Wenn ich das richtig verstanden habe, muss ich die dann quasi selber zahlen, oder erst über dem Mindestbetrag.
Jein - die fällt anfangs noch nicht wirklich an, da du noch nicht umsatzsteuerpflichtig bist. Zumindest laut dem Kollegen vom Finanzamt. Wird aber evtl relevant, falls du deine Beats im Ausland verkaufst --> Rede mit deinem Finanzamt, die können dir das genau sagen
Man will doch bloß Biesel Musik machen
Ist immer auch ne Option - nur je nach dem wie erfolgreich das wird, holt dich der Kram wieder ein
Grundsätzlich gilt aber wie so oft: Wo kein Kläger, da kein Richter
Den Tipp mit "Mach einfach mal!" kannst du genauso beherzigen. Nur wenn du merkst, dass da richtig Asche bei rumkommt (sagen wir mal 10.000 oder mehr) musst/solltest du direkt nachziehen. Sonst heißt es nachher, du hättest irgendwas hinterziehen wollen
Projektbezogen, wäre zb. wenn einer kommt, und ich dann nach Wunsch erstelle
Genau - wenn du quasi wie ein Session Musiker die Musik "auf Anfrage" erstellst - dann wärst du zunächst mal im freiberuflichen Sektor, laut den Kollegen vom Gewerbeamt. Wird das allerdings zum "gewinn-orientierten Kerngeschäft" isses doch wieder Gewerbe
Alles ein bisschen Haarspalterei, zugegeben^^
Jetzt bin ich nur noch Panischer
Gibt es keinen Grund zu. Ja, es ist in der Theorie kompliziert mit den ganzen Regelungen, aber letztlich kommt es vor allem drauf an, was du erwartest einzunehmen. Und den Rest kannst du direkt mit den Kollegen bei den Ämtern vor Ort machen - das ist quasi einmal RICHTIG Aufwand alles zu beantragen, und dann eben konsequent jeden Monat ein bißchen Aufwand, alles parat zu haben. Ist halt kein Flohmarkt, wo du mal eben die Comics der Jugendzeit vertickst
Aussage von dem Finanzamtskollegen war letztlich auch: Wenn Sie dieses Jahr keine Rekordumsätze erwarten, arbeiten Sie erstmal mit der Kleinunternehmerregelung - und nächstes Jahr können Sie das dann besser abschätzen!
Viel Erfolg!