Hilfe bei Lizenzerwerb über die GEMA für Coverversion

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nk9881

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Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Lizenzerwerb über die GEMA. Ich plane, eine Coverversion von Robbie Williams' "Angels" auf Plattformen wie YouTube, Spotify, Amazon Music und Apple Music zu veröffentlichen.

Um sicherzugehen, habe ich das Cover zunächst auf einem Dummy-YouTube-Account hochgeladen und dabei festgestellt, dass ich möglicherweise eine Lizenz vom Rechteinhaber benötige, um Urheberrechtsverletzungen zu vermeiden.

Da ich GEMA-Mitglied bin, bin ich davon ausgegangen, dass dies kein Problem darstellt, da die GEMA im deutschsprachigen Raum die Lizenzen für Coverversionen verwaltet. "Angels" ist zudem in der Repertoireliste der GEMA gelistet, was positiv ist.

Ich habe außerdem geprüft, dass mein Cover als Coverversion und nicht als Bearbeitung gilt, da ich lediglich das Solo im Song um die Hälfte gekürzt habe, ohne weitere Änderungen vorzunehmen.

Leider habe ich trotz mehrfacher Anfragen bei der GEMA bisher keine Antwort erhalten. Daher wende ich mich an euch und hoffe auf eure Unterstützung. Kann mir jemand erklären, wie ich eine Lizenz für mein Vorhaben erhalte, was dabei zu beachten ist und welche Kosten auf mich zukommen?

Liebe Grüße
Neil
 
Also das ist jetzt keine verbindliche Rechtsauskunft aber aus meiner beruflichen Erfahrung ist das Nutzungsrecht eines Werks nicht bei der GEMA an zu fordern sondern beim Urheber. Die GEMA ist dafür nicht zuständig sie verwalter die Einnahmen des Künstlers aus Veröffentlichungen usw.
Die Anfrage solltest du an das Management des Künstlers stellen mit genauen Angaben wie du es verwenden willst vor allem ob es eine monätere Verwendung ist. Auf Youtube gibt es genaue Regeln bei Coverversionen wenn du sie veröffentlichst und hier gilt auch das keine Einnahmen erzielt werden dürfen, der Künstler in den Credits stehen muss und vor allem das du keine wesentlichen Änderungen an dem Song vor nimmst. Dann ist auch kein Nutzungsrecht des Urhebers notwendig.
Inwieweit das kürzen des Solos als wesentliche Änderung gesehen wird sagt dir auch Youtube.

Hier ein Link zu diesem Thema
 
Ich hatte auch das Problem/Lösungsvorschlag:
den Musikverlage um Genehmigung anfragen(Vorlagen zur Bearbeitung u.a.
b.GEMA zum downloaden,bei Veränderungen jeglicher Art ist es eine Bearbeitung.
weiter,ob du es eine private VÖ ist,oder du über ein Label gehst,ansonsten immer Originalurheber angeben
Viel Glück 🤞
 
@losch geht mir genauso. Ich bin da aber eher im Thema Bearbeitung unterwegs. Meint ihr ich habe eine grundsätzliche Chance die Erlaubnis für die Bearbeitung eines Welthits zu bekommen? Also, eine nicht kommerzielle Überarbeitung, im Sinne des Geistes des Songs, aber in einem komplett anderen Genre - z. B. es tanzt der BiBaButzemann auf Goth?
 
Wenn der Künstler/die Künstlerin Mitglied der GEMA ist, dann ist die GEMA auch berechtigt Nutzungsrechte an dem betreffenden Werk einzuräumen. Hierfür hat die GEMA ein Online-Meldeformular mit Kostenrechner. Achtung: die Lizenzen werden u.a. nach Dauer der Nutzung vergeben.

Es besteht auch die Möglichkeit, wie hier schon genannt, direkt mit den Rechteinhabern zu verhandeln und eine Lizenz für bestimmte Nutzungen zu erhalten.

Veröffentlichungen einer Coverversionen in einem großen sozialen Netzwerk, wie YouTube, sind mit dem (neuen) bestehen des „Urheberrechtedienstanbieter-Gesetz“ (UrhDaG) unproblematischer: Der Dienstebetreiber hat häufig umfangreiche Lizenzen von Musikverlagen aus aller Welt zur Wiedergabe von Songs für seine Plattform erworben. Diese sogenannten „Lizenzen mit erweiterter Wirkung“ privilegieren zunächst auch Einstellende Nutzer, wenn der Nutzer des Netzwerkes keine überwiegend kommerziellen Absichten mit seinem fremden Beitrag (hier Coverversionen) verfolgt. Diese Regelung betrifft jedoch allein die Verbreitung in einem Netzwerk. Sie dient als Ausnahme-Regelung der Förderung von Kunst- und Meinungsfreiheit, hinter der das Interesse des Urhebers zunächst zurücktreten soll.

So weit in aller kürze und damit lange nicht vollständig.

Für größere Vorhaben der Lizenzierungen mit kommerzieller Verbreitung fremder Werke oder Werkstücke wäre die Beratung mit der Fachanwaltschaft zum Urheberrecht unabdingbar.
 
Danke für deinen Beitrag-das wusste ich auch noch nicht,da ich ein ähnliches Anliegen hatte,habe ich mir ,eben gerade bei Bearbeitungen, professionellen Rat eingeholt -z.b.Fachanwalt für Musikrecht-Beratung-da bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite -bezogen auf Beitrag bibabutzemann✌️liebe Grüße und viel Erfolg
 
Wenn der Künstler/die Künstlerin Mitglied der GEMA ist, dann ist die GEMA auch berechtigt Nutzungsrechte an dem betreffenden Werk einzuräumen.
Die von GEMA oder AKM vergebenen Lizenzen sind Aufführungslizenzen für Konzerte Veranstaltungen usw.
Wer das Werk eines Künstlers bearbeiten möchte beispielswiese den englischen Text in deutscher Sprache singen Teile der Musik verändern oder hinzu fügen will benötigt ein Werksnutzungsrecht des Urhebers.
Ein Werksnutzungsrecht kann nur der Urheber vergeben und nicht GEMA oder AKM. Wenn Text und Musik von verschiedenen Künstlern sind dann ist von beiden ein Werksnutzungsrecht notwendig. Zu beachten ist auch dass das Urheberrecht in den verschiedenen Staaten unterschiedlich ist. Wärend im deutsprachigem Raum das Urheberrecht nicht übertragbar ist und immer beim Künstler liegt kann es in den USA auch eine Produktion oder ein Investor sein da dort die kommerzielle Nutzung Priorität hat.
Wenn man das Werksnutzungsrecht des Künstlers erhält dann ist das durch im Text oder Musik veränderte Werk ein eigenständiges neues Werk mit der Urheberschaft des Künstlers der es verändert oder bearbeitet hat.
 

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