GbR anmelden?

  • Ersteller Christruction
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über den handel würde auch nichts vertrieben werden, wenn dann eigenvertrieb, sprich auf auftritten / auf nachfrage / über die eigene homepage.

wieso fällt die einkommenssteuer nun doch an? ich dachte das kann man "ausklammern" lassen, also nix zahlen und dafür auch nix bekommen...? oder ist das wieder was anderes? und falls ja über welche summen unterhalten wir uns da?
 
wieso fällt die einkommenssteuer nun doch an? ich dachte das kann man "ausklammern" lassen, also nix zahlen und dafür auch nix bekommen...? oder ist das wieder was anderes? und falls ja über welche summen unterhalten wir uns da?

Ich glaube, du verwechselst da grad verschiedene Steuerarten. "Ausklammern" lassen kannst du die UMSATZsteuer, d.h. die 19% (ok, bei Auftritten auch andere Sätze).
Aber sobald du einer " auf Erwerb ausgerichteten selbständigen Tätigkeit " nachgehst, unterliegst du bzw. dein Gewinn der Einkommenssteuer. Die kann natürlich auch NULL betragen :D
Nichtsdestoweniger zählst du trotzdem als einkommenssteuerpflichtiger Unternehmer. Soweit klar?

und falls ja über welche summen unterhalten wir uns da?

Die sind, genauso wie die Lohnsteuer bei Angestellten, einkommensabhängig. Na net. :D
D.h. je mehr Gewinn du erwirtschaftest hast, desto höher wird der Einkommenssteuerprozentsatz ausfallen.

Solltest du wirklich vorhaben, dich als Künstler selbständig zu machen, würde ich dir folgende Lektüre empfehlen:

SURVIVAL KIT für freie Theater (nur zu beziehen über den Bundesverband freier Theater).
Ist natürlich, wie der Name schon sagt, für freie Theatermacher geschrieben, aber so anders sind die Verhältnisse für Musiker dann oft doch nicht.
Dieses Buch kann dem freiberuflichen Künstler (besonders Einsteigern) die Bibel ersetzen :D
Alles über das Pfuinanzschwein, die Künstlersozialkasse, wie schreibe ich Rechnungen, Rentenvorsorge...
Natürlich nicht ALLES. Aber ein guter Einstieg!

LG,

Soares
 
Nagut.
Wir werden uns beraten lassen - bin mal gespannt.
Eine Sache würde mich vorher aber noch interessieren. Wenn wir jetzt das ganze anmelden, ab wann müssen wir das ganze dann Buchhalten und Nachweisen - ab der Anmeldung. Rückwirkend bin ich mir sicher, dass wir nicht mehr alle Rechnungen für Aufwand etc. der letzten 2 Jahre parat haben - wie gesagt - es sollte auch nur hobby sein.
 
Hi!

Das Thema Steuer usw war bis vor lurzem auhc bie mir recht brisant:

Ich habe seit dem Studium eine kleines Gewerbe für tontechnische Dienstleistungen laufen. Als ich Stdui war und dannch alo hatte ich viel ZEit und dementsprechend auch einige kleine Aufträöge.

So kam ich immer auf ein paar Kröten PLUS/MINUS am Ende des Jahres. Manchmal habe ich ein paar EUR zurückbekommen, manchmal nachgezahlt.

Nun hab ich nen festen Job und ne 60h Woche - da bleibt icht viel ZWEit für Jobs mnebenher.
Dies habe ich meinem FA mitgeteilt und mit denen ausgemacht, dass ich aus Tranparenzgründen das Gewerbe laufen lassen möchte (ist ja in DEREN SINNE!), aber keine MWSt. mehr erheben werde.
So muss ich auch nicht mehr befürchten, in 2 -3 Jahren wegen Liebhaberei (hört sich ja an wie Vielweiberei) alles was ich rausbekommen habe, wieder zurückzahlen zu müssen ...

Das Gewerbe zu behalten und für das FA transparent zu führen, schützt einen vor eine Schätzung durch irgendeinen Sachbearbeiter UND ich kann weiterhin Werbung machen wie ich es will :)

Grüße, Randy
 

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