Instrumental-Versionen auf HipHop/Rap Mixtape

  • Ersteller Ersteller Treffix
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Es gab doch im Amiland erst vor kurzem deswegen ein Urteil, gerade weil JEDER von JEDEM Beats gepickt hat, seine Texte drüber gerappt hat und das ganze dann ein "Mixtape" war.

Ich muss den Link mal raussuchen.

Gebt mir 10Minuten.
 
Es gab doch im Amiland...
umsetzung von us-recht in der eu bei strafe verboten :-D

spaß beiseite:
zeig mir ein urteil aus D/AT/CH/sonstwoanders, dann bin ich überzeugt ;-)
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http://www.ifpi.de/recht/tontraeger.htm
Eine weitere besondere Form der Raubkopie sind die sog. Raub- oder Disco-Mixes. Hier werden eine Vielzahl von einzelnen Aufnahmen so zusammengeschnitten, dass ein fortlaufendes Ganzes ohne Unterbrechung entsteht, zusätzlich versehen mit eigenen Zusätzen und einer durchgehenden rhythmischen Struktur.

§ 106 UrhG: Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.



EDIT:

Ich muss den Link mal raussuchen.

Gebt mir 10Minuten.

die 10 minuten sind um :pint: :wink:
 
Also so ein Quatsch.
Für Mixtapes zählt also das Urheberrecht nicht?
Weil ein Prfs das gesagt hat?
Wie kann man sowas glauben?
Kiffen ist auch erlaubt, weil Sido kifft auch.......ach ne, der hat ja aufgehört....
 
Mist ich finde das nich mehr, kann mich auch nich mehr so genau daran erinner, was das nun genau war. Is möglich, dass ich mich irre.

Um auf die Savas Sache mal einzugehen. Optic = Sony BMG und glaubt mir, die Sachen sind 100% geklärt.
Durch den Major Status ist es meines Erachtens nach kein Problem, Beats von Künstlern zu verwenden die beim gleichem Major sind.
Da werden 1, 2 Emails langen ( wenn überhaupt ) und die Sache steht.
Sony hat die Rechte an Beat x, Künstler y der auch bei Sony ist will den Beat verwenden. Geht klar, schließlich macht Sony damit nochmal Kohle. Nachvollziehbar oder?

Ein Mixtape ist ja nach eigentlicher Definition ein Zusammenschnitt von von Originalliedern, die dann im "Mix" verteilt werden. DJ Enix, Scribble und der ganze shice halt.
Wieso soll ein Künstler, egal ob Major oder nich, was dagegen haben, wenn sein neuer Track somit gepusht wird? Schließlich gibt es vorallem drüben eine große Mixtape Scene.
Bist du auf den neusten, besten Mixtapes bekommste mehr Fame, mehr Leute hören deinen Sound, mehr Leute kaufen dich.

Hier ist es meistens so, dass die Jungs sich die Instrumentals im Netz saugen ( 1. weil man die Beats kennt und selbst cool findet, 2. weil sie evtl nicht genügend Fähigkeit besitzen selbst was zu machen, 3. weil die Beats halt bekannt sind, jeder kennt sie und man kann leichter die Raptechnischen Fähigkeiten beurteilen. ).

Rechtlich würde ich sagen liegt eindeutig eine Urheberrechtsverletzung vor.
Egal ob ich das Werk nun durch mein Zutun verändert habe oder nicht.

Das nächste mal geh ich hin und nehm mir nen Metalica Track, klatsch ne Snaire drauf, bissl [g=118]Bass[/g] und verticke es dann.

Nee is nich.
Also aufpassen. Gleiches Problem hab ich auch. Mein bester Beat verwendet ein ziemlich markantes Zeraphine Sample.

KEIN HopHiper kennt zwar Zeraphine, geschweigedenn das Sample, doch naja es ist recht markant und naja das Risiko ist einfach zu groß.
Auch wenn ich mir denke, dass es Zeraphine egal wäre, wer sie samplet und wer nich.
 
Meinst du ein Talib Kweli, ein LLoyd Banks, ein 50cent, ein Eminem werden rechtliche Schritte einleiten, wenn sie auf den Mixtapes der großen Leute sind?

Bei den guten DJs auf den Mixtapes zu sein ist eine Auszeichnung und beweist, dass dein Zeug gut ist.

Ich rede hier nicht vom Peter, der sein "ach so tolles "Mixtape"" nun rausbringen will, und im Endeffekt nichts anderes macht, als Instrumentals mit seinen Kindertexten und -IQ Flow zu verschänden, sondern von DJs die 30 Tracks nehmen, so wie sie sind, und daraus ein richtiges MIXtape machen.

Denk mal nach. MIXtapes in dieser Form gibt es drüben schon seit eh und je.
Hier hat sich das irgendwie nie durchgesetzt.
 
okok, ehrlich du hast gewonnen.... ;-)

Meinst du ein Talib Kweli, ein LLoyd Banks, ein 50cent, ein Eminem werden rechtliche Schritte einleiten, wenn sie auf den Mixtapes der großen Leute sind?
willst du drauf wetten?

