Fragen zu "Freischaffender Musiker"

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cort1983

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Hallo,

mein Arbeitsvertrag läuft am 31.12.08 aus und ich bin am Überlegen, wie ich die Zeit ab 01.01.09 gestalte. Ich bin studierter Diplom-Informatiker (BA) und habe keine Lust, von Hartz4 oder sonstigen Stützen zu leben.
Ich bin schon eine Weile als Gast-Gitarrist an einem Theater angestellt und das läuft auf Honorarbasis. D.h. ich spiele eine Vorstellung, fülle so ein Zettelchen aus und dann kommt die Kohle. Es ist aber so, dass ich nur von diesen Auftritten meinen Lebensunterhalt nicht bestreiten kann.
Daher bin ich auf der Suche nach einem Job, der mich nicht sooo sehr einspannt, dass ich gar keine Zeit mehr fürs Musikmachen habe.
Ich habe jetzt ein interessantes Angebot gefunden, bei dem ich 15 - 30h pro Woche als eine Art PC-Notdienst in und um Dresden unterwegs wäre. Es handelt sich aber nicht um eine Festanstellung, sondern um eine Tätigkeit als Selbstständiger (ich würde dann für die Firma arbeiten, aber eben Rechnungen über meine geleisteten Stunden schreiben).
Nun meine Frage: Wenn ich mich selbstständig mache, kann ich dann trotzdem noch die Auftritte fürs Theater spielen ohne gleich in eine andere Steuerklasse zu rutschen? Oder kann ich als Selbstständiger z.B. "IT-Fachmann und Musikproduktion" als Tätigkeit angeben und dann alles über diese Selbstständigkeit abrechnen? Oder, noch besser: Kann ich mich als freischaffender Musiker melden und die IT-Tätigkeit "nebenbei" machen und somit Vorteile wie z.B. die Künstlersozialkasse mitnehmen?

Ich habe jetzt zwar irgendwann einen Termin beim Arbeitsamt ... oh, Entschuldigung, bei der "Agentur für Arbeit", aber das ist noch lange hin und ich will meine (nahe) Zukunft so bald wie's geht in Sack und Tüten wissen.

Danke und Gruß,
Cort
 
die zwei berufe kannst du nicht mischen.
kenne viele kollegen welche als anerkannte mediengestalter enorme schwerigkeiten hatten, um in die ksk zu kommen, genau wegen dem it-anteil in dem beruf... bei manchen ging es gerade noch, mit viel tricks - legal versteht sich - viele ausstellungen machen, mit bildenden k. kooperieren usw. ...

aba du kannst als selbst. ruhig zwei einzelne pferde satteln. :)
das ist für finanzamt kein problem.
viel erfolg,

vg
dragan
 
Nach meinem Verständnis wäre folgendes die reguläre Methode:

- Ein Gewerbe als IT-Dienstleister anmelden (Kleinunternehmer ankreuzen --> du hast nichts mit Umsatzsteuer am Hut, machst nur am Ende vom Jahr eine Aufstellung der Ausgaben gegenüber den Einnahmen und dann wird der Gewinn ganz normal versteuert - wenn du Gewinn übrig hast;) )

- Die Auftritte regelst du als freiberufliche Tätigkeit. Das bedeutet, du musst dafür kein Gewerbe anmelden, sondern trägst die Einnahmen auf der Steuererklärung am Ende vom Jahr entspr. ein.

Ein Gewerbe "PC Dienstleister und Musiker" kann man nicht anmelden, das muss immer zu einem Themenbereich sein, also sind diese beiden Sachen getrennt. Is aber eh wurscht, denn am Ende vom Jahr wird "alles in einen Topf geworfen" - also am Ende zählt "wie viel hat der Mann verdient" und "wie viel hat der Mann an Ausgaben".

Einnahmen sind sämtliche Einnahmen, die du aus der Musik und PC-Schafferei mit nach Hause bringst. Ausgaben sind sämtliche Ausgaben, die mit deinen Tätigkeiten zu tun haben: zur Arbeit (PC oder Auftritt) fahren und zurück, Briefmarken, Briefumschläge, anteilig die Telefonrechnung und Internetkosten, PC-Teile für deinen Arbeitsplatzrechner, Gitarrenequipment, sonstiges Recording-Equipment, etc....eben alles was du als Ausgabe für deine beiden Tätigkeiten argumentieren und natürlich mit entspr. Belegen nachweisen kannst. (also auch "Dienstfahrten" möglichst immer genau notieren / dokumentieren - Tankzettel brauchst aber nicht aufheben, da wird ein Standardsatz pro gefahrenem Kilometer gerechnet)
Natürlich streng aufgeteilt nach PC- und Musiker-Business.


