GEMA-Gebühren auf MySpace (war: Urheberrecht bei Pseudonym-Verwendung?)

L

Lucky

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Ich weiß nicht, ob das 100% rechtens ist, was ich da vorhabe:

Als Singer-Songwriter (Text und Musik) möchte ich mich demnächst bei der [g=119]GEMA[/g] anmelden. Allerdings finde ich die Regelung doof, dass dann jegliche musikalische Schöpfung, die ich öffentlich zugänglich mache (Internet, HR.de) dann automatisch bei der [g=119]GEMA[/g] gemeldet werden muss. Daher hätte ich zwei verschiedene Varianten vor, zunächst die harmlosere:

a) Ich entscheide vor der Bekanntmachung bestimmter Songs, dass diese ausdrücklich [g=119]GEMA[/g]-frei sein sollen und veröffentliche sie im Internet unter einem Pseudonym, also unter einem fiktiven "alter ego", welches einfach nicht in der [g=119]GEMA[/g] ist, nennen wir es mal "Phantasiename XY". Wie kann ich dabei dennoch sicherstellen, dass später niemand kommt und behauptet "Phantasiename XY" sei er selbst... und mir dann das komplette Stück ganz bequem klaut, weil ich ja nicht nachweisen kann, dass mein bürgerlicher Name mit dem Phantasienamen verknüpft ist. Da es sich womöglich temporär verschieden um mehrere Pseudonyme handeln könnte, möchte ich so nen Namen auch nicht offiziell im Personalausweis eintragen lassen (da geht eh nur einer, oder?) und das Pseudonym als "Marke" anzumelden, erscheint mir übertrieben/teuer. Welche Möglichkeiten gibt es da noch?

b) Leichte Variante: Wie Plan (a), allerdings mit der Änderung, dass ich nicht explizit etwas von "[g=119]GEMA[/g]-frei" sage, sondern den Song unter "Phantasiename XY" veröffentliche, so wie jeder von Euch (sofern er nicht in der [g=119]GEMA[/g] ist) das auch tun würde. Stellt sich heraus, dass eine Reihe von Songs kommerzielles Potenzial haben, möchte ich diese nachträglich auf meinen bei der [g=119]GEMA[/g] registrierten bürgerlichen Namen anmelden. Somit dürfte der Zusammenhang zwischen Pseudonym und bürgerlichem Namen für die Zukunft offensichtlich sein, so dass ich ein neues Pseudonym bräuchte...

Wäre Plan (b) illegal?
Plan (a) evtl. auch?
Und noch mal ausdrücklich zu Plan (a) : Dort geht es nur darum, wie ich im Falle eines Falles eine Verbindung zwischen meinem Pseudonym und meinem bürgerlichen Namen herstelle. (Dass ich dabei das Pseudonym gutüberlegt wählen muss, ist mir schon klar, wenn ich es "Hans Müller" nenne, werden sicher problemlos einige einen Anspruch stellen.... oder gerade dann nicht?? ;))
 
also wenn ich Dich recht verstehe, geht es Dir nicht darum
den Pseudo-Namen zu schützen, sondern die Songs, die
Du [g=119]Gema[/g] frei unter einem anderen Namen ins Netz etc. stellen
möchtest.

Hierzu kannst Du die Songs (in Form einer [g=420]CD[/g], Notenblätter, Text etc)
zur Aufbewahrung an einen Notar Deines Vertrauens übergeben. Das
stellt im Falle eines Misbrauchs sicher dass Du nachweisen kannst, dass
Du die Urheber-Rechte hast und es Deine Musik/Text oder was auch immer ist...
 
"finde ich die Regelung doof, dass dann jegliche musikalische Schöpfung, die ich öffentlich zugänglich mache (Internet, HR.de) dann automatisch bei der [g=119]GEMA[/g] gemeldet werden muss"

regelmäßig überträgst du der [g=119]GEMA[/g] im wahrnehmungsvertrag die nutzungsrechte an allen deinen songs zur wahrnehmung. du kannst da nicht einzelne songs ausnehmen. das hängt nicht davon ab, unter welchem namen du veröffentlichst, denn den wahrnehmungsvertrag schließt in jedem falle du selbst mit der [g=119]GEMA[/g].

