Hilfe bei Absatz in Musikverlagsvertrag

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Achilles

Achilles

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Hallo,

ich bin als Komponist tätig und habe nun den ersten Musikverlagsvertrag vorliegen. Meine Pflichten beinhalten einen Absatz (der wohl in den meisten Musterverträgen die ich gefunden habe drin ist), dessen Ausmaß ich nicht ganz verstehe:

Der Urheber ist verpflichtet, die erforderlichen Korrekturen und Revisionen der Vervielfältigungsvorlagen ohne besondere Vergütung unverzüglich vorzunehmen. Kommt er dieser
Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach, so ist der Verlag berechtigt, diese
Leistungen auf Kosten des Urhebers anderweitig erbringen zu lassen. Kosten für Änderungen, die
der Urheber nach erfolgtem Stich oder Satz oder nach Herstellung sonstiger Reproduktionsmittel
verlangt, gehen zu seinen Lasten.

Welchen Umfang bedeutet das? Gilt das bezüglich des „Songwritings“, also Melodie usw. oder auch was Mix & Matering betrifft? Ich hatte den Titel in Demo-Qualität bemustern lassen, da ich es "handwerkstechnisch" (noch) nicht besser hin bekomme. Bin ich durch den Absatz verpflichtet, ein produktionsfertiges Master abzuliefern?

Vielen Dank vorab.
 
Moin!
Ich würde den Absatz einfach aus dem Vertrag streichen.Oder noch mal Kontakt zum Verlag aufnehmen..habe etliche Verlagsverträge unterzeichnet,aber dieser Absatz ist mir(zum Glück)
noch nicht untergekommen..heisst doch im Klartext:
Wenn der Verlag Deine Musik produzieren lässt,musst du dafür löhnen..
geht gar nicht,lass die Finger davon!
Gruss
Zhig
 
Wenn der Verlag Deine Musik produzieren lässt,musst du dafür löhnen..

Ich les da eher: Wenn der Verlag ne Änderung will musst du diese schnellstmöglich abliefern. Dafür bekommst du aber keine Bezahlung. Schaffst du es nicht innerhalb einer angemessenen Zeit, kann der Verlag wen anders damit beauftragen. Willst du noch ne Änderung machen, nachdem das Teil schon komplett abgesegnet wurde und damit sich quasi schon fast beim Kunden befindet, musst du dafür löhnen.
 
Hallo Zhig, hallo Till, vielen Dank für die Rückmeldungen. Das sind genau die zwei Varianten, die ich daraus lese. Ich glaube fast es ist besser, wenn ich es mal von einem Anwalt prüfen lasse bzw. schaue, ob der Absatz raus kommt. Ansonsten sind die Folgen ja nicht wirklich abschätzbar. Vielen Dank für die Unterstützung!
 
Was sollst Du als Komponist abliefern?- Komposition u. ggf. noch Arrangement, oder einen komplett ausproduzierten Tonträger?

Wenn ich den Absatz so lese, bezieht der sich in erster Linie auf Druckvorlagen für Musik vom Blatt. Das wäre auch nach meinem Verständnis das, womit ein VERLAG handelt. Der ganze Komplex der Produktion wäre dann Sache dessen, der Deine Komposition vom Verlag kauft.

Was ist eigentlich Gegenstand des Vertrags.

Das wären Fragen, die ich mit einem Fachanwalt besprechen und in die Vertragsverhandlung einbringen würde.
 
