Ghosthack und andere Samples Lizenzrechte

Habe von Recht ziemlich wenig Ahnung, aber du kannst dich unabhängig davon auch fragen, wie stolz man auf ein Werk sein kann wenn einfach mal ein Sample-Kit zusammengeklatscht wird - um es im extrem zu sagen.
Nicht dass ich was gegen Sampling hätte, im Gegenteil. Ich habe damit angefangen und werde damit auch untergehen :D nur tweaken und in die Mangel nehmen gehört doch dazu und macht den Spass erst aus.

Das hier war ja so ein lausiges Ding: https://fudder.de/klangkarussells-s...was-sagen-freiburger-djs-dazu--118189414.html
Hier wäre noch interessant, wie die Rechtslage aussah.

Ich habe den Eindruck, dass sich viele einfach zu wenig Gedanken darüber machen, welche Rechte mit einer Lizenz eingeräumt werden.
Und das kann wirtschaftlich fatal sein.
Das liegt aber nicht daran, dass man vielleicht zu blöd oder zu nachlässig ist, sondern daran, wie umfassend das Rechtssystem ist.
Ein Freund von mir ist Rechtsanwalt. Sogar der kennt sich da nicht aus, weil er auf Strafverteidigung spezialisiert ist.

Sampling:
Naja, das ist auch eine Kunst für sich.
Nicht jeder kann aus einem Samplepack geile Musik zaubern.
 
Zuletzt bearbeitet:
warum die uns solche Samples schmackhaft anbieten, und dann aber verlangen, dass man sie quasi unkenntlich macht.
Ich schätze, das kommt genau wegen solchen Fällen wie bei Klangkarussell, im Zusammenhang mit Algorithmen der Internetplatformen. Das ist sonst ein nicht zu bewältigendes Ding und bei 1:1 Verwendung würde das womöglich heissen, dass auch der Song keinem eindeutigen Urheberrecht unterliegt. Es MÜSSTE dann ja so sein, dass der Samplehersteller in jedem Projekt als Mitmusiker aufgelistet werden muss und Tantiemen bekommt.
Aber wie gesagt.. habe keinen Plan von Recht, was in die Richtung wird es wohl sein:schulterzuck:
 
Die Verwendung der Samples für die Erstellung einer Sound-Library oder Audio-Samples oder für ein Sample-basiertes Produkt, auch wenn es modifiziert wurde, und das Teilen oder Speichern der Software & Tonaufnahmen auf einem öffentlichen Server oder Torrent-Site ist strengstens untersagt. Darüber hinaus dürfen die Samples weder ganz noch teilweise oder Teile davon als Sample-Libraries oder Audio-Samples oder digitale Instrumenten-Patches oderandere Produkte, ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von GHOSTHACK verpackt werden.
Ohne mich juristisch auszukennen erkenne ich hinter dieser Formulierung nichts, was die Verwendung der Samples in einer Musikproduktion einschränkt. Ein Sample-basiertes Produkt kann z.B. ein Keyboard, ein Soundmodul o.ä. Hardware sein. Oder auch ein VSTi, eine Kontakt-Library etc.. Dass die Verwendung der Samples dafür untersagt ist, ist nachvollziehbar.
 
Aber in diesem Thread geht es mir ja darum, warum die uns solche Samples schmackhaft anbieten, und dann aber verlangen, dass man sie quasi unkenntlich macht.
Also das beisst sich doch.

Ich sag dir, das ist einfach so ein Standardtext den wirklich fast jeder Samplehersteller so oder so ähnlich in deren Lizenzbedingungen stehen hat. Da wird zum Grossteil nur Copy/Paste von anderen Herstellern gemacht.
Damit ist im Grunde nur gemeint, das ein Sample nicht alleine klingen soll, sondern das noch andere Sounds drübergelayert werden sollen, was ja eigentlich sowieso immer der Fall ist.

