INDEX??

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MC_Kani

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Hallo Leute
Hab da mal ne Frage......
Darf ich eine [g=420]CD[/g] die auf dem Index steht besitzen?
Es wurde mir mal gesagt, dass der Index nur verbot für den Öffentlichen verkauf sei.
Also wenn ich mir eine [g=420]CD[/g] aus Österreich bestelle wo sie nicht auf dem Index steht, darf ich das!?!
Darf ein [g=420]CD[/g] Händler sie unterm Ladentisch verkaufen? Ist ja dann nicht Öffentlich!?!

LG
MC Kani
 
OK
Es ein wenig kompliziert formoliert finde ich.
Intressant ist:

Nicht nur die Verbreitung ist strafbar, sondern auch verschiedene andere Umgangsformen mit den besagten Medien. So ist beispielsweise alleine schon der Besitz von Schriften i.S.d. § 184b StGB unter Strafe gestellt. Weiterhin wird für alle benannte Schriften die öffentliche Ausstellung, Herstellung, Lieferung, Einführung, Ankündigung und viele spezifische Umgangsformen unter Strafe gestellt.

Der Umgang mit diesen Medien stellt ein Vergehen dar.


Was mir sagt das allein der Besitz schon verboten ist.

Trotzdem unterscheidet man zwischen Verbotenen und Indizierten Medium???

Bin der Sache noch nicht näher gekommen....
 
Indizierte Medien dürfen Kindern und Jugendlichen weder verkauft noch überlassen oder anderweitig zugänglich gemacht werden. Sie dürfen nicht mehr beworben werden und nicht im Versandhandel vertrieben werden, es sei denn, es werden Vorkehrungen getroffen um sicherzustellen, dass der Kunde mindestens 18 Jahre alt ist. Indizierte Videofilme und Computerspiele dürfen in Geschäften angeboten werden, sie dürfen Kindern und Jugendlichen aber nicht frei zugänglich sein; indizierte Bücher dürfen in der Buchhandlung nur unter der Ladentheke angeboten werden. Strittig ist, ob eine kritische Rezension von jugendgefährdenden Medien möglich ist, da es hierzu keine einheitliche Rechtsprechung gibt.

OK das ist verständlicher!
 
Indizierung und Verbot sind zwei völlig verschiedene Dinge.

Indizierung heißt im wesentlichen, dass das Objekt weder an Minderjährige verkauft noch öffentlich zugänglich sein oder öffentlich beworben werden darf. Der Besitz ist völlig straffrei, ebenso der Verkauf an Erwachsene.

Verbotene Objekte, also z.B. wegen strafrechtlich relevanten Vergehen wie Gewaltverherrlichung oder Volksverhetzung, dürfen weder verkauft werden noch im Besitz sein.
 
Aha....dann gehört wohl jeder 2te in den Kanst oder wie?

Ach, mir egal...
 
Da steht ja explizit im Sinne von §184b. Das heißt, das gilt nur für die Schriften, die dort beschrieben werden. In dem Paragraphen geht es um Kinderpornographie. Sowas darfst du nicht besitzen. Denke mal, darum geht es hier eh nicht.

Eine indizierte [g=420]CD[/g] darfst du besitzen. Sie darf eben nicht verboten sein. Das sind aber fast nur volksverhetzende sachen, Landser und son Müll. Wenns "nur" jugendgefährdende Texte hat (Aggro und co.), ist es auch "nur" indiziert.

Übrigens, per Versand einführen ist explizit verboten. Also aus Österreich bestellen ist nicht. Zumindest isses nicht erlaubt. Aber indiziiertes darf soweit ich weiß auch unter der Ladentheke gehandelt werden (sogar in deutschen Webshops, wenn die Alterskontrollmechanismen haben).

mfg,
Mirko
 
Bin der Sache noch nicht näher gekommen....

Genau wie wir nicht wissen, ob die von dir gemeinte [g=420]CD[/g] auf dem Index steht weil sie verboten ist oder nur aus Gründen des Jugendschutz.

Das Hörbuch auf [g=420]CD[/g] von Adolfo, "Aua, mein Krampf" ist in einigen Ländern verboten und darf nicht verkauft werden, in anderen Ländern ist sogar der Besitz strafbar. Viele Ländern ist es aber schnurrps. Da könntes du also das Hörbuch erwerben aber nicht nach Deutschland einführen.

