wilksonrecords:

Mir geht's bei dem Thema ueberhaupt nicht um die Kohle, vor allem weil die ganze Angelegenheit wohl eher mit dem Risiko behaftet ist, am Ende minus zu machen.

Mein Problem war einfach nur, ob ich fuer so eine Gemafreistellung, wo ja ewig viele Angaben ueber Komponisten, Textwriter und was weiss ich gemacht werden muessen, eine Anmeldung meinerseits als Komponist noetig waere. Es gibt in unserer Konstellation naemlich ein paar Unklarheiten diesbezueglich.
Ich hab auch schon mal die [g=119]GEMA[/g] hoechstpersoenlich angemeldet, aber bei den Beamten kann das mal gut und gerne zwei Wochen, falls ich ueberhaupt eine Antwort bekomme, dauern...
 
Ist es nicht eher so, dass die [g=119]GEMA[/g]-Freistellung erfolgt, weil die zu pressende Musik gerade [g=119]GEMA[/g]-frei ist? Wenn Du [g=119]GEMA[/g] Mitglied wirst, ist sie ja gerade nicht mehr [g=119]GEMA[/g] frei, dann gibts auch in aller Regel (von Ausnahmen abgesehen) keine Freistellung .
 
Grüße.


1. [g=119]GEMA[/g]-mitarbeiter sind keine beamten, die [g=119]gema[/g] ist keine staatliche geschichte, sondern ein verein.

2. wenn Du Dich als komponist anmeldest, kannst Du für songs von Dir keine [g=119]gema[/g]-freistellung mehr bekommen, weil Du dann ja angemeldet bist und Deine stücke somit [g=119]gema[/g]-pflichtig sind.


Der Gruß

Griffin
 
floxe schrieb:
in einer complication mit 18 titel sieht das so aus

you made my day! :hammer:

lg
flox

man verzeih mir den tipfehler - aber wie ich sehe - sind hier nur alleswissende übermusiker

eine zusammenstellunung ist natürlich eine compliation

kann man mit K genauso wie mit C schreiben = die zusammenstellung einer [g=420]cd[/g] eines genere einer band eines label.

aber rechtschreibung war nicht die frage des beitrags sondern welches risiko spiderfingers eingeht.

er geht ein unüberschaubares risiko ein denn er trennt nicht zwischen dem begriff ein kunstwerk zu erstellen

und einer vermarktung.

Zitat

@wilksonrecords:

Mir geht's bei dem Thema ueberhaupt nicht um die Kohle, vor allem weil die ganze Angelegenheit wohl eher mit dem Risiko behaftet ist, am Ende minus zu machen.

Zitatende.

gerade damit das risiko in einem überschaubaren rahmen bleibt solltest du das mit jemanden abstimmen der darin erfahrung hat.

deine anmerkung du kommst mit den fragen der [g=119]gema[/g] über textdichter usw nicht zurecht - die antworten wenn überhaupt erst nach wochen ist auch nicht richtig
ich habe eine gemafreistellung spätestens innerhalb von 2 tagen.

machst du das über einen originalverleger hat der die möglichkeit eine freistellung per fax innerhalb von stunden zu bekommen.

@ vermona

in deutschland (in fast der ganzen welt nur heisst es da anders) ist keine legale gewerbliche [g=420]CD[/g] auf dem markt die keine gemafreistellung hat.

GEMAFREISTELLUNG = nichts anderes als ein schein in dem drin steht das du so und soviel kopieren darfst und entweder die gemaabgaben bezahlt hast oder keine gemaabgaben anfallen.

kien presswerk in (D) oder (A) macht dir auch nur eine kopie wenn die gemafreistellung nicht vorliegt.

richtig müsste es heissen -haftungsbefreiung für kopierwerke von den ansprüchen der [g=119]gema[/g]

@ In Somnius
ZIZAT
2. wenn Du Dich als komponist anmeldest, kannst Du für songs von Dir keine [g=119]gema[/g]-freistellung mehr bekommen, weil Du dann ja angemeldet bist und Deine stücke somit [g=119]gema[/g]-pflichtig sind
Zitat ende

ist blödsinn was du da schreibst

ganz eng gesehen darfst du von als gemamitglied noch nicht einmal eine [g=420]cd[/g] brennen ohne gemafreistellung - da gibt es andere regelungen -
 
eine zusammenstellunung ist natürlich eine compliation

nein - COMPILATION!!!

er geht ein unüberschaubares risiko ein denn er trennt nicht zwischen dem begriff ein kunstwerk zu erstellen
huh?