Bei den guten DJs auf den Mixtapes zu sein ist eine Auszeichnung und beweist, dass dein Zeug gut ist.
alles für den fame, hm? :-)

aber okok, sagen wir einfach, du hast gewonnen; eigentlich hab ich ja schon aufgegeben...

...aber

Ich rede hier nicht vom Peter, der sein "ach so tolles "Mixtape"" nun rausbringen will, und im Endeffekt nichts anderes macht, als Instrumentals mit seinen Kindertexten und -IQ Flow zu verschänden,

aber genau darum geht's doch hier, oder? :-D :-D :popcorn:
 
Denk mal nach. MIXtapes in dieser Form gibt es drüben schon seit eh und je.

Drüben..... :D
hier gilt das nicht, wäre ja noch schöner.....

Bei den guten DJs auf den Mixtapes zu sein ist eine Auszeichnung und beweist, dass dein Zeug gut ist.

Deswegen ist Dieter Bohlen immer wieder selbst auf seinen Mixtapes. (sorry, konnte es mir nicht verkneifen)

Ich gebs jetzt auch auf. Mixt euch ruhig eure tapes so wie ihr wollt, hat ja eh fast niemand mehr ein Tapedeck.
 
okok, ehrlich du hast gewonnen....

Darum gehts doch gar nicht oder.. ist ja auch nicht Sinn der Sache, dass einer am Schluss "gewinnt". Ein Board is doch dazu da sich auszutauschen und um selbst in gewisser Weise weiterzukommen.
Was ich schreibe spiegelt nur meine persönliche Ansicht sowie meine Eindrücke plus Erfahrung wieder.

Ich muss dir Recht geben, im Endeffekt geht es hier um so eine Peter Geschichte.
Liegt ganz klar eine Urheberrechtsverletzung vor. Vorallem wenn JEDER im Netz den Stuff saugen kann.

Meine Aussagen über richtige Mixtapes sind für mich selbst nachvollziehbar, und die Geschichte mit dem "Fame", die haben genug Kohle, wirst du in den Straßen gespielt ist das auch was wert.
 
Wir reden momentan eh aneinander vorbei.

Das sind auch 2 Unterschiedliche Themen.

Aber um noch was zu sagen, bzw einen anderen hier zu wiederholen:

Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter.


Wenn dein Mixtape nicht 250.000 mal runtergeladen wird, wird es KEINEN interessieren welche Beats du von wem geklaut hast.
 
Darum gehts doch gar nicht oder.. ist ja auch nicht Sinn der Sache, dass einer am Schluss "gewinnt".

eh nicht, aber du hast trotzdem gewonnen; sag ich jetzt einfach einmal so ;-)

Ich muss dir Recht geben, im Endeffekt geht es hier um so eine Peter Geschichte.
Liegt ganz klar eine Urheberrechtsverletzung vor.

es liegt auch in jedem anderen fall ganz klar eine urheberrechtsverletzung vor!!!einself11!

aber du hast trotzdem gewonnen, ehrlich!

Meine Aussagen über richtige Mixtapes sind für mich selbst nachvollziehbar, und die Geschichte mit dem "Fame", die haben genug Kohle, wirst du in den Straßen gespielt ist das auch was wert.

wirst du im fernsehen gespielt, dann aber nicht :-D

http://www.heise.de/newsticker/meldung/47473

Rapper Eminem verklagt MTV wegen Copyright-Verletzung Meldung

Der US-amerikanische Rapper Eminem darf den Musiksender MTV und andere Firmen, darunter Apple, wegen unerlaubter Nutzung seines Songs Lose Yourself auf Schadensersatz verklagen. Eine US-Bundesrichterin in Detroit gab dem Antrag des Sängers statt, berichtete die Zeitung Detroit News heute.

Der Fernsehsender hatte im Sommer 2003 Werbespots für das Unternehmen Apple Computer ausgestrahlt, in denen ein zehnjähriger Junge den Song aus Eminems Film 8 Mile vortrug. Lose Yourself war im März des gleichen Jahres mit einem Oscar belohnt worden.

Der Rapper hatte der Werbekampagne von Apple für sein iPod-Gerät und den Musikservice iTunes zuvor die Zustimmung versagt. Die Höhe von Eminems Forderungen an die Muttergesellschaft von MTV, Viacom, sowie die Werbeagentur TBWA/Chiat/Day und andere Firmen war zunächst nicht bekannt. (anw/c't) Rapper Eminem verklagt MTV wegen Copyright-Verletzung Meldung vorlesen

Der US-amerikanische Rapper Eminem darf den Musiksender MTV und andere Firmen, darunter Apple, wegen unerlaubter Nutzung seines Songs Lose Yourself auf Schadensersatz verklagen. Eine US-Bundesrichterin in Detroit gab dem Antrag des Sängers statt, berichtete die Zeitung Detroit News heute.

