frage zum steuerfreibetrag bei cd produktion und vertrieb

Ewert

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hey,

da ich wollte, dass bei meinem album alles so läuft, wie es soll, und der rest bereites erledigt ist, habe ich folgende frage:

die dame vom finnzamt meinte nur, sie wisse nix von einem steuerfreibetrag. sie meinte, sämtliche einnnahmen von der [g=420]cd[/g] sollen auf ein eigens dafür erstelltes konto eingezahlt werden. diese einnahmen werden dann versteuert.

ich hab mich als garnix angemeldet, nich als unternehmer oder sonstwas.

ich bin mir aber definitiv sicher, earl grey hatte schomal was dazu geschrieben, finds bloß nich mehr, weil ich nih mehr weiss, wie der thread heist...

könnt ihr mir da helfen?

achja, wenn alles megaoptimal läuft, habe ich 1000€ ausgaben und 2000€ einnahmen.

was muss ich tun? muß ich tatsächlich die mehrwertsteuer da draufpacken?
wenn nicht, was muss ich tun?
 
Um die Märchensteuer kommst Du nicht rum, die musst Du zahlen. Entweder einfach so, oder Du packst sie in den VK rein. Ansonsten läuft das m.W. als Einkünfte aus selbständiger Arbeit (also freiberuflich).
Von einem Freibetrag weiß ich da nix, bin aber auch kein Steuerfachmann...
 
1. Umsatzsteuer: Nein.

2. Einkommensteuer: Hast Du vor, sowas öfter zu machen? Nein? Dann keine ESt-Relevanz. Doch öfters? ==> Einnahmen aus Selbständiger Arbeit. Du machst eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung gem. §4(3) EStG und fügst sie Deiner jährlichen Steuererklärung bei.

Bist Du hauptberuflich Arbeitnehmer? Dann hast Du Deinen Grundfreibetrag wahrscheinlich schon aufgebraucht.

Vergiss nicht, ALLE Kosten gegen Deine Einnahmen gegenzurechnen. (Abschreibung Deiner Geräte, Telefon etc.). Wenn dann noch was an Gewinn übrigbleibt:

a) Glückwunsch
b) wird es mit Deinem persönlichen Steuersatz versteuert, der von der Höhe Deiner anderen Einkünfte i.S.d. EStG abhängt.
 
ich verdiene momentn 720€ (jaaa...ich weiss, besser als biertrinkenderweise zu versinken:))

ich habe keine gewinn absicht. mein ziel ist plus minus null.
...und ja, ich werde in meinem leben noch ds eine oder andere album aufnehmen.

falls das irgendwie wichtig ist: das album erscheint im selbsverlag.
ich arbeite im öffentlichen dienst.

alle kosten der produktion wurden von mir privat getragen.

ich habe NICHT vor, irgendetwas an equipment abzusetzen. lohnt sich einfach ncih...

hilft das, um mehr tips zu bekommen?



edit: ich werde einen bogen zugeschickt bekommen, den ich ausfüllen muss...da werde ich mcih bestimmt hier nochmal wegen der einen odr anderen frage melden.




ICH HASSE PAPIEKRAM!
...ich bin Künstler und Krankenpfleger und keine sekretöse! :sauer: :puke:
 
Es gibt einen "Grundfreibetrag" in Deutschland. Wenn du im gesamten Jahr weniger verdienst (also alle Einkommensquellen zusammen addiert) als dieser Satz, musst du keine Einkommensteuern zahlen.

http://www.steuerlexikon-online.de/Grundfreibetrag.html

Ich habe es schonmal erklärt, erkläre es aber gerne nochmal:)

Was du jetzt machst / machen solltest, ist folgendes:

- Du meldest ein Einzelunternehmen an. (als Musiker bzw. Produzent. Da du auch CDs selbst produzieren und vertreiben willst, ist das keine rein künstlerische Tätigkeit mehr und kann meiner Einschätzung nach nicht mehr freiberuflich gerechtfertigt werden)

http://de.wikipedia.org/wiki/Einzelunternehmen_(Deutschland)

Das machst du beim Rathaus / Bürgeramt und gleich beim Eintrag setzt du einen Haken bei "Kleinunternehmer"-regelung. Damit sagst du, dass du planmäßig weniger als 17.500 Euro im Jahr umsetzen wirst und deshalb nichts mit Umsatzsteuer am Hut hast ---> du musst dann keine Umsatzsteuervoranmeldung machen, was sehr viel Aufwand spart. Deine Rechnungen dürfen dann allerdings auch alle nur Netto sein - du darfst keine Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen.

http://www.steuerlexikon-online.de/Kleinunternehmerregelung.html


- Ob du in diesem Stadium unbedingt ein separates Konto brauchst, ist mir nicht bekannt. Bei mir wars auch mit dem normalen Konto kein Problem.

