Sogyra
- Registriert
- 11.11.09
- Beiträge
- 1.987
- Reaktionen
- 494
- Punkte
- 3.552
Wo kein Kläger, da auch kein Richter.
Obwohl, jetzt wo es öffentlich ist...
Obwohl, jetzt wo es öffentlich ist...
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
Obwohl, jetzt wo es öffentlich ist...
Ich habe bereits die NSA informiert aber die haben gesagt, sie wüssten es schon lange.
Ich habe bereits die NSA informiert aber die haben gesagt, sie wüssten es schon lange.
Die machen das über die Google Cookies
http://www.20min.ch/ausland/dossier/snowden/story/Google-Cookies-sind-NSA-verseucht-17579397
Ich habe bereits die NSA informiert aber die haben gesagt, sie wüssten es schon lange.
X könnte noch die WaldorfEdition erwähnen, hier konnte er sich mit einem Forumstipp behelfen: Installation auf einem anderen Rechner unter 32 Bit und dann Operation am offenen Herzen...:Teile der 32 Bit Win Registry auf den anderen Rechner mit 64 Bit in dessen Registry kopieren und pimpen.
Aber muss das sein? X ist Hobby Musiker und kein Chirurg.
Dann weis es der Support des Softwarehersteller es jetzt auch ...
In solch einem Fall mit alter Soft IMMER an den Support wenden , es gibt Updates dafür.
Ein neu gekauftes Auto hat in 20 Jahren auch keinen Garantieanspruch mehr.
Mal im Ernst: rein Basis-rechtlich hat man ein Produkt gekauft. Und wenn beim Kauf nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass die *Zeit* der Nutzung jederzeit vom Anbieter beendet werden kann, hat man jedes Recht der Welt alle Mittel anzuwenden um von seinem gekauften Recht Gebrauch zu machen.
Allenfalls wäre es dem Anbieter einzuräumen, den Kauf rückgängig zu machen, wenn er dem Nutzer die Benutzung nicht mehr zugestehen möchte. Falls dabei weniger Geld als der Kaufpreis an den Kunden zurück gehen soll, wäre auch das schon beim Kauf zu vereinbaren.
Mal im Ernst: rein Basis-rechtlich hat man ein Produkt gekauft. Und wenn beim Kauf nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass die *Zeit* der Nutzung jederzeit vom Anbieter beendet werden kann, hat man jedes Recht der Welt alle Mittel anzuwenden um von seinem gekauften Recht Gebrauch zu machen.
Allenfalls wäre es dem Anbieter einzuräumen, den Kauf rückgängig zu machen, wenn er dem Nutzer die Benutzung nicht mehr zugestehen möchte. Falls dabei weniger Geld als der Kaufpreis an den Kunden zurück gehen soll, wäre auch das schon beim Kauf zu vereinbaren.
Das ist so nicht richtig...
wie bereits von mir erwähnt gibt es bei dem Kauf die klar festgelegten "Systemvoraussetzungen"
Mit dem Kauf akzeptiert man diese Voraussetzungen.
Möchte man das PlugIn daher weiternutzen (ist ja auch nicht so, als daß die Lizenz an sich erloschen ist) muss man halt dafür Sorgen daß die Bedingungen stimmen...