Ich hab mir da noch nie nen Kopf gemacht. Sobald "100% Royalty Free" steht verwende ich die Samples auch für kommerzielle Produktionen.
 
Weil ich in meinem Eröffnungsthread die ORIGINALEN Lizenzbestimmungen von Ghosthack in Deutsch eingefügt habe.
Und das ist für mich - hier im Land - maßgeblich.
das ist ein Problem - was steht denn im englischen? grade die Sache mit dem Projekt scheint ein Sprachliches Problem zu sehen.
Ein Projekt meint häufig nicht eine Produktion, sondern einen "Interpreten"
Um was geht es denn eigentlich für "Samples"?
Spielbare Instrumente? Musikalische Loops? Oneshots, so fx-mäßig?

eigentlich sollte das doch jedem bekannt sein und ist auch nicht wirklich unklar - Der Kram soll eben ein Element in einem Arrangement, bzw. Mix sein das nicht unverändert frei steht.
Und dass du daraus auch mit Verfremdung keine anderen Sample-Packs oder Instrumente erstellen kannst ist bei vielen Sample-Produkten, sogar einigen Synthies so.
 
Leider haben zuviele Musiker von Recht wenig Ahnung. Und das kann eben wirtschaftlich fatal sein.

Wenn Musik die Grundlage meines Einkommens ist, rede ich mit einem Anwalt, der sich da auskennt. Abgesehen davon kannst du auch mit den Betreibern von Sample Seiten sprechen und ggf. einen eigenen Vertrag aushandeln.

Im privaten Sektor ist das Thema völlig egal. Und wenn du den großen Wurf landest, musst du dich halt hinter her kümmern.
 
Es gibt Musiker und es gibt Leute, die Samples verwenden.:lalala:
Ich frage mich, weshalb solche Lizenzbestimmungen so abgefasst werden, dass sie einen großen Interpretationsspielraum lassen, was wiederum für den Käufer schlecht ist, weil Auslegungssache.
Frag doch den Lizenzgeber, was er sich dabei gedacht hat.
 
Die Verwendung der Samples für die Erstellung einer Sound-Library oder Audio-Samples oder für ein Sample-basiertes Produkt, auch wenn es modifiziert wurde, und das Teilen oder Speichern der Software & Tonaufnahmen auf einem öffentlichen Server oder Torrent-Site ist strengstens untersagt.

Das zum Beispiel sagt aus, das du aus den Samples nicht wieder ein neues Samplepack erstellen darfst.

Die in dieser Vereinbarung gewährte Lizenz ist auf Sie persönlich und auf ein Projekt beschränkt.

Das musst du den Hersteller fragen, wie er das meint. Falls das so sein sollte, das du das nur für einen Song verwenden dürftest (was ich mir aber bei besten Willen nicht vorstellen kann), würde ich bei so einem Hersteller kein einziges Sample mehr kaufen.

Weiters ist es Ihnen nicht gestattet, die Urheberschaft an den Software-Samples zu beanspruchen.

Das ist ja klar. Du kannst nicht der Urheber der Samples sein, wenn du sie nicht erstellt hast. Das bleibt sowieso beim Sounddesigner.
 
Hallo Rasslputz,

hier spricht der Inhaber von Ghosthack. Du kannst uns bei Fragen zur Lizenz auch einfach hier kontaktieren:
https://www.ghosthack.de/contact/

Ich möchte dich schon mal bitten, nachfolgenden Satz aus deinem Eingangspost abzuändern, denn dieser ist zu 100% falsch. Du schreibst es auch nicht als Mutmaßung sondern direkt als Fakt ("aber leider ist dem nicht so"). Es ist aber definitiv so, dass man unsere Samples für Musikprojekte benutzen darf und soll und das hunderttausende Musiker exakt so praktizieren ohne rechtliche Probleme.

"Eigentlich dachte ich, dass man die auch für seine Projekte benutzen darf, aber leider ist dem nicht so.
Die beigelegte Lizenz drückt es aus und ich frage die Fachleute hier, wie das eigentlich zu verstehen ist."

