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zoom
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Hallo,
ich habe eine Frage zum Rechtlichen beim samplen:
Ist die Bedingung dafür, dass etwas Gesampletes "meins" ist, die, dass man nicht auf das Original rückschließen kann und es dementsprechend bearbeitet wird? Und wenn ja, ist das dann der Grund, wieso auf vielen Alben immer noch ein Hinweis auf das Urwerk zu finden ist, von dem das jeweilige Sample stammt? Oder muss man generell immer auf die Quelle der Samples hinweisen, damit es legal ist?
Danke im Voraus.
ich habe eine Frage zum Rechtlichen beim samplen:
Ist die Bedingung dafür, dass etwas Gesampletes "meins" ist, die, dass man nicht auf das Original rückschließen kann und es dementsprechend bearbeitet wird? Und wenn ja, ist das dann der Grund, wieso auf vielen Alben immer noch ein Hinweis auf das Urwerk zu finden ist, von dem das jeweilige Sample stammt? Oder muss man generell immer auf die Quelle der Samples hinweisen, damit es legal ist?
Danke im Voraus.