GEMA-Gebühr bei Veranstaltung

  • Ersteller tieftonfrequenz
  • Erstellt am
T

tieftonfrequenz

Registriert
17.12.04
Beiträge
137
Reaktionen
0
Punkte
144
Hallo Community,

ich hab da mal ne Frage oder 2 oder 3 ... :
Also ich und 2 Partner wollen ein Konzert mit 2 Bands veranstalten. Beide Bands spielen nur eigene Songs(Komositione/Texte). keine Covers.

Muss man die Veranstaltung trotzdem bei der [g=119]GEMA[/g] melden?

Habe auf der HP der [g=119]GEMA[/g] eine Preisliste für Versanstalter gefunden, das ist fast schon unverschämt was dort für Preise stehen. Kann man die Preise irgendwie "optimieren"?

Lg
Tieftonfrequenz

P.S.: Ich sehe es nicht ein der [g=119]GEMA[/g] 150 € und mehr in den Rachen zu werfen für Songs die die Bands selber geschrieben haben.
 
Also nochmal zum 1000.:

[g=119]GEMA[/g] hat nichts mit Urheberrecht sondern mit Vervielfältigungs- und Aufführungsrecht zu tun! Es ist egal für die [g=119]GEMA[/g] ob eure Bands eigene oder gecoverte Lieder spielen!

Die [g=119]GEMA[/g] geht bei Veranstaltungen prinzipiell davon aus, dass [g=119]GEMA[/g]-pflichtiges Material gespielt wird. Daher muss der Veranstalter die Veranstaltung immer melden und auch bezahlen! Da geht kein legaler Weg vorbei!
Danach reicht er eine [g=119]GEMA[/g]-Liste ein, in der steht, welche Lieder an dem Abend gespielt wurden. Diese prüft dann die [g=119]GEMA[/g]. Wird bei der Prüfung festgestellt, dass kein [g=119]GEMA[/g]-pflichtiges Material gespielt wurde, dann bekommt der Veranstalter sein (abzgl. eine Bearbeitungsgebühr) wieder.

Ist ziemlich hinrissig das ganze, aber gesetzlich so festgelegt.
 
hi,

von der [g=119]Gema[/g] bekommt man immer nur die Auskunft, ja, muss auf jeden Fall angemeldet werden. Es gibt auch BGH-Urteile zur sogenannten [g=119]Gema[/g]-Vermutung, die wahrscheinlich nicht auf den einmaligen "Nicht-[g=119]Gema[/g]-Musik-Veranstalter" zutreffen.

D.h., es könnte rein faktisch Ärger mit der [g=119]Gema[/g] geben, wenn die Veranstaltung nicht angemeldet ist, und die [g=119]Gema[/g] könnte Gebühren fordern.

Evtl. ließen sich die faktischen Probleme auf unkonventionelle Weise vermeiden:

Zuerst lasst Ihr Euch von beiden Bands schriftlich bestätigen, dass kein einziges Bandmitglied (auch der Drummer ;)) Mitglied der [g=119]Gema[/g] ist. Weiter lasst Ihr Euch eine Playlist aller möglicherweise auf dem Konzert aufgeführten Stücke übergeben, wieder mit der schriftlichen Versicherung, dass das alles eigene Werke sind und keine Cover, also kein [g=119]Gema[/g]-Material aufgeführt wird. DAS solltet Ihr auf jeden Fall tun, schon, um Euch abzusichern!

Damit klingelt Ihr mal bei der [g=119]Gema[/g] an und verlangt für das einmalige Konzert eine Freistelluungsbescheinigung, ähnlich wie bei einer CD-Pressung. Dann werdet Ihr wahrscheinlich erstmal Ratlosigkeit ernten, aber wenn Ihr nicht locker lasst, dann könnte es vielleicht klappen.

