Ich schreibe mal in etwa, wie ich sowas berechne:
Gage pro Musiker*in/DJ pro Stunde 100€ (45min Spielzeit, 15 min Pause)
PA 75€ (für die Zeit des Auftrittes, Fremdnutzung z.B. für Hintergrundmusik oder DJ: 25€ pro Stunde)
Bühnenbeleuchtung 25€
Zusätzliches Equipment (DJ-Pult, mehr Licht, Funkmikrofone, überlange Kabel für Beamer, Mp3-Player, USB-Anschluss, ect...) extra aushandeln.
Anfahrt 0,30€ pro gefahrenem KM (pro Musiker*in)
Die Liederliste gibts per eMail. Sonderwünsche je nach Aufwand ab 50€ (zusätzlich) pro Lied. Pro Sonderliedwunsch ist etwa eine Woche Vorbereitungszeit einzuplanen.
Begleitung der Trauung, rein akustisch (ohne Verstärkung) 50€ pro Lied (siehe Liederliste, Sonderwünsche 50€ extra pro Lied).
Ist man für Trauung und anschließende Feier gebucht, macht gleichzeitig den DJ und kümmert sich um Moderation/Ablauf, kann man ja Rabatte fürs "Gesamtpaket" aushandeln.
Im Gastspielvertrag muss auch drin stehen:
- Ein warmes, vollwertiges Essen, sowie Getränke für die Musiker*innen (nicht alkoholisch) für die gesamte Dauer der Veranstaltung.
- Ein Backstagebereich zum Umziehen und Verstauen der Taschen und Hüllen.
- Möglichkeit zum Händewaschen (nix ist ekliger als mit dreckigen klebrigen Händen spielen zu müssen).
- Eine überdachte, Wind- und Regengeschützte, ebenerdige Bühne mit X Steckdosen (je nach Bedarf) und Absicherung für mindestens 15 Ampere (je nach Bedarf). Mobile Stromgeneratoren und lange Stromwege über 10m nur nach vorheriger Absprache.
- Bühnennahe, befestigte Zufahrt zum Be- und Entladen des Equimpents.
- Parkplätze für die Autos der Musiker*innen/DJ.
- Zutritt zum Aufbau (Strom muss funktionieren!) spätestens 2h vor Beginn der Veranstaltung und 2h nach Beendigung zum Abbau.
- Bezahlung spätestens bei Beginn der Veranstaltung in Bar (Quittung, Unterschrift auf der Rechnung) oder per Überweisung innerhalb von 14 Tagen.
- Bei einseitiger, kurzfristiger Absage (bis 14 Tage vor der Veranstaltung), und/oder Nichterfüllung der vertraglich vereinbarten Rahmenbedigungen wird eine Vertragsstrafe in Höhe der halben Gage fällig.
Angenommen ich spiele in der Kirche 2 Lieder, die ich bereits kann, und ein neues = 200€.
Danach bin ich und eine Sängerin für 4h Livemusik gebucht und danach noch 1h Party-DJ.
Dann verlange ich insgesamt 1200€ plus Fahrtgeld. Das wäre meine Verhandlungsbasis...wenn ich die Leute gut leiden kann, und/oder der Gig ein Folgeauftrag (oder andere gute Gründe), räume ich maximal 200€ Rabatt ein.
Die genannten Preise sind nur Beispiele und differieren natürlich je nach Qualität der Musiker*innen, der Technik und der Erfahrung. Öffentliche Auftritte sind deutlich billiger, sofern sie der Aquise und der Steigerung des Bekanntheitsgrades dienen.
Denk dran, dass du eine Einkommensteuererklärung machen musst, sobald du Einkünfte aus selbständiger Arbeit hast. Du solltest beim Finanzamt eine Steuernummer beantragen und die Kleinunternehmerregelung geltend machen (sofern du weniger als 22.000€ im Jahr verdienst und im Folgejahr nicht mehr als 50.000€). Außerdem solltest du dich bei der Künstlersozialkasse anmelden - dadurch sparst du eine ganze Menge Geld.
Ich würde dir empfehlen, immer eine ordentliche Rechnung zu schreiben und alle Positionen aufzuführen. Durch die Kleinunternehmerregelung darfst/musst du keine Umsatzsteuer vom Endkunden verlangen...du bist also bei gleicher Leistung deutlich günstiger als Kolleg*innen, die mehr als 22.000€ im Jahr verdienen.
Solltest du keine Gewinnerzielungsabsichten haben, kannst du natürlich auch auf Selbstkostenbasis arbeiten...ich rate von sowas aber ab.