Freiberuf oder Gewerbe?

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Servus,

ich mach's kurz:
Wenn mich ein Tonstudio zum Bearbeiten von Audio-Files beauftragt, sie also Arbeiten von mir extern erledigt haben möchten, bin ich dann Freiberufler oder muss ich dafür ein Gewerbe anmelden?

Thanks.

Gruß
Marv
 
Das wird Dir wohl nur ein Steuerberater oder gleich das Finanzamt definitiv sagen können!

Imo ist das definitiv nix freiberuflich sondern Gewerbe.

Schon Deine Auftraggeber sind doch ganz sicher Gewerbetreibende.
 
Ich würde ganh pragmatisch sagen: damit das alles seine Ordnung hat, wirst Du denen eine Rechnung schreiben müssen/wollen. Damit Du eine Rechnung schreiben kannst brauchst Du eine Steuernr. die Du bekommst wenn Du Dich als Freiberufler beim Amt meldest. Im Prinzip meldest Du ja da ein Gewerbe an. Nur eben Du als Freiberufler und nicht als Firma oder so
 
Ich würde ganh pragmatisch sagen: damit das alles seine Ordnung hat, wirst Du denen eine Rechnung schreiben müssen/wollen. Damit Du eine Rechnung schreiben kannst brauchst Du eine Steuernr. die Du bekommst wenn Du Dich als Freiberufler beim Amt meldest. Im Prinzip meldest Du ja da ein Gewerbe an. Nur eben Du als Freiberufler und nicht als Firma oder so

bei geringfügigen einnahmen kannst du die rechnung ohne märchensteuer deklarieren.
http://www.helpster.de/rechnung-ohne-mehrwertsteuer-das-sollten-sie-dabei-beachten_117313
 
Zuletzt bearbeitet:
Muchas gracias, la gente!

Gewerbeanmeldung.de schrieb:
Generell versteht man unter den Freien Berufen wissenschaftliche, künstlerische, erziehende, unterrichtende sowie schriftstellerische Tätigkeiten, die auf einer besonderen Qualifikation beruhen. Im Allgemeinen geht man davon aus, dass Freie Berufe auf einer besonderen Berufsqualifikation oder einer schöpferischen Begabung beruhen
Ich würde jetzt erstmal behaupten, dass die fettgedruckten Wörter der Tätigkeit entsprechen, die ich beschrieben hatte. Wahrscheinlich kann allerdings tatsächlich nur sowas wie ein Steuerberater Klarheit darüber schaffen. Vielleicht fällt ja die Bearbeitung von bereits existierenden (digitalen) Gütern nicht in die Kategorie Freiberuf.
Also ich habe ein bisschen rumtelefoniert und bisher nur "Gewerbe" als Antwort erhalten. Ich werde morgen mal ein bisschen weiterschnüffeln im Neuland. Vielleicht meldet sich ja hier irgendwann einer, der es definitiv weiß.

Lieben Gruß
Marv
 
Du gehst zum Finanzamt und sagst du bist Sounddesingner oder Foley artist. Vielleicht kennt ein älterer Kollege das noch unter Geräuschemacher.
Ein Gewerbe liegt bei dir nicht vor.
Dann müsstest du auch Gewerbesteuer zahlen.
Die Kommunen wollen natürlich das du ein Gewerbetreibender bist, da die Gewerbesteuer bei Ihnen verbleibt.
Jan
 
Definitiv weiß ich es auch nicht.
Vor ca. fünf Jahren hatte ich mich etwas intensiver damit auseinandergesetzt. Ist aber alles weg.
Habe damals Tonstudiojobs, Livejobs, Sounddesing gemacht und habe dafür die "Kleinunternehmerregelung" genutzt.
Meines Erachtens ist das noch lange kein "Gewerbe".
Bevor das ein Gewerbe (mit all den Unannehmichkeiten...) wird, müssen schon noch andere Sachen hinzukommen.

Ich möchte betonen (!!!) das ich auch kaum Ahnung habe, nur noch wage Erinnerungen wie das bei mir damals war. Das FA hat sich nie beschwert. Alles okay.

Lieber tatsächlich nen zweistelligen Betrag in die Hand nehmen und ne verbindliche Rechtsauskunft einholen. Das wird dir sicherlich auch längerfristig zugute kommen.
LG
Floh

PS: Ich meine auch das "Gewerbe" was mit "Verkauf" von Produkten zu tun hat. Aber alles nur loses Gedanken/Erinnerungen-Gedöns.
Das FA ist zur Auskunft verpflichtet! Nicht "irgendwen" anrufen und ne "Meinung" einholen. Lieber erstmal direkt (FA) dort nachfragen.

PPS: Verlass dich nicht auf die Meinungen/Vermutungen anderer! Mögen sie auch noch so hilfreich in anderen Belangen sein. Das Rechts/Steuersystem ist ein verworrenes Konstrukt. Mit "Meinung/Ahnung/Vermutung....sonstwas, kommst du da nicht weiter. Eigene Erfahrung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die einzigen Ratschläge von denen die hier gemacht wurden die Du beherzigen solltest sind die, die dir raten zum Steuerberater zu gehen.

