in wie weit darf ich covern, und den text auf einer anderen sprache singen ?

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Guest
hallo,

ich habe eine cd gekauft, da ist ein lied auf englisch drauf, was mir sehr gut gefällt.

ich würde gerne das lied auf persisch singen. glücklicherweise ist auf der cd auch ein instrumental drauf !

jetzt meine frage:

brauche ich grundsätzlich eine erlaubnis das lied auf einer anderen sprache zu singen, wenn ich das lied selber neu arrangiere und produziere ?

darf ich das original-instrumental unter keinen umständen benutzen ?

was wäre das schlimmste was mir passieren würde, wenn ich einfach nen neuen text auf das original-instrumental singe, und auf einem klienem mini-label veröffenltiche ?
 
moin,

brauche ich grundsätzlich eine erlaubnis das lied auf einer anderen sprache zu singen, wenn ich das lied selber neu arrangiere und produziere ?

... ja, egal welche sprache, du musst es beim verlag frei bekommen.

darf ich das original-instrumental unter keinen umständen benutzen ?

... das darfst du auf gar keinen fall!

was wäre das schlimmste was mir passieren würde, wenn ich einfach nen neuen text auf das original-instrumental singe, und auf einem klienem mini-label veröffenltiche ?

... wenn es dein lable veröffentlicht bekommst du extremste schwierigkeiten... DU bekommst sie!!!!!
DU garantierst bei vertragsabschluss das DU alleiniger besitzer der produzierten musik bist.
... so, das lable darf dann natürlich dei bereits gepressten cd´s nicht mehr verkaufen. die werden dich dann auf schadenersatz/ verdienstausfall verklagen.
zusätzlich hast du das urheberrecht verletzt. der produzent des originalfiles kann schadenersatz fordern. ebenso das lable oder der verlag.
naja, du wirst dann einen anwalt am hals haben, den du dann auch bezahlen musst, ebenso die gerichtskosten.

also, bevor du (ihr) etwas machst, das wissentlich vorsetzlich ist, klärt das mit einen anwalt im vorfeld ab. oder legt direkt vor vertragsabschluss (plattendeal) die karten auf den tisch. wenn das lable davon überzeugt ist, das es ein hit werden sollte (oder eben komerziell gut laufen wird) übernimmt das lable eventuell die freistellungsgebühren und klärt alle rechtlichen fragen.

sollte jedoch der originalsong in den letzten 1-2 jahren bereits erfolgreich gewesen sein (bekannt durch charts z.b.) hast du auch keine chance das du es freibekommen wirst.
 
Also es ist so...:


Das Lied (als Solches), ist urheberrechtlich geschützt. Wenn man es bearbeiten möchte (also neuer Text, neuer Beat, neue Instrumente, neue Geschwindigkeit, etc.), braucht man die Genehmigung des Urhebers (desjenigen, der das Lied geschrieben hat).

Um jetzt noch die Aufnahme zu verwenden, musst Du die Plattenfirma fragen, da diese die Verwertungsrechte an den Aufnahmen hat. Für diese Verwertungsrechte gibt es keine große Verwertungsgesellschaft, was heißt, dass Du Dich mit der Plattenfirma einigen musst (teilweise horrende Summen (ein Grund dafür, warum oft bei Werbung nicht die Originalaufnahmen verwendet werden, sondern Coverversionen!!)).

Lass es also lieber sein, oder cheque´s ordentlich ab...-

Nimm doch einfach die Harmonien, ändere die ein wenig ab und sing ein komplett neues Lied auf persisch...! Das ist nämlich legal :-D!

Greetz,

TT
 
bräuchte ich auch eine genehmigung, wenn ich es mit orignaltext singen und neu arrangieren würde ?

ich hab mal gehört, dass man covern darf, auch ohne erlaugnis !
 
AFAIK darf man ohne Erlaubnis nur covern, wenn man sowohl Text als auch Arrangement unverändert lässt und nah am Original bleibt.

Gruß

Marty
 
Genau... -

Zieh Dir mal die Coverversions von Ronan Keating rein... - das sind Musterbeispiele für Cover.

Im Grunde, musst Du alles gleich lassen. Darfst halt selbst singen und selbst spielen... -

Aber wenn Du´s selbst einspielst und den gleichen Text verwendest (eventuell auch den persischen), wirst Du die Genehmigung - denk ich- schon erhalten. Du musst halt mal beim Urheber (oder dessen Verlag) anfragen...

Die werden Dir schon weiterhelfen (schließlich verdienen sie ja an einer Neuveröffentlichung...)

Greetz,


TT
 
guter thread...hab zu dem teilbereich auch mal ne frage.

ich hab nen kumpel der schreibt die musik für seine lieder selbst. den text baut er sich aus verschiedenen "bekannten" liedern zusammen. also er nimmt keine kompletten strophen oder so. nur ne zeile vom einen und dann wieder ne zeile von nem anderen.

komischer weise klingt das ganze nicht mal so übel. natürlich passt er auf, dass am ende noch der sinn des ganzen stimmt. auf die reime achtet er auch. also wenn ers mir nicht gesagt hätte, dann wär ich nicht draufgekommen.

ist das auch verboten bzw. riskant??

greetz
michi
 
Heißt Dein kumpel zufällig Dieter Bohlen? :-D
 
bräuchte ich auch eine genehmigung, wenn ich es mit orignaltext singen und neu arrangieren würde ?
ich hab mal gehört, dass man covern darf, auch ohne erlaugnis !

Dann brauchst Du keine Genehmigung.
Das Label muß nur bei Veröffentlichung als Autoren die Originalautoren angeben.

Gruß, Globo
 
Heißt Dein kumpel zufällig Dieter Bohlen?

@Globo: :-D :-D Ich schmeiß mich weg! :-D

@White_Coffin:

Dein Kumpll ist ziemlich krass drauf... - statt dass ich mir die Arbeit mache, bei bekannten Liedern den Text mühevoll zusammenzuklauen, würd ich ihn halt dann doch schnell selbst schreiben... - Aber egal...

Also wenn man etwas aus einem anderen Stück entwendet und weiter verarbeitet ist auch das eine Zusammenschusterung aus urheberrechtlich geschützten Stücken. Ist also nicht ohne die Erlaubnis, der Rechteinhaber/- vertreter möglich. Dein Freund, muss also bei allen Textwritern der betroffenen Lieder anfragen und wenn er die Erlaubnis von allen erhält (was sehr, sehr unwahrscheinlich ist!), wird er für den Text keine Tantiemen erhalten (allenfalls den geringen Bearbeiteranteil).

Wenn er´s einfach so durchzieht und es niemand merkt, ist´s kein Problem... - aber wenn es dann jemand merkt (und meistens wird sowas bemerkt... (siehe z.B. Thread: "Die Hitformel", etc.)), dann ist die Kacke am Dampfen...


Greetz,

TT
 

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