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gwin1980
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Ich habe jetzt schon etliche Foren und Seiten durchstöbert, komme aber zu keiner klaren Aussage. Hoffe ihr könnt helfen.
Wenn ich ein klassisches Stück selbst einspiele, aufnehme, mastere und dann online (als Download) vertreiben will, fallen dann GEMA Gebühren an?
Ich habe nicht vor, mit der Musik öffentlich aufzutreten.
Wenn der Komponist der klassischen Musik schon länger als 70 Jahre tot ist, fallen m.E. keine GEMA Gebühren an. Aber wie verhält es sich, wenn er noch nicht länger als 70 Jahre tot ist?
Wenn ich ein klassisches Stück selbst einspiele, aufnehme, mastere und dann online (als Download) vertreiben will, fallen dann GEMA Gebühren an?
Ich habe nicht vor, mit der Musik öffentlich aufzutreten.
Wenn der Komponist der klassischen Musik schon länger als 70 Jahre tot ist, fallen m.E. keine GEMA Gebühren an. Aber wie verhält es sich, wenn er noch nicht länger als 70 Jahre tot ist?