Hoffe, das war verständlich. Nochmal mit jemandem reden, der hauptberuflich mit Steuern zu tun hat, wäre förderlich.
 
Vielen Dank für die Antworten!
WENN das mit dem IT-Job klappt, werde ich es wohl so machen, wie es mir bensommerfeld vorgeschlagen hat - also IT-Gewerbe anmelden und die Musik freiberuflich machen.
Falls es nicht klappt, werde ich mich wohl um eine feste Stelle bewerben müssen. Das hat einerseits den Vorteil, dass (meist) sämtliche Versicherungen vom Arbeitgeber bezahlt werden, aber andererseits sitze ich dann von 8 - 16:30 auf Arbeit und bin danach absolut nicht mehr frisch, konzentriert Musik zu machen. Das merke ich jetzt gerade: Wenn wir nach der Arbeit proben, bin ich einfach nicht so aufnahmefähig wie sonst ... außerdem habe ich sonst immer mind. 2h [g=422]Gitarre[/g] geübt wofür ich jetzt einfach keine Zeit habe :-( .
Naja, mal gucken wie sich das alles entwickelt! Wenn noch jemand Anmerkungen oder Tipps parat hat - immer her damit!

Grüße,
Cort
 
Als freischaffender Musiker wärst du natürlich ein Fall für die KSK (was viele Leute immer vergessen: freischaffende Künstler, die hauptberuflich von ihrer Kunst leben, KÖNNEN sich nicht nur bei der KSK anmelden, sondern MÜSSEN es auch!)
Deine IT-Tätigkeit ist natürlich Gewerbe - widerspricht sich mit der KSK nicht direkt, aber du musst unter der Geringfügigkeitsgrenze (ich glaube z.Z. 410.- pro Monat) bleiben, damit du über die KSK krankenversichert bist. Sonst musst du die KV teuer allein bezahlen und bist über die KSK nur rentenversichert.

Immer unter der Voraussetzung natürlich, dass die KSK deinen Antrag akzeptiert.

Zusatz:
Falls es hart auf hart kommt (was ich dir nicht wünsche) und du zwischenzeitlich doch mal ALG II beantragen musst: als ALG II-Empfänger kannst du NICHT in die KSK. Bist du aber mal in der KSK, kannst du, falls notwendig, auch mal ergänzendes ALG II beantragen, ohne aus der KSK rauszufliegen.


Liebe Grüße,

Soares
 
Hallo

Wieviel verdienst du denn mit den Auftritten im Theater? Wenn das wirklich nicht so viel ist, könnte das durch aus als Liebhaberei durchgehen.

Gruß
Micha
 
Guten Morgen,

ich verdiene bei den Theater-Muggen nicht soooo viel, aber unter "Liebhaberei" wird es wahrscheinlich auch nicht zählen, denn ich mache ja Gewinn und folgende Voraussetzung ist damit nicht erfüllt:
"Trotz anhaltender jahrelanger Verluste wird die Tätigkeit weder aufgegeben noch die Art der Betriebsführung verändert".

Ich habe demnächst ein Vorstellungsgespräch in einer größeren Firma und wenn das gut läuft, werde ich die Stelle also Informatiker annehmen! Da muss ich mir um Kranken- und Rentenversicherung etc. schonmal keine Gedanken machen.
Und die Theater-Gigs kann ich dann eben freiberuflich erledigen. Wie das dann allerdings steuerlich aussieht - keine Ahnung.
Ich habe mal gehört, dass man (neben einer festen Tätigkeit) noch 400Eur/Monat steuerfrei ("brutto für netto" ) verdienen kann - würden die Theater-Muggen da dazuzählen? Natürlich vorausgesetzt, dass ich dort nicht mehr als 400€ im Monat verdiene ...

