Hier in D erlischt das Urheberrecht 70 Jahre nach Tod des Urhebers (ist soweit ich weiß hier in D auch nicht auf andere Personen zu "vererben").
Wenn ein Stück 1:1 nachgespielt wird, ist das rechtlich einwandfrei, der Urheber hat aber trotzdem Anspruch auf Tantiemen. (da gab es mal einen Rechtsstreit mit einer rechtsradikalen Band, ob ihre Interpretation eine 1:1 Übernahme von Hannes Wader war). Die Diskussion war in den Medien auch über Heino´s neues Album.
Verändert man ein Lied, braucht man die Einwilligung des Komponisten.
Und die wird in o.g. Beispielen wahrscheinlich vorliegen - die Ursprungssongs sind solche "Knaller", dazu die Songs von Cro solche "Renner", dass sich das niemand durch die Lappen gehen lassen würde.
Und dann fällt mir noch das Beispiel ein, dass im Demo von Kraftklub das Vocal-Sample von Peter Fox "Überall liegt Sch...e, man muss eigtl schweben" vorkam. Auf dem Album mussten sie das entfernen, da hier Künstler (in dem Fall wohl auch Urheber), Verlag oder Plattenfirma kein "okay" gegeben haben.
PS: "gecleared" heißt dass die Urheberrechte übertragen wurden. In den USA kann man die richtig verkaufen, hier in D hast du eine Art "Rücknahmerecht".