- Dann machst du am Ende vom Jahr eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Das ist kurz gesagt eine einfache Auflistung deiner Einnahmen gegen deine Ausgaben (PC-Einkäufe fürs Studio, [g=420]CD[/g]-Rohlinge, Briefumschläge, Portokosten, Produktionskosten, Internetkosten anteilig fürs Studio, Telefonkosten anteilig fürs Studio, Fahrten zu Kunden, etc.)

http://de.wikipedia.org/wiki/Einnahmenüberschussrechnung

- Diese Einnahmen-Überschuss-Rechnung gibst du dann zusammen mit deiner ganz normalen Einkommensteuererklärung ab (falls du bislang keine gemacht hast, musst du dann zum ersten Mal eine machen). Dein normales Einkommen wird dann mit dem Gewinn (also Einnahmen minus Ausgaben) aus deinem Einzelunternehmen zusammen addiert und wenn dabei mehr zusammen kommt als der Grundfreibetrag, musst du Einkommensteuern (nach) zahlen.


Was du auf jeden Fall vermeiden solltest, ist zu sehr ins Minus (vor allem über mehrere Jahre hinweg) zu fahren mit diesem Einzelunternehmen nebenher, das könnte ansonsten noch unangenehme Spätfolgen beim Finanzamt haben.
Man könnte dir dann bei deinem Unternehmen "Liebhaberei" vorwerfen und dich dazu verdonnern, Steuern nachzuzahlen.


Klar soweit?
 
ja ben, danke

bis auf eine zitat:
-------------------------------------------
Deine Rechnungen dürfen dann allerdings auch alle nur Netto sein - du darfst keine Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen.
--------------------------------------------
zitat end





ich habe nur vor, die [g=420]cd[/g] für einen selben, bestimmten betrag zu verkaufen. ich habe nicht vor, quittungen auszustellen.

geht das nich irgendwie unbürokratisch?


heisst das, ich muss von dem erlös der [g=420]cd[/g] auch ncoh was abgeben?
ich bin doch jetzt schon 1000€ im minus!
 
ich habe nicht vor, quittungen auszustellen.
Informier dich da nochmal vorsichtshalber, ob du das nicht sogar musst. Denn im Fall der Fälle musst du dem FA deine Rechnungen vorlegen, also sowohl für die Einnahmen als auch für Ausgaben. Passiert zwar im Regelfall bei so kleinen Fischen nicht, aber wenn dir ein Beamte blöd kommt, könnte er das von dir verlangen.
Also ne gewisse Buchführungspflicht haste schon als Einzelunternehmer.

Da gehts nicht drum, ob du am Ende nun minus oder plus machst - da gehts um Vorschriften und deutsche Bürokratie:) Rechtlich bist du sogar verpflichtet, deine Rechnungen 10 Jahre lang aufzubewahren.

Ich würde auf jeden Fall mal ein Telefongespräch mit dem lokalen Finanzamt empfehlen - hinterher den Namen des Sachbearbeiters geben lassen und notieren mit Datum - immer gut im Fall der Fälle.


heisst das, ich muss von dem erlös der [g=420]cd[/g] auch ncoh was abgeben?
ich bin doch jetzt schon 1000€ im minus!
Wie kommst jetzt darauf?
 
bensommerfeld schrieb:

- Du meldest ein Einzelunternehmen an. (als Musiker bzw. Produzent. Da du auch CDs selbst produzieren und vertreiben willst, ist das keine rein künstlerische Tätigkeit mehr und kann meiner Einschätzung nach nicht mehr freiberuflich gerechtfertigt werden)

Da möchte ich Ben mal widersprechen: Ein Musiker ist per se Freiberufler. Ich halte es mit meiner Rechtsauffassung durchaus von der freiberuflichen Tätigkeit als Musiker abgedeckt, wenn er seine eigene Musik selbst vertreibt.

Siehe auch hier und weiter unten:
http://homerecording.de/modules/new...104365&forum=3&post_id=992123#forumpost992015
 
Als Freiberuf oder freier Beruf werden Tätigkeiten bezeichnet, welche (nach heutigem deutschen Recht) nicht der Gewerbeordnung unterliegen und gemäß § 18 EStG und § 1 PartGG selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische oder (sehr) ähnlich gelagerte Tätigkeiten betreffen.
Der Status der Freiberuflichkeit kann entfallen, wenn ein Freiberufler vornehmlich gewerbliche Leistungen vollbringt. Hierzu gehört beispielsweise der Verkauf von Waren.

---> beim FA anrufen und nachfragen.