Vielen Dank und Gruß,
Cort
 
Das gilt aber meines Wissens nur wenn du einen richtigen "Mini-Job" hast, also monatlich per Vertrag fest <=400 Euro bekommst.

http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/mini-jobs.htm

Wenn du aber nebenbei in unregelmäßigen Abständen musikalisch tätig bist, ist das ne freiberufliche Tätigkeit und das wird am Ende des Jahres wie geschrieben mit deinem Hauptberuf in einen Topf geschmissen. Bzw. wenn du genug Ausgaben hast, dann wiegt sich dein Gewinn vom musikalischen Gewerke gegen die Ausgaben auf und du musst nichts zusätzlich versteuern. Kannst auf diesem Weg sogar schon gezahlte Steuern wieder zurück holen vom Hauptberuf, das würd ich aber nicht übertreiben, da reagiert das Finanzamt schnell allergisch weil das dann an Scheinselbständigkeit grenzt.
 
Das gilt aber meines Wissens nur wenn du einen richtigen "Mini-Job" hast, also monatlich per Vertrag fest <=400 Euro bekommst.
-> d.h. ich könnte versuchen mit dem Theater einen solchen Vertrag auszuhandeln? Da die Vorstellungen eben NICHT regelmäßig sind, könnte es z.B. mal vorkommen, dass ich in einem Monat nur zwei Auftritte spiele (200 Eur) und im nächsten dafür fünf. Außerdem sind ja da noch die Theaterferien, in denen natürlich keine Auftritte stattfinden ... puhh, das wird nicht leicht bzw. das Theater wird sich darauf evtl. gar nicht einlassen.

Es kommen in Zukunft sogar noch mehr (relativ) gut bezahlte Muggen hinzu ... da muss ich mir echt mal nen Kopf machen, wie ich das alles geregelt bekomme!

Für weitere Tipps und Informationen bin ich jetzt schon dankbar!
 
Es kommen in Zukunft sogar noch mehr (relativ) gut bezahlte Muggen hinzu ... da muss ich mir echt mal nen Kopf machen, wie ich das alles geregelt bekomme!
Dann is sowieso nix mehr mit 400 Euro Job beim Theater. (was die denke ich mal sowieso nicht machen werden...)

Du darfst dir das mit der Selbständigkeit nicht so schlimm vorstellen. Selbst wenn was versteuern musst....bleibt ja immer noch genug Gewinn übrig.
Wichtig is, dass du sämtliche Rechnungen aufhebst.....Postquittungen, Einkäufe beim Schreibwarenladen, Thomann-Rechnungen, Internet- und Telefonrechnung kann anteilig angerechnet werden, sämtliche Fahrten notieren und später zammenrechnen....
da kommt schon einiges zusammen an Ausgaben. Und dann wird der zu versteuernde Gewinn immer kleiner und du musst nicht befürchten, da viel nachzuzahlen.
 
Du darfst dir das mit der Selbständigkeit nicht so schlimm vorstellen.
Das mache ich auch nicht - zumindest nicht was die Besteuerung anbelangt, ABER ich habe Bedenken, dass ich langfristig mit der Musik genug zum Leben verdienen kann. Ich denke ja auch schon an Familie etc ...
Und leider kann ich auch nicht davon ausgehen, dass ich die Theaterauftritte und die anderen Muggen immer bekomme. Es ist nur einfach ein schönes Zubrot!
Ich habe mir gerade überlegt, mir für die Theatherkohle IMMER Musikequipment zu kaufen, so dass im Prinzip gar kein Gewinn übrig bleibt. Ist es dann so (Fahrtkosten und alle von dir genannten sonstigen Ausgaben mit eingerechnet), dass ich die Einnahmen aus der Musik gar nicht versteuern muss (weil halt kein Gewinn übrig bleibt)? Da könnte ich das Gehalt aus der Festanstellung zum Leben nehmen und mir von den Musikeinnahmen einen Mesa nach dem anderen kaufen :p

Danke für die Tipps, Ben!
 
Wenn sich bei einer selbständigen Tätigkeit Einnahmen und Ausgaben ausgleichen, musst du da auch nichts versteuern, ja. Das "zu versteuernde Einkommen" ist der Gewinn, also das was von deinen Einnahmen nach Abzug der Ausgaben übrig bleibt.
Wichtig für dich ist: Größere Investitionen (weiß grad nicht genau ab wie viel hundert Euro) musst du auf 3 Jahre verteilt als Ausgabe anrechnen. Wenn du dir also ein Gerät für 1200 Euro kaufst, wird das als 400 Euro Ausgabe über 3 Jahre verteilt abgerechnet.
Du musst deine Ausgaben halt verargumentieren können falls das FA doch mal nachfragt. Alles was du als Ausgabe der Tätigkeit angibst, muss auch für deine Tätigkeit wichtig sein / zum Einsatz kommen.
 
