Instrumental 100 fragen, typisch ich halt

-Wie kann ich meine Instrumentals Kennzeichen? Sprich Wasserzeichen?
Oder reicht es das Projekt vorzuweisen, wenn's Mal dicke kommt?
Wasserzeichen sind technisch einiger Aufwand und bringen dir nur die Möglichkeit nachzuverfolgen, wenn Kopien in Umlauf geraten, die du nicht lizensiert hast, woher die kommen. Im Grunde müsstest du deine Tracks bei Notar als dein Werk erkennen lassen bevor es zum Kunden rausgeht. Die Firmen die sowas anbieten - z.B. für Kontakt libraries lassen sich das wohl aber auch ganz gut bezahlen.
-ab welchem monatlichen Betrag ware es sinnvoll das Finanzamt aufzusuchen ?
ab überhaupt Betrag. Du brauchst vom Finanzamt eine Steuernummer als Selbstständiger um rechtswirksame Rechnungen schrieben zu können. Und dem Finanzamt ist egal, ob du einmal oder regelmäßig Geld verdienst - im Zweifelsfall wollen die immer was davon ab haben. Dass du dann ein 'Sonderfall' bist, wo es für die erstmal nichts zu holen gibt kann nur ein zweiter Schritt sein.
-wo sollte ich mich Vorsorglich überall anmelden ? GVL ?
Vielleicht GVL. Ganz sicher nicht GEMA - du willst sicherlich bestimmen, welches Werk von dir durch die GEMA vertreten werden soll. Bist du bei der GEMA kannst du nichts mehr GEMA-frei veröffentlichen.
-muss ich Rechnungen schreiben ? Und gibt's da spizielle Rechnungen ?
Jo, Rechnungen schreiben solltest du, damit du Geld siehst. Da ist nichts besonders zu beachten. Kundennummer, Rechnungsnummer, gemäß Kleinunternehmerregelung keine Mwst. ausweisen.
- Wie kann ich zeigen welche Rechung zu welchem instrumental gehört ?
Im Optimalfall haben die ja Namen... Und du erstellst die doch auf Anfrage, oder?
Gibt's so Programme, wo ich zb ne Rechnungsnummer, oder so in die Datei packen kann ? Oder wie macht man das ?
Ja, gibts bestimmt irgendwie - aber ne Excel-Tabelle für dich tuts doch eigentlich auch, oder?
- muss der Kunde irgendwas unterschreiben ? Vertrag oder so ? Gibt's da Vorlagen ?
Spannende Frage! Du könntest für jede Anfrage ein Angebot schreiben, das durch Unterschrift zum Vertrag wird. Da gibts aber vielleicht gute Hinweise an anderer Stelle.
- dann noch, nur als bsp. Wenn ich jetzt 3 Monate lang jeden Monat 300€ machen, wurde, und dann nichts mehr, ware ja alles überflüssig. Sollte man sich vorsorglich trotzdem irgendwo wie Finanzamt melden ?
ja natürlich. Dem Finanzamt ist erstmal egal, was du wie lange machst - erstmal wollen die von allen Umsätzen ihre Steuern haben. Dass das für dich nicht zutrifft ist ein zweiter Schritt, nicht andersrum
Aber, das ware ja wieder was anderes ? Kein freies Künstler Ding, sondern, da Dienstleistung = Gewerbe Pflichtig ?
Du musst das im Zweifelsfall eben richtig erklären, was du da machst. Produzierst du Tondateien am Fließband und verkaufst die wie ein shop? zack - Gewerbe.
Bietest du Auftragsbezogene musikalische Ausgestaltung einer künstlerischen Idee? zack - Freiberufler.
In meinem Versändnis ist Mixing und auch Recording eine künstlerische Tätigkeit, wie Chorleitung. Für Finanzämter ist Kreativwirtschaft etwas Seltenes, da bist du im Grunde dem individuellen Sachverständnis des dich betreuenden Mitarbeiters ausgeliefert.
Eventuell hilft dir auf Facebook Manu Kellna weiter - erinnerst dich an ihn?