Ist doch ganz einfach. :)

Also, abklären warum auf dem Index die [g=420]CD[/g] steht, dann fragen, vor allem dich selbst: Brauchst du so etwas? Bei Jugendschutz darfst du als volljähriger so etwas haben, bei verbotenen ist die Einfuhr strafbar.
 
Rotten schrieb:
Aha....dann gehört wohl jeder 2te in den Kanst oder wie?

Ach, mir egal...

Eben nicht. Der Besitz ist nur von Verbotenem untersagt. Und ich glaube (hoffe) nicht, das jeder 2. Landser oder Störkraft im Regal stehen hat.
 
Das heisst jetzt also im allegemeinen:
Ich darf mir die [g=420]CD[/g] aus Österreich bestellen, obwohl sie hier im Index steht, weil ich ja über 18 Jahre alt bin.
Der [g=420]CD[/g] Händler darf sie unterm Ladentisch auch verkaufen, sollange der Kunde über 18 ist.

So hab ich es jetzt verstanden.
 
Wikipedia schrieb:

Für einen deutschen Konsumenten wird die Gesetzeslage auf verschiedene Arten offenbar. So darf er zum Einen keine indizierten Medien auf dem Wege des Versands einführen (ein derartiges Versandverbot gilt nur in Deutschland; § 4 Absatz 3 GjSM)

darfst du nicht. so verstehe ich das jedenfalls
 
Tja, genau da wird es interessant...........
Bin da auch noch nicht ganz sicher.......
 
Geht mir nur um das Gesetz!
 
MC_Kani schrieb:
Geht mir nur um das Gesetz!

Ach so, bitte schön: § 4 Absatz 3 GjSM

Und ich dachte die ganze Zeit die wolltest eine indizierte [g=420]CD[/g] aus Österreich bestellen. Dann ist es ja gut.
 
warum willst du sie denn in österreich bestellen, wenn du über 18 bist und sie somit ohne probleme in deutschland kaufen kannst?
 
weil sie indiziert ist.

@Jote

Das war nur ein Beispiel was ich oben beschrieben habe.
Wollte nur den Begriff INDEX genauer erklärt haben anhand dieses Beispiels.

Der Besitz ist also über 18 erlaubt.
Der Versand nicht.
Soweit verstanden.

Aber unter der Ladentheke darf es auch angeboten werden!
Hab ich zum Beispiel oft bei Computerspielen miterlebt.
Doch die müssen das ja auch mit versand rüberschaffen.....?
 
aber das heißt ja eben nicht, das du sie nicht kaufen darfst. Wenn du über 18 bist, suchst du dir nen händler, der die hat und kaufst se.
 
MC_Kani schrieb:

@Jote

Wollte nur den Begriff INDEX genauer erklärt haben anhand dieses Beispiels.

Ach so, noch einfacher. Der Begriff Index für ein Verzeichnis verbotener Werke geht auf den Index Librorum Prohibitorum zurück, das Verzeichnis der für Katholiken verbotenen Bücher. http://de.wikipedia.org/wiki/Index_Librorum_Prohibitorum

Mal wieder die schwarzen......

Guck an, da haben wir alle heute mal wieder eine Menge mit Hilfe von google und wiki gelernt. Und morgen hält jeder ein kleines Referat darüber. :symb:
 
MC_Kani schrieb:
Doch die müssen das ja auch mit versand rüberschaffen.....?

Ich denke, die Versandbeschränkung gilt für Privatleute. Geht wohl vor allem darum, dass die Regierung hier Versandhändlern im Ausland nicht vorschreiben kann, wie die das Alter der Kunden kontrollieren. Wenn man dann privaten Import erlauben würde, könnte jeder Teenager die [g=420]CD[/g] per Internet irgendwo im Ausland bestellen, wo es keine Alterskontrolle gäbe.

Ich meine natürlich, er könnte es legal tun. Er kann es ja im Grunde auch jetzt schon tun, Kontrolle ist zwar vorhanden aber nur Stichprobenweise.

mfg,
Mirko
 

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