Hallo Achilles,

der Absatz ist für mich etwas aus dem Zusammenhang gerissen. Es geht wirklich nicht daraus hervor, auf was ( Notendruck oder Titelproduktion ) er sich bezieht.
Ich habe selbst einen Verlag und ein Label gehabt und gehe auch davon aus, das es sich hier um den Notendruck handel. Oder gibt es eine Notendruckverzichtserklärung? Was hast Du mit dem Verlag ausgehandelt? Was soll oder will der Verlag den für Dich tun? Ist es ein reiner Verlag oder hat er auch ein Label für die Produktion????
Du merkst schon: Es sind sehr viele Dinge, die es bei einem Musikverlagsvertrag zu beachten gibt.
Sehr schnell hast Du alle Rechte an Deinem Werk abgetreten und der Verlag kann damit machen, was er will. Und evtl. musst Du sogar noch dafür in die Tasche greifen, obwohl Du doch etwas damit verdienen wolltest.
Ich sage nicht, das es im Musikgeschäft nur Abzocker gibt. Aber leider tummeln sich am Markt sehr viele schwarze Schafe. Und diese zu erkennen ist nicht immer ganz leicht.
Wenn Du zu einem Anwalt gehen willst, dann suche Dir aber auf jeden Fall einen Spezialisten für die Musikbranche. Denn nahezu jeder Anwalt kennt zwar das Urheberrecht, aber nicht jeder die Tricks der Abzocker. Und solch ein Fachanwalt dürfte recht teuer sein. Ob sich das lohnt mußt Du selbst wissen.
Weil es immer wieder solche und ähnliche Fragen gibt, habe ich ja auch ein E-Book geschrieben: Der Musikverlagsvertrag - genau erklärt .
Solltest Du noch Fragen haben, schreib mich einfach an. Vielleicht kann ich Dir ja noch eine Antwort geben.
Hinweis: Ich gebe KEINE Rechtsberatung. Dies darf und kann ich auch nicht.

Musikalische Grüße
 
Vorneweg: Auch ich kann und will Dir keine verbindliche Rechtsberatung geben.

Mir erscheint der Vertrag, oder zumindest diese Klausel als sehr nachteilig für Dich. Du müsstest uns erst einmal mitteilen, auf was sich dieser Absatz genau bezieht. Ich interpretiere das wie zhig: Du musst anscheinend dafür bezahlen, dass der Verlag Deine Werke veröffentlicht. An der ganzen Sache ist doch etwas grundsätzlich falsch. Schließlich will der Verlag ja mit Deiner Musik Geld verdienen, und dies kann er nur, wenn das auch veröffentlicht wird. Wieso solltest Du also dafür zahlen? Das leuchtet mir nicht ein.
Der Absatz klingt so, als ob Du praktisch die gesamten Verwertungsrechte an den Verlag abtrittst, ohne die Chance, diese wieder zurückzuerlangen. Und für alle Änderungen und Anpassungen, welche der Verlag vornehmen will, sollst Du auch aufkommen. Offensichtlich räumen sie Dir in diesem Punkt nicht einmal ein Mitspracherecht ein. Lass bloß die Finger davon. An Deiner Stelle würde ich mir ganz generell juristische Hilfe holen. Vertragstexte und die Auslegung der Gerichte im Streitfall sind eine sehr komplizierte Sache, die wir Laien nicht so einfach verstehen. Vor zwei Jahren stand ich auch vor dem Problem, dass ich erst einmal die Bedeutung der einzelnen Klauseln eines Vertrages mit einem Verlag verstehen musste. Mir ging es so wir Dir, dass ich da so einige Sachen nicht verstanden, oder (wie ich merkte) falsch verstanden hatte. Mir war einfach nicht wohl dabei, einen Vertrag zu unterschreiben, den ich nicht wirklich durchschaute. Daher bin ich zu einem Anwalt hier in Böblingen gegangen, der sich mit Vertragsrecht und Künstlern auskennt. Der hat mir dann die Klauseln und aktuelle Rechtssprechung erläutert. Es hatte sich dann herausgestellt, dass es im Vertrag so einige gemeine Passagen gab.
Zurück zu Deinem Fall: Was versteht denn der Verlag unter
erforderlichen Korrekturen und Revisionen der Vervielfältigungsvorlagen
? Ganz prinzipiell, was müsste denn bei Deiner Musik korrigiert werden. Schließlich ist es ja Dein Werk. Und wenn denen die Melodie, der Rhythmus oder was weiß ich nicht gefällt, können sie doch nicht von Dir verlangen, dies nach ihrem Geschmack umzuschreiben. Die Formulierung
angemessenen Frist
ist unklar. Da müsste doch schon im Vertrag ein präziser Zeitraum festgelegt sein. So wie der Vertrag jetzt formuliert ist, schreit das ja praktisch nach einem Rechtsstreit.
Viel Erfolg
 

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