Wenn freiberuflich geht, auf jeden Fall machen. Auch wenn der Unterschied gering ist, die Einnahmen-Überschuss-Rechnung und Endabrechnung in der Steuererklärung am Ende vom Jahr bleibt die gleiche.


---> uns hinterher bitte auch erzählen, ob das FA dein [g=420]CD[/g]-Produktions- und Verkaufs-Unternehmen als freiberufliche Tätigkeit akzeptiert, würde mich interessieren.
 
2. Einkommensteuer: Hast Du vor, sowas öfter zu machen? Nein? Dann keine ESt-Relevanz. Doch öfters? ==> Einnahmen aus Selbständiger Arbeit. Du machst eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung gem. §4(3) EStG und fügst sie Deiner jährlichen Steuererklärung bei.


ich hatte mal die die idee ds zu machen, weil ich mein gesamtes equipment absetzen könnte. im thread dazu wurde mir jedoch erzählt, dass die da irgendwann hinterkommen, dass du nichts erwirtschaftet hast. somit kommt dann ne saftige nachzahlung, denn die wahrscheinlichkeit, dass ich irgendwo bei plus minus null liege, schätze ich auf 90%.

Bist Du hauptberuflich Arbeitnehmer? Dann hast Du Deinen Grundfreibetrag wahrscheinlich schon aufgebraucht. uersatz versteuert, der von der Höhe Deiner anderen Einkünfte i.S.d. EStG abhängt.


ich finds ja echt klasse von euch dass ihr euch so mühe gebt, mir zu helfen, aber irgendwie hab ich das immernoch nicht verstanden.

ist es so richtig:

freibetrag beim finanzamt beantragen.

auf jede [g=420]cd[/g] 19% steuern(wirklich?????)

cds verkaufen
fertich.
 
Ewert schrieb:

ich hatte mal die die idee ds zu machen, weil ich mein gesamtes equipment absetzen könnte.
Absetzen? Wovon denn? Die Abschreibung der Geräte wäre eine Betriebsausgabe, diese mindert Deinen Gewinn und damit Deine Einkünfte - und damit Deine Steuerschuld. Wenn Du aber keine (nennenswerten) Einnahmen hast ist Dir auch nicht geholfen. Und: Bezahlen musst Du Deine Geräte so oder so...


ist es so richtig:

freibetrag beim finanzamt beantragen.
Nein. Den hat jeder automatisch. (Stichwort: Steuerfreistellung des Existenzminimums)

auf jede [g=420]cd[/g] 19% steuern(wirklich?????)
Nein, bloss nicht! Du bist mMn kein Unternehmer i.S.d. UStG. Und selbst wenn, würdest Du noch unter die Kleinunternehmerregelung fallen. Wenn Du trotzdem 19%-USt auf Deinen Rechnungen ausweist, musst Du den Betrag in jedem Falle ans Finanzamt weitergeben. Egal ob Du nun Unternehmer bist, oder nicht.

cds verkaufen
fertich
Dem stimme ich uneingeschränkt zu. ;)
 
so, ich habe mir bens post nun ca 6mal durchgelesen und denke ich hb es verstanden. danke für deine geduld:)

ein vortei als kleinunternehmer oder feiberufler ist doch folgendes:

ich kauf mir nen guten preamp und setze den bei der steuer ab...?
 
bensommerfeld schrieb:
Der Status der Freiberuflichkeit kann entfallen, wenn ein Freiberufler vornehmlich gewerbliche Leistungen vollbringt. Hierzu gehört beispielsweise der Verkauf von Waren.

---> beim FA anrufen und nachfragen.

Letzteres auf jeden Fall.

Zu Deinem Zitat: Das ist vollkommen richtig, ABER: Ewert will gar nicht vornehmlich gewerblich Leistungen erbringen. Er macht vornehmlich Musik. Und da er kein angestellter Orchestermusiker ist und auch keine Plattenfirma hat, die ihm Erstellung und Vertrieb der Tonträger abnimmt, macht er das halt selber. Aber der eigentliche Inhalt seiner Tätigkeit ist künstlerischer Natur.

Gegenbeispiel: Was anderes wäre es wenn er z.B. in seinem Studio andere Bands aufnehmen würde und deren CDs vertreiben würde oder wenn er Gitarrenunterricht gäbe (=Freiberuf!) und dazu Gitarren verkauft (=Gewerbe).

Aber das alles ist nur die Rechtsauffassung eines juristischen Laien und keinesfalls eine Rechtsberatung. Die kann Dir nur ein Anwalt oder hier im speziellen: ein Steuerberater geben.
 
ein vortei als kleinunternehmer oder feiberufler ist doch folgendes:

ich kauf mir nen guten preamp und setze den bei der steuer ab...?