Ansonsten zu beachten sind ggf. Auswirkungen von Einkünften auf Kranken-/Familienversicherung, Kindergeld usw. Abhängig davon, wie alt du bist also keine Ahnung
 
Als nebenberuflich tätiger (freier) Selbständiger muss man theoretisch jeden Monat eine USt-Erklärung abgeben, respektive eine USt-Voranmeldung - auch wenn dort jeden Monat eine Null stehen sollte.

Gut dann halt ich jetzt die Klappe bevor ich mich noch um Kopf und Kragen rede, :oops:

Edit:
Verdammt. Das würde bedeuten das, wenn ich weiter USt-Erklärungen machen würde könnte ich die MwSt. von allem Musikkrempel abziehen?! Jetzt muss ich mich aber nochmal schlau machen.

Das geht erstmal ne Weile gut, wenn man darlegen kann, dass die Ausgaben überwiegen, weil man zB neu gegründet hat oder die Sache erst anläuft. Generell ist aber Gewinnerzielungsabsicht das was ein Unternehmer ausmachen sollte. Wenn das FA auf den Trichter kommt, dass sich einer USt sparen will, fordern die das natürlich irgendwann zurück.

Aber eine leicht defizitäre Lage ist ja heute üblich. :)
 
Als nebenberuflich tätiger (freier) Selbständiger muss man theoretisch jeden Monat eine USt-Erklärung abgeben, respektive eine USt-Voranmeldung - auch wenn dort jeden Monat eine Null stehen sollte.
Theoretisch schon, praktisch musst Du das aber nicht, wenn Du die Kleinunternehmerregelung (nicht "Kleinstunternehmerregelung", wie es oben hieß) gemäß § 19 UStG in Anspruch nimmst. Da das hier nicht so klingt, als hätte der TE im vergangenen Jahr über 17.500 € und im laufenden Jahr mehr als 50.000 € umgesetzt, bietet sich das an. Man kann wählen und das gebenüber dem Finanzamt erklären. Dann muss man sich mit dem Thema Umsatzsteuer, USt-Voranmeldung und USt-Erklärung nicht rumschlagen. Ich weiß aber nicht, ob und inwiefern sich hier bei nebenberuflicher Tätigkeit (darum scheint es ja zu gehen) noch Besonderheiten ergeben, so dass der oben genannte § 19 evtl. nicht zur Anwendung kommen kann. Glaube ich eigentlich nicht.
Da wieder, kann man einen Instrumentalisten denn Unternehmer nennen ?
Das ist völlig wurscht, Du kannst ihn auch freischaffender Guru oder Meerschweinchentrainer nennen. Es geht hier nur darum, wie der Instrumentalist steuerlich behandelt wird. Was in diesem Sinne ein "Unternehmer" ist, steht in §2 UStG.
 
such dir doch einen gscheiten Job wo letztendlich auch in echt was raus springt ;-)

fresse.JPG
 
Ich weiß aber nicht, ob und inwiefern sich hier bei nebenberuflicher Tätigkeit (darum scheint es ja zu gehen) noch Besonderheiten ergeben, so dass der oben genannte § 19 evtl. nicht zur Anwendung kommen kann. Glaube ich eigentlich nicht.
gar keine. Man ist durch die nebenberufliche Selbstständigkeit aber natürlich verpflichtet am Ende des Jahres eine Steuererklärung einzureichen. Dabei ist für die Nebenberuflichkeit eine einfache Einnahmen-Überschuss Rechnung anzufertigen.

...besser ist, man hat auch n paar Ausgaben, sonst ist ab irgendeinem Punkt Einkommenssteuer nachzuzahlen
 
Das geht erstmal ne Weile gut, wenn man darlegen kann, dass die Ausgaben überwiegen, weil man zB neu gegründet hat oder die Sache erst anläuft. Generell ist aber Gewinnerzielungsabsicht das was ein Unternehmer ausmachen sollte. Wenn das FA auf den Trichter kommt, dass sich einer USt sparen will, fordern die das natürlich irgendwann zurück.
Das ist dann im Grunde wohl das was ich mit meinem Berater aus dem Finanzamt damals besprochen hatte als ich ins seelige Angestelltenverhältnis gewechselt habe. Das hat sich wohl etwas "Verselbstständigt" :D
 
Och je, ist da noch mal was dazu gekommen


Lass dich von den negativen Kommentaren nicht beeinflussen

Definitiv ! Is halt schade.


