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Lucky
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Ich weiß nicht, ob das 100% rechtens ist, was ich da vorhabe:
Als Singer-Songwriter (Text und Musik) möchte ich mich demnächst bei der [g=119]GEMA[/g] anmelden. Allerdings finde ich die Regelung doof, dass dann jegliche musikalische Schöpfung, die ich öffentlich zugänglich mache (Internet, HR.de) dann automatisch bei der [g=119]GEMA[/g] gemeldet werden muss. Daher hätte ich zwei verschiedene Varianten vor, zunächst die harmlosere:
a) Ich entscheide vor der Bekanntmachung bestimmter Songs, dass diese ausdrücklich [g=119]GEMA[/g]-frei sein sollen und veröffentliche sie im Internet unter einem Pseudonym, also unter einem fiktiven "alter ego", welches einfach nicht in der [g=119]GEMA[/g] ist, nennen wir es mal "Phantasiename XY". Wie kann ich dabei dennoch sicherstellen, dass später niemand kommt und behauptet "Phantasiename XY" sei er selbst... und mir dann das komplette Stück ganz bequem klaut, weil ich ja nicht nachweisen kann, dass mein bürgerlicher Name mit dem Phantasienamen verknüpft ist. Da es sich womöglich temporär verschieden um mehrere Pseudonyme handeln könnte, möchte ich so nen Namen auch nicht offiziell im Personalausweis eintragen lassen (da geht eh nur einer, oder?) und das Pseudonym als "Marke" anzumelden, erscheint mir übertrieben/teuer. Welche Möglichkeiten gibt es da noch?
b) Leichte Variante: Wie Plan (a), allerdings mit der Änderung, dass ich nicht explizit etwas von "[g=119]GEMA[/g]-frei" sage, sondern den Song unter "Phantasiename XY" veröffentliche, so wie jeder von Euch (sofern er nicht in der [g=119]GEMA[/g] ist) das auch tun würde. Stellt sich heraus, dass eine Reihe von Songs kommerzielles Potenzial haben, möchte ich diese nachträglich auf meinen bei der [g=119]GEMA[/g] registrierten bürgerlichen Namen anmelden. Somit dürfte der Zusammenhang zwischen Pseudonym und bürgerlichem Namen für die Zukunft offensichtlich sein, so dass ich ein neues Pseudonym bräuchte...
Wäre Plan (b) illegal?
Plan (a) evtl. auch?
Und noch mal ausdrücklich zu Plan (a) : Dort geht es nur darum, wie ich im Falle eines Falles eine Verbindung zwischen meinem Pseudonym und meinem bürgerlichen Namen herstelle. (Dass ich dabei das Pseudonym gutüberlegt wählen muss, ist mir schon klar, wenn ich es "Hans Müller" nenne, werden sicher problemlos einige einen Anspruch stellen.... oder gerade dann nicht?? )
Als Singer-Songwriter (Text und Musik) möchte ich mich demnächst bei der [g=119]GEMA[/g] anmelden. Allerdings finde ich die Regelung doof, dass dann jegliche musikalische Schöpfung, die ich öffentlich zugänglich mache (Internet, HR.de) dann automatisch bei der [g=119]GEMA[/g] gemeldet werden muss. Daher hätte ich zwei verschiedene Varianten vor, zunächst die harmlosere:
a) Ich entscheide vor der Bekanntmachung bestimmter Songs, dass diese ausdrücklich [g=119]GEMA[/g]-frei sein sollen und veröffentliche sie im Internet unter einem Pseudonym, also unter einem fiktiven "alter ego", welches einfach nicht in der [g=119]GEMA[/g] ist, nennen wir es mal "Phantasiename XY". Wie kann ich dabei dennoch sicherstellen, dass später niemand kommt und behauptet "Phantasiename XY" sei er selbst... und mir dann das komplette Stück ganz bequem klaut, weil ich ja nicht nachweisen kann, dass mein bürgerlicher Name mit dem Phantasienamen verknüpft ist. Da es sich womöglich temporär verschieden um mehrere Pseudonyme handeln könnte, möchte ich so nen Namen auch nicht offiziell im Personalausweis eintragen lassen (da geht eh nur einer, oder?) und das Pseudonym als "Marke" anzumelden, erscheint mir übertrieben/teuer. Welche Möglichkeiten gibt es da noch?
b) Leichte Variante: Wie Plan (a), allerdings mit der Änderung, dass ich nicht explizit etwas von "[g=119]GEMA[/g]-frei" sage, sondern den Song unter "Phantasiename XY" veröffentliche, so wie jeder von Euch (sofern er nicht in der [g=119]GEMA[/g] ist) das auch tun würde. Stellt sich heraus, dass eine Reihe von Songs kommerzielles Potenzial haben, möchte ich diese nachträglich auf meinen bei der [g=119]GEMA[/g] registrierten bürgerlichen Namen anmelden. Somit dürfte der Zusammenhang zwischen Pseudonym und bürgerlichem Namen für die Zukunft offensichtlich sein, so dass ich ein neues Pseudonym bräuchte...
Wäre Plan (b) illegal?
Plan (a) evtl. auch?
Und noch mal ausdrücklich zu Plan (a) : Dort geht es nur darum, wie ich im Falle eines Falles eine Verbindung zwischen meinem Pseudonym und meinem bürgerlichen Namen herstelle. (Dass ich dabei das Pseudonym gutüberlegt wählen muss, ist mir schon klar, wenn ich es "Hans Müller" nenne, werden sicher problemlos einige einen Anspruch stellen.... oder gerade dann nicht?? )