Was du erstmal machst, ist ihn als "Ausgabe anrechnen" für dein Unternehmen, egal ob freiberuflich oder als Einzelunternehmer angemeldet.

Ganz einfach:

- Du hast ein großes Stück Papier im Zimmer
- Da drauf steht links "Einnahmen" und rechts "Ausgaben"
- Links schreibst du hin, wie viel du im Jahr 2008 an [g=420]CD[/g]-Verkäufen und sonstigem verdient hast
- Rechts schreibst du hin, was du ausgegeben hast für dein Unternehmen "Musiker Ewert" - also [g=420]CD[/g]-Rohlinge, Preamps, [g=420]CD[/g]-Produktion, PC-Ausstattung für den Studio-PC, Briefmarken zum Verschicken von Demo-CDs, usw.

So. Ganz am Ende vom Jahr machst du da einen Strich drunter und schaust was dabei raus kommt. Dann hast du entweder ein Plus oder ein Minus.

So.

Dieses Ergebnis (was ja deiner Aussage nach wahrscheinlich Minus sein wird) wird am Ende vom Jahr mit deinen gesamten anderen Einkommen zusammengerechnet.

Also:

Ewert Hauptberuf + Ewert Musik Endergebnis = Ewert Endergebnis 2008.


Diese Rechnung entspricht deiner Einkommensteuererklärung und Einnahmen-Überschuss-Rechnung, die du dann zusammen Anfang 2009 beim FA einreichst.

Am Besten nimmst du dir einen Kollegen, der sich mit dem Thema auskennt, zur Hand und / oder auch ein entspr. Steuerprogramm wie WISO Steuer oder ähnliches, die rechnen dir dann schon automatisch aus, ob du was zurück bekommst oder nicht.


Es gibt übrigens nicht nur "richtige Steuerberater" für die du nicht unbedingt die richtige Zielgruppe darstellst, sondern auch solche Einrichtungen wie (Lohn)Steuerhilfe Vereine, bei denen du preiswerter geholfen wirst.
 
naja wenn du angestellt bist kannst du ja auch nebenher selbständig sein und das bringt dir eben den vorteil das du soviele dinge absetzen kannst das du wahrscheinlich keine steuern bezahlen musst....das geht los von jeder briefmarke, briefumschlag, büroartikel, pc bis Fahrten zur Probe usw...einfach fleissig belege sammeln und am ende des Jahres eine Einnahme-Überschussrechnung machen und fertig...am sicherstesten ist aber immer noch der gang zum steuerberater der dich aber auch 300-400 euro kosten kann (was du auch wiederum absetzen kannst :p)
 
ja ben, 2 doofe ein gedanke nur ben hat es ausführlicher beschrieben :p
aber so würde ich das auch handhaben....

wobei man dinge über 3xx euro (weiss den betrag nicht ganz genau) abschreiben muss über mehrere Jahre...da muss man also aufpassen...dh man kann den vollen betrag nicht innerhalb eines Jahes absetzen sondern nur über mehrere...

wenn du dann sogar "verlust" machst mindert das deine gesamte Steuerlast und du bekommst sogar noch zuviel gezahlte Steuern zurück...allerdings kann man glaub nur 7 Jahre hintereinander Verlust machen dann zählt dein Beruf als Liebhaberei und man kann es steuerlich nicht mehr geltend machen....
 
bensommerfeld schrieb:

Es gibt übrigens nicht nur "richtige Steuerberater" für die du nicht unbedingt die richtige Zielgruppe darstellst, sondern auch solche Einrichtungen wie (Lohn)Steuerhilfe Vereine, bei denen du preiswerter geholfen wirst.
Das stimmt so leider nicht: Lohnsteurhilfevereine dürfen keine Beratung in Gewinneinkünften anbieten.

vgl.
http://de.wikipedia.org/wiki/Lohnsteuerhilfeverein


das geht los von jeder briefmarke, briefumschlag, büroartikel, pc bis Fahrten zur Probe usw...
Natürlich nicht JEDE Briefmarke, sondern nur die freiberuflich genutzten.
 
Hey Ewert,

ohne alles genau gelesen zu haben, solltest Du mal definieren,
was fuer Dich "absetzen" bedeutet ?

Cds zu machen, um Equipment abzusetzen ist der falsche Gedankenansatz.
Du "setzt ab", weil Du nicht so viel Steuer fuer Deinen Gewinn machen moechtest.
 
ich dachte, man bekäme es bei der lohnsteuerrückzahlung ersetzt, wenn man es beruflich nutzt.
 
Das denken tatsächlich viele Steuer-Laien. In der Realität vermindern sie aber nur die BEMESSUNGSGRUNDLAGE der Steuern. Nicht die Steuern selbst.
 

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