Unabhängig davon sehe ich persönlich keinerlei Rechtsanspruch der [g=119]Gema[/g] auf Bezahlung von [g=119]Gema[/g]-Gebühren. Aber das ist meine Auffassung, ohne Gewähr.

Gruß Rainer
 
@OldWise: Das stimmt, dass das in der Praxis zu 100% so läuft, aber wo ist das gesetzlich festgelegt?

Ich glaube in der Tat, dass hier ein Ausnahmefall vorliegt. Wo soll ein Rechtsverhältnis mit der [g=119]Gema[/g] in diesem Fall existieren? Die [g=119]Gema[/g] verlangt in der Praxis Sachen, die ihr nicht zustehen. Das geht auch mit VÖ im Internet so. Habe ich auch mit der [g=119]Gema[/g] drüber diskutiert.

Anders wäre es sicher, wenn ein Veranstalter regelmäßig Konzerte veranstaltet und dabei auch [g=119]Gema[/g]-Sachen ab und zu gespielt werden. Aber hier, in diesem Fall, glaube ich nicht, dass da Gebühren fällig werden.

Das ist keine verbindliche Aussage, sondern ohne Gewähr. Aber ich bin zu dieser Rechtsauffassung gelangt, nachdem ich mich mit solchen Fragestellungen recht ausführlich, auch mit der [g=119]Gema[/g], auseinandergesetzt habe.

Über dem, der [g=119]Gema[/g]-Gebühren verweigert, hängt m.E. ein Damoklesschwert. Solange wirklich kein Fitzelchen [g=119]Gema[/g]-Material gespielt wird (also wohlgemerkt: der Veranstalter tritt nur ein einziges Mal als Veranstalter auf), kann die [g=119]Gema[/g] nichts. Aber sollte einer aus der Band sich später als [g=119]Gema[/g]-Mitglied entpuppen, oder nur ein Song [g=119]Gema[/g]-Material sein (nachträgliche Anmeldung kann auch passieren!), dann schlägt das Schwert nachträglich zu, und es kann teuer werden.

Wenn meine Auffassung nicht richtig ist, lasse ich mich mit fundierten Argumenten auch gerne vom Gegenteil überzeugen. Aber eine Auskunft der [g=119]Gema[/g] zähle ich da definitiv nicht zu.

Gruß Rainer
 
Hallo Rainer,

du hast hier meine volle Zustimmung. Die [g=119]Gema[/g] versucht die Leute einzuschüchtern und zum Zahlen zu bringen, obwohl die rechtliche Lage zumindest unklar ist.

Von meinem elementaren Rechtsverständnis her ist es sogar sehr fraglich, wie die [g=119]Gema[/g] mich zwingen kann, "Schutzgeld" für meine eigene Veranstaltung mit meinen eigenen gemafreien Liedern zu zahlen. Da sind in meinem Kopf einige meiner Rechte deutlich höher angesiedelt, als die der [g=119]Gema[/g].

Ich kenne einige Leute, die das Risiko eingehen, dass das Damoklesschwert heruntersaust. Bisher ist es in den letzten 10 Jahren nicht passiert. Ich würde das aber auch von der Größenordnung und der Regelmäßigkeit der Veranstaltungen abhängig machen, inwieweit ich das Risiko eingehen würde.

In den Underground-Clubs mit zwischen 50 und 150 zahlenden Gästen, in denen ich so spielte, habe ich noch NIE eine Liederliste abgeben müssen. Ich denke, dass die alle einen möglichst günstigen Kneipenpauschaltarif wählen und den Rest nie genau anmelden. Die [g=119]Gema[/g] gibt sich scheinbar damit zufrieden, weil der Aufwand für Kontrolle und Geldeintreibung zu groß wäre.
 
Mein gedanke war eben auch, das sag ich auch ganz ehrlich, die Veranstaltung so "klein" wie möglich anzumelden. Vorallem weil es sich um eine Studentenkneipe mit Bühne handelt. Da passen rund 200 Leute rein.

