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MusicNerd
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- 12.01.12
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Hallo alle zusammen,
mein Schwager und ich machen zusammen Musik. Er komponniert und ich Texte. Da wir nun die Möglichkeit haben unsere Songs an eine Menge Künstler zu verkaufen haben wir uns überlegt eine Gemaanmeldung durchzuführen. Dabei tauchten einige Fragen auf und wir dachten der ein oder andere Erfahrene hier im Forum könnte etwas Licht ins Dunkle bringen.
1. Wenn man seine Lieder bei der Gema anmeldet, kann dann jeder X-Beliebige die Lieder interpretieren solange er sich die Rechte bei der Gema einholt?
2. Wenn man seine Lieder bei der Gema angemeldet hat, wie verhält es sich mit den Veröffentlichugnsrechten? Verbleiben die beim Komponisten bzw. Texter bzw. beiden oder kann jeder die Lieder interpretieren und verkaufen solange er sich die Rechte bei der Gema einholt?
3. Wie verhält es sich wenn ein bei der Gema angemeldes Lied aufgeführt wird ohne dass die Rechte bei der Gema eingeholt wurden?
4. Was hat es mit der Gema und youtube auf sich? Können bzw. dürfen wir die Lieder auf Youtube hochladen?
5. Dürfen wir Gema-gemeldete Songs einfach so Künstlern zum interpretieren anbieten?
Ich hoffe uns kann jemand weiterhelfen, da wir generell eine Gema-Anmeldung in Betracht ziehen. Allerdings wollen wir verhindern und selbst ein Bein zustellen bzw. möchten wir keine Fehler machen.
Liebe Grüsse
Music Nerd
[EDIT]
Habe erst nachdem erstellen bemerkt dass ich in der falschen Rubrik gelandet bin. Ich bitte einen Moderator darum den Beitrag in die Richtige Rubrik zu verschieben (Musikrecht und Finanzen denke ich). Vielen dank und Entschuldigung.
mein Schwager und ich machen zusammen Musik. Er komponniert und ich Texte. Da wir nun die Möglichkeit haben unsere Songs an eine Menge Künstler zu verkaufen haben wir uns überlegt eine Gemaanmeldung durchzuführen. Dabei tauchten einige Fragen auf und wir dachten der ein oder andere Erfahrene hier im Forum könnte etwas Licht ins Dunkle bringen.
1. Wenn man seine Lieder bei der Gema anmeldet, kann dann jeder X-Beliebige die Lieder interpretieren solange er sich die Rechte bei der Gema einholt?
2. Wenn man seine Lieder bei der Gema angemeldet hat, wie verhält es sich mit den Veröffentlichugnsrechten? Verbleiben die beim Komponisten bzw. Texter bzw. beiden oder kann jeder die Lieder interpretieren und verkaufen solange er sich die Rechte bei der Gema einholt?
3. Wie verhält es sich wenn ein bei der Gema angemeldes Lied aufgeführt wird ohne dass die Rechte bei der Gema eingeholt wurden?
4. Was hat es mit der Gema und youtube auf sich? Können bzw. dürfen wir die Lieder auf Youtube hochladen?
5. Dürfen wir Gema-gemeldete Songs einfach so Künstlern zum interpretieren anbieten?
Ich hoffe uns kann jemand weiterhelfen, da wir generell eine Gema-Anmeldung in Betracht ziehen. Allerdings wollen wir verhindern und selbst ein Bein zustellen bzw. möchten wir keine Fehler machen.
Liebe Grüsse
Music Nerd
[EDIT]
Habe erst nachdem erstellen bemerkt dass ich in der falschen Rubrik gelandet bin. Ich bitte einen Moderator darum den Beitrag in die Richtige Rubrik zu verschieben (Musikrecht und Finanzen denke ich). Vielen dank und Entschuldigung.