@spiderfingers
handelt es sich um eine compilation die von einem verlag veröffentlich wird oder handelt es sich um eine [g=420]cd[/g], die ihr eben selber unter die leute bringen wollt?

lg
flox
 
richtig müsste es heissen -haftungsbefreiung für kopierwerke von den ansprüchen der [g=119]gema[/g]

Ok. Das stimmt schon so. War ich etwas ungenau. Trotzdem bleibt es wohl dabei, dass wenn Du [g=119]GEMA[/g] Mitglied bist, Du auch entsprechende Lizenzgebühren bei mechanischer Vervielfältugung an die [g=119]GEMA[/g] zahlen musst. Bist Du kein [g=119]GEMA[/g] Mitglied, fallen auch keine Lizenzen an. Wie Wilson schrieb, ist auf jeden Fall das ok der [g=119]GEMA[/g] ans Presswerk nötig bevor es losgeht. Für dieses ok ist bei [g=119]GEMA[/g]-pflichtigem Material eben notwendig, die [g=119]GEMA[/g]-Gebühr zu zahlen, andernfalls nicht.

Allerdings ist es so, dass die eingenommenen Gebühren für die Pressung nach Abzug von ca 7 % durch die [g=119]GEMA[/g] in Form von Tantiemen wieder an die Beteiligten ausgeschüttet werden.

Zum Thema Musikverlag: Der Verlag verdient bei der mechanischen Verfielfältigung kräftig mit. Der Verleger erhält 40 % der Tatiemen. Insofern ist es nicht überraschend, dass Wilson als Verleger dazu rät, das ganze über einen Verlag laufen zu lassen.

Konkret: Die Tantiemenaufteilung erfolgt 50/50 zwischen Komponisten und Textdichter ohne Verlag. Mit Verlag ergibt sich eine 30/30 Aufteilung zwischen Komponist und Textdichter wobei dann wie gesagt 40 % an den Verlag gehen.

Das sollte man im Hinterkopf behalten bei solchen Hinweisen:
gerade damit das risiko in einem überschaubaren rahmen bleibt solltest du das mit jemanden abstimmen der darin erfahrung hat.

deine anmerkung du kommst mit den fragen der [g=119]gema[/g] über textdichter usw nicht zurecht - die antworten wenn überhaupt erst nach wochen ist auch nicht richtig
ich habe eine gemafreistellung spätestens innerhalb von 2 tagen.

machst du das über einen originalverleger hat der die möglichkeit eine freistellung per fax innerhalb von stunden zu bekommen.
 
Also es ist folgendermaßen: Mein Partner hat eine eigene Firma, die ein Label besitzt. Das ganze Management und Organisatorische um die [g=420]CD[/g] sowie den Vertrieb und was weiß ich übernimmt die Firma.

Übrigens hat sich die [g=119]Gema[/g] innerhalb von weniger als 24 Stunden (hätt ich nicht gedacht) gemeldet und mich sogar unbeamtlich freundlich informiert. Also ich muss mich nicht anmelden.

Trotzdem allen vielen Dank!!!

Nur noch mal ein Frage: Verdient der Interpret eigentlich nicht auch was an der Sache, weil ihr nur von Textdichtern und Komponisten redet???
 