ruf doch einmal bei der [g=119]GEMA[/g] an und frag nach, evtl. gibt es inzwischen ausnahmen für Creative Commons lizenzen.

wenn du dich entscheidest, keinen wahrnehmungsvertrag mit der [g=119]GEMA[/g] zu schließen, kannst du deine urheberschaft an deinen songs auch anders nachweisen und dich so vor plagiaten schützen, z.B. durch hinterlegen bei einem notar. Earl Grey hat dazu ein paar gute ideen. allerdings bekommst du dann auch keine vergütung von der [g=119]GEMA[/g], wenn deine songs genutzt werden.

lG f
 
AFAIK ist es bei einem normalen [g=119]GEMA[/g] Vertrag nicht zulässig, daß man
unter einem Pseudonym oder unter eigenem Namen seine Musik dann
[g=119]GEMA[/g] frei veröffentlicht. Das wird ja auch immer an der [g=119]GEMA[/g] kritisiert.

Du könntest versuchen mit der [g=119]GEMA[/g] zu verhandeln, daß Du Dir
bei bestimmten Liedern das Recht vorbehälst sie nicht der [g=119]GEMA[/g]
zu übertragen. Aber, ob sich die [g=119]GEMA[/g] darauf einläßt ist fraglich,
denn sie ist ein Quasi-Monopolist und kann Ihre Vorstellungen
gut durchsetzen.

EDIT: da war ich zu langsam, fas1piano hat schon alles gesagt. ;-)
 
karaokenico schrieb:
...denn sie ist ein Quasi-Monopolist und kann Ihre Vorstellungen
gut durchsetzen.

das ist richtig. die [g=119]GEMA[/g] hat aber auch die -nicht immer ganz einfache - aufgabe, verschiedene interessen zum ausgleich zu bringen. einerseits ist sie eine art "komponistengewerkschaft" (aber: verleger sind mitglieder mit erheblichem einfluss!). durch die "einmal-[g=119]GEMA[/g]-immer-[g=119]GEMA[/g]-regel" schützt sie komponisten in verhandlungen mit nutzern, die gerne unter tarif bezahlen würden.

zweitens wird es auch für die nutzer schwierig, wenn bei jedem einzelnen song festzustellen ist, ob die rechte dafür von der [g=119]GEMA[/g] wahrgenommen werden oder nicht.

drittens muss die [g=119]GEMA[/g] ihre verwaltungskosten im griff behalten.

flexibel auf die neuen anforderungen verschiedern vertriebsmodelle im internet zu reagieren ist da eine herausforderung.

lG f
 
Was ich mal in diesem Zusammenhang gehört habe, war der Weg über einen Verlag. Also Verlag ist [g=119]GEMA[/g]-Mitglied und meldet alle Werke von vertraglich an ihn gebundenen Künstler, wenn diese Künstler allerdings außerhalb des Vertrags etwas machen, muss das nicht gemeldet werden.

Ob da was dran ist? Keine Ahnung und vorallem keine Garantie.
 
@BenS:
Das wäre aber endlich mal ein Silberpfeil am Horizont! Hoffe, da ist echt was dran...
 
@Lucky: Klassische Umgehung funktioniert nicht. Du versuchst da nur die Regelungen der [g=119]Gema[/g] auszuhebeln. Also vertragsgemäß würdest Du Dich damit garantiert nicht verhalten.

Hier wurde aber mal erwähnt, dass man für Online-VÖs mit der [g=119]Gema[/g] eine Extra-Vereinbarung treffen kann. Also Internet da außen vor lassen.

Ich kann nur empfehlen, Dich da mal bei der [g=119]Gema[/g] schlau zu machen. Wäre auch toll, wenn Du dann die Info hier mitteilen könntest.

Gruß Rainer
 
Hihi, schon ein spannendes Thema, was man erst so auf Nachfrage alles erfährt. Irgendwie hab ich in den letzten Tagen mit 3 (aber immer ausdrücklich sehr freundlichen/geduldigen) Mitarbeiterinnen der [g=119]GEMA[/g] telefoniert (gerade eben wieder) und irgendwie 4 verschiedene Auskünfte bekommen ;) oder so ungefähr jedenfalls...

