GEMA Onlinenutzung

ksoa

ksoa

Registriert
17.07.09
Beiträge
2.576
Reaktionen
595
Punkte
4.742
Hi,

der GEMA Vertrag enthält folgenden Abschnitt:

h) Die Rechte der Aufnahme auf Ton-, Bildton-, Multimedia- und andere Datenträger
einschließlich z.B. Speichercard, DataPlay Disc, DVD (Digital Versatile
Disc), Twin Disc, Ton- und Bildtonträger mit ROM-part und entsprechende Träger
mit Datenlink, sowie die Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte an diesen
Trägern.
Das Recht, Werke der Tonkunst (mit oder ohne Text) in Datenbanken, Dokumentationssysteme
oder in Speicher ähnlicher Art einzubringen.
Das Recht, Werke der Tonkunst (mit oder ohne Text), die in Datenbanken, Dokumentationssysteme oder in Speicher ähnlicher Art eingebracht sind, elektronisch
oder in ähnlicher Weise zu übermitteln, einschließlich z.B. für mobile Internetnutzung
und für Musiktauschsysteme.



___________________________________________________________________________
Also zumindest in Bezug auf Youtube ist klar, dass die GEMA selbst keine Videos sperrt. Denn die für eine Sperrung über das Content-ID System nötigen Audiofiles haben nur Labels/bzw. die Künstler selbst.

Ich frage mich aber, inwiefern sich Online-Distributions-Systeme wie Rebeat, Dooload, Zimbalam und die GEMA rein rechtlich gesehen in die Quere kommen?
Denn das "übermitteln von Werken der Tonkunst" im Onlinebereich hört sich für mich als Rechts-Geschwafel-Laien ähnlich an wie die "digitalen Vertriebsrechte" der online-Distributions-systeme.
Aber vermutlich liege ich da falsch, da letztere eine GEMA Mitgliedschaft empfehlen ;D
 

Ähnliche Themen

A
Antworten
3
Aufrufe
2K
Andyone
A

Oft gelesene Themen

Zurück
Oben