Nun zu folgendem Punkt:

"Und dann steht da, das Recht wäre auf 1 Projekt beschränkt."

Der Satz war in der Tat etwas verwirrend, daher haben wir diesen in unserer aktuellen License Agreement abgeändert. Wenn du diese haben möchtest, uns bitte kontaktieren.

In unserer aktuellen License Agreement steht: "The license granted in this Agreement is personal to you."

Also keine Beschränkung auf Projekte. Eventuell hast du ein älteres Produkt gekauft, was diese Klausel noch drin hat.

Es steht aber ja eh in der Lizenz:

"The Software & Samples may be used for the Customer’s own productions
(for example: motion picture or television productions, computer and video games,
theater productions, radio plays, websites, etc.), hereafter referred to as ‘Projects’"

Also alles was du erstellst sind deine Projekte und für diese Projekte darfst du die Samples nutzen. Es soll auf jeden Fall nicht heißen, dass du die Samples nur für ein Songprojekt nutzen darfst.

Grundsätzlich sollte der alte Satz "The license granted in this Agreement is personal to you, and limited to a Project." einfach nur aussagen, dass man die Samples nicht mit anderen Personen und Projekten teilen darf, mehr nicht. Damit nicht eine Person die Lizenz kauft und die an 10 weitere Künstler (Musikprojekte) weiter gibt.

Im Zweifel wie gesagt uns einfach kontaktieren und nicht hier irgendwas mutmaßen.

Wir vertreiben seit 5 Jahren international Samples und wir sind nicht darauf aus möglichst verwirrende Lizenzen zu gestalten um dann die kleinen Musiker dran zu kriegen.

Die Lizenz muss aber alles abdecken und gewisse Sachen ausschließen, daher ist sie so gestaltet. Das geht nicht in 2 Sätzen.

Es ist einfach eine Standard Lizenz wie sie alle anderen Hersteller auch benutzen.
 
Tja, dann musst du halt deine eigenen Samples machen, um auf der sicheren Seite zu sein, denn:
Diese Samples kann man doch mit fast jedem Synthesizer selbst schnell einspielen.

Liege ich damit denn falsch?
Also wenn ich in mein Studio One gehe, einen Synth nehme und selber einen Drumbeat auf der Spur einzeichne, ein Hihat drauflege und ein paar Fills mache, das geht doch eigentlich recht schnell.
Wozu braucht man dann Samples?

Das ist halt was für Leute ohne Gabe und Phantasie. Das ist auch der Grund warum die heutige Musik so belanglos ist.
 
limited to a Project.

Das ist natürlich maximal verwirrend, da fast alle DAWs von "Projects" sprechen.^^

Aus eigener Erfahrung weiss ich, dass man sich gerne den externen Anwalt klemmt und EULAs usw. selbst schreibt, aber es lohnt sich schon, verständliche Terms zu haben - generell. Denn, jedenfalls in DE, gehen alle Unklarheiten zu Lasten des Verwenders von AGB / EULAs, d.h. zu Euren Lasten und dann geht der Zauber nach Gesetz, was unerfreulich enden kann.
 
Das ist halt was für Leute ohne Gabe und Phantasie. Das ist auch der Grund warum die heutige Musik so belanglos ist.
Zustimm! -der Tröt ist schon ein halbes Jahr her, trotzdem vielen Dank für die Klarstellung @Ghosthack .Mir kam die Formulierung damals auch recht uneindeutig vor -(und viel Erfolg beim aktuellen Sale):D
 
Ich finde es mangels jederzeit verfügbarer sehr guter Sängerin nicht anrüchig, ich rede von mir, Vocal Samples einzusetzen, die sind von @Ghosthack für meine Zwecke schon sehr gut. Und inspirierend

Die Verwendung an sich und auch der kommerzielle Einsatz sind weniger das Problem. Eher ein Problem sehe ich wie man mit den Credits umgehen kann soll darf. Da war ich auch schon mit @Ghosthack in Kontakt. Und meines Erachtens prallen je nach länderspezifischen Urheberrecht die Welten aufeinander.
Wenn ich in einem Song 16 Takte ein elbisch gesungenen female vocal Sample einsetze, dann habe ich trotzdem keinen Bock "Ghosthack" oder die Ghostwriter Urheber dahinter als Urheber anzugeben. Muss man kann man soll man?!