Der Fernsehsender hatte im Sommer 2003 Werbespots für das Unternehmen Apple Computer ausgestrahlt, in denen ein zehnjähriger Junge den Song aus Eminems Film 8 Mile vortrug. Lose Yourself war im März des gleichen Jahres mit einem Oscar belohnt worden.

Der Rapper hatte der Werbekampagne von Apple für sein iPod-Gerät und den Musikservice iTunes zuvor die Zustimmung versagt. Die Höhe von Eminems Forderungen an die Muttergesellschaft von MTV, Viacom, sowie die Werbeagentur TBWA/Chiat/Day und andere Firmen war zunächst nicht bekannt. (anw/c't)

Wir reden momentan eh aneinander vorbei.

Das sind auch 2 Unterschiedliche Themen.

Aber um noch was zu sagen, bzw einen anderen hier zu wiederholen:

Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter.
es geht nicht darum, ob dich der halbe dollar verklagt, es ist gesetzesbruch und kann, wie schon oben steht, mit freiheitsstrafe geahndet werden.



so - und jetzt geb ich wirklich auf!
 
Na ja,

um nochmal die ursprüngliche Frage zu beantworten:

Ich möchte möglicherweise demnächst ein Rap-Mixtape veröffentlichen.....
Kann ich die Instrumentale verwenden, wenn ich die Produzenten erwähne ?

Ohne deren Genehmigung zu haben: NEIN!

Und wenn hier einer gewonnen hat, dann bin ich das. :D
 
Es ist vom Urherberrechtlichen Aspekt sicherlich illegal, keine Frage, die ganze Szene ist illegal, doch manche der heutigen "Ami Rap Stars" kamen durch diese Szene erst richtig hoch.

http://www.mixtapeinc.com/

Kannste dir mal anschauen. Ist auf englisch, sollte allerdings kein Problem sein.

Ich gebs auch auf, da wir eh keinen gemeinsamen Nenner finden werden ;)

Dennoch gute Nacht.
 
Hallo "D-Sad",

wenn du dir da so 100%ig sicher bist, dass man das darf und das man das Ganze dann sogar verkaufen kann, dann gib doch dem Fragesteller schon mal deine Kontoverbindung. Wenn du eh sicher bist, dass nichts passieren kann, wirst ihm ja dann auch gern erlauben, sich für eventuelle Sachdenersatzansprüche, Abmahngebüheren, etc. von deinem Konto zu bedienen ...

Ich meine das ist ein Forum, in dem man gerne auch über gestellte Fragen diskutieren darf und soll. Es ist meiner Ansicht auch durchaus legitim mal einzubringen, was man vielleicht mal von anderen gehört hat, oder was andere dazu sagen.

Verantwortungslos finde ich dennoch, wenn einige (und sorry D-Sad, ich will dich nicht angreifen, ich mein das ganz allgemein) Behauptungen aufstellen, die nicht wirklich auf Fachwissen, oder 100%ig verlässliche Quellen beruhen.

Da hat es sich hier auch schon oft gezeigt, dass selbst "Produzenten" oder A&R's von Plattenfirmen, auf die sich berufen wurde, absolut nicht sicher mit diesen Rechtsfragen umgehen können.

Die Fragen dazu lauten meist: "darf ich etwas" oder "darf ich etwas nicht" und da ist es absolut belanglos was andere machen, was man in anderen Ländern macht, oder was man selber als moralisch unbedenklich empfindet. In einem Rechtsstreit wird das später alles nicht zählen. Da geht es nur noch um Recht und Unrecht.

Auch der oft gelesenen Slogan: "wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter", gehört für meine Begriffe nicht in solche Antworten, die für viele, dann durch die Suchfunktionen bei ähnlichen Problemen als Referenz dienen. Wenn man mit seiner Musik an die Öffentlichkeit tritt, sollte man es richtig, oder gar nicht machen und wenn ich Leistungen von anderen in Anspruch nehme, egal ob ich Kompositionen, Texte oder Aufnahmen verwende, muss ich dazu stehen, dass mit den jenigen abklären und sie auch entsprechend vergüten. Oder ich lass es eben ganz!

Ich will nicht den Zeigefinger heben. Das steht mir hier gar nicht zu. Ich möchte vielleicht nur ein wenig appellieren, mit den Antworten hier etwas verantwortungsbewusster umzugehen.

Gerd
 
also als erstes will ich zum Optik ding sagen wegen der John bello Story... Optik=BMG? Nein! zumindest nicht bei diesem mixtape! Das mixtape wurde nicht über Sony/BMG releast! und das wegen dem "Prifs" löl des war ein schreibfehler ich wollte Profis schreiben habe aber Prifs geschrieben!
 

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