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donmann
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hallo leute,
da meine frage etwas komplex ist, habe ich mal folgenden, etwas einfacher zu erklärenden fall konstruiert, und ich hoffe, ihr könnt mir evtl. weiterhelfen...
also folgender fall: zwei leute machen ein album - einer von beiden ist [g=119]gema[/g]-mitglied, der andere nicht. bei der pressung müssen für das [g=119]gema[/g]-mitglied gebühren entrichtet werden, für den anderen nicht, weil er halt nicht [g=119]gema[/g]-pflichtig ist (zumindest scheint sich die [g=119]gema[/g]-rechnung nach anzahl der [g=119]gema[/g]-mitglieder zu richten, weil die aktuelle rechnung trotz doppelt so hoher auflage niedriger ist, als beim ersten album, an dem mehr [g=119]gema[/g]-mitglieder beteiligt waren).
er will sich jetzt aber bei der [g=119]gema[/g] anmelden. kann er die stücke noch anmelden und geld bzw tantiemen oder wie auch immer dafür erhalten, nachdem er mitglied bei der [g=119]gema[/g] geworden ist, obwohl nur summe x bei der pressung bezahlt wurde? wenn ja: muss der auftraggeber der pressung dann die selbe summe für das neue [g=119]gema[/g]-mitglied nachzahlen, damit ihm sein anteil von der [g=119]gema[/g] ausgezahlt wird? oder ist es nachträglich nicht mehr möglich, als neu hinzugekommenes [g=119]gema[/g]-mitglied stücke anzumelden, die vor der mitgliedschaft gepresst und dementsprechend lizensiert wurden?
ich hoffe, ich konnt mich halbwegs klar ausdrücken und freue mich auf eure antworten.
gruß raus!
da meine frage etwas komplex ist, habe ich mal folgenden, etwas einfacher zu erklärenden fall konstruiert, und ich hoffe, ihr könnt mir evtl. weiterhelfen...
also folgender fall: zwei leute machen ein album - einer von beiden ist [g=119]gema[/g]-mitglied, der andere nicht. bei der pressung müssen für das [g=119]gema[/g]-mitglied gebühren entrichtet werden, für den anderen nicht, weil er halt nicht [g=119]gema[/g]-pflichtig ist (zumindest scheint sich die [g=119]gema[/g]-rechnung nach anzahl der [g=119]gema[/g]-mitglieder zu richten, weil die aktuelle rechnung trotz doppelt so hoher auflage niedriger ist, als beim ersten album, an dem mehr [g=119]gema[/g]-mitglieder beteiligt waren).
er will sich jetzt aber bei der [g=119]gema[/g] anmelden. kann er die stücke noch anmelden und geld bzw tantiemen oder wie auch immer dafür erhalten, nachdem er mitglied bei der [g=119]gema[/g] geworden ist, obwohl nur summe x bei der pressung bezahlt wurde? wenn ja: muss der auftraggeber der pressung dann die selbe summe für das neue [g=119]gema[/g]-mitglied nachzahlen, damit ihm sein anteil von der [g=119]gema[/g] ausgezahlt wird? oder ist es nachträglich nicht mehr möglich, als neu hinzugekommenes [g=119]gema[/g]-mitglied stücke anzumelden, die vor der mitgliedschaft gepresst und dementsprechend lizensiert wurden?
ich hoffe, ich konnt mich halbwegs klar ausdrücken und freue mich auf eure antworten.
gruß raus!