Habt ihr schonmal bei Künstlern angefragt, ob ihr ein Recht auf Bearbeitung und Veröffentlichung eines Werkes erhalten könnt ?

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Hey,

Ein eins zu eins Cover kann soll man ja so ohne weiteres aufnehmen und veröffentlichen dürfen. Wenn man ein Song bearbeitet, entfremdet und/oder eine eigene Interpretation davon erstellt, eben nicht.
Dafür benötigt man die Erlaubnis der Urheber.
Hat von euch jemand sowas schon mal gemacht ?
Ich weiß, dass (zumindest aus dem Dance Bereich mir bekann) es auch manchmal so gemacht wird, erstmal Recorden und Releasen. Am Ende muss das dann vom Markt genommen werden, weil ohne "Erlaubnis" geschehen.
Wie habt ihr das gemacht ? Habt ihr das Label angeschrieben ? Kann mir vorstellen, dass sich solche Anfragen von Amateur-Lurchen im Sande verlaufen oder garnicht bearbeitet werden. Was für Erfahrungen habt ihr da gemacht ?
Habe sowas zwar aktuell nicht vor, aber mich interessierte die Frage, da mir manchmal auf YT veränderte Coverversionen vorgeschlagen werden.
Es gibt ja z.B. so "Lullaby Versionen" von Rock Klassikern von den großen Interpreten.
Ganze Alben zum Teil. Sowas läuft doch dann bestimmt eher innerhalb des eigenen Labels, also über Connections ? Kann mir schwer vorstellen, dass da jedes Label und jeder Künstler einzeln angewritet werden.
Was meint ihr ? :)
 
Nicht für eine Cover-Version, aber ich wollte die Abschlussrede aus "The Great Dictator" in einem Techno-Track nutzen. Den Track hatte ich schon fertig, wollte aber bevor ich das auf Youtube hochlade das Copyright geklärt haben und habe den Rechteinhaber angeschrieben. Die Mailantwort war wie folgt:

Thank you very much for your interest in Charles Chaplin's speech from The Great Dictator, which is indeed very apt today. The film and extracts therefrom are still protected by copyright.

For many years we agreed to license the rights to the speech to any musicians that contacted us, for a very low token fee, and we had over 100 licenses on our books for the use of the audio of the speech in third party music tracks.

However this was very time consuming, as contracts need to be drafted each time, rights declared to the relevant rights collection societies, forms filled in, etc, and the hours spent on such licenses and the relevant correspondence were simply too long for the token fee. (This is a very small office and we handle Chaplin image, archive, merchandising and film rights worldwide. )

We have therefore had to decide to charge a minimum fee of 1500 euros per request. This would be for audio excerpts in a music track only, not film clips, and no sync rights.

If this is possible for you, then please let us know.

If not, we're very sorry but you come too late...

We wish you all the best with your music.
Unterm Strich wird das aber bei jedem Rechteinhaber unterschiedlich sein, d.h. Du wirst da nicht drumherum kommen, die entsprechenden Rechteinhaber anzuschreiben und zu schauen, was passiert... kommt keine Antwort, ist das wohl eher ein generelles "Nein"...
 
We have therefore had to decide to charge a minimum fee of 1500 euros per request.
Schnäppchen. :smil451c7211b9e19:

Und es ist nur das Minimum.
 
Schnäppchen. :smil451c7211b9e19:

Und es ist nur das Minimum.
Relativ... wenn man bedenkt, dass man da ggf. auch Anwälte/Notare mit einbeziehen muss und auch Anfragen von z.B. Youtube & Co., ob der "Verwurstler" das denn auch tatsächlich darf, beantworten muss...
 
Hat von euch jemand sowas schon mal gemacht ?
Ich hatte mal mal Daniele Gas bezüglich Sunflower gefragt und er sagte mir das ich mich an das Label wenden müsste, also er hatte da wohl nicht das sagen
 
Wenn vertraglich bei einem Label gebunden, können evtl. nur "die ganz Großen" sowas selbst freigeben ?
 
Wenn vertraglich bei einem Label gebunden, können evtl. nur "die ganz Großen" sowas selbst freigeben ?
Ich denke das auch die ganz großen nicht viel zu melden haben da diese bei Major Labels sind und die sind noch schwieriger
 
Hab ich such schon mal für einen 80iger versucht. Kam keine Antwort. Habe mehrere Kanäle versucht. Alles tot. Also dann eben nicht. Track ist fertig. Hatte den sogar versucht mitzusenden. Auch nix. ...

Entweder ist sind die sooo busy das nicht geantwortet werden kann oder halt arrogant. Sowas könnte man ja wenigstens mit einem vorgefertigtem Textbaustein beantworten oder gleich auf der Homepage von solchen Anfragen absehen zu lassen...
Egal.
 
Ahoi!
Wenn man ein Song bearbeitet, entfremdet und/oder eine eigene Interpretation davon erstellt, eben nicht.
...das ist nur bedingt richtig. Ich beschäftige mich gerade selbst - mal wieder - mit dem Thema.

Grundsätzlich dürfen Bearbeitungen nur mit Einwilligung des Urhebers des Originals veröffentlicht oder verwertet werden, aber eine Bearbeitung ohne Einwilligung des Urhebers des Originals ist dann zulässig, wenn das neugeschöpfte Werk einen hinreichenden Abstand zum Original wahrt.