Wie deine Tätigkeit im Detail aussieht, hast Du übrigens nicht beschrieben. :)
 
Freiberufler. Oder willst du Gewerbesteuer zahlen? Hast du permanente Laufkundschaft? Nein. Nicht das Finanzamt muss Dir die Sache vertickern sondern umgekehrt. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Freiberufler. Oder willst du Gewerbesteuer zahlen? Hast du permanente Laufkundschaft? Nein. Nicht das Finanzamt muss Dir die Sache vertickern sondern umgekehrt. ;)

Naja, das ist keine Sache von wollen, :) Aber es stimmt schon das der Freiberufler für dich zutreffend ist.
Du kannst dir hier aber Beratung sowohl vom Finanzamt als auch von der IHK holen, kostenfrei. Da brauchst du nicht unbedingt nen Steuerberater. Die IHK hatte "damals" auch noch einige Tipps parat. Erkundige dich einfach mal unter dem Stichwort "Existenzgründer".
 
Naja, das ist keine Sache von wollen, :) Aber es stimmt schon das der Freiberufler für dich zutreffend ist.

Es sind mehr Sachverhalte eine Frage von Wollen als viele sich so vorstellen. Man muss die Dinge dem Finanzamt nur richtig verkaufen. Wer sich aber veräppeln lassen will, kann das gerne tun. Ein Pianist und Komponist zB braucht bestimmt keinen Gewerbeschein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Im Prinzip ist das zunächst einmal ne Frage des Umnsatzes - alles unter 18.000 EUR im Jahr würde ich einfach über die "normale" Steuererklärung unter der Kleinunternehmerregelung angeben (hab ich auch so gemacht) - je nach dem, kann es sinnvoll sein, ein Kleingewerbe anzumelden, das kostet erstmal zwischen 20 und 30 Euro und fällt unter dieselbe Regelung, soweit ich das im Studium verstanden habe. Steuerlich lohnt sich ein Gewerbe anzumelden erst dann, wenn du a) einen kontinuierlichen Geldzufluss (Umsatz) in vernünftiger Höhe hast und b) ggf. auch Investitionen anstehen, die den Einnahmen entsprechen entgegenzusetzen sind.

Aber es stimmt: Am sinnvollsten ist ein Beratungsgespräch beim Steuerberater, der kann sich deine individuelle Situation anschauen und dir kompetenteren Rat geben :)

Viel Erfolg!
 
Es sind mehr Sachverhalte eine Frage von Wollen als viele sich so vorstellen. Man muss die Dinge dem Finanzamt nur richtig verkaufen. Wer sich aber veräppeln lassen will, kann das gerne tun. Ein Pianist und Komponist zB braucht bestimmt keinen Gewerbeschein.

Haste recht. Nicht nur beim Finanzamt. Wer sich richtig verkaufen kann hat schon fast gewonnen.
 
Also ich habe jetzt mal mit der dicken Frau vom Finanzamt gesprochen und die hat mir gesagt, ich solle denen ein ausgefülltes Formular mit der entsprechend detailiert beschriebenen Tätigkeit zukommen lassen. Das wäre dann wohl der "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung". Anhand dessen würden die dann entscheiden, ob ich ein Gewerbe anmelden muss. Am Telefon konnte sie mir das jetzt anscheinend auf die Schnelle nicht beantworten.
Dann werde ich wohl diesen Fragebogen ausfüllen müssen und dort hinsenden. Auf der Seite der IHK habe ich auch mal ein bisschen gelesen, aber bisher keine konkreten Informationen gefunden. Leider haben die bereits geschlossen, aber ich werde da einfach morgen mal anrufen.

Danke soweit schonmal!

Lieben Gruß
Marv
 
Die Sorge vor der Gewerbesteuer als Gewerbetreibender finde ich allerdings amüsant :-D

Bevor Du als Gewerbetreibender in die Verlegenheit kommst musst Du soviel mir bekannt ist Monat für Monat mehr als 2000 Euro Gewinn erwirtschaften.
 
Was machst Du denn bisher? Irgendwie in der Ausbildung, beruflich tätig oder Freizeitler?
 
Habe vor Kurzem ein Studium in tontechnischen Bereich abgeschlossen und bin jetzt halt auf der Suche nach einem Platz im Tonstudio.
Die hier beschriebene freie Mitarbeit ist nicht das, was ich hauptberuflich machen wollen würde, da ich eher auf eine Festanstellung abziele. Ich will allerdings auch nicht durch meinen "Nebenjob" in Schulden geraten, weswegen ich gerne als Freiberufler eingestuft werden würde.
 
Dann erkundige dich gleichzeitig bei deiner Krankenkasse wie sie das handhaben, viel Spielraum haben die bei der Einstufung allerdings nicht. Ansonsten hast Du schnell das Problem das Du angesprochen hast.
 

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