Okey, ich merke. Es ist effektiver sich beim Finanzamt einfach mal zu melden.
Dachte, evtl weiß einfach einer zufällig 1ßß% wie es ausschaut.

Als nebenberuflich tätiger (freier) Selbständiger muss man theoretisch jeden Monat eine USt-Erklärung abgeben, respektive eine USt-Voranmeldung - auch wenn dort jeden Monat eine Null stehen sollte.

Das bedeutet, selbst wenn ich keine Einnahmen mehr mache, dann ist das halt so ?



Wasserzeichen sind technisch einiger Aufwand und bringen dir nur die Möglichkeit nachzuverfolgen, wenn Kopien in Umlauf geraten, die du nicht lizensiert hast, woher die kommen. Im Grunde müsstest du deine Tracks bei Notar als dein Werk erkennen lassen bevor es zum Kunden rausgeht. Die Firmen die sowas anbieten - z.B. für Kontakt libraries lassen sich das wohl aber auch ganz gut bezahlen.

Das war eine harr genaue Antwort auf meine Frage :D
Aber, wie ich lese wohl doch zu teuer :O

ab überhaupt Betrag. Du brauchst vom Finanzamt eine Steuernummer als Selbstständiger um rechtswirksame Rechnungen schrieben zu können. Und dem Finanzamt ist egal, ob du einmal oder regelmäßig Geld verdienst - im Zweifelsfall wollen die immer was davon ab haben. Dass du dann ein 'Sonderfall' bist, wo es für die erstmal nichts zu holen gibt kann nur ein zweiter Schritt sein.

Okey, auch eine genaue Antwort. Das Finanzamt hat es lieber, wenn ich vorsorglich angemeldet bin, auch wenn ich dieses Jahr nur 300 € Verdiene, und das jahr darauf 900, und evtl. da danach mal nichts ?

Vielleicht GVL. Ganz sicher nicht GEMA - du willst sicherlich bestimmen, welches Werk von dir durch die GEMA vertreten werden soll. Bist du bei der GEMA kannst du nichts mehr GEMA-frei veröffentlichen.

Okey, das mit der GEMA ist immer so heiß diskutiert. die einen sagen ja, brauchst du ! Die anderen sagen Nein, brauchst du nicht ! Aber klar, eigentlich klar, dass man das nicht braucht, wo du es so schreibst XD


Im Optimalfall haben die ja Namen... Und du erstellst die doch auf Anfrage, oder?

ja, aber da gibt's meist nicht den Namen, eher mach mal .Und dann wird drauf geschrieben.

Spannende Frage! Du könntest für jede Anfrage ein Angebot schreiben, das durch Unterschrift zum Vertrag wird. Da gibts aber vielleicht gute Hinweise an anderer Stelle.

finde ich auch sehr Spannend :) Aber okey.


ja natürlich. Dem Finanzamt ist erstmal egal, was du wie lange machst - erstmal wollen die von allen Umsätzen ihre Steuern haben. Dass das für dich nicht zutrifft ist ein zweiter Schritt, nicht andersrum

Passt ja zu der Frage von oben. :D


Du musst das im Zweifelsfall eben richtig erklären, was du da machst. Produzierst du Tondateien am Fließband und verkaufst die wie ein shop? zack - Gewerbe.
Bietest du Auftragsbezogene musikalische Ausgestaltung einer künstlerischen Idee? zack - Freiberufler.
In meinem Versändnis ist Mixing und auch Recording eine künstlerische Tätigkeit, wie Chorleitung. Für Finanzämter ist Kreativwirtschaft etwas Seltenes, da bist du im Grunde dem individuellen Sachverständnis des dich betreuenden Mitarbeiters ausgeliefert.
Eventuell hilft dir auf Facebook Manu Kellna weiter - erinnerst dich an ihn?

naja, auf sounclick zwar noch nichts Verkauft, aber auf platz 300- und 1000 XD
Also, da muss ich wohl aufpassen, das ich teil Teil mache, wenn dann mögich.

wusste zb. NICHT das Instrumentals fertig im shop nicht als freier Künstler zählen. Ist ja quasi auch eine Künstlerische Schöpfung ?