Das sollte man im Hinterkopf behalten bei solchen Hinweisen:

nicht umsonst hat mein labelchef damals einen verlagsvertrag mit der sony über 25000 euro ausgeschlagen - die wollten nix anderes als an den tantiemen mitkassieren. wirkliche leistungen hätten sie seiner damaligen band nicht bringen können.

lg
flox
 
@ In Somnius
ZIZAT
2. wenn Du Dich als komponist anmeldest, kannst Du für songs von Dir keine [g=119]gema[/g]-freistellung mehr bekommen, weil Du dann ja angemeldet bist und Deine stücke somit [g=119]gema[/g]-pflichtig sind
Zitat ende

ist blödsinn was du da schreibst

ganz eng gesehen darfst du von als gemamitglied noch nicht einmal eine [g=420]cd[/g] brennen ohne gemafreistellung - da gibt es andere regelungen -


kann an mir liegen, aber ich verstehe den satz nicht und kann daher nicht nachvollziehen, was an meiner aussage falsch sein soll. ist es nicht so, dass songs von [g=119]gema[/g]-mitgliedern [g=119]gema[/g]-pflichtig sind? und dass man also die [g=119]gema[/g] bezahlen muss, wenn man [g=119]gema[/g]-mitglied ist und etwas veröffentlicht? und dass man sich den ganzen schmonsens spart, wenn man eben KEIN mitglied ist?

ich denke doch.....

im übrigen könnte man sich auch im internet einen freundlicheren ton angewöhnen. mir fallen viele beschreibungen für Deine beiträge ein, aber es liegt nicht im sinne dieses forums, diese unbedingt schreiben zu müssen.



EDIT:

Übrigens hat sich die [g=119]Gema[/g] innerhalb von weniger als 24 Stunden (hätt ich nicht gedacht) gemeldet und mich sogar unbeamtlich freundlich informiert. Also ich muss mich nicht anmelden.

hab ich ja gesagt. aber senor wilson weiß es besser. besser als die [g=119]gema[/g] sowieso. gute nacht.
 
ist es nicht so, dass songs von [g=119]gema[/g]-mitgliedern [g=119]gema[/g]-pflichtig sind? und dass man also die [g=119]gema[/g] bezahlen muss, wenn man [g=119]gema[/g]-mitglied ist und etwas veröffentlicht? und dass man sich den ganzen schmonsens spart, wenn man eben KEIN mitglied ist?

Doch, so ist es. Die Verwirrung gabs nur über den Begriff "Freistellung". Freistellung in diesem Zusammenhang meint tatsächlich nicht, dass man von den Gebühren an die [g=119]GEMA[/g] freigestellt wird, sondern, dass das Presswerk von der Haftung für die unerlaubte Vervielfältigung von [g=119]GEMA[/g]-pflichtigem Material freigestellt wird, weil die [g=119]GEMA[/g] eben vorher geprüft hat, ob Gebühren anfallen und wenn ja, kassiert hat.
 
@ vermona
zitat: Zum Thema Musikverlag: Der Verlag verdient bei der mechanischen Verfielfältigung kräftig mit. Der Verleger erhält 40 % der Tatiemen. Insofern ist es nicht überraschend, dass Wilson als Verleger dazu rät, das ganze über einen Verlag laufen zu lassen.

dem ist nicht so klar ich behalte im 40% ein aber nur bei einer bestimmten auflage.

die staffel geht runter bis auf 15 % verlagsanteil.

in einer singel sind nur 37 ct tantiemen enthalten

in einem album knapp 70 ct bei 20 titel kommen da auf jeden titel mal eben 3,5 ct

behalte ich 40% bei einer auflage von 500 [g=420]cd[/g]´s ein deckt das noch nicht mal die personalkosten zum ausrechnen der anteile.

als faustregel kann man sagen nur jede 5 veröffentlichung wird mit mehr als 1000 [g=420]cd[/g]´s verkauft (im handel) der verlagsgewinn daraus deckt dann die kosten für die anderen 4
jede 8 [g=420]cd[/g] wird ein verkaufserfolg dann ist aber auch der verlagsanteil geringer
 
@wilson:
Ich verstehe nicht recht, weshalb Du Dich gleich in die Verteidigerposition begibst. Schließlich schrieb ich nicht über die Praktiken von Wilson Records, die ich nicht kenne, sondern allgemein über Verlage.