Weiterhin ist die Kalkulation für die Veranstaltung sehr knapp und wenn jetzt 140 Euro [g=119]GEMA[/g] anfallen würde es die Planung ziemlich kaput machen.

Ich finde es eigentlich auch irgendwie nicht realistisch das die [g=119]GEMA[/g] an dieser Stelle eingreifen kann, vorallem in diesem Rahmen. Wären die Gebühren in halbwegs humanen Bereich würde ich mir nicht viel denken. Aber die Preise die ich gelesen habe lassen jungen Veranstaltern nicht wirklich viel Platz um kleine Club-Abende zu veranstalten.

Ich bin mir echt unschlüssig wie ich das handeln soll.
 
Wie gesagt, unter den Voraussetzungen, die ich genannt habe, bin ich davon überzeugt, dass mit der [g=119]Gema[/g] kein Rechtsverhältnis besteht, aufgrund dessen sie Gebühren verlangen könnte. Aber da ich mich nicht mit der [g=119]Gema[/g] herumstreiten muss, möchte ich keinen überreden, und ich sage das ganz bewusst ohne Gewähr.

Dass die Entscheidung eine Gewissensfrage ist und nicht einfach, glaube ich Dir gerne. :)

Gruß Rainer
 
Naja, was kann uns im Schlimmstfall passieren wenn wir es nicht melden?

Und vorallem verstehe ich noch immer nicht die Rechtsgrundlage auf der die [g=119]Gema[/g] ein versucht da in die Ecke zu drängen.

Grüße
Sebastiano
 
Die Rechtsgrundlage versteht wohl keiner. Ich kenne nur die gängige Praxis und weiß aber auch, dass die [g=119]GEMA[/g] ihre Agenten überall hat.

Wenn ihr es nicht meldet und sie euch erwischen gibt es eine ordentlich Strafgebühr.

Noch zum Thema Agenten:

Ein paar Freunde von mir machen seit 3 Jahren einmal im Jahr eine richtig große Dance und Techno Party. Im Rahmen von 2.000-3.000 Mann.

Letztens Jahr stand plötzlich während der Aufbau-Arbeiten ein junger Mann (wahrscheinlich noch Student) auf dem Gelände (war Open-Air) und sagte: "Guten Tag, [g=119]GEMA[/g], ist ihre Veranstaltung denn eigentlich angemeldet?".

Seit der Sache bin ich da etwas vorsichtig geworden.

Die [g=119]GEMA[/g] ist ziemlicher Mist-Verein und ich bin auch der Meinung, dass ihre Rechte missbrauchen. Mittlerweile behindert sie doch einen Urheber mehr als sie ihn fördert...
 
hi,

in den meisten Fällen ist es ja auch so, dass ein Rechtsverhältnis besteht. Ich nehme mal an, dass bei der Dance- und Techno-Party auch [g=119]Gema[/g]-Material gespielt wird, oder? Damit besteht zwischen der [g=119]Gema[/g] und den Veranstaltern ein Rechtsverhältnis von Gesetzes wegen, da die [g=119]Gema[/g] die Urheber vertritt und diese gegen den Veranstalter Anspruch auf eine angemessene Lizenzgebühr für die Aufführung haben.

Gruß Rainer
 
Richtig.

Ich denke das Problem hierbei ist die Nachweispflicht.

Soll der Veranstalter der [g=119]GEMA[/g] nachweisen, dass er kein [g=119]GEMA[/g]-pflichtiges Material gespielt hat oder soll die [g=119]GEMA[/g] dem Veranstalter nachweisen, dass er [g=119]GEMA[/g]-pflichtiges Material gespielt hat.

Ich denke die [g=119]GEMA[/g] macht es sich hier ziemlich einfach (wie in allen Dingen) und schiebt dem Veranstalter die Nachweispflicht unter, aber ob das rechtsmäßig ist, weiß ich nicht.

