Hilfe!!! Ich will mich nicht übern Tisch ziehen lassen. Beat-Verkauf steht an!!!

S_Dot

S_Dot

Registriert
18.04.06
Beiträge
838
Reaktionen
1
Punkte
1.196
Hi. Bei myspace hat mich jemand angesprochen, er möchte meine Beats für seine EP kaufen. Er hat gesagt ich werde im Booklet sowie auf den Tracks selber erwähnt und er würde auch bezahlen. Es handelt sich um die 3-4 Beats von meiner myspace seite. Wieviel sollte/kann ich verlangen? Die Beats wurden anderweitig noch nicht verwendet.
Sorry für die dumme Fragestellung, aber ich hab mitbekommen wie der Kollege Odaz hier schon einige Probleme hatte.
Schreibt doch mal bitte, was ich den Typenalles fragen sollte.
 
Wie soll die Platte den verkauft werden? Steht da ein Label oder so was hinter oder will der das nur selber brennen und verschecken, oder wie?

Wenn das nix größeres ist, also sozusagen ein Privatalbum, würd ich sagen überweis das Geld und du kriegst den fertigen Beat.
 
naja, was du dafür haben willst musste selbst wissen. je nach aufwand und subjektiver einschätzung des materials.
ansonsten verkaufste ja "nur" die exklusivrechte der sachen.
 
Ja klar. Ich könnte ihm entweder die Exclusivrechte abtreten, d.h. doch dan dass nur er den BEat benutzen darf. Oder ich verkaufe ihm quasi ein Nutzungsrecht und kann dann den Beat auch noch weiterhin verwenden.
 
@ cal1:
du als myspace-veteran: hast du schon mal ne Anfrage von myspace bekommen und was verkauft?
 
Japp, wenn du ihm die Exklusivrechte verkaufst darf nur er den Beat nutzen. Ich glaub, nicht mal du darfst ihn danach noch verwenden.
Du kannst ihm natürlich auch nur einige Nutzungsrechte verkaufen. Welche das sind und unter welchen Bedingungen dies gilt müsst ihr dann unter euch ausmachen.
 
ne, hab noch nichts verkauft.
würds aber auch einfacch abhängig vom ganzen rahmen machen.
wenns nur um ne kleinere sache geht, halt per überweisung und nutzungsrechte.

irgendwie kommen immer nur anfragen von leuten die bereit sind nichts zu zahlen :D
 
So wir haben uns jetzt auf Nutzungsrechte geeinigt. Wir möchten das ganze schriftlich festhalten (Vertrag). Was muss da alles drinstehen? 8-/
 
Welche Rechte behältst du dir vor, wenn ich fragen darf?
Einige inhaltliche Elemente sind sicherlich:
Welche Rechte überträgt man. Sind diese zeitlich uneingeschränkt oder nicht. Gibt es irgendwelche Auflagen. Was passiert bei Vertragsbruch.
Aber lass dir das lieber nochmal von den Fachleuten im Forum sagen. :) Ich hab noch nie sonen Vertrag gemacht.

Christoph
 
Ich behalte mir vor die Nutzungsrechte auch an andere zu verkaufen, sowie natürlich die exclusiven und die Urheberechte.
Danke schonmal. Das hilft mir weiter.
 
Über die Urheberrechte brauchen wir nich reden. Die kann dir sowieso niemand nehmen. ;)
Ich würde den Vertrag am Besten nochmal von nem Anwalt durchsehen lassen.
Es kann nicht gut gehen, wenn du die Möglichkeit hast, die exklusiven Nutzungsrechte zu verkaufen. Denn dann wären ja alle anderen Verträge hinfällig...
Also eh der Vertrag nicht wasserdicht ist und später noch Probleme bereitet, weil man dies oder das vergessen hat, solltet ihr den wirklich nochmal von nem juristischen Fachmann durchsehen und absegnen lassen.
 
Ich glaube ein ANwalt ist mir zu teuer;-)
Der finanzielle Rahmen ist eher gering, ich möchte nur sicherstellen, das irgendwo festgehalten ist, dass der Typ die Beats ausschließlich für seine EP verwenden darf und nicht an dritte weitergibt. Und dass ich eben auch an andere (die dann quasi Nachahmer wären) die Nutzungsrechte verkaufen kann.
 
Wenn Du geistiger Eigentümer bleiben willst, dann vereinbare mit ihm, dass deutsches Recht gilt.
 
OK jetzt noch eine Frage: wenn dann irgendwann später jemand anderes die Exclusivrechte kaufen will, sollte ich ihm dann seine Nutzungsrechte einschränken? Oder sollte er die weiterhin behalten dürfen?
 
Du kannst keine Exclusivrechte mehr verkaufen, außer du schränkst die Nutzungsrechte ein. Z.B: so, dass er nur für 2 Jahre die Beats verwenden darf etc. Dann könntest du anschließend wieder Exclusivrechte verkaufen. Das hieße für den Käufer aber auch, dass er die Tracks dann nicht mehr auf Gigs bringen dürfte usw.

Wenn du willst, schreib mir mal ne PM mit den genauen Angaben, dann frag ich mal meine Freundin ob die da irgendwelche Tipps hat bzw. Dinge auf die man achten muss. Die ist Notaranwärterin, befasst sich also mit dem Zeuchs. Oder schreib EarlGrey ne PM, der ist Anwalt und kann dir bestimmt auch für umsonst ein paar Tipps geben...

