gecracktes Plugin einsetzen, weil vorhandenes Original nicht mehr geht

Wo kein Kläger, da auch kein Richter.

Obwohl, jetzt wo es öffentlich ist... :D
 
Obwohl, jetzt wo es öffentlich ist...


Ich habe bereits die NSA informiert aber die haben gesagt, sie wüssten es schon lange.

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Dann weis es der Support des Softwarehersteller es jetzt auch ...

In solch einem Fall mit alter Soft IMMER an den Support wenden , es gibt Updates dafür.

Ein neu gekauftes Auto hat in 20 Jahren auch keinen Garantieanspruch mehr.
 
X könnte noch die WaldorfEdition erwähnen, hier konnte er sich mit einem Forumstipp behelfen: Installation auf einem anderen Rechner unter 32 Bit und dann Operation am offenen Herzen...:Teile der 32 Bit Win Registry auf den anderen Rechner mit 64 Bit in dessen Registry kopieren und pimpen.
Aber muss das sein? X ist Hobby Musiker und kein Chirurg.

Die Waldorf Edition gibt's mittlerweile als offizielle 64-bit-Version zum Download beim Hersteller!
 
Dann weis es der Support des Softwarehersteller es jetzt auch ...

In solch einem Fall mit alter Soft IMMER an den Support wenden , es gibt Updates dafür.

Ein neu gekauftes Auto hat in 20 Jahren auch keinen Garantieanspruch mehr.


Ein 20 Jahre altes Auto kann man aber jederzeit selber reparieren/lassen.

Mal im Ernst: rein Basis-rechtlich hat man ein Produkt gekauft. Und wenn beim Kauf nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass die *Zeit* der Nutzung jederzeit vom Anbieter beendet werden kann, hat man jedes Recht der Welt alle Mittel anzuwenden um von seinem gekauften Recht Gebrauch zu machen.
Allenfalls wäre es dem Anbieter einzuräumen, den Kauf rückgängig zu machen, wenn er dem Nutzer die Benutzung nicht mehr zugestehen möchte. Falls dabei weniger Geld als der Kaufpreis an den Kunden zurück gehen soll, wäre auch das schon beim Kauf zu vereinbaren.

Ganz praktisch wird wohl Steinberg kein großes Theater riskieren...
 
Fragt sich eigentlich auch jemand, wie es moralisch zu bewerten ist, dass Leute, die ein PlugIn lizensiert haben schlechter fahren, als diejenigen, die von vornherein einen Crack benutzen?
 
ích weiß nicht ob das was mit Moral zu tun hat, aber SX 3 lief schneller und stabiler als Crack als die originale! Das liegt daran dass Steinberg bei jedem (übetrieben) Mausklick den Dongle fragt..
Ist heutzutage auch nicht viel besser geworden..
D.h. als User fühlt man sich schon verarscht wenn der Start doppelt solange dauert.. wenns schnell und um Geld geht ist das nen Nachteil..
andere Seite ist, wenn der Hersteller ein PlugIn/Software für Windows 98 anbietet und kein Update für kommende Winversionen anbietet, dann gab es das "nur" für win98 - genauso sieht es doch mit Soundkarten aus, die schmeißt man weg sobald es keine neuen Treiber mehr gibt..
 
Mal im Ernst: rein Basis-rechtlich hat man ein Produkt gekauft. Und wenn beim Kauf nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass die *Zeit* der Nutzung jederzeit vom Anbieter beendet werden kann, hat man jedes Recht der Welt alle Mittel anzuwenden um von seinem gekauften Recht Gebrauch zu machen.
Allenfalls wäre es dem Anbieter einzuräumen, den Kauf rückgängig zu machen, wenn er dem Nutzer die Benutzung nicht mehr zugestehen möchte. Falls dabei weniger Geld als der Kaufpreis an den Kunden zurück gehen soll, wäre auch das schon beim Kauf zu vereinbaren.

Das ist so nicht richtig...
wie bereits von mir erwähnt gibt es bei dem Kauf die klar festgelegten "Systemvoraussetzungen"
Mit dem Kauf akzeptiert man diese Voraussetzungen.

Möchte man das PlugIn daher weiternutzen (ist ja auch nicht so, als daß die Lizenz an sich erloschen ist) muss man halt dafür Sorgen daß die Bedingungen stimmen...

Ob hier ein kostenloses Update angeboten wird , daß unter neuen anderen Systemvoraussetzungen obliegt dem Hersteller...ansonsten hätte auch so manch ein Hardwarehersteller seine Probleme, die zuletzt Treiber für z.B. Windows XP (oder noch besser windows 98) angeboten haben.
 
Mal im Ernst: rein Basis-rechtlich hat man ein Produkt gekauft. Und wenn beim Kauf nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass die *Zeit* der Nutzung jederzeit vom Anbieter beendet werden kann, hat man jedes Recht der Welt alle Mittel anzuwenden um von seinem gekauften Recht Gebrauch zu machen.
Allenfalls wäre es dem Anbieter einzuräumen, den Kauf rückgängig zu machen, wenn er dem Nutzer die Benutzung nicht mehr zugestehen möchte. Falls dabei weniger Geld als der Kaufpreis an den Kunden zurück gehen soll, wäre auch das schon beim Kauf zu vereinbaren.

Das ist so nicht richtig...
wie bereits von mir erwähnt gibt es bei dem Kauf die klar festgelegten "Systemvoraussetzungen"
Mit dem Kauf akzeptiert man diese Voraussetzungen.

Möchte man das PlugIn daher weiternutzen (ist ja auch nicht so, als daß die Lizenz an sich erloschen ist) muss man halt dafür Sorgen daß die Bedingungen stimmen...

Ist schon richtig, dass die Hersteller an dieser Stelle alles herausholen, wwas juristisch gerade noch geht. Inwieweit sie damit vor Gericht durch kommen, wenn sich ein Nutzer mal wirklich auf die Hinterbeine stellt, ist eine andere Frage.

Ein Beispiel ist die Autoindustrie: Porsche und Konsorten haben es inzwischen aufgegeben, ihren Kunden Vorschriften zu machen, was den Handel mit Gebrauchten angeht. Die Grundlage von all dem ist ein Handelsrecht, das im Grundsatz Jahrhunderte alt ist: Ich kaufe was, ich kann es benutzen. Wenn es Einschränkungen gibt, muss ich die *vor* dem Kauf erfahren.

Natürlich könnte man jetzt sagen: Dann benutz doch einen 10 Jahre alten Computer mit Windows XP und Cubase/Samplitude/sonstwas aus dieser Zeit. Du siehst aber selbst, dass es dann mit der Angemessenheit schwierig werden könnte.

Ich ganz persönlich löse das so, dass ich einfach keine Software verwende/kaufe, bei der ich auch nur den leisesten Verdacht habe, dass ich so verarscht werden könnte. Keine Dongles, keine Cracks kein Problem.
 

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