Gesangsvereine und die Gema

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SambSiril

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Hallo alle miteinander.

Ich möchte in nächster Zeit ein paar Dorfs-Gesangsvereine recorden, die vermutlich keine selbst verfassten Texte singen. Ich fände es gut wenn ich in mein Angebot schreibe, das ich das mit der Gema regeln.

Am besten einfach mal bei der gema anrufen und fragen was genau ich machen und beachten muss oder könnt ihr mir einen Link bzw. Tipps geben.

Gruß
 
Willst du daraus eine VÖ machen oder soll sich das alles im privaten Rahmen befinden?
 
gute Frage. ich hatte mir überlegt als angebot zu schreiben das die Aufnahme kostenlos ist und für jedes Mitglied und weitere interessenten (freundeskreis) zb. 7 euro pro CD kostet.

Oder ich mache einen Fixpreis pro Song der aufgenommen wird. Da ist es wichtig, ob sie selbst die cd´s brennen und verschenken oder eben verkaufen?
 
Also wenn die CDs nur für die Mitglieder sind und daher im privaten Bereich liegen sollten, ist meines Wissens nach eine Vergütung durch die GEMA nicht nötig. Aber in allen Fällen mal auf Earl warten :)
 
ok. sollte z.B. die cd doch verkauft werden, könnte ich dann stress bekommen?
sollte ich einen Vertrag mit dem Gesangsverein machen, was erlaubt ist und was nicht?
 
Wir haben 300 CDs bei HOFA brennen lassen mit der Vorgabe, die unter Freunden zu verschenken. Ohne Freigabe durch die GEMA hat HOFA sich nicht bewegt und am Ende hat uns der Spaß etwa 160 Euronen für die GEMA gekostet. Texte und Songs waren übrigens selbst verfasst und die Aufnahmen mit eigenen Mitteln erledigt.
 
mit welcher Begründung die 160?
 
Ich glaube, hier werden 2 grundsätzlich unterschiedliche Dinge vermischt:

1) Urheberrecht
2) Verwertungsrecht

1) Wenn der Gesangsverein urheberrechtlich geschützte Werke von anderen Künstlern weiterbearbeitet und veröffentlicht, muss er vorher die Erlaubnis zur Bearbeitung einholen. Sein bearbeitetes Werk genießt dann wiederum Urheberschutz.

2) Die GEMA kontrolliert keine Urheberrechte (Gesellschaft zur Verwertung von mechanischen Vervielfältigungs- und Aufführungsrechten). Wenn ein Künstler sein Werk bei der GEMA anmeldet überträgt er ihr das Recht, Verwertungsrechte, die eigentlich beim Künstler liegen, wahrzunehmen. Dazu gehört, ein Entgelt einzutreiben, wenn das Werk VERVIELFÄLTIGT (zB CD-Pressung) oder AUFGEFÜHRT (Live, TV, Radio usw.) wird.

Earl wird das besser erklären können, als ich das vermag ;-)

Edit:

ööheem, sorrrrrry..ich glaub, ich hab das falsch verstanden. Es geht scheinbar lediglich um GEMA.

keine selbst verfassten Texte
das hat mich wohl "automatisch" in Richtung Urheberrecht gelotst ;-)

[Geändert von <a href="https://recording.de/myRecording/Profil/metropolis">metropolis</a> am 23.08.2010 17:42 Uhr]
 
Also, wirklich nachvollziehbar wurde das nicht begründet - telefonisch sagte man mir, dass das nicht billiger ginge, da es schon der günstigste Tarif sei. Für mich Abzocke, schließlich hatte die GEMA in unserem Fall nach dem Versenden der Rechnung nix weiteres zu tun.
 
Bei GEMA-freien Werken, musst Du auch nichts an die GEMA zahlen. Du kannst dann veröffentlichen was und wie Du willst. AFAIK arbeiten manche Presswerke nur, wenn Du eine Freistellung von der GEMA vorweist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das 160 Euro kostet.
 
ok. also beispiel: ich geh zum gesangsverein, nehm ne cd auch mit volksmusiklieder und oldies. Nehme dafür einen Fixpreis pro lied.
Kann mir irgendwas passieren wegen gema etc oder muss das der Verein selbst organisieren?
 