Im Thread geht es ja auch nicht um die Reputation von Wilson Records sondern um die Frage einer eventuellen [g=119]GEMA[/g]-Pflicht des Fragestellers. Die ganze Sache mit dem Verlag hast Du ins Spiel gebracht. Da scheint es mir doch nur angemessen, darauf hinzuweisen, dass in der Regel 40 % der Tantiemen an den Verlag - sofern vorhanden - wandern. Dass dem so ist, dürfte wohl feststehen.

Ob das nun gerechtfertigt ist oder nicht, hängt natürlich von der Leistung des Verlags ab. Unschön wäre in diesem Zusammenhang etwa die Praxis, dass ein Label über einen hauseigenen Verlag verfügt, der als reine Inkassogesellschaft geführt wird, also keine andere Aufgabe hat, als die Kosten des Labels für die Musiklizenzierung teilweise wieder reinzuholen.

Ganz schlimm wirds dann, wenn das Label zusätzlich auch noch als Management fungiert. Das liefe im Extremfall dann darauf hinaus, dass für eine Leistung 3x beim Künstler kassiert wird.

behalte ich 40% bei einer auflage von 500 [g=420]cd[/g]´s ein deckt das noch nicht mal die personalkosten zum ausrechnen der anteile.
Zum einen ist eine Größenordnung von 500 CDs der Hobbycharakter wohl im Vordergrund und es stellt sich ohnehin die Frage nach dem Sinn eines Verlags. Ungeachtet dessen ist eben immer die Frage, was der einzelne Verlag leistet, ob die Tätigkeit also über das Ausfüllen eines Formulars und dessen Sendung per Fax an die [g=119]GEMA[/g] hinausgeht.
 
in jedem fall sollte der verlag mehr machen als nur kopien.
wenn er interesse daran hat das ein artist verkauft muss er mehr tun.

bei mir gehört auch dazu dass ich autritte eines artist entsprechend in freizeittips lokalen seiten eintrage den lokalen sender bemustere durch den labelcode eine hohe warscheinlichkeit gegeben ist das es auch dort läuft. die örtliche presse informiere.

in einer grossstadt geht sowas unter aber auf dem breiten land bringt das was.

banal gesagt
wenn in hintertupfingen ein dorffest ist und das steht in der zeitung
dazu ein interpret aus der nähe auftritt
dann stellt der bäcker der metzger den song auch zum verkauf aus.

gerade ab heute fängt in paderborn ein solches fest an
den song den er dort vorstellt ist unterdessen bei einer auflage von 4000
ohne verlag wäre das in so kurzer zeit nicht möglich gewesen.

es sieht in jedem fall besser aus wenn eine zeitung von einem verlag eine mitteilung über einen künster bekommt als wenn der künstler selbst an die zeitung schreibt.


wenn es so gut wie nix kostet sollte man als unerfahrener in jedem fall die hilfe eines verlages in anspruch nehmen.

wenn hier die sprache von 500 stück ist, liegt es daran, dass es am anfang hieß man will 500 [g=420]cd[/g].s machen


dass ich [g=420]cd[/g]´s mit hörproben an die vertreter des palttenvertrieb gebe damit die fachhandel antesten welche absatzchancen bei einer größeren produktion bestehen.
 
darf ich fragen in welchem metier du unterwegs bist? mir deucht am volkstümlichen- bzw. schlagersektor oder?

die ganzen mechanismen von denen du hier schreibst funktionieren am indie-markt (in dem ich zuhause bin) anders bzw. genauso ohne verlag weil für die von dir genannten sachen andere instanzen zuständig sind (promoagentur, bookingagentur,...)

lg
flox
 
Ich sehe das wie Floxe. Typischerweise bestehen heutzutage die hauptsächlichen Aufgaben von Musikverlagen in der Aquisition von Verwertungsmöglichkeiten zugunsten der Urheber (zB Künstlerverträge, Coverversionen, Kino-, Fernseh- und Werbefilmusikaufträge, etc) .

Natürlich gibt es da immer gewisse Schnittmengen, weshalb die Lösung, alle Leistungen aus einer Hand zu erhalten häufig Nachteile hat. Die von wilson genannten Tätigkeiten würde ich aber auch eher im Bereich Promo, Booking oder Management ansiedeln, egal um welche Musik es geht.
 

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