Das mit dem Außenvorlassen von Internet-VÖ gibt es. Das muss man aber extra in dem Mitglieds-Aufnahmeantrag als als Anschreiben dazu schreiben, und das wird dann von deren Anwalt geprüft, weil das ganze Interentrecht eine ziemlich komplizierte Sache sei. Im Endeffekt, wenn alles klappt, sieht das dann so aus, dass der komplette online-Bereich dann tatsächlich "[g=119]GEMA[/g]-frei" wäre, d.h. weder ich noch sonst wer müsste für alle meine Stücke Gebühren zahlen, wenn er sie online anbietet.... *nachdenk*... wieviel Sinn dieses (krasse) Regelung aber wirklich macht, erscheint mir dann doch bedenklich: Hieße das dann auch, dass jeder sogar legal meine auf Tonträgern veröffentlichten Stücke rippen und zum Download ins Netz stellen könnte???? (Ich weiß, de feacto ist das eh Praxis und macht seit jeher das Musikbiz kaputt, aber würde ich das damit sogar legalisieren?)

Und was die MySpace-Frage angeht, packe ich das jetzt auch mal hier rein... Während ich noch auf den Rückruf eines Sachbearbeiters warte, der mir detailliertere Auskunft geben kann, habe ich nebenbei mal eine andere [g=119]GEMA[/g]-Mitarbeiterin gefragt, wie das da mit den Gebühren aussieht: Die meinte sofort, wie aus der Pistole geschossen: "Wenn Sie eine MySpace-Seite haben, dann ist das doch eine private Website... Da können Sie völlig kostenlos zum Streaming anbieten, siehe dieses PDF, auf Seite 13." Ebendort befand ich aber in der mittleren Spalte im unteren Drittel, dass die Seite nicht Bestandteil einer Website Dritter sein darf... Aha... Mmh, da war die freundliche [g=119]GEMA[/g]-Frau auch überfragt, aber gefühlsmäßig bliebe sie dabei, dass MySpace-Seiten (zumindest bei kleineren Bands/Amateuren) immer privaten Charakter haben. (Netter Wink mit dem Zaunpfahl?? Dass ich keine schlafenden Hunde wecken soll?)

Denn: Neulich hab ich zu dem Thema auch mal mit einem Mitarbeiter des Verlages einer extrem erfolgreichen Profi-Band gesprochen, die fast 1.000.000 Plays in ihrem MySpace-Account verzeichnet hat, was das an [g=119]GEMA[/g]-Gebühren kosten würde bei 12,5 bzw. 18,75 Cent pro Play, kann sich jeder leicht ausrechnen ;) (selbst wenn 90% in Form von Tantiemen an die Songwriter zurückfließen, wären das noch hohe Promo-Kosten). Daraufhin druckste der Verlags-Mensch ein bisschen rum: "Öh, interessante Frage... Also diese Band hat jetzt seit Jahren ihre Songs auf MySpace und ... de fato... hat da noch nie jemand von der [g=119]GEMA[/g] nach gefragt... jedenfalls werden da wohl (von der Band) keine [g=119]GEMA[/g]-Gebühren für abgedrückt... Außerdem profitiert in kommerzieller Hinsicht ja hauptsächlich MySpace von dem Contect, folglich sollten die sich mal um [g=119]GEMA[/g] kümmern, nicht die Künstler..."

Wenn ich die MySpace-AGB richtig deute, schiebt MySpace diesen Schwarzen Peter aber dem Künstler zu, indem man sich beim Uplaod von Content verpflichtet, selbst für alle zu entrichtetenden Lizenzen (auch von eigenem Material) gesorgt zu haben.... Alles eine Scheinwelt mit Etikettenschwindel, und keiner ist zuständig, aber gut, dass wir mal drüber gesprochen haben??? Oder wie?

Quintessenz für mich:
Wenn selbst große Bands auf MySpace nie was von der [g=119]GEMA[/g] zu hören bekommen, selbst mehrere [g=119]GEMA[/g]-Mitarbeiter beim Thema MySpace nichts Konkretes wissen und teils explizit meinen: "Wahrscheinlich fällt das unter Privat"... dann sollte das kein Ding sein, sein Zeug da hörbar zu machen, selbst wenn man in der [g=119]GEMA[/g] ist... ach, keine Ahnung, aber ich bleib dran ;)
 
@lucky: super Beitrag und halt uns auf dem laufenden. Das ist
wirklich interessant.