Ich glaube nicht, dass die Honorarfrage, etwas mit der GEMA-Sache zu tun hat......
Was Du für die von Dir erbrachte Leistung verlangst interessiert die GEMA wahrscheinlich NULL
 
meinte ich auch nicht. ich geh hin, nimm auf. gib eine cd ab mit dem master und fahr heim. fertig.

oder?
 
artcore schrieb:
Bei GEMA-freien Werken, musst Du auch nichts an die GEMA zahlen. Du kannst dann veröffentlichen was und wie Du willst. AFAIK arbeiten manche Presswerke nur, wenn Du eine Freistellung von der GEMA vorweist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das 160 Euro kostet.
Also, wir kennen uns ja noch nicht so lange, aber glaube mir, ich bin wirklich eine ehrliche Haut und habe das nicht erfunden. An die GEMA musst du dann nichts bezahlen, wenn du selbst presst oder ein Presswerk findest, das ohne GEMA-Freigabe presst (was schwierig sein könnte). Jeder Antrag bei der GEMA kostet. Schließlich müssen GEMA, Madonna und Tokio Hotel von irgendwas leben.
 
...also ich würd noch die Rechnung mit beilegen :)

neee, im Ernst mal:
Es geht doch um ne Frage bzgl GEMA. Beantworte doch mal die Frage aus #2. Steht ne VÖ an? Was passiert mit dem Produkt? Siehe auch #10! Handelt es sich um GEMA freies Zeug?
 
gute idee :)

ich schreibe grade angebote. ob die vereine eine vö machen weis ich nicht - gehe aber nicht davon aus. also ich sage mal Nein.

Das produkt wird, denke ich, an familie freunde etc verschenkt. vielleicht mal bei nem kleinen konzert verkauft.

ob die lieder die die einzelnen chöre singen gema frei sind weis ich auch nicht. denke es handelt sich aber um recht bekanntest zeug also eher nicht gema frei.

Das wird alles von chor zu chor unterschiedlich sein. Frage ist was ich ins Angebot schreibe
 
@Der Gipfel: Wenn Texte und Musik selbst geschrieben sind, dann ist die Frage, ob einer der Urheber, die das "selbst geschrieben" haben, Gema-Mitglied ist. Wenn ja, ist es in ORdnung, dass die Gema Euch eine Rechnung gestellt hat. Wenn Ihr aber kein Gema-Material pressen ließet, also auch keiner Eurer Texter/KOmponisten in der Gema ist, dann muss da etwas ziemlich schief gelaufen sein, dann hätte Euch dfie Gema eine Freistellungsbescheinigung geben müssen.

@SambSiril: Überlege Dir, welche Dienstleistung Du genau anbietest.

Wenn Du "nur" die fertige Aufnahme der Songs anbietest, und die Auftraggeber in spe dürfen sich selbst darum kümmern, wie sie das Zeug auf CD bekommen und verteilen, dann brauchst Du Dich um gar nichts kümmern, was Gema angeht. Dann bist Du nur tontechnischer Dienstleister.

Wenn Du aber CDs anbietest, dann kommst Du schnell auf dünnes Eis.

1. Gema-Gebühren: Wenn CDs mit Gema-Material zum Verkauf bestimmt sind, dann gelten auch für Kleinauflagen die üblichen Gema-Gebührensätze. Wenn CDs als "Demo-CDs" gedacht sind, also der Verkauf ausgeschlossen ist, gibt es meines Wissens immer noch irgendwelche Mindestsätze, die man pro CD bezahlen muss.

2. Urheberrechte bei Bearbeitungen: Wenn ein Chor bekannte Werke nachsingt, wird das immer eine Bearbeitung des Werkes sein. Ist das Werk noch urheberrechtlich geschützt (also kein Allgemeingut, Urheber ist noch nicht 70 Jahre tot), muss man normalerweise nicht nur Gema-Gebühren bezahlen, sondern auch die Zustimmung aller Urheber für die Bearbeitung des Werkes und die VÖ der Bearbeitung auf CD einholen.
 
Bei den Liedern die ihr interpretiert müsst ihr unterscheiden!

Volkslieder, die auch Volksweisen sind, sind oft Allgemeingut. Wichtig ist dann für jeden Song zu wissen, wann der Komponist verstarb. Ist das länger als 70 Jahre her, besteht kein Urheberrecht mehr und somit hat auch nichts die GEMA zu sagen.

Beispiel: "Hab mein Wagen vollgeladen" ist irgendwann im 17. Jahrhundert geschrieben worden.
Inzwischen ist das Volksgut (Volkseigentum klingt da jetzt etwas doof :D )und ihr könnt das theoretisch singen und tanzen ohne dass da jemand etwas verlangen kann.

Bei Oldies ist das schwieriger, auch bei vielen Weihnachtsliedern, da manche älter oder jünger sind, als man denkt.



Tante Edith:
Earl war schneller :D
 
magnazeon schrieb:
Ist das länger als 70 Jahre her, besteht kein Urheberrecht mehr und somit hat auch nichts die GEMA zu sagen.
Das gilt für alle Beteiligte, also auch den Textdichter und gegebenenfalls den Bearbeiter.
 

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