Frage zum Bandnamen

  • Ersteller Waltzaway
  • Erstellt am
Waltzaway

Waltzaway

Registriert
06.05.08
Beiträge
125
Reaktionen
15
Punkte
205
Hallo,

ich habe da mal eine rechtliche Frage zum Bandnamen.

Angenommen ich denke mir einen Bandnamen aus, diesen gibt es aber schon, darf ich ich dann den selben Bandnamen benutzen?

Wenn nein, wie bekomme ich heraus ob es einen Bandnamen schon gibt oder nicht?

Kann man einen Bandnamen schützen?

Danke für eure Hinweise

Gruß

Waltz
 
Meines Wissens darfst Du den Bandnamen nutzen, solange er noch nicht geschützt ist oder kommerziell genutzt wurde. Es gibt einige Listen mit Bandnamen, aber da werden aber wohl kaum alle Bands drin stehen.
Schutz für den Bandnamen kannst Du entweder durch ein Copyright, notariell oder unter folgendem link beantragen: http://bandnameprotection.org/
 
habe gerade mal nachgelesen, mein Name steht da nicht drinn, habe aber gelesen, dass sich eine Band aus USA umbenennen musste weil es diesen Namen schon gibt. Hab jetzt nen bisschen schiß, das mir ne Unterlassungsklage ins Haus flattert.
 
Also, wenn es den Namen schon gibt ist es doch Blödsinn und saudumm ihn nochmal zu nutzen, denn irgendwann geratet ihr aneinander.

Das alles hier auszuführen ist müssig, daher..

http://www.bandnamen.de/namensschutz.htm

Bzw die (wenn auch völlig unterbelichtete) Suchfunktion in diesem Forum.
 
ja, das denke ich auch, leider erfuhr ich erst heute, dass es den namen schon gibt.

Werd mir wohl was neues ausdenken müssen :)

Danke für die Antworten
 
wie in rottens link schon steht kannst du deinen namen als wortmarke beim markenamt eintragen, was die bestätigung deines names beim notar bringen soll...keine ahnung ob das was nützt wenn die andere band zB beweisen kann dass sie schon viel länger unter diesem namen besteht (bei einer geschützten wortmakre denke ich sieht es da schon anders aus...aber soweit mir bekanntgilt der wortmarkenschutz meist nur inländisch, es sei denn du weitest ihn auf europa usw aus, was aber glaube ich enorm kostspielig ist...)...sollte es dir wirklich so ernst seien dass dir das thema geld wert ist, dann solltest du ab´m besten mal nen amwalt für medienrecht aufsuchen der kann dir genauestens sagen wie das alles aussieht...bandnamenlisten generell gibt es nicht, du kannst deine band ja nennen wie du möchtest und musst dich nirgendwo offiziell als band melden, wäre ja noch schöner :D...du kannst höchstens mal nach dem namen über google recherchieren...
 
Das mit dem Anmelden ist ja schön und gut, aber grundsätzlich gilt: Ein Marke muss gelebt werden und das Nutzungsrecht bekommt am Ende eigentlich immer der, der größer mit der Marke ist.
 
Hi Waltzaway,

Ich hatte eine Unterhaltung mit einem Markenanwalt zu diesem Thema. Anlass war, dass ich mehrere Jahre schon meinen Band-/Künstlernamen genutzt habe, allerdings in sehr kleinem Umfang. Das bezog sich auf die Stadt aus der ich komme, quasi den erweiterten Freundeskreis.
Ich habe dann auf Myspace jemanden gesehen, der den gleichen Namen nutzt und dies wohl auch schon seit einiger Zeit, mehr oder weniger beschränkt auf den Großraum Berlin.
Ich habe den Markenanwalt also gefragt, was es da für Möglichkeiten gibt (habe eigentlich primär wegen der Schützung meines Logos gefragt, das aber vom Namen abgeleitet ist). Er sagte, in erster Linie gehe es darum, wer den Namen länger verwende, da wir beide wohl den Namen in kleinem Kreise verwenden und ihn nicht rechtlich schützen ließen. Er sagte auch, es gebe Regelungen für die REGIONALE Nutzung.

Ich bin kein Jurist, aber falls sich jemand in Deutschland mit gleichem Namen findet und dieser ihn auch nicht angemeldet hat, solltest du dich mal beim Markenanwalt deines Vertrauens genauer über diese regionalen Reglements informieren.

Gruß,
Archi
 
djofly schrieb:
Das mit dem Anmelden ist ja schön und gut, aber grundsätzlich gilt: Ein Marke muss gelebt werden und das Nutzungsrecht bekommt am Ende eigentlich immer der, der größer mit der Marke ist.

ja, das ist doch selbstverständlich...es lohnt sich ja auch erst eine "gelebte"/genutzte marke zB als wortmakre etc. einzutragen...
 
ReinerReibach schrieb:

ja, das ist doch selbstverständlich...es lohnt sich ja auch erst eine "gelebte"/genutzte marke zB als wortmakre etc. einzutragen...

Genau. Wenn du einen Begriff markenrechtlich schützen lässt, ohne diese Marke selbst aktiv zu leben, jedoch in dem Wissen, dass jemand bereits diesen Begriff z.B. als Namen für sein neues Produkt erdacht hat und auch versuchen wird, diesen anzumelden, gilt das als böswillige Markeneintragung (heißt es so?). Dieser jemand wird dir, falls er dir Nachweisen kann, dass du von deiner geschützen Marke keinen aktiven gebrauch machst, unter Umsänden die Marke entziehen können.

Ein wenig OT am Rande und wie gesagt, ich bin KEIN Jurist. Der Beitrag ist nicht verbindlich rechtsgültig, ich interssiere mich aber auch seh für dieses Thema.

Gruß,
Archi
 
ReinerReibach schrieb:
ja, das ist doch selbstverständlich...es lohnt sich ja auch erst eine "gelebte"/genutzte marke zB als wortmakre etc. einzutragen...

Und die Frage ist, wann eine Marke bekannt ist und wann nicht.
Wenn du den Namen XY seit Jahren aber nur im Raum Berlin hast und Sony kommt mit einem Release in Deutschland auf den Markt mit einer Band die auch XY heißt und in der ersten Woche Platin holt, dann wars das mit deinem Bandnamen...
 
djofly schrieb:
ReinerReibach schrieb:
ja, das ist doch selbstverständlich...es lohnt sich ja auch erst eine "gelebte"/genutzte marke zB als wortmakre etc. einzutragen...

Und die Frage ist, wann eine Marke bekannt ist und wann nicht.
Wenn du den Namen XY seit Jahren aber nur im Raum Berlin hast und Sony kommt mit einem Release in Deutschland auf den Markt mit einer Band die auch XY heißt und in der ersten Woche Platin holt, dann wars das mit deinem Bandnamen...

ja, ich denke da kann es schon schwer sein sich gerichtlich durchzusetzen, auch wenn das vielleicht nicht fair ist, aber wie gesagt rechtsverbindliche beratung gibts nur beim fachspezifischen juristen...
 

Oft gelesene Themen

Zurück
Oben