Gibson runtergefallen. Zahlt die Haftpflicht?

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Sawdust

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Hey,

einem Kumpel von mir ist meine brandneue Gibson Les Paul runtergefallen. Jetzt hat sie einen Riss im Hals (auf jeder Seite einen) und einen Abdruck am Kopf.
Der Freund hat eine private Haftpflicht und wir wollen den Schaden melden. Hat schonmal jemand damit Erfahrung gemacht? Der Kauf der Gitarre ist einen Monat her. Hat sich dann schon der "Zeitwert" der Gitarre gesenkt? Man bekommt ja nicht den Neupreis erstattet. Und wie kann ich umgehen, dass die behaupten man könne es reparieren? Das könnte man zwar tatsächlich, die Reparatur hätte aber ein enormes Risiko, dass die Gitarre danach unbrauchbar ist. Da sie keinen Lack hat sondern Naturlook, wären die Risse außerdem optisch nie ganz zu kaschieren.

Hat jemand Tipps wie man da ran geht?

LG
 
High,

Man kann sich nicht gegen eigene Dussligkeit versichern.....wenn man sein eigenes Zeug
wrecked,zahlt keine Haftpflicht.

Die zahlt,wenn dein Kumpel deine Klampfe schrottet.

Greetz RALVIEH
 
Lies noch mal Post1 Ralvieh.

Einfach so, wie Du es beschrieben hast, melden, Rechnung einreichen. Du wirst mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit das OK von der Haushaltsversicherung ( bei Euch in D Hausrat ? ) bekommen, sprich die Kohle, die auf der Rechnung steht.

lg
Andi

PS: Nachgesehenerweise ikorrigiert: die greifende HaftpflichtVersicherung ist ( bei uns in Ö ) i.a. in den üblichen Haushaltsversicherungspaketen dabei.
 
Parade Beispiel für den Fall einer Haftpflichtversicherung:)
 
Sorry,

Da brach der ANALphabet bei mir durch !

Greetz RALVIEH
 
Die Versicherung wird höchstwahrscheinlich mit ABZÜGEN zahlen. Dein Kumpel wird wahrscheinlich höhergestuft.....der wird sich irgendwann höchstwahrscheinlich ärgern......
und die Freundschaft ist dahin, obwohl Du im Recht bist------so ist das Leben.
 
und die Freundschaft ist dahin,

Sollte aber nicht sein. Wenn er die Gitarre runterschmeisst?
Wofür hat der sich denn versichert?
Die Versicherung wird versuchen ihm einzureden, dass seine Prämien so steigen würden, dass er besser aus eigener Tasche zahlt (warum nur?) - das sollte er aber nachrechnen.

Vor der Reparatur sollte der Kumpel den Schaden melden und die weitere Vorgehensweise abklären.
(Fotos, Kostenvoranschlag, etc. pp)

Clemens
 
Der Versicherung des Kollegen den ireversiblen Schaden melden,
ist ein wirtschaftlicher Totalschaden - Hals verzogen etc...
das viell. noch vom Dealer Deines Vertrauens bestätigen lassen.

warten bis Versicherung zahlt, neue Gibson kaufen.
Deinem Kollegen die alte Gibson in die Hand drücken...
ist jetzt seine - bleibt die Freundschaft sicher erhalten!
 
Ist ein eindeutiger Fall von wirtschaftlichem Totalschaden, zumal wenn die Gitarre vier Wochen alt ist. Da zahlt die Versicherung den kompletten Neupreis ohne Abschläge. Eine eventuelle Hochstufung der Beiträge muss dein Kumpel auch nicht fürchten. Gibt es bei Haftpflichtversicherungen nämlich nicht.

Das einzige, was vermutlich nicht klappen könnte, ist das mit "der kaputten Gitarre deinem Freund in die Hand drücken" - denn es könnte passieren, dass die Versicherung die defekte Gitarre "zur Vernichtung" anfordert...

Einfach Brief aufsetzen, in dem du aufgrund des "Alters" von vier Wochen von einem wirtschaftlichen Totalschaden ausgehst. Rechnung beilegen. Kontodaten angeben und nach der Überweisung eine neue Gitarre bestellen - sollte alles in allem nicht länger als 10 Tage dauern...