Ich würde auf jeden Fall erstmal so vorgehen:

- Die Geschäftspartner mit vollem Namen und Anschrift nennen
- Möglichst genaue Bezeichnung der "Ware" (einzelne Tracks mit Auflistung der Länge, Spuren, etc.)
- Den vereinbarten Wert (Einmalzahlung, Beteiligung, etc)
- Die Nutzungsrechte incl. sämtlicher Einschränkungen (Verwendungszweck, Dauer, Umfang, Weiterverkauf, etc)
- Die Vorgehensweise des Transfers (nach Zahlung Übersendung oder anderes)
- Gerichtsort festlegen, auf Deutsches Recht hinweisen
- Unterschriften der beiden Parteien


Dann würde ich zwei Kopien anfertigen, beide unterschreiben und ihm schicken (am besten per Einschreiben, ist aber nicht so wichtig), sobald du deine Kopie unterschrieben zurück hast und das Geld auf deinem Konto ist, kannste die Daten Mailen oder auf [g=420]CD[/g] schicken.

Such doch mal im Netz nach Musterverträgen, da gibts bestimmt was wo du "abschreiben" kannst...
 
Hallo ,

die meisten Antworten was alles in diesem Vertrag stehen soll gibst Du Dir praktisch in Deinen Antworten schon selbst ;-)

Hier geht es um einen kleinen finanziellen Rahmen, im privaten Bereich ... von daher macht ein Abtreten der Exklusivrechte überhaupt keinen Sinn. Nutzungsrechte sind ok ... und das solltest Du auch bei jedem anderen machen der die Beats verwenden möchte.

Dein Vertragspartner hat jetzt somit die Nutzungsrechte. Was machst Du wenn noch einer kommt und dem du genau diese Beats dann exklusiv verkäufst ? Dem anderen seine Rechte wieder absprechen ? Nope .... belass es bei allen Anfragen bei den Nutzungsrechten und behalte die Beats exklusiv nur für Dich. Somit gibts auch keinen Ärger.

Im Vertrag sollte drin stehen in welcher EP der Beat verwendet wird und das die Nutzungsrechte exklusiv nur für diese EP gelten. Es sei denn Ihr einigt Euch auf erweiterte Nutzungsrechte, soll heissen das Dein Vertragspartner den Beat in seinen Produktionen verwenden kann wo er will, nur jedoch nicht an Dritte übertragen kann. Die sollen bei Dir anfragen wenn sie einen oder diesen Beat auch gern verwenden möchten.

grüsse

F-Traxx
 
Hab grad mit meiner Freundin telefoniert und paar Dinge erklären lassen, da es vielleicht auch für andere nützlich ist und Earl somit auch nochmal ein Veto einlegen kann, schreib ich den "Muster-Vertrag" hier mal ganz offiziel rein. Übernehm natürlich keine Garantie für irgendwas, das Teil ist auf meinem Mist gewachsen, nur die rechtlichen Notwendigkeiten hab ich mit meiner Freundin abgeklärt...


Vertrag
Ort, Datum

§1 Vertragspartner:
- Verkäufer mit Anschrift, Geburtsnamen und Geburtsdatum
- Käufer mit Anschrift, Geburtsnamen und Geburtsdatum

§2 Vertragsgegenstand: (möglichst genaue Beschreibung evtl Hinweis auf MySpace.com zum Vergleich)
- Track1 mit Länge, Spuren, Instrumente, etc (Einzelspuren oder Gemixt?)
- Track2 mit Länge, Spuren, Instrumente, etc (Einzelspuren oder Gemixt?)
- Track3 mit Länge, Spuren, Instrumente, etc (Einzelspuren oder Gemixt?)

§3 Zahlung
- Betrag der Zahlung
- Einmalzahlung
- evtl Beteiligung
- evtl Beschränkung auf Dauer bzw. Auflage/ bzw Hinweis uaf keine Beschränkung

§4 Weitere Vertragsbedingungen
- Nutzungsrechte (Nur zur Verwendung auf der EP, bzw bei Live-Auftritten für die Tracks der EP)
- keine Exclusivrechte, der Urheber/Verkäufer darf die Nutzungsrechte auch an andere Verkaufen
- Der Weiterverkauf der Tracks durch den Käufer ist nicht gestattet
- Anpassung/ Erweiterung der Instrumentals erlauben/ verbieten
- evtl Nennung des Verkäufers auf dem Cover der EP, der Homepgae des Käufers etc.
- für den Vertrag ist ausschließlich Deutsches Recht gültig (kann bei deutschem Käufer und Verkäufer weggelassen werden, da hier automatisch deutsches Recht greift)
- Vorgehensweise des Transfers, nach Überweisung des Vertragswert auf Konto xy bereitstellung der Tracks zum Download, Übersendung einer [g=420]CD[/g] mit dem Vertragsinhalt

Unterschriften mit Ort und Datum beider Parteien

evtl. Gerichtsstandort in deiner Nähe, der für einen Streitfall die Bearbeitung übernimmt
 
moin, Gerichtsstandsvereinbarung kannste weglassen. Gilt nur zwischen Kaufleuten.

Ansonsten ist das schon mal ne gute Grundlage.

Gruß Rainer
 
Also tausend Dank an BenS, Earl Grey und alle anderen, die behilflich waren. Ich werd euch auf dem Laufenden halten, was die Sache anbelangt.
Ich hoffe nach meinem Jura-Studium (das in 3 Wochen anfängt) kann ich solche Sachen auch alleine. ;)
 

Oft gelesene Themen

Zurück
Oben