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Birrkuta
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Moin,
vor 6 Jahren habe ich ein Musikalbum produziert, das ich seitdem ausschließlich selbst vertreibe.
Nun sind mir 3 Internetseiten aufgefallen die mein Album verkaufen. Eine befindet sich in Russland, die anderen in Deutschland. Auf der Deutschen ist ein Bestand von 2 angegeben. Daraus schließe ich das es sich nicht um einen Flohmarktartikel eines meiner verkauften Alben handelt.
Zum einen fühle ich mich geehrt das mein Album auf dem Schwarzmarkt Länderübergreifend zu erhalten ist (der Text ist ausschließlich Deutsch) und der Preis im oberen Bereich liegt. Das hilft meiner Geldbörse aber wenig.
Das andere Leute sich an meiner Arbeit bereichern und ich nichts abbekomme ist die Kehrseite der Medaille und ärgert mich natürlich.
Lohnt es sich Gerichtlich dagegen vorzugehen?
Ich denke mehr als eine Unterlassungsklage wird nicht rauskommen. Dann wäre der Gewinner der Rechtsanwalt, weil es mein Geld kostet diesen Prozess zu führen.
Gruß
Niels
vor 6 Jahren habe ich ein Musikalbum produziert, das ich seitdem ausschließlich selbst vertreibe.
Nun sind mir 3 Internetseiten aufgefallen die mein Album verkaufen. Eine befindet sich in Russland, die anderen in Deutschland. Auf der Deutschen ist ein Bestand von 2 angegeben. Daraus schließe ich das es sich nicht um einen Flohmarktartikel eines meiner verkauften Alben handelt.
Zum einen fühle ich mich geehrt das mein Album auf dem Schwarzmarkt Länderübergreifend zu erhalten ist (der Text ist ausschließlich Deutsch) und der Preis im oberen Bereich liegt. Das hilft meiner Geldbörse aber wenig.
Das andere Leute sich an meiner Arbeit bereichern und ich nichts abbekomme ist die Kehrseite der Medaille und ärgert mich natürlich.
Lohnt es sich Gerichtlich dagegen vorzugehen?
Ich denke mehr als eine Unterlassungsklage wird nicht rauskommen. Dann wäre der Gewinner der Rechtsanwalt, weil es mein Geld kostet diesen Prozess zu führen.
Gruß
Niels