gecracktes Plugin einsetzen, weil vorhandenes Original nicht mehr geht

mazze

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User X hat die letzten 20 Jahre immer brav seine Software gekauft. Irgendwann muss er feststellen, nachdem er komplett auf die 64 Bit Ebene migriert ist, dass sein gutes Plugin Y, das in der 32 Bit Umgebung von der Original-CD noch installierbar war, nicht mehr installationsfähig ist.
Er kommt nun auf die Idee die reine DLL als Crack herunterzuladen und zu installieren - und das Plugin läuft!
Wie ist das rechtlich-moralisch zu qualifizieren?
Ich meine, dass es wohl rechtlich, wegen des wohl veränderten Codes (für die Kenner: mit Sauerstoff angereichert...) nicht zulässig sein würde, moralisch aber X zu verstehen ist. Er hat ja eine Lizenz, die er nur wegen der nicht vorhandenen Portierwiligkeit bzw. Unfähigkeit des Herstellers nicht einsetzen kann.
Wie seht ihr das?
 
ich finde es ist nichts dagegen einzuwenden, einen funktionierenden crack zu benutzen, wenn man die originallizenz gekauft hat... warum auch? du hast bezahlt für die software. dem hersteller entgeht nix.

es gab mal vor vielen jahren den fall, dass logic, ich glaube es war logic 4.2, als crack wesentlich stabiler lief, als das original, da hat sogar ein offizieller (damals noch unter emagic) händler/supporter den crack empfohlen, falls man in ruhe arbeiten möchte ;) :D

edit: natürlich vorausgesetzt, man hatte eine originallizenz
 
Moin Mazze

vor dem Prob stand ich auch vor gar nicht langer Zeit.
Aber bevor ich im Begriff war, den Rechner mit Warezdreck zu verseuchen, habe ich hier mal nachgefragt und auch eine Lösung bekommen. Um welches Plugin geht es denn?
 
läuft der crack denn mit deiner Lizenznummer? Dann ist es im Grunde nur ein Download mit Orginallizen :)
 
Welches OS hast du?
Hast du mit deinem Sprung auf 64 Bit auf einen versionssprung gemacht?
Was sagt der Hersteller, sprich: sein Support, dazu?

warum auch? du hast bezahlt für die software. dem hersteller entgeht nix.

So einfach ist die Sache natürlich nicht. Sofern da irgendein Schutzmechanismus umgangen wird bzw. umgangen werden muss, ist das meißtens Jacke wie Humpe, ob du die Originalsoftware gekauft hast oder nicht?

Ähnliches Beispiel mit DVDs u. Blurays. Da man in der Regel einen Kopierschutz umgehen muss, um bspw. den Film auf seine Platte zu speichern etc. .

EDIT: Moralisch bin ich auf deiner Seite. :D
 
Hatte ich mal beim Native Instruments Razor. Liess sich nicht installieren, gecrackte Install.exe (ganze Installer halt) gesaugt, wunderbar. Alle anderen Plug-Ins von NI (hab Komplete) liessen sich normal installieren. System war frisch, Win7 64bit. Moralisch akzeptabel oder nicht, aber wenn ich als zahlender Kunde noch mehr Probleme hab als jemand der nichts zahlt, da könnt ich kotzen. Mitlerweile liess sich der Razor aber normal installieren.
 
User X hat Cubase 7 auf einem tiefer gelegten Win7 Rechner, beides 64 Bit und er würde gerne Voicemachine von Steinberg installieren...geht aber nicht...
 
Ich würde mir da, offen gestanden, keine Gedanken machen. Was zählt, ist der rechtmässige Besitz der Lizenz, nicht der Installationsdatenträger.
Das ist seit ewigen Zeiten so und gilt in der Tat sogar auch für Windows-Installationen. Wir haben, als ich noch professionell und serienmässig PCs gebaut habe, immer die selben Installationsmedien benutzt, da Netzwerkinstallation, und mit der vom Kunden gekauften Lizenz dann freigeschaltet.

Allerdings würde ich mich fragen, wieso die Installation nicht mehr funktioniert, und ob das überhaupt ursächlich ein Problem der Installationsdatei ist, denn wenn eine gecrackte Version läuft, die selbe in Originalform und freizuschaltenden dann nicht, dann stellt sich de Frage, ob nicht der Lizensierungsmechanismus das Problem darstellt?
 
User X hat die OriginalCD, bei manchem Kopierschutz ist es wohl so, dass eine Riesendatei mit 300 MB installiert wird, die eigentliche dll aber nur 5 MB groß ist. Ähnliches weiß X von der Steinbergschen MasteringEdition zu berichten, die eigentlichen Dlls sind pipiklein, dennoch schaufelt(e), die Installations CD mehr rüber. Auch hier arbeiten sauerstoffangereicherte dlls einwandfrei...

X könnte noch die WaldorfEdition erwähnen, hier konnte er sich mit einem Forumstipp behelfen: Installation auf einem anderen Rechner unter 32 Bit und dann Operation am offenen Herzen...:Teile der 32 Bit Win Registry auf den anderen Rechner mit 64 Bit in dessen Registry kopieren und pimpen.
Aber muss das sein? X ist Hobby Musiker und kein Chirurg.