Gruß,
Sisco
 
(...) sollte alles in allem nicht länger als 10 Tage dauern...


So zügig reagieren die Brüder gemeinhin nur angesichts eines anwaltlichen Briefkopfes...:D
 
- Dein Kumpel muss seiner HP den Schaden melden und schildern
- macht Fotos von den Schäden
- legt Kaufrechnung und Fotos der Schadenmeldung bei (geht i.d.R. auch alles per Mail, sofern Schadennr. mitgeteilt wurde)

Du kannst zusätzlich natürlich einen Kostenvoranschlag für die Reparatur erstellen lassen. Achte darauf, dass dieser nichts kostet. Über einen Reparaturkostenvorschlag freut sich die Schadenabteilung.
Je nach Kaufpreis und Schadenhöhe kann es sein, dass die Gitarre begutachtet wird, sofern die Schäden nicht nachvollziehbar erscheinen oder man prüfen möchte, ob der Kostenvoranschlag alles beinhaltet, was lediglich zur Reparatur, also zur Wiederherstellung dient.

Sollte die Versicherung der Ansicht sein, dass eine Reparatur möglich ist und diese billiger ist, als der Ersatz, dann musst Du das akzeptieren. Du musst die Raparatur aber nicht durchführen lassen - kannst Dir auch den Betrag abzüglich MwSt. auszahlen lassen.

Trotz des jungen Alters ist es legitim, wenn die Versicherung bei Kaufpreiserstattung eine Wertminderung zw. 5 und 15% veranschlagt. Meistens zeigen sich die Versicherer aber sehr entgegenkommend und verzichten teilweise auch auf die Minderung.

Mit einer Prämienerhöhung aufgrund eines Schadens ist in Deutschland i.d.R. nicht zu rechnen. Ausnahmen bilden jedoch HP-Verträge, die einen Schadenfreiheitsrabatt beinhalten (selten) oder eine Selbstbeteiligung beinhalten. Beides hat Dich persönlich aber nicht zu interessieren.
Je nach dem wie schön seine Schadenquote ist, kann es jedoch passieren, dass die Versicherung sich von Deinem Freund löst und aufgrund des Schadens kündigt. Ist aber auch nicht Dein Problem.

Was Sisco bereits erwähnte: wird eine Kaufpreisentschädigung geleistet, ist nicht damit zu rechnen, dass Du die Gitarre behalten darfst - sie wurde Dir somit quasi von der Versicherung abgekauft.

Warum die Freundschaft darunter leiden sollte ist mir schleierhaft. Er hat das Teil beschädigt, sein Pech, also ist er per BGB verpflichtet Dir den Schaden zu ersetzen. Die Privathaftpflichtversicherung titt hierbei lediglich an seine Stelle und ist bemüht Ansprüche, die an ihn gestellt werden, dem Gesetze nach zu begleichen oder ungerechtfertigte abzuwehren.
Würde darunter dennoch die Freundschaft leiden, dann wäre es ohnehin höchste Zeit sich über einen anderen Freund Gedanken zu machen ;)

Eine konkrete Frist, wie lange es dauern soll, bis die Versicherung leistet, gibt es nicht (Zumutbarkeit). Liegen denen alle erforderlichen Unterlagen vor (was in der Regel von den Versicherungsnehmern oder den Geschädigten, sowie etwaigen Sachverständigen abhängt) leisten die Versicherungen binnen weniger Tage - oder lehnen begründet ab.
 
Moin!

Die Versicherung wird zahlen.

Wichtig ist nur, das Du Deinem Kumpel die Gitte nicht gegeben hast, weil er sonst in Deinem Auftrag handelt. Er hat sich diese einfach genommen und dann ist sie runtergefallen.

Lass Dir am besten noch in einem Fachgeschäft schriftlich bestätigen, daß die Gitte wirtschaftlich hinüber ist. Oder, alternativ was würde die Reparatur kosten. Bei einem Alter von 4 Wochen würde ich aber sagen, daß hier alt für neu reguliert wird.

kleine Anmerkung:

Dein Kumpel wird mit Sicherheit nicht irgednwie höher gestuft nach der Regulierung. Solche Versicherungen sind erstmal selten und nicht zu empfehlen, zweitens wäre er schön blöd sich solch einen Vertrag auf Auge drücken zu lassen.

Micha
 

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