Daß Mitarbeiterinnen bei der [g=119]GEMA[/g] freundlich sind habe ich auch
schon festgestellt. Ich hatte da mal nachgefragt, ob bestimmte
traditionals frei von Rechten Dritter sind und es kam sofort
Antwort und noch ein paar zusätzliche Songvorschläge.
 
Moin Lucky!

Hach, das ist immer wieder toll, wenn nette Mitarbeiterinnen sich supergut auskennen. :D

Wenn der Online-Bereich vom [g=119]Gema[/g]-Vertrag ausgenommen ist, heißt das in rechtlicher Hinsicht keinesfalls, dass jeder da fremde Werke verwerten darf. Das heißt nur, dass Deine Urheberrechte nicht von der [g=119]Gema[/g] wahrgenommen werden und Du Dich selber drum kümmern darfst. Viel Spaß dabei. :D

Die Sache mit Myspace halte ich für mehr als bedenklich, wenn das wirklich so sein sollte. Aber was mich fast vom Stuhl fallen lässt, ist die Argumentation einer [g=119]Gema[/g]-Mitarbeitern (!!!), das wäre ja privat, dann fallen da wohl keine Gebühren an, oder wie hat sie sich ausgedrückt? Ich dachte, Myspace würde Pauschalgebühren entrichten (an amerikanische Verwertungsgesellschaften). Aber wenn das stimmt, was die Dir mitgeteilt hat, dann ist das kein schlafender Hund, sondern ein schlafendes Monster.

Gruß Rainer
 
schlafendes Monster


psst earl....

bei youtube habe ich mich das auch schon gefragt, die taschen von google müssen sehr tief sein.
 
Also Youtube zahlt Gebühren da bin ich mir ziemlich sicher. Allerdings pauschal und nicht pro Play.

Und Myspace wird imo auch als private Seite gesehen. Von daher wäre das ner privaten i-Veröffentlichung gleichzustellen.
 
na dann passt mein Weltbild wieder...
 
@EarlGrey;
das wäre ja privat, dann fallen da wohl keine Gebühren an, oder wie hat sie sich ausgedrückt?
Wörtlich weiß ich es nicht mehr, aber der Dialog war ungefähr so, (obwohl man dazu sagen muss, dass die nicht aus der zuständigen Absteilung war, ich sie wegen einer anderen Sache an der Strippe hatte, aber das mal "nebenbei" gefragt habe):

Ich: "Können Sie mir zufällig vllt sagen, wie das mit Gebphren ist, wenn ich etwas auf einer MySpace-Seite einstelle. Zum kostenlosen Stream, nicht zum Download."
Sie: "Ja, da haben wir so eine Regelung für private Websites [siehe oben verlinktes PDF-Dokument]. Und wenn sie auf MySpace etwas anbieten, dann ist das ja auch ihre private Seite dort."
Ich: "Das überrascht mich jetzt... Immerhin steht dort in der mittleren Spalte... wg Drittanbieter... ??"
Sie: "Ja, mmmh... jetzt, wo Sie's sagen... mmh... Also ich hätte jetzt sicher gesagt, das gilt trotzdem als privat und fällt daher unter die kostenlose Regelung... Aber nageln Sie mich da jetzt nicht fest, ich bin da im Detail auch keine Sachbearbeiterin für diesen Bereich."

So ungefähr.
 
könnte es sein, daß eine myspace Seite nur dann als privat
gilt, wenn sie nur für myspace-Freunde zugänglich ist? Kann
man ja einstellen bei myspace.
Ansonsten ist das sehr öffentlich da.
Die Frage ist auch interessant für die Impressumpflicht.
 
gute Frage!
Vielleicht kann BenS noch was dazu sagen, woher er die Info hat?
 
hmmm,

was versprichst Du dir denn eigentlich von einer [g=119]GEMA[/g]-Anmeldung?
[g=119]GEMA[/g] betreibt so etwas wie Inkasso für Komponisten und Textdichter, deren Werke öffentlich aufgeführt oder vertrieben werden (live, Radio, Internet, Platte/[g=420]CD[/g]).

Für jede Aufführung eines Werkes ist also ein Obolus an die [g=119]GEMA[/g] abzuführen, die von den Einnahmen einen nicht ganz so geringen Verwaltungskostenbeitrag behält, und den Rest an die Komponisten ausschüttet.