Rechtliches dazu:
  • Das Urheberrechtsgesetz (§ 23 UrhG) besagt, dass Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen eines Werkes, insbesondere auch einer Melodie, grundsätzlich nur mit Zustimmung des Urhebers veröffentlicht oder verwertet werden dürfen.
  • Jedoch gibt es eine Ausnahme: Wenn das neu geschaffene Werk einen „hinreichenden Abstand“ zum Original wahrt, liegt keine urheberrechtlich relevante Bearbeitung mehr vor, und die Zustimmung des ursprünglichen Urhebers ist nicht erforderlich.
Was bedeutet „hinreichender Abstand“?
  • Dabei geht es nicht nur um quantitative Veränderungen (z. B. das Hinzufügen oder Entfernen von Tönen), sondern vor allem um qualitative Veränderungen. Das neue Werk muss eine eigene, erkennbare schöpferische Leistung aufweisen.
  • Entscheidend ist, dass die prägenden Elemente des ursprünglichen Werkes in dem neuen Werk verblassen müssen. Das bedeutet, dass das Original nicht mehr als Grundlage des neuen Werkes erkennbar sein darf.
  • Es handelt sich hierbei um eine Freie Benutzung eines Werkes, und nicht um eine Bearbeitung.
Faktoren, die bei der Beurteilung eine Rolle spielen:
  • Melodie: Wie stark wurde die Melodie verändert? Sind die charakteristischen Melodiebögen noch erkennbar?
  • Harmonie: Wurden die Harmonien grundlegend verändert?
  • Rhythmus: Wurde der Rhythmus so verändert, dass das neue Werk einen eigenen Charakter hat?
  • Text: Wenn es sich um einen Song mit Text handelt, wie stark wurde der Text verändert?
  • Gesamteindruck: Wie wirkt das neue Werk im Vergleich zum Original? Hat es einen eigenen, unverwechselbaren Charakter?
Wichtig zu beachten:
  • Seit Juni 2021 ist es für eine Freie Benutzung eines Werkes, ausreichend einen hinreichenden Abstand zu wahren.
  • ...und, klar ist es ratsam im Zweifelsfall die Zustimmung des ursprünglichen Urhebers einzuholen, um rechtliche Probleme zu vermeiden, aber warum, wenn man es im Zweifel gar nicht braucht...
 
Anbei ein Workshop vom Hofa College in dem Tim das Thema auch bespricht. Der geht da sehr locker ran, da manche Künstler den Remix gar nicht wahrnehmen.


View: https://www.youtube.com/live/zF4WP4DD3xE?si=-gqEuJAdotu7Ozqa

Ansonsten habe ich mal den "Goldenen Reiter" von Joachim Witt für ein Werbejinglet verwurstelt. Der Kunde hat ca. 1.500 EUR für die Rechte beim Verlage bezahlt. Ging recht easy.
 
Der Kunde hat ca. 1.500 EUR für die Rechte beim Verlage bezahlt. Ging recht easy.
so würde ich das erwarten....Universal will in meinem Fall 580,- € nur für die Abwicklung der Anfrage, quasi für den Prozessstart - ohne Gewähr oder Zusicherung der Lizenz und ohne die eigentlichen Lizenzgebühren. Draußen nur Kännchen, das kommt extra.
 
Jedoch gibt es eine Ausnahme: Wenn das neu geschaffene Werk einen „hinreichenden Abstand“ zum Original wahrt, liegt keine urheberrechtlich relevante Bearbeitung mehr vor, und die Zustimmung des ursprünglichen Urhebers ist nicht erforderlich.
Nee pass da mal besser auf. Du müsstest längst begriffen haben was das ganz genau bedeutet:
Dein Song darf keinerlei Ähnlichkeit mehr mit dem zugrunde liegenden Song haben.
Ende der Durchsage.

Damit ist völlig klar dass niemand irgendeinen bekannten und erfolgreichen Song einfach so nach Gusto verwursten kann und darf aka Bearbeitung.
Und da man selbstverständlich gerne auf der Erfolgswelle des Originals mitschwingen möchte, alles Andere ist ja sinnlos, war es das auch schon mit dieser Idee. Vergiss es einfach.
Es bleibt dabei ohne Genehmigung des Rechteinhabers ist das illegal bei Veröffentlichung und kann also auch übel ausgehen.
 
Da hier habe ich bei Musichub gefunden:
Da wird zwischen Coverversion und Neuinterpretation unterschieden)

"Um eine Coverversion i.e.S. bzw. Neuinterpretation zu veröffentlichen, genügt theoretisch die Angabe der Urheber*innen der Originalversion. Dadurch werden ihnen die Tantiemen für die Verwertung der Neuinterpretation ausgeschüttet.

Wenn das Original bei einer Verwertungsgesellschaft wie der GEMA registriert ist, benötigt der oder die Coverinterpret*in also keine Erlaubnis der Urheber*innen. Die GEMA verwaltet die Nutzungsrechte der registrierten Künstler*innen und ist grundsätzlich verpflichtet, allen Künstler*innen, die einen urheberrechtlich geschützten Song nutzen möchten, diese Rechte einzuräumen

Screenshot_20250227_201036_Opera.jpg


Wenn das schlimmste was passieren kann, die Forderung der Einstellung wäre, kann man es ja versuchen.
Alles andere wäre mir zu heiß. Und wahrscheinlich im Zweifel auch schnell zu teuer.
 
Ein eins zu eins Cover kann soll man ja so ohne weiteres aufnehmen und veröffentlichen dürfen.
Das ist genau das, was Du jetzt beschreibst. Das hat eben nichts mit "Bearbeitung" zu tun. Das sind verschiedene Welten.
 

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