schließe mich "Stratocast" an.
Sich bei öffentlichen Musikdarbietungen von der Gema-Gebühr befreien zu lassen macht erheblichen Aufwand. Wegen der sogenannten "Gema-Vermutung" sind per Default ALLE öffentlichen Musikdarbietungen abgabepflichtig. Es ist also viel einfacher, die 20,- oder 40,- Euro zu entrichten als bürokratische Eiertänze aufzuführen.
Anm.: Einrichtungen der öffentlichen Jugendarbeit (Jugendzentren, Jugendtreffs) sind von Gema-Gebühren befreit.
Bernd