Manu Kellna sagt mir eben nichts o_O
 
naja, zumindest hat mein Steuerberater so argumentiert mit dem shop.meinte aber auch, dass man das eben richtig präsentieren muss.
Der Manu Kellna arbeitet hier: https://www.zoundr.com/ ,hat er mal in unsrer lustigen Gruppe verbreitet, wo es Bei jemandem um ähnliche Fragen ging. Also weitesgehend Künslterberatung für rechtliche, Verwertungs- und logistik-Fragen.
 
Wenn du dein Gewerbe anmeldest, wird man dir dort die entsprechenden Infos geben können.

Ob du eine "richtige" Firma gründest und dann vorsteuerabzugsberechtigt bist oder nur ein Kleingewerbe machst, ist abhängig davon, wie hoch dein erwirtschafteter Gewinn sein wird.
Grundsätzlich solltest du dir vorher ein gewisses kaufmännisches Grundwissen aneignen, damit du deine Buchhaltung vernünftig machen und die Zahlen in deiner Bilanz auswerten kannst, denn das ist die Voraussetzung für jedes erfolgreiche Unternehmen. Außerdem erstellt man vor der Gründung auch einen Businessplan.

Mal "einfach so", ohne jeden Schimmer von der Materie, eine Firma zu gründen, wäre naiv und dumm.
 
Okey, ich merke. Es ist effektiver sich beim Finanzamt einfach mal zu melden.
Dachte, evtl weiß einfach einer zufällig 1ßß% wie es ausschaut.
Ja, ich weiß wie das ausschaut, bin ja seit 1983 selbstständig.

Ein ganz normales Standardbuch über Buchhaltung und Betriebsführung hat so um die 750 bis 800 Seiten.
Da sollte man mal die relevanten Teile daraus lesen.
Was glaubst du denn, was ein Kaufmann, und nichts anderes strebst du ja an, während seiner 3-jährigen Ausbildung macht?
 
Hallo,
ich konnte noch nicht alle Post dazu lesen, aber schon etwas Sinn von allen Antworten verstanden. Meine Meinung dazu ist folgende:
Damit man dir dir erstmals ein Bild für "da Draußen" machen kannst und nicht mit den Steuerlichen Sachen Kopf kaputt macht, empfehle ich dir sich auf https://audiojungle.net zu registrieren und ein Paar Musikstücke zu schreiben und da einzustellen. Dann siehst du ganz genau wie deine Musik läuft und ob du stilistisch auf dem richtigen Weg bist.
 
Ist ja ganz schön eskaliert, hier O_O Von ner angedachten, nebenberuflichen Teil-Selbstständigkeit hin zum Voll-Unternehmer - Wow.

Ich muss ohnehin wegen einem ähnlichen Thema noch mit den Ämtern telefonieren. Vielleicht kann ich dann ein paar der Fragen von hier mit klären, so von Amtsseite ;) vielleicht hilft das ja dem einen oder anderen :)
 
Und übrigens kannst du 410,00€ im Jahre verdienen ohne deine Umsätze erklären zu müsse.
 
Auszug von junge Gründer: §18

3. Wer muss eine Umsatzsteuer-Voranmeldung einreichen?
Alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer müssen auch eine Voranmeldung ihrer Umsatzsteuer abgeben, unabhängig von der Größe des Unternehmens. Egal also ob Startup oder multinationaler Konzern – die Umsatzsteuer-Voranmeldung kommt auf alle Unternehmer zu.

Eine Ausnahme betrifft Kleinunternehmer mit einem Umsatz von weniger als 17.500 Euro. Sie können die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und zahlen dann keine Umsatzsteuer und müssen diese auch nicht anmelden.