Wenn ich jetzt die Samplegesangsmelodie hinreichend Varipitche, verändere, dann bliebe noch das textliche Urheberrecht bzw. die Credits.
Ich kaufe mir aber eigentlich keine Vocalsamples um dann Ghosthack mit allen Konsequenzen als Miturheber zu haben. Stellt euch vor ich launche einen Welthit.

Meines Wissens kauft man in anderen Ländern evtl. das Urheberrecht mit, ist zwar nicht logisch, hilft aber bei den Credits.
In Deutschland ist es unverkäuflich...

Ich habe allerdings noch keinen kommerziellen Song gefunden, bei dem @Ghosthack neben Hans Maier als courheber benannt ist. Ich hatte auch schon in dieser Frage Kontakt zu manchen EDM Profi, die sagen klaro, du bist der Urheber!

Der Punkt ist für mich bis heute nicht geklärt. Ich bezeichne nur mich bei der Verwendung von Vocal Samples als Urheber. Sowohl bei Musik und Text.
Denn sonst wird es megauninteressant. By the way könnte ja der Urheber nur eine natürliche Person sein, Ghosthack ist eine Firma.
 
Der Punkt ist für mich bis heute nicht geklärt. Ich bezeichne nur mich bei der Verwendung von Vocal Samples als Urheber.

Im Ergebnis "sollte" es so sein, dass man als Käufer von Synths, Samples, Libraries, Vocalpacks, Chordpacks usw. immer der Urheber ist, wenn man die Produkte dazu verwendet, eigene Musik damit zu machen. Wie man das hinbekommt, ist im Grunde nur eine Frage des Wordings von Lizenzbestimmungen.

Ich verstehe, dass die Sample-Verkäufer ihr Business schützen wollen, dass niemand z.B. nur ne Kick in 10 Velocities isoliert rausspielt - das schreit ja im Zweifel nach Abgreifen. Auf der anderen Seite kann man nicht "verhindern", dass mal ein Instrument, oder eben ne 4 on the floor Kick für ein paar Sekunden alleine spielt, wenn es der Song hergibt.
 
Du redest mir aus der Seele, bei meinem Enigmazeugs im Voting setze ich ja gerne female vocal samples ein. Weiter geht es, wenn man ein VSti hat, das Textmelodie Phrasen abfeuert. Sicher spielt auch die Schöpfungshöhe eine Relevanz. Aber keiner würde sich Libraries kaufen, wenn er dann noch 10 Hersteller als Co Autor benennen muss..
 
Aber keiner würde sich Libraries kaufen, wenn er dann noch 10 Hersteller als Co Autor benennen muss..

Das kann mM im Ergebnis auch nicht so gewollt sein. Natürlich nicht von seiten des Künstlers, aber auch nicht von Herstellerseite, es liegt m.E. immer an un- oder mißverständlichen Formulierungen in den EULAs. Ich lese sowas täglich (von Software und Hardware Herstellern) und das Grauen kennt kein Ende.
 
Aber keiner würde sich Libraries kaufen, wenn er dann noch 10 Hersteller als Co Autor benennen muss..

Das kann mM im Ergebnis auch nicht so gewollt sein. Natürlich nicht von seiten des Künstlers, aber auch nicht von Herstellerseite, es liegt m.E. immer an un- oder mißverständlichen Formulierungen in den EULAs. Ich lese sowas täglich (von Software und Hardware Herstellern) und das Grauen kennt kein Ende.
Wenn du das sagst, dann heißt das was. Bist ja vom Fach! Danke
 

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