Also allein von der Musik zu leben ist nicht gerade einfach, vor allem nicht, wenn man nur von den Gigs leben will.
Frag doch einfach mal einen Steuerberater, der kann dir alles ausführlich erklären und dir sagen was du geschickterweise tun kannst.
In der Band in der ich bin, bin ich mit noch einem der einzige, die hauptberufliche Musiker sind, der rest machts genauso wie oben beschrieben. Also neben dem "normalen" Hauptjob.
Am besten den Steuerberater fragen, ach ja, ein kleiner Buchtip: Der Musiker im Steuerrecht.

Grüße
 
Uuh, alter Schwede...
Wenn du wirklich steuerlich nicht Bescheid weißt, dann geh besser zu nem Berater. Das hat kein Zopf und gibt nur mecker. Oder wenigstens mal in's Finanzamt, da wirst du zwar nicht direkt beraten, aber man erklärt dir die rechtlichen Grundsätze.
Da ich bei dem Verein arbeite, hier ein paar kurze Korrekturen und Anmerkungen zu oben geschriebenem:

- Musiker auf Honorarbasis = selbst. Arbeit (freiberuflich, da künstlerische Tätigkeit) => keine Gewerbesteuer, keine Bilanzierungspflicht

- PC-Notdienst = grdsl. Gewerbe => GewSt-pflichtig ab 24.500 € Gewinn, bei der Größenordnung wahrscheinlich keine Bilanzierungspflicht
Klingt aber sehr nach Scheinselbständigkeit und das gibt Mecker mit Finanzamt und vor allem der Rentenversicherung, müsste man genauer prüfen.

- Genannte Tätigkeiten sind steuerlich zwei paar Schuhe.

- Die Umsatzsteuer würd ich nicht so einfach weglassen. Das will überlegt sein, schließlich kannst du auch nur die Vorsteuer ziehen, wenn du USt abführst. Beraten lassen, da geht's nicht nur um 2,50 DM, sondern USt ist ein heißes Gebiet, da gibt's schnell Bußgelder!

- Nichts wird in einen Topf geworfen! Alles ist getrennt zu ermitteln, wg. Freibeträgen, etc. Aus den einzelnen Einkunftsarten errechnet sich dann das zu versteuernde Einkommen.

- Beim Kfz in kleinem Umfang ist es möglich, das mit Pauschalen anzusetzen. Ist's mehr, kann es notwendiges Betriebsvermögen werden und die Ausgaben, die damit zusammenhängen (Tanken, Reifen, etc.) werden automatisch Betriebsausgaben. Im Gegenzug muss die private Nutzung versteuert werden. Elende Arbeit für steuerlich unerfahrene und wird garantiert in der Erklärung moniert, schließlich hängt da ja dann Einkommensteuer und Umsatzsteuer dran.

- Liebhaberei kann man nicht beantragen oder so. Ist ein Schutz des Staates, dass nicht irgendwelche "Hobby-Irgendwasler" ihre privaten Ausgaben von der Steuer absetzen können. Sobald du Gewinne einfährst ist eh definitiv keine Liebhaberei gegeben, denn die setzt voraus, dass das finale Betriebsergebnis <0 ist.

- Beim Theater wäre ein sog. "Minijob" vielleicht wirklich das beste. Da muss man nichts machen, außer das Geld einstecken. 400,- Eier / Monat sind möglich. Der Arbeitgeber hat einen minimalen Mehraufwand für Pauschlohnsteuer und Versicherungen. Nachteil: Bringt (fast) nix für Rente und so...

- Mit der Dauereinkaufstheorie kommst du nicht durch: Du musst dann die betriebl. Nutzung der gekauften Geräte nachweisen (und das muss in Relation stehen). Notfalls schätzt der Beamte dann einfach.

- Wenn du ein Gerät für 1200,- kaufst, dann musst du es auf seine Nutzungsdauer (in Monaten!) verteilen (nennt sich AfA). Da gibt es amtliche Tabellen oder du weißt etwas anderes nach. Also nix mit drei Jahren, bei Einrichtung sind's in der Regel z.B. irgendwas zw. 5 und 8 Jahren.