Ich wollte mir das eigentlich noch vom Finanzamt absegnen lassen, da geht aber keiner ran :rolleyes:

Und noch was:
§19 UstG: Die Kleinunternehmerregelung

Unternehmen müssen i.d.R. Umsatzsteuer, Einkommenssteuer oder Gewerbesteuer zahlen, sobald die vorgesehenen Freibeträge überschritten werden. Der Freibetrag zur Einkommenssteuer liegt bei jährlich 7.664 Euro Einkommen, und die Gewerbesteuer entfällt bei Jahresumsätzen unter 5.000 Euro. Auch für die Umsatzsteuer gibt es Ausnahmen, die nur Kleinunternehmer für sich beanspruchen können.

Mit der sogenannten Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) wird Kleinunternehmern freigestellt, ob sie Umsatzsteuer erheben wollen oder nicht. Vorausgesetzt wird, dass im vorangegangenen Kalenderjahr der Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuern nicht mehr als 17.500 Euro betrug. Des Weiteren darf der Umsatz (zzgl. Steuern) im laufenden Kalenderjahr nicht höher als 50.000 Euro sein; hierfür ist der Umsatz glaubhaft zu schätzen.

Gegenüber dem Finanzamt sind Existenzgründer somit Kleinunternehmer, sobald sie sich für die Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht entscheiden und solange die genannten Grenzen nicht überschritten werden. Eine Umsatzsteueridentifikationsnummer benötigen Kleinunternehmer nicht.

Achtung: Wird die unternehmerische Tätigkeit im laufenden Jahr begonnen, ist der Umsatz auf das Jahr anteilig hochzurechnen. Bei einem im Oktober gegründeten Unternehmen mit einem Umsatz von 8.000 Euro in den verbleibenden 3 Monaten des Jahres wird mit einem Jahresumsatz von 32.000 Euro gerechnet. Die Kleinunternehmerregelung tritt dann nicht in Kraft.

Vorsteuer kann nicht abgezogen werden

Ob die Kleinunternehmerregelung wirklich von Vorteil ist, muss aber individuell geprüft werden. Nachteilig könnte sich nämlich auswirken, dass Kleinunternehmer auch keine Umsatzsteuer mit der Vorsteuer verrechnen können.

Als Vorsteuer werden gezahlte Umsatzsteuern für geschäftsbedingte Ausgaben (z.B. Bürobedarf etc.) bezeichnet. Werden am Jahresende schließlich die Umsatzsteuereinnahmen an das Finanzamt abgeführt, darf die Vorsteuer davon abgezogen werden. Lediglich der Differenzbetrag geht damit an das Finanzamt. Die Kleinunternehmerregelung befreit einen jedoch von der Umsatzsteuer, die ebenso den Kunden nicht angerechnet wird. Dementsprechend wird auch keine (abzuführende) Umsatzsteuer eingenommen, die letztendlich mit den Vorsteuern zu verrechnen wäre.

Interessant ist die Kleinunternehmerregelung also insofern, als keine Umsatzsteuer auf den Rechnungen ausgewiesen werden muss und Dienstleistungen dementsprechend günstiger angeboten werden können. Ist jedoch mit hohen Ausgaben für Investitionen und demgemäß viel Vorsteuern zu rechnen, ist es ratsam auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten. Ein Vergleich der voraussichtlich zu zahlenden Vorsteuer mit der voraussichtlich erwirtschafteten Umsatzsteuer kann weiterhelfen.

Nicht ewig Verluste erwirtschaften

Ungeachtet ob Nebenerwerbsgründung oder aus der Arbeitslosigkeit heraus, das Finanzamt duldet Verlustgeschäfte nicht ewig. Selbstständige Tätigkeiten, die auch nach Jahren nur durch Verluste gekennzeichnet sind, werden vom Finanzamt als "Liebhaberei" angesehen. Steuererleichterungen wie die Kleinunternehmerregelung können für derartige Fälle untersagt werden.
 