Die Sache ist aber, das nach deinem Vorschlag sich der Veranstalter dafür verbürgt, dass kein G.-pfl. Material gespielt wird. Ich würde das Risiko nicht eingehen, weil wie du schon erwähnt hast, eine [g=119]GEMA[/g]-Mitgliedschaft bis zu 1 Jahr rückwirkend ist und man nie richtig weiß wie "ehrlich" die eine oder andere Band ist!
Man könnte vielleicht mit einem Vertrag dem entgegenwirken, aber wäre das wieder rechtsmäßig? Schließlich würde dann der Veranstalter die [g=119]GEMA[/g]-Gebühren auf den/die Band/Urheber abwälzen...
 
Unser örtlicher Karnevals-Verein (ja so einen gibt es hier oben im Norden auch :) ) hatte auch des öfteren mit der [g=119]Gema[/g] zu tun.
Bei der eigentlichen Karnevalsfeier wurden NUR selbstgeschriebene und komponierte Lieder gespielt. Da die Feiern immer öffentlich waren und in einer Gastwirtschaft stattgefunden haben, hat die [g=119]GEMA[/g] das natürlich auch mitbekommen und wollte sofort Geld kassieren.
Wir haben daraufhin eine Liste der Lieder die gespielt wurden bei der [g=119]Gema[/g] eingereicht und NICHT gezahlt.
Die [g=119]GEMA[/g] hat sich jedes Jahr wieder gemeldet und wir haben ihr jedes Jahr unsere Liste geschickt. Vor 3-4 Jahren haben wir dann mal die ganzen Lieder aufgenommen und auch mitgeschickt.
Natürlich ist die [g=119]GEMA[/g] nicht nur an uns, sondern auch an den Gastwirt heran getreten, der hat aber auch keine Sonderzahlungen für diese veranstaltung geleistet.
Bin nicht mehr in dem Verein. Ich glaube aber nicht, daß die [g=119]GEMA[/g] aufgehört hat sich zu melden.
Aber wie gesagt: Geld hat sie nie bekommen!
Es war und ist keiner der Komponisten oder Instrumentalisten Gemamitglied :)
 
Hehe, sehr gute Nachricht!

Gruß Rainer :)
 
Hi

Eigentlich nicht schwer zu verstehen, weil durch diesen Beitrag die Bedenken von Earl Grey bezüglich der Machenschaften der [g=119]GEMA[/g] bestätigt wurden.

Und weil die [g=119]GEMA[/g] es nicht geschafft hat von den Organisatoren der Karnevalsveranstaltung Geld einzutreiben! -

Gruß Mattes
 
Yep! Perfekte Erklärung, Mathew! :)
 
Ihr meint also, dass die [g=119]GEMA[/g] nur leere Drohung und versendet und sich auf keine gültige Rechtsgrundlage beziehen kann?
 
Ja, sag ich doch die ganze Zeit. :D Wohlgerkt aber nur unter den folgenden Voraussetzungen:

- Es wird kein einziger [g=119]Gema[/g]-Titel aufgeführt. Ansonsten saust das Damoklesschwert runter.
- Der Veranstalter hat noch nie eine Aufführung mit [g=119]Gema[/g]-Titeln gehabt. Ansonsten könnte die [g=119]Gema[/g]-Vermutung greifen. Da bin ich mir zwar nicht sicher, aber das würde ich vorsorglich beachten. Und ich habe jetzt leider keine Zeit, de BGH-Urteile daraufhin zu prüfen.

D.h., solche Veranstaltungen, bei denen die [g=119]Gema[/g] nix zu melden hat, sind natürlich Ausnahmen.

Gruß Rainer
 
Also meine Partner und ich haben beschlossen uns den schikanen zu unterwerfen. Wir werden von beiden Bands Tracklisten bei der [g=119]GEMA[/g] einreichen und warten was passiert.
 

Oft gelesene Themen

Zurück
Oben