Chris-W hat recht! ;-)

Hoffe geholfen zu haben!

Grüßlich,
Daniel
 
- Die Umsatzsteuer würd ich nicht so einfach weglassen. Das will überlegt sein, schließlich kannst du auch nur die Vorsteuer ziehen, wenn du USt abführst. Beraten lassen, da geht's nicht nur um 2,50 DM, sondern USt ist ein heißes Gebiet, da gibt's schnell Bußgelder!
Solange er nicht mehr als 17.500 Euro Umsatz im Jahr hat, würde ich ihm ganz klar vom Thema Umsatzsteuer abraten. Macht nur mehr Verwaltungsaufwand und bringt meiner Meinung nach in dem Fall keine wirklichen Vorteile.

Nichts wird in einen Topf geworfen! Alles ist getrennt zu ermitteln, wg. Freibeträgen, etc. Aus den einzelnen Einkunftsarten errechnet sich dann das zu versteuernde Einkommen
Du nimmst es wahrscheinlich zu wörtlich. Ich meinte damit, dass er am Ende den Gewinn, den er aus beiden Tätigkeiten übrig hat, versteuern muss. Insofern "in einen Topf geworfen", die vereinfachte Form von "das, was du am Ende an Plus über hast, muss versteuert werden".

Also nix mit drei Jahren, bei Einrichtung sind's in der Regel z.B. irgendwas zw. 5 und 8 Jahren.
Ja, ich sprach von Geräten wie Verstärker oder PCs beispielsweise.
 
Sorry Ben, falls das irgendwie gegen dich klang! Wollte dir keine reinwürgen oder so, passt ja im Großen und Ganzen.
Bringt nur nix, da is ja noch mehr außenrum.

Umsatzgrenze für § 19 UStG ist:
- 17.500 im vorangegangenen Jahr und
- 50.000 (Hochrechnung) für das aktuelle Jahr

Macht aber nicht immer Sinn, das in Anspruch zu nehmen! Wenn hohe Anschaffungskosten anstehen, z.B. das Auto mit in's Betriebsvermögen nehmen, etc., dann kann man mit USt besser fahren. Das muss man im Einzelfall genau durchrechnen und dafür gibt's Steuerberater. Da kann's dann schnell mal um 2000,- hin oder her gehen. Würd ich nicht verschenken...
Und zu guter Letzt gibt's leider immer noch Auftraggeber, die das mit der Kleinunternehmerregelung nicht verstanden haben und deshalb einfach nicht drauf eingehen. Dann musst du zwar keine USt abführen, bekommst aber den ein oder anderen Auftrag nicht...

Den Topf hab ich wahrscheinlich wirklich zu wörtlich genommen.

Verstärker und Instrumente (in Relation zu den Anschaffungskosten) würde ich dich auch nicht über nur 3 Jahre abschreiben lassen. Da müsste man mal spekulieren, wie lange ne Gibson für 4000,- anzusetzen wär. Aus dem Bauch würd ich da jetzt mal so 5 - 6 Jahre ansetzen.
 
Solange er nicht mehr als 17.500 Euro Umsatz im Jahr hat, würde ich ihm ganz klar vom Thema Umsatzsteuer abraten. Macht nur mehr Verwaltungsaufwand und bringt meiner Meinung nach in dem Fall keine wirklichen Vorteile.

So pauschal kann man es nicht sagen.
Es hat scho auch seine Vorteile Ust. abzuführen.

Verstärker und Instrumente (in Relation zu den Anschaffungskosten) würde ich dich auch nicht über nur 3 Jahre abschreiben lassen. Da müsste man mal spekulieren, wie lange ne Gibson für 4000,- anzusetzen wär. Aus dem Bauch würd ich da jetzt mal so 5 - 6 Jahre ansetzen.
Bei mir wars auch so, dass die Instrumente länger angesetzt wurden. PC waren aber 3 Jahre.
 
Wow ... hier sind ja echt Experten unterwegs :)

Da ich da alleine NIE durchblicke, werde ich wirklich mal einen Steuerberater befragen und ihm meine Pläne bzw. Ideen offenlegen, mal sehen was er mir rät und was er mir evtl. empfiehlt!

Danke an alle und an die Sachsen: Morgen 'nen schönen Feiertag :)
 

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