EDIT: Da war @Ethersis schneller als ich :D

Also, ich hab mal mit dem Finanzamt telefoniert und ein paar Sachen mal ganz pragmatisch geklärt:

1. Umsatzsteuer-ID und dergleichen wird eigentlich erst relevant, wenn man a) Umsätze im Ausland, speziell im europäischen Ausland, gedenkt zu machen. In dem Moment ist auch eine monatliche oder quartalsweise Umsatzsteuervoranmeldung nötig, kommt auf das Gewerbe an. Hierzu muss man sich aber sowieso mit dem Finanzamt bei Bedarf in Verbindung setzen. Punkt b) wenn der zu erwartenede Umsatz die 50.000 EUR überschreiten wird.

2. Die Kleinunternehmerregelung greift bis 17.500 EUR, unabhängig davon, was man gewerblich tut. Also egal ob Freiberuf, Einzelkaufmann oder was auch immer. Wichtig ist, dass man dann die Rechnungen OHNE Mehrwertsteuer ausstellt. Ansonsten für jede Einkommensart einmal den Anhang für Kleinunternehmer ausfüllen, bei der Steuererklärung.

3. Tatsächlich ist es für das Finanzamt zunächst irrelevant, ob man jetzt Freiberufler oder Unternehmer oder Teppichklopfer ist - also bei Einzelpersonen. Wichtig ist die Unternehmensgröße in Bezug auf den zu erwartenden Umsatz. Ist man unter den 17.500 EUR reicht die Kleinunternehmerregelung. Dies gilt natürlich NICHT für Kapitalgesellschaften wie GmbH, Ltd. und sowas^^

DISCLAIMER: Das ist natürlich jetzt für den "ganz kleinen Rahmen bei einer Nebenberuflichen Teil-Selbstständigkeit"! Wenn ich das Ganze als "richtiges Unternehmen" aufziehe, sind manche Dinge einfach ein "Must-Have". Aber ich denke, hier können wir die Kirche im Dorf lassen ;) Davon abgesehen, dass man in einem Forum garantiert keine abschließende Antwort auf alle Fragen diesbezüglich bekommen kann, weil das von mehreren Faktoren der Einzelsituation abhängig ist. Selbst der Mitarbeiter beim Finanzamt sagte bzgl Umsatzsteuer, dass man dann da noch einige Unterlagen benötigen würde, um eine abschließende Aussage zu tätigen.

@deydi : Da du ja quasi "noch am Anfang" stehst, bedeutet das konkret für dich:

1. Schau, ob du deine Beats usw. im Ausland verkaufst oder nur im Inland. Ich gehe davon aus, dass das online ist, daher wirst du um ein Gespräch mit dem Finanzamt nicht herum kommen, wenn du es rechtlich sicher haben willst- Immerhin werden deine Beats dann ja "ins Ausland" verkauft.

2. Ausser du erwartest jetzt Rekordumsätze gilt für dich erst einmal die Kleinunternehmerregelung. Das bedeutet, dass du in deinem Steuerprogramm den Zusatzpunkt ausfüllen bzw. das entsprechende ELSTER Formular nutzen musst. Hier gibst du deine EINNAHMEN mit Endpreisen an (KEIN Mehrwertsteuerausweis!) als auch deine AUSGABEN mit Endpreisen an. Als Ausgaben ansetzbar ist grundsätzlich alles, was zur Erwirtschaftung von Einnahmen nötig ist (Daumenregel - nicht der Weisheit letzter Schluss!). Was da unter´m Strich herauskommt wird auf dein zu versteuerndes Einkommen angerechnet.

Meine persönliche Erfahrung dabei: Einfach mal alles angeben, was irgendwie passend ist. Die Dinge, die nicht ansetzbar sind, zieht das Finanzamt (bisher) immer selbstständig heraus. Heisst aber natürlich, dass man sich mit der Materie ein bisschen befassen muss ;)

Beim Gewerbeamt hab ich noch keinen erreicht, sobald ich da was habe schreib ich das hier rein :)
 
Oje, oje, is das viel an Stoff.

Ich hab mir das jetzt durchgelesen, aber bei der mänge antworte ich besser wenn ich am PC bin.

