GEMA-Portal MusicHub akzeptiert künftig KI Produkte nicht mehr

stompology

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Das GEMA Portal „MusicHub“ hat am 25.11. 2025 mitgeteilt, dass nach den aktuellen AGB nunmehr KI Musik zur Anmeldung und Distribution abgelehnt wird.



Der Wortlaut der Informationsmail:



Mit künstlicher Intelligenz generierte Musik:

MusicHub akzeptiert keine Musik mehr, die überwiegend mit KI generiert wurde. Wir behalten uns das Recht vor, KI-Musik als solche zu kennzeichnen, abzulehnen oder vollständig zu blockieren. KI-Musik wird jetzt in Abschnitt A. 9 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen klar geregelt.“



Offen dabei ist, wie eigentlich von den Betreibern des Portals eine KI Produktion oder eine überwiegend mit Ki erstellte Komposition erkannt werden kann.



Viele Grüße

Christian
 
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Jo ich sach ja ein Wasserzeichen muss her im Audiobereich. es gibt doch auch bei YouTube so eine Content Id wenn ich Samples von Slice benutzt habe wurden die erkannt, seitdem nutze ich den Rummel nicht mehr. Sowas müsste es doch auch für Ki geben ein Stempel oder ein Audio Stempel oder sowas, wer das jetzt erfindet wird reich und es lebe wieder die reale Künstler Musikwelt .
Ausserdem werden die Songs doch in Suno generiert und gespeichert da kann man das doch nachverfolgen ob es ein Ki Song ist oder nicht?
 
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Interessanter Gedanke! Bin gespannt, wie sich das weiter entwickelt.

Für einige KI-Musikersteller ist es wahrscheinlich inzwischen ein Geschäftsmodell über die Mitgliedschaft in einer Verwertungsgesellschaft an Ausschüttungen für Komponisten zu gelangen.
 
Offen dabei ist, wie eigentlich von den Betreibern des Portals eine KI Produktion oder eine überwiegend mit Ki erstellte Komposition erkannt werden kann.

Was zweifellos der nächste ober übernächste Schritt sein wird, den die KI dann unternehmen wird, um nicht als solche erkannt zu werden. Auch wenn die Absichten ehrenhaft sind und nachvollziehbar sind die Vorstellungen bzgl. deren Umsetzung doch reichlich naiv. Sobald es digitale Wasserzeichen o.ä. gibt wird es einen Weg geben diese wieder herauszufiltern.
 
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Mit künstlicher Intelligenz generierte Musik:

MusicHub akzeptiert keine Musik mehr, die überwiegend mit KI generiert wurde. Wir behalten uns das Recht vor, KI-Musik als solche zu kennzeichnen, abzulehnen oder vollständig zu blockieren. KI-Musik wird jetzt in Abschnitt A. 9 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen klar geregelt.“
Soeben ploppten dort die aktualisierten AGB's auf. Folgendes stand unter 9.2. zur KI:

Screenshot_20251126_064848_Opera.jpg
 
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Wie bei Fotos. Der Fortschritt wäre dann, dass das Enfernten von Hinweisen der Metadaten rechtlicher Art und das Anbieten des so manipulierten Produktes justitiabel wird. Einerseits über das Urheberrecht und auch über das StGB sofern das Produkt als Werk im Sinne des Urheberrechts Vergütungen zu Gunsten des Anbieters initiiert.
 
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