X interessieren die Erfahrung und die rechtliche Wertung.
 
Hat User X denn mal versucht, die Installationsdateien auf die Festplatte zu kopieren und dann die Kompatibilitätseinstellungen der Installer.exe (Rechte Maustaste, Eingenschaften, Kompatibilität) anzupassen. Vermutlich braucht das Ding einfach nur Adminrechte. Ansonsten kann man es bis hinunter auf Windows 95 einstellen und das sollte eigentlich reichen.

Damit habe ich neulich ein steinzeitliches Autosketch 2.0 auf einem Windows 8.1 Rechner zum laufen gebracht.

Ansonsten wäre deine Absicht strafrechtlich sicher nicht relevant, da du die Datei nicht gecrackt hast und auch nicht der Verbreiter dieser Datei warst. Zivilrechtlich könntest du aber sehr wohl Ärger mit Steinberg bekommen, denn die Lizenzvereinbarungen, denen du beim Kauf deiner Originalversion ebenfalls zugestimmt hast, verbieten eigentlich die Veränderung der Originaldateien in jedweder Form. Und dein Crack ist nun mal eine verändertze Form der Original-Software.

Man muss allerdings dazusagen, dass diese Klauseln nicht ganz unumstritten sind und es bereits Gerichtsurteile in beide Richtungen gab.

Ich würde daher grundsätzlich erst mal Kontakt mit dem Support aufnehmen. Das Problem ist ja hier wohl eindeutig der Installer und es ist gut möglich, dass es auf Anfrage für registrierte User einen angepassten Installer gibt.

Dies war bei M-Tron z.B. so.
 
Gibt es denn kein offizielles Support-Update ? Ist der Support eingestellt worden?

So wie es für mich klingt scheint es ja eine neue Version zu geben...
Die Frage ist letztlich : Hast Du denn überhaupt die Lizenzrechte auf dieses kostenlose Update?

Wenn dem nicht so ist - machst du dich zumindest zivilrechzlich angreifbar...
Ich gehe mal davon aus, daß deine Version gekauft worden ist mitd em Hinweis für welche Systemvorasusetzungen du diese kaufst

dieses wird windows 8 wohl eher nicht gewesen sein...

Ausserdem kann die Nutzung einer Crackversion ohne entsprechende Lizenzrechte auch strafrechtlich eine sogenannte "Erschleichung von Leistungen" (ähnlich wie beim Schwarzfahren)

Edit:
Ps: Das "Du" bitte mit "User X " ersetzen
 
Er kommt nun auf die Idee die reine DLL als Crack herunterzuladen und zu installieren - und das Plugin läuft!

Gibt es die nicht zu kaufen?
 
da Mazze es nicht erwähnt hat.

Voice Machine gehört zu den "nicht mehr unterstützten Produkten" von Steinberg.

Es ist schon lange nicht mehr käuflich zu erwerben und es gibt keinerlei Support mehr dafür.
 
...und es gibt keinerlei Support mehr dafür.

Anscheinend nur keinen offiziellen.
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...dann würde ich mir sowieso keine sorgen machen. das produkt scheint den hersteller selber nicht mehr zu interessieren, also wayne sonst?
 
Bloß weil jemand den Support oder die Entwicklung einstellt gibt er nicht den Programm Code zur freien Vervielfältigung frei ich würde grundsätzlich die Finger davon lassen.
 
natürlich nicht... aber er hat für die verwendung bezahlt, macht nichts kaputt und schadet damit nicht dem hersteller... mir persönlich wäre in so einem fall das rechtliche egal und ich würde es genau so machen.

oder anders gesagt: ich würde aus so einer mücke keinen elefanten machen und es auch nicht in einem forum posten ;)
 
Rein formal bertrachtet ist das unzulässig, da die Software zum einen geändert wurde (Urheberrechtsverletzung #1) und von einer offensichlich rechtswidirgen Quelle geladen und damit vervielfältigt woren ist (#2). Schließlich hast du nur eine Lizenz für die Originalsoftware erworben und nicht für die manipulierte Version (#3).

Rechtlich aus meiner Sicht klare Sache, moralisch aber nachvollziehbar... :)
 
jep so seh ich das auch. Aber was soll man Dir raten? Rechtlich ist die Sache in meinen Augen auch klar. Du darfst es nicht und ich persönlich würde es nicht machen.

1. weil man nie weiß was man sich mit so einer Wasskopf-dll an Land und auf den Rechner zieht.

2. Gerade diese "modifizierten Programme" definitv der Hauptgrund sind, warum der Sequenzer bei vielen nicht so will wie man selbst. Egal ob es geladen ist, oder nicht,

3. Das Ding ist von anno dunnemal und Alternativen gibt es sicherlich. Pitch Correct aus C7 deckt schonmal ein grosses Spektrum der Möglichkeiten der Voice Machine ab.
 
Danke fürs Feedback.
 

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