GEMA Anmeldung = Karrieretod?

  • Ersteller Verunstaltungstechniker
  • Erstellt am
Hi,


Grundsätzlich gilt aber: Die [g=119]GEMA[/g] ist nicht der Feind, sondern der Freund des Komponisten!

Glaubst Du das in allem Ernst?

Im Prinzip schon...

Die Verwertungsgesellschaft soll dafür sorgen, daß ich als Komponist was abkriege sobald mein Werk "verwertet" wird. Das ist doch grundsätzlich nicht verkehrt!

Daß es an der Art und Weise wie das z.Zt. gehandhabt wird, einiges auszusetzen gibt, da stimme ich voll und ganz zu.

Wie dieses völlig ungerechte Punktesystem, daß die "kleinen" zugunsten der "großen" benachteiligt.
Oder der Zweifelhafte Umgang mit neuen Medien.

Das liegt aber meines erachtens nicht an der grundsätzlichen Funktion der [g=119]GEMA[/g], sondern daran, daß auf vielen Jahreshaupversammlungen die Großen und Mächtigen (mangels Gegenstimmen) ihre Interessen durchbringen und im Regelwerk zementieren konnten.

Gruß

Wolfgang
 
Unsere alte Band hat über 150 Auftritte absolviert und 2 CDs veröffentlicht -- von der [g=119]GEMA[/g] habe ich insgesamt keine 100 EU gesehen.

strange - wir haben 2004 grad mal 3 konzerte gespielt und meines wissens kein wirkliches airplay gehabt und gut 70€ von der akm bekommen :D

anyways - mir scheint immer mehr, die [g=119]gema[/g] greift wesentlich härter durch, als die akm. hierzulande ist an sich jeder urheber einer band bei der akm, sobald ein paar konzerte im jahr gespielt werden bzw. wenn ein release ansteht.

freunde meinerseits verdienen auch gut damit, keine weltstars sondern musiker wie du und ich, laufen halt hie und da mal auf fm4 und spielen einige konzerte im jahr. naja, muss eh jeder selbst entscheiden, wenn ich der urheber bin, hab ich das recht mich bei der akm anzumelden und meine tantiemen einzustreifen.

lg
flox
 
irgendwie beachtet keiner folgendes:


also es ist doch möglich, dass wenn man [g=119]gema[/g] mitglied ist, die eigenen musikstücke bei öffentlichen aufführungen bzw. live auftritte grundsätzlich von anfang an zu befreien.
es handelt sich hierbei um eine teilmitgliedschaft die vorher ausgehandelt werden muss...geht auch nachträglich.
das Recht für die öffentliche Aufführung bleibt dann beim urheber.


so kann zwar jede band die songs kostenlos covern aber dafür zahlt dann der veranstalter keine [g=119]gema[/g] gebühr und man kommt so schneller zu gigs...da der veranstalter ja dann auch keine raumgebühr usw. zahlen muss. weiss jetzt nicht was da alles mit einbezogen wird.

wenn man nun einen plattenvertrag hat aber selbst kein [g=119]gema[/g]-mitglied ist (sowas gibt es bei independent labels), muss der veranstalter dann [g=119]gema[/g] gebühren zahlen?
oder muss man selbst vorher mit dem plattenlabel aushandeln, dass live auftritte [g=119]gema[/g] befreit werden?

wenn nun radiosender die eigenen musiktitel wie in rockland radio oder so spielen,
wer erhält dann ein teil des geldes? plattenlabel oder der künstler?
und wie wird das berechnet...zahlt der radiosender dann jedes mal eine gebühr wenn der titel abgespielt wird oder eine einmalig pauschale gebühr die dann für immer gültig ist?
 

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