natürlich darf man sich rein rechtlich nicht einfach so bedienen... man kann es aber trotzdem tun. kinderzimmer productions haben damals gerappt: "für diesen loop hier reißen uns die stranglers noch die eier ab"... ein paar monate später wurde der plattenverkauf tatsächlich gestoppt. und die strafe, die man dafür löhnt, orientiert sich wohl an den verkäufen... hielt sich in diesem fall also im erträglichen rahmen
Naja...die komplette Auflage wurde vernichtet...aber sie ham Schwein gehabt:
Textor: "Wir haben von dem Ding damals in Eigenregie 1.000 Vinyls rausgebracht, und auf dem ersten Stück war eben dieses Stranglers-Sample von "Golden Brown". Als wir die 1.000 Vinyls verkauft hatten, haben wir noch 1.000 CDs hinterhergeschickt und hatten gerade die nächste Auflage geordert, als der Inhaber der Verlagsrechte von Deutschland anrief und meinte, er hätte das Ding auf dem WDR jetzt verdammt oft gehört und "Jungs, das könnt ihr so nicht bringen, da müssen wir uns mal unterhalten." Er meinte, er würde sich drum kümmern, müsse aber noch bei ein paar anderen Leuten nachfragen. Das hat er dann beim englischen Stammhaus auch getan, aber die haben sich nicht groß gekümmert und meinten nur: "Holt das Ding vom Markt!". Er meldete sich dann wieder und meinte, wir hätten keine Chance, dürften das Ding jetzt nicht mehr spielen, nicht mehr verkaufen, und wenn wir uns daran hielten, würden die auch auf ´nen Schadensersatzprozess verzichten. Zwischen dem zweiten und dritten Album haben wir dann noch mal versucht, das Sample zu klären, weil die Nachfrage doch groß zu sein schien. Wir haben damals auch eine Übersetzung des Textes an die Stranglers selbst geschickt, die das auch abgenickt haben, dann muss es aber wieder irgendwo bei der EMI oder beim englischen Verlag ausgehakt haben."
clinton sample (wer ist das überhaupt? )
DER Godfather of P-Funk, Du Nasenbär (
), jetzt frag nicht wat is P-Funk. Parliament, Funkadelic n Begriff?
also nochmal: ich habe NICHT gesagt, es sei rechtlich in jedem fall unbedenklich, sondern habe lediglich meinen standpunkt zu dem thema erläutert...
Okido...
'Hier' im Internet eigentlich NOCH!!!
Nene, das war mal...hab z.B schon Abmahnungen hinter mir...forget it!
Ich hätte das Problem, das Gefühl zu haben, unmoralisch behandelt zu werden - aber dieses moralische Ressentiment stellt keinen vor Gerichten einklagbaren Rechtsanspruch dar!
Wenn DU nachweislich Urheber bist, ggfls. bei der [g=119]Gema[/g] samt "Werk" angemeldet, dann ist ein Rechtsanspruch vorhanden...und das ist auch gut so.
Weißt Du...mit gewissen Erfahrungswerten relativiert sich so manch naiver (absolut positiv gemeint) Idealismus, glaub mir. Is leider so, is ne scheiss Welt, weil der Mensch halt scheisse ist...
Behalt Deinen Idealismus...aber pass auf...und leg Dich nicht mit Anwälten an...
@mad: