> DAS(S) die Gema bei
Eintritt in den Verein dem produzierenden Künstler VORSCHREIBT WAS er mit SEINEN Werken
tun darf und was nicht ! <
????
(selten so einen Unfug gehört oder gelesen)
Was darf denn ein Künstler mit seinen Werken machen, wenn er in der GEMA ist? Abgesehen vom Spielen und Veröffentlichen unter den Bedingungen, die die GEMA ihm vorschreibt?
Aber solange Du in der Public Domain verbleibst (und an Tantiemen nicht interessiert bist), ist das tatsächlich kein Problem!
Wie willst Du denn in die Public Domain reinkommen? Hast Du vielleicht eine Zeitmaschine im Keller? Nach Urheberrecht fallen Werke, die ein deutscher Autor veröffentlicht, erst 70 Jahre nach dessen Tod unter DP - einen anderen Weg dahin gibt es nicht.
Tatsächlich war ich bislang selbst nicht in der Gema, solange nur eine einzige Band meine Songs (nur die Lyrics, die Kompositionen sind von Holger Metzler) aufgeführt hat. Inzwischen sind es nun schon drei Bands - das gäbe dann schon ein kleines "Weihnachtsgeld".
Alle meine Sachen (Lyrics und Songs) sind mit "creative commons" Lizenzen versehen und können kostenlos "gestreamt" werden (tlw. auch "gedownloaded") - da gibt's (und gäbe es) keinerlei Probleme mit der Gema, da ich sie selbst als Urheber anbiete.
Creative Commons Lizenz und GEMA-Mitgliedschaft schließen sich aus.
Da Du die Lizenzen für die veröffentlichten Stücke nicht zurückziehen kannst, müsstest Du alle CC-lizenzierten Werke aus Deiner Hand beim Beitritt zur GEMA ausschließen. Ob die GEMA dem Ausschluss zustimmt ist fraglich.
Ab Beitritt würde eine Verwendung von CC einen Vertragsbruch bedeuten.
YouTube könnte tückisch werden, weil die keine Gema-Abgaben entrichten (die zahlen nur in den USA Tantiemen,
Unsinn.
Nur die GEMA hat keinen Deal, weil sie mehr als das 10fache der anderen (UK, FR etc) verlangt.
Du bist sicher auch ein Gegner der VG Wort?
Wahrscheinlich, weil Du nicht weißt, dass jeder Urheber eines Internet-Dokuments Anspruch auf Vergütung hat (es muss einen bestimmten Umfang haben, mit dem sog. VG-Wort Pixel versehen sein - dann gibt es etwa 15,- Euro pro Jahr und Dokument bei mehr als 1.500 Klicks).
Meinst DU, Du könntest hier(oder auf 99% aller anderen Community-Seiten) etwas schreiben, wenn Du einen VG-Wort-Pixel verlangen würdest?
Nicht der Seitenbetreiber zahlt die Abgabe, der Besucher bezahlt sie, nicht der Konzertveranstalter bezahlt -- der Konzertbesucher muss die GEMA aufbringen. Oder der Veranstalter/Seitenbetreiber geht ein. Das läuft übrigens immer öfter darauf hinaus, dass die Musiker die GEMA bezahlen, weil der Veranstalter sie sonst nicht auftreten lassen kann.
Und Du bist sicher auch dagegen, dass Erfinder eine Vergütung für ihre Patente bekommen, obwohl sie selbst gar nichts produzieren.
Der kleine, schlaue Daniel Düsentrieb, der von einer genialen Erfindung aus seinem Bastelkeller leben kann, wohnt zusammen mit dem Yeti und dem Weihnachtsmann in Nimmerland.
Patente werden heutzutage nur noch von Riesenkonzernen dazu genutzt, kleine Konkurrenten aus dem Markt herauszuhalten. Unter anderem, weil sich Daniel Düsentrieb weder eine Patentregistrierung noch dessen Durchsetzung leisten kann.
Ich schon, wie ist es mit Dir?
Cheers und
nichts für ungut
Bernd
Dito