Wenn Du Deine eigenen Werke selber live spielst oder davon CDs vertreibst, musst Du auch dafür an die [g=119]GEMA[/g] bezahlen (bzw. der Veranstalter). Für einen Veranstalter verteuerst Du Dich also um die [g=119]GEMA[/g]-Gebühren.
Diese bekommst Du aber nicht zu 100% ausgeschüttet, sondern um die Verwaltungskosten vermindert. Bei jedem Live-Auftritt mit Deinen Songs spielst Du de facto Geld für die Verwaltungsbürokratie der [g=119]GEMA[/g] ein, aber nicht für Dich.

Gewinn bringt meiner Ansicht nach eine [g=119]GEMA[/g]-Anmeldung nur, wenn Deine CDs häufig genug im Radio gespielt werden, oder wenn andere Musiker oder DJs Deine Stücke oder CDs spielen (und auch richtig melden). Dazu müssen sie Deine Stücke aber erstmal kennen, d.h. praktisch gesehen müssen Deine Stücke bekannt genug sein, um als Coverversionen auf Stadtfesten o.ä. gespielt zu werden.

Für einige Veranstaltungen ([g=420]CD[/g]-Hintergrund-Musik in Kneipe?) werden aber keine Abrechnungen bzw. [g=119]GEMA[/g]-Meldungen nach Stücken gemacht, sondern pauschal ohne Zuordnung nach Werk oder Komponist bezahlt; diese [g=119]GEMA[/g]-Einnahmen werden dann unter den Komponisten gemäß ihrer werk-zugeordneten Auschüttung verteilt, d.h., wer häufig live oder im Radio gespielt wird, von dem wird auch angenommen, dass seine Stücke auch bei den pauschal abgerechneten Veranstaltungen häufig gespielt wurden, oder auch: wer hat, dem wird gegeben.

Wenn Du aber bloß der alleinige Nutzer (im Sinne von Veranstalter, Label, Website, ...) bist, machst Du mit [g=119]GEMA[/g] wahrscheinlich eher Verlust, und hast noch die ganze Bürokratie (Nutzung/Setlist melden, ...) am Hals.

Über [g=119]GEMA[/g]-Anmeldung würde ich mir selber erst Gedanken machen, wenn ein Stück von mir als Single-A-Seite eines bekannteren Interpreten veröffentlich würde, also über Radio-Airplay wieder nennenswert Geld hineinkäme, an das ich sonst nicht herankäme.

Wenn ich bloß selber meine eigenen CDs vertreibe oder live spiele, habe ich ja ohnehin schon alle Einnahmen direkt selber in der Hand. Irgendwelche Ausschüttunge über Geräteabgaben (pauschale Vergütungen privater Kopien) oder sonstwas bekommt man bei in geringen Stückzahlen selbstvertriebenen CDs ohnehin nicht oder nur in entsprechend kleinem Anteil: Es wird nämlich davon ausgegangen, dass die Stücke von Erfolgskomponisten z.B. häufiger privat kopiert werden als von unbekannten.

Beste Grüße
 
Zum Thema "Internet ausschließen":

In einigen Weblogs und Foren ist das Gerücht zu lesen, dass man den Online-Vertrieb ausschließen kann, wenn man einen Wahrnehmungsvertrag abschließt. Laut Angaben der [g=119]GEMA[/g] stimmt das allerdings nicht. Man könne einzelne Rechtegruppen ausschließen, so zum Beispiel das Aufführungs- oder Vervielfältigungsrecht. Da aber die Online-Nutzung verschiedene Rechte kombiniert - zusätzlich zum Vervielfältigungsrecht etwa auch das Senderecht -, sei dies nicht möglich.

http://www.golem.de/0606/46210-2.html



Zum Thema "ist mein Myspace Profil eine private Webseite?": Meine Info dazu ist, dass das nur dann gilt, wenn du eine eigene Domain mit eigenem Webspace hast - z.B. HansMustermann.de und dort deine eigenen Stücke als Streams anbietest - DANN kannst du das als [g=119]GEMA[/g]-Mitglied als Eigenpräsentation kostenlos anmelden.
Myspace.com ist eine externe Webseite und gilt laut meinen Infos NICHT als private Webseite, wo du kostenlos zur Eigenpräsentation Streams anbieten kannst.


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