:eek:
 
So, mit dem Gewerbeamt habe ich auch telefoniert, jetzt. Also:

Der Musiker auf der Bühne ist zunächst ein Freiberufler und benötigt keine Gewerbeanmeldung. Fange ich aber als Band/Musiker an, meine CDs, meinen Merch oder sonstwas mit Gewinnabsicht zu verkaufen, handelt es sich um ein Gewerbe, das angemeldet werden muss. Darauf fällt auch Gewerbesteuer an, die sich am GEWINN orientiert. Hier gibt es aber auch wieder Freibeträge, da muss ich selber nochmal nachschauen - im Amt sagten sie jetzt, dass der wohl bei 12.500 EUR liegt, aber ich solle besser nochmal nachschauen bzw. mich informieren. So oder so: Liegt der zu erwartende Gewinn unter dem Freibetrag fällt keine Gewerbesteuer an.

@deydi : In deinem (relativ) konkreten Fall kommt es also hauptsächlich darauf an, ob du Beats produzierst und diese zum Verkauf anbietest oder ob du diese Projektbezogen erstellst. Ist es ersteres oder eine Mischung aus beiden, ist eine Gewerbeanmeldung nötig. Gewerbesteuer wird dann fällig, wenn du über die Freibeträge kommst - das hängt von der Kommune/Stadt ab, in der du lebst.

Fazit:

Wenn man da formell völlig konform sein möchte, meldet man sein Gewerbe an und beginnt zunächst in Kleinunternehmerregelung seine Einnahmen - Überschuss - Rechnung bei der Steuererklärung abzugeben. Je nachdem wie hoch der Gewinn ausfällt kommt dann nochmal Gewerbesteuer dazu, hierzu unbedingt mit dem lokalen Gewerbeamt reden!

Solange du unter einem Jahresumsatz von 17.500 EUR bist, reicht das. Sobald es darüber hinaus geht, würde ich sowieso vorschlagen, einen Steuerberater zu bemühen - der kann dann da wirklich weiterhelfen ;)

Die anderen Fragen, die du hattest waren ja abgearbeitet? :)

Viel Erfolg!
 
Oh je oh je. Mehr fällt mir nicht ein.

Das mit den Ämtern scheint so ne Sache zu ein :D

@TheSnatcher
Erst mal danke, für diese so GENAUE Erklärung. Da haut es mich um.
Auf, wenn ich sehe, was es zu beachten gibt :O


OHNE Mehrwertsteuer ausstellt.

Wenn ich das richtig verstanden habe, muss ich die dann quasi selber zahlen, oder erst über dem Mindestbetrag.

ja gut. Das ist wohl eh nicht treffend. :)

wir die Kirche im Dorf lassen ;) Davon abgesehen, dass man in einem Forum garantiert keine abschließende Antwort auf alle Fragen diesbezüglich bekommen kann, weil das von mehreren Faktoren der Einzelsituation abhängig ist. Selbst der Mitarbeiter beim Finanzamt sagte bzgl Umsatzsteuer, dass man dann da noch einige Unterlagen benötigen würde, um eine abschließende Aussage zu tätigen.

Eben, Kirche im Dorf lassen. Da kommen wohl viele dinge zu Sprache, selbst wenn sie erst mal irrelevant sind.
Is halt echt n großes ding. Man will doch bloß Biesel Musik machen :D:oops:






zum Verkauf anbietest oder ob du diese Projektbezogen erstellst.

Projektbezogen, wäre zb. wenn einer kommt, und ich dann nach Wunsch erstelle ?

Solange du unter einem Jahresumsatz von 17.500 EUR bist, reicht das. Sobald es darüber hinaus geht, würde ich sowieso vorschlagen, einen Steuerberater zu bemühen - der kann dann da wirklich weiterhelfen ;)

ja gut, das wären ja auch um die 1400 € im Monat.... Das muss man erst mal schaffen XD




auch danke an @Ethersis
Das ist alles echt kompliziert, wenn man sich, so in der Art noch nicht damit auseinander gesetzt hat.




Ich dachte anfangs halt echt, einfach mal TH aufmachen. Und ne Klar Verständliche Antwort bekommen. HA von wegen :/
Jetzt bin ich nur noch Panischer :schock:
 
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